Informationen zum Thema "Solarstrombörse"

Die Solarstrombörse als Alternative zur Kostendeckenden Einspeisevergütung?

von Christian Dürschner (April 1998)

Als Alternative zur Kostendeckenden Einspeisevergütung (KV) wird von verschiedenen Energieversorgungsunternehmen (EVU), wie z.B. der Fränkischen Überlandwerk AG (FÜW), eine Solarstrombörse (SB) nach dem Vorbild der Elektrizitätswerke der Stadt Zürich (EWZ) zur Förderung der Photovoltaik (PV) eingeführt.

Mit dieser Informationsschrift möchte ich die Funktionsweise einer Solarstrombörse erklären, Unterschiede und Gemeinsamkeiten zur Kostendeckenden Einspeisevergütung aufzeigen und die bisherigen Solarstrombörsen in Zürich und Berlin vorstellen. Abschließend beurteile ich das System "Solarstrombörse" im Vergleich zur "Kostendeckenden Einspeisevergütung". Dabei werden auch die Nachteile der SB im Vergleich zur KV aufgezeigt.

Funktionsweise der Solarstrombörse
Die Solarstrombörse ist in den Bereich der sogenannten "Grünen Tarife" einzuordnen und funktioniert folgendermaßen: Das vor Ort zuständige EVU vermittelt ("makelt") Solarstrom zwischen Solarstromanbietern und Solarstromnachfragern.

Die Solarstrom-Nachfrageseite
Jeder Tarifstromkunde erhält die Möglichkeit, eine gewisse Strommenge zu einem Preis zu kaufen, der über dem normalen Tarifstrompreis liegt ("Grüner Tarif" bzw. "Greenpricing") und der den Kosten für eine solar erzeugte Kilowattstunde (kWh) entspricht (berechnet wird den Kunden ein Mischpreis aus dem vom EVU insgesamt eingekauften Solarstrom). Diese "Solarstrom-Abonnements" werden für ein Jahr abgeschlossen und verlängern sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, können aber vom Stromkunden auch gekündigt (!) werden (d.h. das jeweilige EVU müßte dann, falls sich keine neuen Interessenten finden lassen, diesen Anteil der Kosten selbst tragen). Im Unterschied zur KV werden nicht alle Stromkunden verpflichtend mit einem kleinen Strompreisaufschlag (Jahreskosten durchschnittlich ca. 5,00 DM) belastet, sondern lediglich einige Idealisten mit erheblich höheren Kosten (Jahreskosten durchschnittlich ca. 120,00 DM) belastet.

Die Solarstrom-Angebotsseite
Die Solarstromlieferanten (d.h. die Betreiber von PV-Anlagen) erhalten im Rahmen von 20jährigen Verträgen und bei Einspeisung des gesamten erzeugten Solarstroms (wie bei der KV) "eine Vergütung, die ihren Gestehungskosten entspricht" (Zitat EWZ und FÜW). Im Unterschied zur KV wird aber nicht der von der unabhängigen Preisaufsicht ermittelte Betrag von 1,89 DM/kWh bezahlt, sondern für jede Anlage (sprich: jeden Anbieter) eine gesonderte Berechnung vorgenommen. Damit sind sowohl das EWZ als auch das FÜW trotz ihrer ablehnenden Haltung zur KV bereit, die echten Kosten der Solarstromerzeugung (Installations- plus Wartungs- und Kapitalkosten etc.) zu bezahlen. Der Einzelnachweis der Kosten wirkt aber in der Regel preistreibend, d.h. diese Kosten können prinzipiell sogar deutlich höher als 1,89 DM/kWh liegen, auch wenn durch die Solarstrombörse versucht wird, die jeweils günstigsten Anbieter zu finden.

