Flottenversuche mit Elektrofahrzeugen

Flottenversuche und Förderprogramme für Elektrofahrzeuge in der Schweiz

von Christian Dürschner (Dezember 1995)

Förderung von E-Fahrzeugen durch den Verband Schweizerischer E-Werke
Angesichts der Verfügbarkeit von Elektrostraßenfahrzeugen einerseits und noch fehlender Alltagserfahrungen andererseits hat sich der Verband Schweizerischer Elektrizitätswerke (VSE) im Juni 1988 entschlossen, eine spezielle Aktion zur Förderung der Markteinführung von Elektromobilen durchzuführen. Im Rahmen dieser Förderaktion erhielten 20 Käufer von Elektrofahrzeugen eine einmalige finanzielle Unterstützung in Höhe von 5.000 SFR (ca. 6.100 DM) je Fahrzeug.

Als Gegenleistung mußten sich die Halter verpflichten, während eines Jahres täglich ein Fahrtenbuch zu führen, in dem unter anderem Angaben über die zurückgelegte Strecke und die benötigte Energie einzutragen waren. Zur Messung des Strombedarfs stellte der VSE einen handlichen elektronischen Stromzähler zur Verfügung. Außerdem mußten die Elektromobil-Käufer ihre Fahrzeuge für eine öffentliche Ausstellung zur Verfügung stellen.

Es meldeten sich mehr als 80 Interessenten aus der ganzen Schweiz. Bei der Auswahl der berücksichtigten Anträge wurde auf eine angemessene Streuung sowohl in bezug auf die regionale Verteilung, auf die Fahrzeugtypen als auch auf die Betreibergruppen geachtet. Insgesamt wurden 20 Fahrzeuge gefördert: acht Pinguin-Fahrzeuge (verschiedene Typen), drei Larel, drei Steyr-Fahrzeuge (Diamant bzw. Ely), zwei Pfander und vier weitere Fahrzeuge. Als Nutzer wurden acht Privatpersonen, sieben Gewerbebetriebe, drei Versorgungsunternehmen und zwei sonstige Organisationen ausgewählt. An der Fahrtenbuchaktion haben sich auch weitere Elektrofahrzeug-Halter beteiligt, sodaß die Daten und Betriebserfahrungen von insgesamt fast 40 Fahrzeugen ausgewertet werden konnten.

1990 wurde vom VSE zudem die Aktion "Stromverbrauch von Elektromobilen unter der Lupe" gestartet. Dabei wurde an rund 200 weitere Elektrofahrzeug-Halter gratis je ein Stromzähler abgegeben, sofern sie sich verpflichteten, für die Dauer eines Jahres die pro Monat mit dem Fahrzeug zurückgelegten Kilometer und die dazu ab Steckdose "getankten" Kilowattstunden zu melden.

Subvention von Solar- und Elektromobilen im Kanton Bern
Die Subventionsmöglichkeiten von Solarmobilen im Kanton Bern wurden bereits 1989 als sehr gut eingeschätzt. Der Kanton Bern verfügt bereits seit 1982 über ein Energie-Gesetz, das die Möglichkeit zur finanziellen Unterstützung von alternativen Energieanwendungen bietet. Im Rahmen einer Anfrage eines Elektromobil-Herstellers, der für die Konstruktion eines Leichtbaufahrzeuges um Fördermittel nachsuchte, wurde ein Konzept erarbeitet, das mehrere Fördermöglichkeiten vorsieht: Neben der Subventionierung des Kaufpreises der E-Fahrzeuge wurde das "Förderprogramm Leichtelektromobile" ausgearbeitet. Mit diesem Programm werden die verschiedensten Projekte gefördert, die zur Entwicklung alltagstauglicher Elektrofahrzeuge führen.

Am 23. Januar 1989 hat der Regierungsrat des Kantons Bern beschlossen, daß in den Jahren 1989 und 1990 ein Förderprogramm für Elektrofahrzeuge durchgeführt wird. Pro Jahr wurden 150.000 SFR zur Verfügung gestellt, um für jedes Elektrofahrzeug, das neu gekauft wird, einen Beitrag von 20 % des Kaufpreises bzw. maximal 5.000 SFR (ca. 6.100 DM) zu leisten.

