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FEN e.V.
Arbeitsgruppe Satzung
Protokoll über die Sitzung vom 10.3.99
Anwesend:
Micha Matschke (fp999)
Hans-Joachim May (na1441)
Werner M. Mayer (ea192)
Lothar Weber-Loschnig (ea3087)
Wolfgang Raith (na1036)
Protokoll: Manfred Schulten (ba2897)
1. Organisatorisches
- Sprecher der AG: Manfred Schulten
- Protokollierung der Sitzungsergebnisse abwechselnd durch alle AG-Mitglieder
- Protokolle werden ins WEB gestellt
- AG erhält eine eigene E-Mail-Adresse. Micha Matschke veranlaßt alles erforderliche.
2. Infomaterial
Die Teilnehmer erhielten folgende Info-Unterlagen:- Einige Satzungen der bayer. Bürgernetzvereine
- Mustersatzung mit Erläuterungen
- Satzung des FEN
- Bisher vorliegende Vorschläge zur Satzungsänderung
- Präambel der 1. Satzung des FEN
3. Strukturierung der Vorgehensweise
3.1 Material-(Vorschlags-) sammlung.
Mitglieder der AG geben ihre Vorschläge so bald wie möglich de AG per E-Mail bekannt.
Parallel hierzu erfolgt noch einmal ein Aufruf in fen.intern mit der Bitte, Vorschläge von Mitgliedern in die Gruppe zu posten.
3.2 Diskussion der Vorschläge
Ein erster Meinungsaustausch zu den Vorschlägen sollte bereits vor den Sitzungen erfolgen (E-Mail)
3.3 Abschließende Behandlung und Entscheidung durch die AG
Erfolgt auf den Sitzungen der AG. Soweit AG-Mitglieder verhindert sind, werden sie über E-Mail an der Entscheidungsfindung beteiligt. Entscheidungen und Begründungen werden dokumentiert.
3.4 ggf. vereinsrechtliche/steuerrechtliche Überprüfung der vorgesehenen Änderungen
3.5 Redaktionelle Arbeiten
Einschließlich Formulierung des Beschlußantrages
3.6. Vorstellung des Satzungsentwurfs im WEB
ggf. Einwände/Vorschläge von Mitgliedern noch einmal aufgreifen
3.7 Vorstellung auf der Mitgliederversammlung
4. Grundsätze der AG
- Gemeinnützigkeit darf durch Satzungsänderungen nicht gefährdet werden.
- Häufige Satzungsänderungen sind problematisch (Kosten, Hinterlegung beim Vereinsregister, Dreiviertel-Mehrheit). Deshalb sollten in der Satzung nur die unumgänglich notwendigen Regelungen getroffen werden. Alles andere kann außerhalb der Satzung geregelt werden (z. B. Beitragsordnung , Geschäftsordnung für Vorstand etc.).
- AG sieht sich nicht unter Zugzwang.; d .h., wenn eine sorgfältige Prüfung ergibt, daß die bestehende Satzung nicht geändert werden sollte, wird die Arbeit der AG mit diesem Ergebnis abgeschlossen.
5. Präambel zur FEN-Satzung
Wurde nur andiskutiert. Für und Wider soll noch einmal auf der nächsten Sitzung besprochen werden. Die Präambel der 1. FEN-Satzung kann eine geeignete Grundlage sein, soll aber nicht unverändert übernommen werden. Notwendig ist insbes. Straffung. Alternative zur Präambel wäre eine adäquate Formulierung des Vereinszwecks innerhalb der Satzung.
6. Nächster Termin
29.3.99, 19:00, Restaurant Deutsches Haus. Stefan Freimark ist unterrichtet.