Vergütungssätze des (alten) StrEG

zusammengestellt von Christian Dürschner (1998)

Vor dem Inkrafttreten des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) am 01. April 2000 war das Stromeinspeisegesetz (StrEG) die Grundlage für die Einspeisung von Strom aus regenerativen Energien in das Netz der Stromversorgungsunternehmen. Damit es nicht in Vergessenheit gerät, sind nachfolgend die damaligen, sehr geringen Vergütungssätze wiedergegeben. Die Berechnung der Einspeisevergütung erfolgte damals als fixer Prozentsatz der erzielten Durchschnittserlöse der Stromversorgungsunternehmen und war damit in keiner Weise kostenorientert.

Einspeisevergütungen nach Stromeinspeisegesetz (StrEG) für 1999
Die gesetzliche Einspeisevergütung für Strom aus regenerativen Energien wird bisher durch das Stromeinspeisegesetz (StrEG) geregelt. Die durch das StrEG vorgeschriebenen Mindestvergütungen für den in das Stromnetz abgegebenen Strom richten sich nach den Durchschnittserlösen, die die Stromversorger bei der Belieferung aller Letztverbraucher im vorletzten Jahr erzielen konnten. Für Elektrizität aus Sonnen- und Windenergie beträgt der gesetzliche Einspeisevergütungssatz 90 % der Durchschnittserlöse, für Strom aus Biomasse und kleineren Wasserkraftwerken (bis 500 kW) liegt dieser Wert bei 80 % und für größere Wasserkraftwerke (bis 5 MW) bei 65 %. Das Statistische Bundesamt hat für 1997 einen Durchschnittserlös von 18,36 Pf/kWh (1996: 18,65 Pf/kWh) ermittelt. Damit berechnen sich die gesetzlichen Mindestvergütungen für eingespeisten Strom aus regenerativen Energiequellen ab 1999 (in Klammer die Werte für 1998) wie folgt:

Einspeisevergütungen nach Stromeinspeisegesetz (StrEG) für 1999 (1998)
Strom aus Sonnen- und Windkraftanlagen:
16,52 Pf/kWh (16,79 Pf/kWh)
Strom aus Biomasse u. kleineren Wasserkraftwerken:
14,69 Pf/kWh (14,92 Pf/kWh)
Strom aus größeren Wasserkraftwerken:
 11,93 Pf/kWh (12,12 Pf/kWh)
 

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