Im Jahr 1989 wurden 37 Fahrzeuge mit rund 100.000 SFR (ca. 122.000 DM) subventioniert, während 1990 die vorgesehenen Mittel in Höhe von 150.000 SFR (ca. 184.000 DM) nicht mehr ausreichten und um 40.000 SFR (ca. 49.000 DM) aufgestockt wurden. Mit diesem Betrag von insgesamt 190.000 SFR (ca. 233.000 DM) wurden 55 Fahrzeuge gefördert. Aufgrund der großen Resonanz hatte die Berner Regierung beschlossen, das Programm noch für das Jahr 1991 zu verlängern, um dann aber Ende 1991 mit der Unterstützung definitiv solange aufzuhören, bis wesentliche Fortschritte in der E-Fahrzeug-Technologie, vor allem auf dem Gebiet der Energiespeicher für Elektrofahrzeuge, erreicht worden sind. Bis zum Redaktionsschluß konnte nicht in Erfahrung gebracht werden, wieviele Fahrzeuge 1991 gefördert wurden und wie hoch die Fördermittel dafür gewesen sind.

Das Förderprogramm Leichtelektromobile
Um die Entwicklung und den Einsatz von Leichtelektromobilen zu fördern, hat das Bundesamt für Energiewirtschaft im Frühling 1992 das Förderprogramm Leichtelektromobile lanciert. Dieses Förderprogramm unterstützt Maßnahmen und Projekte, mit denen der Einsatz und die Weiterentwicklung von Leichtelektromobilen gefördert werden können. Ziele des Förderprogrammes sind u.a.:

  • die Stärkung der vorhandenen Branche,
  • die Unterstützung in Bereichen, in denen technologische Lücken bestehen,
  • die Informationsvermittlung sowie
  • die Förderung der Aus- und Weiterbildung entsprechenden Fachpersonals,
  • die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen zur weiten Verbreitung von Leichtelektromobilen,
  • das Beeinflussen der internationalen Entwicklung im Bereich der Leichtelektromobile und
  • die Reduktion des Preisniveaus von Leichtelektromobilen.

In einem Aktionsplan sind die Erkenntnisse der Vorstudie zur Erarbeitung des Förderprogrammes umgesetzt. Der Aktionsplan befaßt sich schwerpunktmäßig mit mittel- und kurzfristigen Aktionen, für die zur Zeit jährlich ca. 2 Mio. SFR (ca. 2,5 Mio. DM) zur Verfügung stehen. Langfristiges Ziel des Förderprogrammes ist es, bis zum Jahr 2010 einen Bestand von 200.000 Elektrofahrzeugen in der Schweiz zu etablieren. Dieses Ziel erfordert ein durchschnittliches Wachstum des Elektrofahrzeug-Bestandes von rund 30 % pro Jahr und entspräche im Jahr 2010 einem Anteil von rund 8 % am gesamtschweizerischen Motorfahrzeugbestand.

Pro Jahr stehen für das Förderprogramm ungefähr 2 Mio. SFR (ca. 2,5 Mio. DM) zur Verfügung. Die einzelnen Projekte können mit maximal 30 % der Projektkosten unterstützt werden, deshalb kommt den Eigenleistungen der Projektnehmer ein großes Gewicht zu. Bis Ende Dezember 1992 waren von 69 eingereichten Förderanträgen 33 positiv beurteilt und mit ca. 1,7 Mio. SFR (ca. 2,0 Mio. DM) unterstützt worden. Insgesamt wurden damit bis Ende 1992 Investitionen in Höhe von etwa 6 Mio. SFR (ca. 7,4 Mio. DM) ausgelöst. Im Jahr 1993 wurden weitere 30 Förderanträge gestellt, von denen 21 bewilligt und mit ca. 2 Mio. SFR (ca. 2,5 Mio. DM) unterstützt wurden. Insgesamt wurden 1993 Investitionen in Höhe von etwa 10 Mio. SFR (ca. 12,2 Mio. DM) ausgelöst. Die 54 bewilligten Projekte (bis zum 31. Januar 1994 waren bereits 20 Projekte abgeschlossen) verteilen sich auf insgesamt vier Bereiche:

  • Gruppe A: Umfeld und Rahmenbedingungen (14 Projekte)
  • Gruppe B: Kommunikation = Information und Ausbildung, Marketing und Verkauf (13 Projekte)
  • Gruppe C: Forschung, Entwicklung und Betriebserfahrungen (9 Projekte)
  • Gruppe D: Industrielle Umsetzung (18 Projekte)