Unterschiede zwischen der Solarstrombörse und der Kostendeckenden Einspeisevergütung
Wenn man davon ausgeht, daß die Solarstromlieferanten bei der Solarstrombörse "eine Vergütung erhalten, die ihren Gestehungskosten entspricht", ist ein wirtschaftlicher Betrieb der PV-Anlagen ebenso wie bei der Gewährung einer Kostendeckenden Einspeisevergütung möglich. Dann läßt sich die Diskussion "Solarstrombörse versus Kostendeckende Einspeisevergütung", bezogen auf die für die Förderung der Photovoltaik zur Verfügung stehenden Zahlungseingänge beim EVU, auf folgende Kernaussage reduzieren:

Freiwilliger und vergleichsweise hoher Strompreisaufschlag für einzelne Tarifkunden (z.B. 5 % der Kunden zahlen jährlich 100,00 DM)

versus

kleiner, aber für alle Tarifkunden verpflichtender und zweckgebundener Strompreisaufschlag (z.B. 100 % der Kunden zahlen jährlich 5,00 DM, entsprechend einer in Bayern genehmigungsfähigen allgemeinen Strompreiserhöhung von 0,15 Pf/kWh).

Die Solarstrombörsen in Zürich und in Berlin
In Zürich und Berlin werden bereits seit längerem Solarstrombörsen durchgeführt. Vor allem die Börse in Zürich gilt als erfolgreich, da die Solarstromnachfrage bislang größer ist als das Solarstromangebot. Für eine Erfolgsbewertung reicht diese Tatsache allein allerdings nicht aus.

Darstellung und Bewertung der Solarstrombörse in Zürich
Die Errichtung von PV-Anlagen werden in der Schweiz generell mit einem Bundeszuschuß in Höhe von 30 % gefördert, dadurch ermäßigt sich die im Rahmen der Solarstrombörse während 20 Jahren zu zahlende Vergütung auf 1,20 SFR (ca. 1,40 DM). Im Rahmen der bundespolitischen Zielsetzung des Programmes "Energie 2000" aus dem Jahr 1990 hat das Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (EWZ) die Vorgabe, bis zum Jahr 2000 eine Steigerung des Anteils der regenerativen Energien an der Stromversorgung in Höhe von 0,5 % zu erreichen, der Solarstrom soll daran mit einem Anteil von 8 % partizipieren. Dies bedeutet, daß im Versorgungsgebiet des EWZ insgesamt 2.400 kWp PV-Anlagen installiert werden müssen.

Trotz intensiver staatlicher Förderung (30%-Zuschuß) gab es im Versorgungsgebiet des EWZ bis zur Einführung der Solarstrombörse im Jahr 1997 nur PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von 270 kWp, durch die Solarstrombörse sind bislang weitere 270 kWp dazugekommen. Als Ergebnis einer weiteren Ausschreibungsrunde sind weitere 470 kWp in Planung, die bis Ende 1998 installiert sein sollen. Durch die Erhöhung des (staatlichen) Investitionskostenzuschusses auf rund 50 % wird erwartet, daß der Preis einer kWh aus Solarstrom auf 0,80 SFR (ca. 0,95 DM) sinkt.

Die Solarstrombörse in Zürich lebt also im wesentlichen von einer Kombination von Investitionskostenzuschuß und daraus resultierender geringerer Vergütung pro kWh. Trotz der immensen staatlichen Förderung wird es aber bis Ende 1998 nur gelungen sein, allenfalls 25 % der Zielvorgabe zu erreichen, weshalb im Hinblick auf die politische Vorgabe eigentlich nicht von einem Erfolg gesprochen werden dürfte. Die Zahl derer, die freiwillig bereit sind, einen deutlich höheren Strompreis zu bezahlen, ist nicht beliebig vermehrbar, sondern umfaßt nur wenige umweltbewußte Menschen. Deshalb dürfte die Sättigungsgrenze auf der Kundenseite sehr bald erreicht werden, was bedeutet, daß dann durch die Solarstrombörse keine weiteren PV-Anlagen mehr gebaut werden (können). Für die Installation weiterer PV-Anlagen zum Erreichen der politischen Zielvorgabe müßte das EWZ die "fehlenden" Anlagen selbst errichten und diese Kosten letztendlich doch über die allgemeine Umlage auf alle Stromkunden wie bei der Kostendeckenden Einspeisevergütung finanzieren.

