Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) Informationen zum Gesetz über den Vorrang Erneuerbarer Energien von Christian Dürschner (Juli 2000) Nachfolgend finden Sie einige Informationen zum Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) und den dadurch veranlaßten Änderungen des 100.000-Dächer-Solarkredites der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die jeweils aktuellsten Informationen zur Kostendeckenden Einspeisevergütung können Sie bei der Bundesgeschäftsstelle des Solarenergie- Fördervereins e.V. in Aachen (Tel. 0241-511 616, Fax. 0241-535 786, www.SFV.de) erfragen. Immer noch nicht kostendeckend, aber wesentlich weitreichender als im bisherigen Stromeinspeisungsgesetz (StrEG) werden die erneuerbaren Energien durch das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) gefördert. Trotz der möglichen Kombination mit einem zinsvergünstigten Darlehen aus dem 100.000-Solardächer-Programm der KfW wird zwar keine Kostendeckung erreicht, aber für viele Solarfans ein Anreiz geschaffen, bereits jetzt in die Solarstromproduktion einzusteigen. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz wurde am 25.02.2000 vom Bundestag und am 17.03.2000 vom Bundesrat verabschiedet. Nachfolgend sind vor allem die Passagen des Gesetzes wiedergegeben, die für die Nutzung der Photovoltaik, sprich: der Solarstromproduktion, von Interesse sind. Der vollständige Gesetzestext ist im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 13 vom 31. März 2000 veröffentlicht, eine synoptische Gegenüberstellung von StrEG und EEG findet sich in der Zeitschrift für Neues Energierecht vom Mai 2000.
Ziel des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)
Anwendungsbereich des EEG
Abnahme- u. Vergütungspflicht
Vergütungssätze Für Strom aus Biomasse beträgt die Vergütung abhängig von der elektrischen Leistung der Stromerzeugungsanlage zwischen mindestens 17 und 20 Pf/kWh. (...) Die Mindestvergütungen werden beginnend mit dem 01. Januar 2002 jährlich jeweils für die ab diesem Zeitpunkt neu in Betrieb genommenen Anlagen um jeweils 1 % gesenkt. (...) [§ 5 EEG]. Für Strom aus Geothermie beträgt die Vergütung abhängig von der elektrischen Leistung der Stromerzeugungsanlage zwischen mindestens 14 und 17,5 Pf/kWh (...) [§ 6 EEG]. Für Strom aus Windkraft beträgt die Vergütung mindestens 17,8 Pf/kWh für die Dauer von fünf Jahren gerechnet ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Danach beträgt die Vergütung (...) mindestens 12,1 Pf/kWh. (...) Für Altanlagen gilt als Zeitpunkt der Inbetriebnahme der 01. April 2000. (...) Die Mindestvergütungen werden beginnend mit dem 01. Januar 2002 jährlich jeweils für nach diesem Zeitpunkt neu in Betrieb genommene Anlagen um jeweils 1,5 % gesenkt. (...) [§ 7 EEG]. Für Strom aus solarer Strahlungsenergie beträgt die Vergütung mindestens 99 Pf/kWh. Die Mindestvergütung wird beginnend mit dem 01. Januar 2002 jährlich jeweils für nach diesem Zeitpunkt neu in Betrieb genommene Anlagen um jeweils 5 % gesenkt. (...) Die Verpflichtung zur Vergütung entfällt für Photovoltaikanlagen, die nach dem 31. Dezember des Jahres in Betrieb genommen werden, das auf das Jahr folgt, in dem Photovoltaikanlagen, die nach dem EEG vergütet werden, eine installierte Leistung von insgesamt 350 MW erreichen. Vor Entfallen dieser Vergütungsverpflichtung trifft der Deutsche Bundestag eine Anschlußvergütungsregelung, die eine wirtschaftliche Betriebsführung unter Berücksichtigung der inzwischen erreichten Kostendegression in der Anlagentechnik sicherstellt. [§ 8 EEG]. Die genannten Mindestvergütungen sind für neu in Betrieb genommene Anlagen jeweils für die Dauer von 20 Jahren ohne Berücksichtigung des Inbetriebnahmejahres zu zahlen, soweit es sich nicht um Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Wasserkraft handelt. Für Anlagen, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes in Betrieb genommen wurden, gilt als Inbetriebnahmejahr das Jahr 2000. (...) [§ 9 EEG].
Bundesweite Ausgleichsregelung zur Verteilung der Kosten Soweit der Auszug aus dem Gesetzestext. Das EEG verwirklicht in Ansätzen die Grundelemente der Kostendeckenden Einspeisevergütung. Zur Erinnerung:
Das Prinzip der Kostendeckenden Vergütung (KV) Dieses Prinzip ist im Bereich der Elektrizitätswirtschaft nicht neu. Der "Strom aus der Steckdose" ist ein Gemisch unterschiedlichster Herkunft. In diesen bestehenden Strommix wird jetzt regenerativer Strom mit aufgenommen. Der Strompreis ist nach wie vor ein Mischpreis, den Anteilen der Stromsorten entsprechend. Die Höhe der Kostendeckenden Einspeisevergütung beträgt z.Zt. 1,76 DM (bis 1996: 2,00 DM, bis 1998: 1,89 DM) für jede eingespeiste Kilowattstunde Sonnenstrom.
Das 100.000-Dächer-Programm Konditionen des Solarkredites
Anmerkung: Die Kreditsumme des Solarkredites orientiert sich an den im März 2000 gültigen Marktpreisen. Aufgrund der sprunghaft gestiegenen Nachfrage sowie des derzeit vergleichsweise hohen Dollarkurses sind Photovoltaikanlagen derzeit kaum für einen Preis unter 15.000 DM/kWp zu bekommen.
Eine Vergütung von 99 Pf/kWh plus zinsgünstiger Kredit macht Solarstrom nicht wirtschaftlich - aber das
Kapital kommt zurück ! Ein Beispiel mag diesen Sachverhalt verdeutlichen: Familie Müller errichtet auf dem Dach ihres Einfamilienhauses eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 3 kWp. Diese Anlage kostet insgesamt ca. 45.000 DM. Bei einem (konservativ) geschätzten durchschnittlichen Anlagenertrag von 800 kWh/kWp pro Jahr und einer Einspeisevergütung von 99 Pf/kWh werden jedes Jahr ca. 2.400 DM und damit in 20 Jahren insgesamt 48.000 DM erlöst. Bei dieser überschlägigen Modellrechnung nicht berücksichtigt wurden Nebenkosten wie Zählergebühr, Wartung und Versicherung der Photovoltaikanlage sowie eventuelle Finanzierungskosten bei Fremdfinanzierung oder entgangener Zinsgewinn bei Verwendung von Eigenkapital. Man kann also erkennen, daß das EEG für die Vertreter der "reinen Lehre" (Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen auf der Basis von Vollkosten) nur einen Zwischenschritt auf dem Weg zur Einführung der Kostendeckenden Einspeisevergütung darstellen kann. Zweifelsohne ist das EEG mit insgesamt 350 MW geförderter Photovoltaik das weltweit größte PV-Förderprogramm, das aufgrund seines Volumens zudem geeignet ist, die Nachfrage nach PV-Anlagen nachhaltig zu stimulieren.
Auf geht's, es ist so einfach:
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