Für die Jahre 1993-1997 wurde ein Aktionsplan mit zwei Schwerpunkten ausgearbeitet. Der erste Schwerpunkt ist ein Flottenversuch, bei dem 8 % der Fahrzeuge einer Gemeinde bzw. Stadt durch elektrisch betriebene Fahrzeuge substituiert werden sollen. Damit soll die Problemlösung in den Bereichen der Infrastruktur, der Verkehrsplanung oder des Verhaltens der Verkehrsteilnehmer etc. erprobt und demonstriert werden. Weitere Bereiche wie Marketing, Verkauf, After-Sales-Service, Ausbildung von Fachleuten aller Art, Information der Bürger etc. können in realistischer Umgebung erprobt werden. Der zweite Schwerpunkt liegt bei der Umsetzung von hocheffizienten Leichtelektromobilen in die Massenproduktion. Diese Fahrzeuge sollen durch eine Teilnahme am Flottenversuch getestet werden und können dabei ihr Einsatzpotential demonstrieren.

Felderprobung von Hybridfahrzeugen in Zürich
Am 27. Mai 1991 startete die Volkswagen AG in Zusammenarbeit mit der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich und der Züricher "Stiftung zur Förderung umweltfreundlicher Personenwagen" in Zürich zu einem Flottenversuch mit 20 Hybridfahrzeugen. Zum Einsatz kamen VW Golf mit Diesel-Elektro-Hybrid-Antrieb. Ziel des bis Ende 1993 laufenden Flottenversuches war es, die Akzeptanz und Alltagstauglichkeit des neuen Antriebskonzeptes zu ermitteln, die Ausrichtung der Weiterentwicklung den Kundenwünschen anzupassen und die Umweltfreundlichkeit im Alltagsbetrieb zu überprüfen. 90 % der Testfahrer beurteilten den Hybridantrieb im Golf positiv und könnten sich ihren Privat-Pkw durchaus mit Hybrid-Antrieb vorstellen, wobei sich allerdings 65 % ein Hybridfahrzeug mit Otto- statt mit Dieselmotor wünschen würden.

Großversuch mit Leichtelektromobilen in Mendrisio
Die Idee des Großversuchs besteht darin, in einer größeren Gemeinde der Schweiz mit gezielten Fördermaßnahmen bis zum Jahr 2000 einen so hohen Anteil von Leichtelektromobilen am Gesamtfahrzeugbestand zu erreichen, daß diese das Straßenbild mitprägen. (ca. 8 %, d.h. in einer Gemeinde mit 10.000 Einwohnern und einem Fahrzeugbestand von 5.000 Fahrzeugen müßten rund 400 Leichtelektromobile in Verkehr gesetzt werden). Der Anteil von 8 % Elektrofahrzeugen in der Versuchsgemeinde ist ein Richtwert. Er stützt sich auf das Förderprogramm Leichtelektromobile, mit dem bis ins Jahr 2010 mit jährlichen Zuwachsraten von 30 % in der Schweiz etwa 200.000 Elektrofahrzeuge in Betrieb sein sollen - dies entspricht ebenfalls 8 % des gesamtschweizerischen Fahrzeugbestandes. Im Großversuch will man mit gezielten Fördermaßnahmen diesen Richtwert in einer Gemeinde schon im Jahr 2000 erreichen.

Der Schweizer Großversuch mit Leichtelektromobilen findet im Rahmen des Aktionsprogrammes "Energie 2000" statt. Von den budgetierten Gesamtkosten in Höhe von 33 Mio. SFR (ca. 40 Mio. DM) tragen die Versuchsteilnehmer knapp die Hälfte. Ein Drittel der Kosten übernimmt der Bund im Rahmen des Förderprogramms Leichtelektromobile, und die restlichen 20 % werden vom Kanton, der Gemeinde, den Fahrzeuganbietern und verschiedenen Sponsoren gedeckt.

Im Zentrum der Fördermaßnahmen steht ein Zuschuß zum Anschaffungspreis von bis zu 50 %, der vom Bund (27 %), vom Kanton (13 %) und vom jeweiligen Fahrzeuglieferanten (10 %) getragen wird. Die Gemeinde selbst leistet keinen Beitrag zu dem Zuschuß, beteiligt sich aber finanziell und personell an der Organisation und an der Infrastruktur. Da aber der Anschaffungspreis nicht das einzige Kaufhindernis darstellt, ist ein umfassendes Förderkonzept vorgesehen.