Würde es sich bei der Solarstrombörse in Zürich um eine echte Börse handeln, so hätte die hohe Solarstromnachfrage der EWZ-Kunden zu einem Anstieg des kWh-Preises für Solarstrom führen müssen. Tatsächlich aber hat das EWZ den kWh-Preis für Solarstrom ab 1998 auf höchstens 0,90 SFR (ca. 1,05 DM) begrenzt und statt dessen den Solarstrom rationiert. Dies ist eine Maßnahme aus dem Instrumentarium der Planwirtschaft und eigentlich ein eklatanter Widerspruch zum System einer Börse mit Angebot und Nachfrage.

Darstellung und Bewertung der Solarstrombörse in Berlin
Der Berliner Senat fördert die Errichtung von PV-Anlagen mit einem Zuschuß von 50 % und möchte dadurch erreichen, daß in Berlin Solaranlagen mit einer Gesamtleistung von ca. 10 MWp errichtet werden. Parallel dazu wurde von der BEWAG, dem Berliner EVU, eine Solarstrombörse ins Leben gerufen, die einen Zuschuß in Höhe von max. 7.250 DM pro kWp (bisher durchschnittlich: 6.500 DM/kWp) sowie eine Vergütung von max. 0,81 DM/kWh (bisher durchschnittlich: 0,72 DM/kWh) über einen Zeitraum von 15 Jahren vorsieht. Beide Förderprogramme können auch kombiniert in Anspruch genommen werden: Dies führt zu einer Verringerung des Zuschusses und der Einspeisevergütung durch die BEWAG, da die BEWAG nur noch für die nicht durch den Senatszuschuß (in Höhe von 50 %) gedeckten Kosten aufkommen muß.

Besonderheit dieser Solarstrombörse ist, daß nur die BEWAG als Solarstromnachfrager auftritt und somit die Kosten dieses Förderprogrammes komplett selbst tragen muß. Es handelt sich also eigentlich nicht - wie in Zürich - um eine Börse, sondern eher um eine "Ausschreibung zum Bau von preisgünstigen PV-Anlagen durch BEWAG-Kunden".

Vor Einführung der Solarstrombörse gab es in Berlin PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von rund 700 kWp, durch die Aktivitäten des Senats und der Solarstrombörse sind bis Ende 1997 weitere 644 kWp dazugekommen. (Für das erste Quartal 1998 wurden weitere 75 kWp ausgeschrieben.) Auch in Berlin kann also im Hinblick auf die politische Vorgabe kaum von einem Erfolg gesprochen werden.

Solarstrombörse versus Kostendeckende Einspeisevergütung
In der Diskussion "Solarstrombörse versus Kostendeckende Einspeisevergütung" möchten wir auf folgende Punkte hinweisen:

In Zürich haben sich bislang rund 2 % der Kunden mit einem durchschnittlichen Betrag von umgerechnet 120,00 DM an der Solarstrombörse des EWZ beteiligt.

Eine kürzlich veröffentlichte Studie von Jochen Markard vom Öko-Institut Freiburg untersucht, welchen Beitrag freiwillige Zahlungen von Stromkunden an konventionelle EVU zur Förderung erneuerbarer Energien leisten können. Der Autor stellt dabei fest, daß "die untersuchten Programme immer nur eine sehr kleine Minderheit der Kunden zur Teilnahme motivieren konnten und die Teilnahmequoten deutlich unterhalb der Werte von 20 bis 40 % liegen, die verschiedene Kundenbefragungen hatten vermuten lassen (maximale Teilnahmequoten um die 2 %). [...] Damit bleiben die Programme in ihrer Wirkung beispielsweise deutlich hinter dem Ansatz der Zahlung kostendeckender Einspeisevergütung zurück, bei dem sämtliche Tarifkunden zu Förderaufschlägen verpflichtet werden."

In dem Zeitungsartikel "Öko-Strom fließt nur spärlich" von Michael Franken (VDI-Nachrichten vom 19. Juni 1998), der sich allgemein mit der Förderung erneuerbarer Energien durch z.B. Umwelttarife befaßt, ist u.a. folgendes nachzulesen: "Nach gut einem Jahr haben sich von 826.000 Badenwerk-Kunden gerade 290 für den Ökostrom entschieden; das entspricht einer Quote von 0,03 %. Bei der Energieversorgung Schwaben sind es immerhin 0,07 %. [...] Nach Angaben von Eurosolar hat die kostendeckende Vergütung in den vergangenen zwei Jahren zu einer Installation von fast 3 MW Photovoltaikanlagen geführt. [Das ist] gut zehnmal soviel, wie bislang durch grüne Tarife möglich wurde."