Die wichtigste Zielsetzung des Großversuchs stellt der Demonstrationseffekt dar: Der Versuch soll die Behauptung belegen, daß Elektrofahrzeuge in vielen Fällen eine sinnvolle Alternative zu herkömmlichen Fahrzeugen sein können, ohne diese vollständig ersetzen zu wollen. Gleichzeitig gilt es, falschen Hoffnungen vorzubeugen: Das Elektrofahrzeug ist ein Nahverkehrsmittel und wird deshalb das herkömmliche Auto nicht vom Markt verdrängen. In diesem Sinn geht es darum, Möglichkeiten und Grenzen des sinnvollen Einsatzes von Elektromobilen zu untersuchen und aufzuzeigen und damit einen weiteren Impuls zu deren Verbreitung zu setzen. Weitere Zielsetzungen sind die Evaluation von Fördermaßnahmen, ein verbessertes Elektrofahrzeug-Marketing, die Gelegenheit zur Markteinführung neuer Elektrofahrzeuge, die Steigerung der Energieeffizienz der verschiedenen Elektrofahrzeugtypen und die Entwicklung eines umfassenden Mobilitätskonzeptes, das die verschiedenen Verkehrsmittel optimal miteinander vernetzt.

Als Versuchsteilnehmer (oder Testfahrer) stehen Privatpersonen und Haushalte im Vordergrund, wobei die Fahrzeuge als Zweitwagen (z.B. für den Arbeitsweg) oder als alleiniges Fahrzeug (für den Nahverkehr und als Zubringer zu den öffentlichen Verkehrsmitteln im Fernverkehr) dienen können. Eine zweite wichtige Gruppe sind Firmen, die Leichtelektromobile für Dienstfahrten, Kundendienste, Kleintransporte, als Personalbus oder Direktionsfahrzeug einsetzen können. In allen Funktionen dient das Leichtelektromobil auch als Werbeträger. Daneben bietet sich auch die öffentliche Verwaltung selbst als Fahrzeughalter an. Einen Spezialfall stellt der Zwischenhandel dar, der Fahrzeuge nicht für den eigenen Gebrauch, sondern für Vermietung, Leasing, Probefahrten usw. einsetzt (Werkstätten, Autovermieter etc.).

Nach einer Machbarkeitsstudie und einer Vorstudie mit den Vorbereitungen zur Ausschreibung im Jahr 1993 wurde der Großversuch mit Leichtelektromobilen auf der Tagung "Leichtelektromobile im Alltag 1994" am 24. Februar 1994 öffentlich vorgestellt und gleichzeitig das Ausschreibungsverfahren eröffnet. In etwa 50 Städten und Gemeinden wurde eine Bewerbung ernsthaft diskutiert, insgesamt 34 Gemeinden bewarben sich bis zum 30. April 1994 um die Versuchsdurchführung. Nach einer Vorauswahl aufgrund eines zu erstellenden Grobkonzeptes wurden Ende Juni 1994 fünf Städte bzw. Gemeinden (Langenthal, Mendrisio, Monthey, Morges und Wil) ausgesucht, um bis zum 7. November 1994 ein Detailkonzept auszuarbeiten, das die Grundlage für die endgültige Auswahl der Versuchsgemeinde darstellte.

Im Dezember 1994 wurde bekanntgegeben, daß Mendrisio (6.500 Einwohner) als Sieger aus diesem Auswahlverfahren hervorgegangen ist. Die anderen vier Gemeinden werden, zusammen mit den restlichen 29 Gemeinden, die sich im Frühling um die Versuchsdurchführung bewarben, zur aktiven Partnerschaft eingeladen. Eine Partnergemeinde unterstützt den Großversuch ideell und erhält dafür alle Informationen über den Großversuch. Partnergemeinden können selbständig weitere Projekte zur Förderung von Leichtelektromobilen entwickeln und erhalten dafür ebenfalls eine finanzielle Unterstützung des Bundes. Am 2. Januar 1995 hat das Informationsbüro InfoVEL in Mendrisio seine Arbeit aufgenommen, der offizielle Beginn des Flottenversuches war am 23. Juni 1995.

Der eigentliche Flottenversuch dauert sechs Jahre und ist in drei Phasen von je zwei Jahren unterteilt. Am Ende jeder Phase wird eine Zwischenbilanz gezogen und darauf basierend werden die Versuchsbedingungen für die nächstfolgende Phase festgelegt. Dieses Vorgehen erlaubt es, das Projekt den aktuellen Verhältnissen, z.B. bezüglich Fahrzeugentwicklung und Rahmenbedingungen, anzupassen.

Eine kleine Bitte zum Schluß:
Für Hinweise auf weitere, hier nicht vorgestellte Förderprogramme und Flottenversuche in der Schweiz ist der Autor sehr dankbar.

 
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