In diesem Zusammenhang sind auch die Ergebnisse von zwei Umfragen interessant, die Anfang des Jahres 1996 von der RWE AG (Essen) und dem Solarenergie Förderverein e.V. (SFV, Aachen) bei der Gesellschaft für Sozialforschung und statistische Analysen (Forsa) in Auftrag gegeben wurden:

Ergebnis der RWE-Umfrage: Es besteht eine Zahlungsbereitschaft von 80 % der RWE-Kunden für eine vom Staat angeregte (sprich: allgemeine) Strompreiserhöhung zugunsten erneuerbarer Energien.

Um weitere Punkte zu klären, die nicht aus der RWE-Umfrage hervorgehen, beauftragte der SFV das Forsa-Institut mit einer bundesweiten Anschlußumfrage: Es sollte herausgefunden werden, ob die Befragten an eine freiwillige Strompreiserhöhung (-> z.B. Umwelttarif, Solarstrombörse etc.) oder an eine allgemeinverbindliche Strompreiserhöhung (-> z.B. Kostendeckende Einspeisevergütung) denken.

Ergebnis der SFV-Umfrage: 71 % der Befragten befürworten einen Aufschlag auf den Strompreis, aber nur 27 % denken dabei an einen freiwilligen Aufschlag. Unter denjenigen, die zur Zahlung eines Aufschlages bereit sind, stimmen 68 % für die Kostendeckende Einspeisevergütung von privat erzeugtem Solarstrom, aber nur 24 % dagegen. Die Kostendeckende Einspeisevergütung findet somit eine eindrucksvolle bundesweite Zustimmung.

Zusammenfassung und Fazit
Fast 80 % der Bürger sind dafür, die Strompreise zugunsten erneuerbarer Stromerzeugung zu erhöhen. Das Ergebnis mehrerer Umfragen zeigt, daß eine breite Mehrheit der Bevölkerung Strom aus erneuerbaren Energien nicht nur befürwortet, sondern auch bereit ist, dafür höhere Preise (nicht aber einen freiwilligen Beitrag) zu zahlen.

Speziell die Kostendeckende Einspeisevergütung, mit einer kleinen, für alle Kunden verpflichtenden und zweckgebundenen Strompreiserhöhung, findet in der Bevölkerung einen Zuspruch von (absolut) fast 50 % (vgl. SFV-Umfrage: 71 % der Befragten sind für eine Strompreiserhöhung, 68 % davon sind für die Kostendeckende Einspeisevergütung).

Förderprogramme, die wie die Solarstrombörse auf freiwillige Zahlungen von Stromkunden an ihr Elektrizitätsversorgungsunternehmen setzen, stoßen mit Beteiligungsquoten von maximal 2 % auf nur geringes Interesse.

Es müssen sich mindestens 5 % der Stromkunden mit durchschnittlich 100,00 DM an einer Solarstrombörse beteiligen, um das in Bayern genehmigte Fördervolumen der Kostendeckenden Einspeisevergütung (0,15 Pf/kWh) zu erreichen. Dieser Prozentsatz steigt sogar auf über 15 % (!), wenn man eine Erhöhung des Strompreises von 0,5 Pf/kWh zugunsten der KV in Betracht zieht.

Alle Anstrengungen, die Photovoltaik auf freiwilliger Basis zu fördern, sind bislang fehlgeschlagen. Als Beispiele seien kurz genannt:

  • Die Solarstrombörsen in Berlin und Zürich zeigen, daß die freiwillige Nachfrage nach Solarstrom nicht ausreichen dürfte, um die politischen Zielvorgaben zu erreichen.
  • Der FÜW-Solarfonds im Rahmen des Programms "Sonne 2000", der auf freiwillige Zahlungen interessierter Stromkunden setzte, hat nur eine geringe Resonanz gefunden.
  • Die Spendenaktion "Solarpfennig" des Solarenergie Fördervereins e.V. (Aachen), die ebenfalls auf freiwillige Zahlungen interessierter Stromkunden setzte, hat trotz der steuerlichen Absetzbarkeit der finanziellen Beiträge keine große Resonanz gefunden. Die Erfahrungen mit der Spendenaktion "Solarpfennig" führten zur Entwicklung des Markteinführungsinstrumentes "Kostendeckende Einspeisevergütung" in seiner jetzigen Form.
  • Der "Grüne Tarif" des RWE ist, bezogen auf die Zahl der Tarifkunden, bei weitem nicht so erfolgreich wie die vielerorts praktizierte Kostendeckende Einspeisevergütung.
Wichtiger Bestandteil und offensichtlich Voraussetzung für eine nennenswerte Beteiligung der Stromkunden an den Solarstrombörsen in Zürich und Berlin ist ein Zuschuß in Höhe von (mindestens) 50 % der Investitionskosten, der - sofern es keine Bundes- oder Landesförderprogramme gibt - eindeutig zu Lasten des jeweiligen EVU geht.

Mit der Einführung von Solarstrombörsen werden offensichtlich weiterhin Freiwillige gesucht, die aus ihrem eigenen Geldbeutel helfen sollen, im Sinne einer Alibifunktion für die wirklich Verantwortlichen zur Lösung der Energieprobleme der Zukunft beizutragen, während Energieverschwender und die Masse der Stromkunden nicht beteiligt werden. Eine existentiell zwingend notwendige Gemeinschaftsaufgabe wird großzügig und gönnerhaft auf Wenige verlagert. Die Pionierphase der Photovoltaik wird damit allenfalls erweitert, der PV aber nicht zu Durchbruch verholfen.

Einerseits kann es ein EVU angeblich nicht verantworten, bei der Kostendeckenden Einspeisevergütung die Mehrkosten auf alle Stromkunden umzulegen, weil dies höchst ungerecht sei, der Wirtschaft schade, etc.. Andererseits übernimmt das EVU selbstverständlich sämtliche Kosten der Vermarktung der Solarstrombörse, die letztlich auch alle Stromkunden zahlen müssen. Dies ist ein Widerspruch, der die Glaubwürdigkeit derer in Frage stellt, die so argumentieren und handeln.

Die Solarstrombörse vermischt Elemente des Greenpricing (freiwillig erhöhte Zahlungen für einen Anteil des Strombezuges) mit Elementen der Kostendeckenden Einspeisevergütung (Zahlung einer Vergütung, die den Solarstromgestehungskosten entspricht) zu Lasten aller Beteiligten und ist daher abzulehnen.

Die Kostendeckende Einspeisevergütung ist eine praxiserprobte und vielfach bewährte Methode zur Förderung und Markteinführung der erneuerbaren Energien. Greenpricing-Modelle, zu denen auch die Solarstrombörse gehört, haben bisher in jeder Variation das erforderliche Volumen nicht erreicht, können und sollen dies sogar nach Aussagen einiger Stromversorger (RWE und Isar-Amper-Werke) nicht erreichen.

Fazit: Aus den hier genannten Gründen ist die Einführung der Kostendeckenden Einspeisevergütung der Einführung einer Solarstrombörse vorzuziehen. Die Solarstrombörse ist im Vergleich zur Kostendeckenden Einspeisevergütung die schlechtere Lösung.

 

Apropos: Was sonst noch zu sagen wäre...
(nach Wolf von Fabeck, SFV Aachen e.V.)

  • Solarstrom ist heute noch nicht konkurrenzfähig und benötigt deshalb eine Markteinführung. Diese Markteinführung dem freien Markt zu überlassen, ist ein Widerspruch in sich.
  • Triebfeder jedweden menschlichen Tuns ist - von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen - der Eigennutz. Der Kauf von Solarstrom verspricht jedoch keinen Eigennutz, z.B. keinen individuellen Schutz vor der Klimakatastrophe oder dem nächsten atomaren GAU.
  • Die Markteinführung von Solarstrom ist eine allgemeine Gefahrenabwehr und somit eine Gemeinschaftsaufgabe aller Stromkunden.
  • Die Solarstrombörsen täuschen eine Aktivität eines EVUs vor und entlassen die Stromkunden, unter dem Vorwand der Liberalisierung, aus ihrer finanziellen Mitverantwortung.

 

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