„Ein unreligiöses Volk ist dem Tod geweiht, da nichts in ihm seine Tugenden anspornt.“

(verbrämte Kriegserklärung an kirchenfreie und religionslose Menschen, s.u. 2. Kapitel, 6. Absatz)

 

Staatschristliche Expansionisten und das trojanische Pferd ETHIK

„polyreligiöse“ Zwangsmission nach: Ich bin gefragt / Ethik 7/8 Sachsen
Hg. Ursula Wilke, Beiträge von zwölf Autoren und Autorinnen, Volk und Wissen Verlag,

Berlin 1999 

Gliederung:

1.Allgemeines

2.Die nicht religiöse Bevölkerungsmehrheit in Sachsenals Randgruppe ohne Sittlichkeit diskriminiert

3.Der Hauptzweck des „Ethikunterrichts“: Heidenmission durch Manipulation und Indoktrination

4.Im Trommelfeuer derReligionspropaganda – Halb- und Viertelwahrheiten als Methode

5.Das religiös-weltanschauliche Dreiklassensystem- aus dem „Ethikbuch“ destilliert

6.Geistige Vergewaltigung der Nichtreligiösen bis zu weltanschaulicher Deklassierung und Entrechtung

7.Zusätzliche Unmoral eines „Ethikbuches“: die manipulierte Bevölkerungsstatistik - ohne Atheisten!

8.Heuchlerische Ethikrichtlinien: es trieft von „Toleranz“ - trotzdem (Zwangs-)Mission der „Heidenkinder“

9.Das Judentum – hochselektive Darstellung ohne Erwähnungkirchlicher Schuld

10. Die Galerie systematischer Grundrechtsbrüche zugunsten hoch privilegierter Jenseitsideologien 

10.1Zwangsersatzfach „Ethik“:das trojanische Pferd für das faktische Wahlfach „Religion“

10.2Die religiös-weltanschauliche Selbstbestimmung nach Art. 3.3 und Art. 4.1 GG abgeschafft

10.3Noch ein Aprilscherz: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“ (Art. 3.1 GG)

10.4Schamloser Angriff auf die „Meinungs- und Informationsfreiheit“ (Art. 5.1 GG) 

sowie gegen die „Freiheit der Forschung und Lehre“ (Art. 5.3 GG) 

10.5Grober Verstoß gegen das „Recht auffreie Entfaltung der Persönlichkeit“ (Art. 2.1 GG)

10.6Mystifizierung der kirchlichen Sozialdienstezum Zwecke der Christentumspropaganda

11. Fazit:„Ethik“ohne Maske: wer zweifelt noch am institutionalisierten massiven Verfassungsbruch? 

Vorbemerkung:Seitenangaben ohne ausdrücklich anderweitige Quellenhinweise beziehen sich stets auf das rezensierte „Ethikbuch“

1. Allgemeines

Seit einiger Zeit beschäftige ich mich mit der Unterrichtsveranstaltung „Ethik“, wobei ich zunächst die in Bayern herrschenden Verhältnisse überprüft habe, die bereits als verfassungswidrig eingeschätzt werden müssen.[1] Vor kurzem untersuchte ich nun zur Abrundung meiner diesbezüglichen Recherchen das obige Lehrwerk für den Gebrauch in sächsischen Schulen. Als verantwortlich dafür zeichnen eine Herausgeberin, zwölf Autoren sowie ein Mitarbeiter. Allem Anschein nach sind die meisten dieser 14 Beteiligten evangelische „Religionspädagogen“, die ihre missionarischen Zwänge meistens ungehemmt austoben. Die Reihe Ich bin gefragt für das Zwangsersatzfach „Ethik“ ist nach der Homepage des Verlages Volk und Wissen für vier der fünf neuen Bundesländer zugelassen (außer Mecklenburg-Vorpommern). Für Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt gibt es vier Doppelbände, d.h. je einen für die Klassen 5/6 – 9/10 sowie einen weiteren Band für die 9. und 10. Gymnasialklasse. Im Land Brandenburg werden z.Zt. nur drei Doppelbände benutzt, die für den Unterricht in „Lebenskunde, Ethik, Religion“ vorgesehen sind. Die meisten der Verfasser der sächsischen „Ethik“ kehren bei den anderen Länderausgaben wieder. Bei dem brandenburgischen Fach LER erscheinen gleich zehnmal dieselben Namen wieder, die auch für die sächsische Parallelausgabe verantwortlich zeichnen!

In einem Klappentext an die „liebe(n) Schülerinnen und Schüler“ zum Inhalt des Buches behauptet gleich der zweite Satz unter Vorspiegelung falscher Tatsachen (die Begriffe werden nämlich höchst einseitig aufgefasst): „In neun Kapiteln könnt ihr herausfinden, was die Fragen und Antworten der Ethik, der Philosophie und der Religionen in eurem Leben zu tun haben.“ Der unschuldig wirkende Terminus „Ethik“ nimmt zweifellos deshalb den ersten Platz in derBegriffsreihe ein, um die erwartungsvoll gestimmten Schüler des Zwangsersatzunterrichts besser zu überzeugen (oder zu übertölpeln), dass man ihnen keine Mogelpackung angedreht hat. Aber gerade die Sozialethik wird in den Medien weitgehend durch die Großkirchen für sich beansprucht, mit ihrer Duftmarke versehen. Und in der Philosophie gibt es den Teilbereich der so genannten Religionsphilosophie. Ein „positiver“ Vertreter dieser Richtung wird uns in Martin Buber offenkundig unter einem Vorwand vorgestellt (S.22 u. S.188). Von Nietzsche dagegen wird zwar richtig ausgesagt, „seine radikale Kritik an der christlich-abendländischen Moral gipfelte in dem Satz »Gott ist tot«.“ Dadurch solle aber eine „Sinnlosigkeit des Lebens“ gedroht haben (deren Opfer – so muss man wohl messerscharf schließen - dann auch die haltlosen Jungatheisten ohne jede Ethik werden könnten, sofern sie nicht auf den Tugendpfad zur Religion zurückfänden…). Nietzsche habe zwar „neue Werte und Sinngebungen zu begründen“ versucht – aber darüber braucht natürlich kein weiteres Wort verloren zu werden (S.192)! Die wahre Liebe der Verfasser gilt jedoch – oh Wunder - der Religion, wobei es heutzutage nicht mehr so wichtig ist, ob dieses Wort im Singular oder im Plural erscheint, denn anscheinend beten jetzt alle denselben Gott an. Die Mehrzahlform dient wenigstens beiläufig auch einem Chamäleon-Effekt, damit das Beutetier, der zu missionierende Gottlose, die ihm drohende Gefahr umso weniger sieht oder ahnt.

In mehr als einem Drittel des „Lehrwerks“ werden in geballter Form und in überwiegend penetrant wohlwollender Weise das Judentum, die christlichen Großkirchen, der Islam und der Buddhismus dargestellt. Nur wenige beiläufige Bemerkungen erwähnen auch negative Erscheinungen der Religionen, die aber die Autoren ganz offensichtlich als weitgehend vernachlässigbar einschätzen. Diese kritikfähigen „Randerscheinungen“ tendieren jedoch offenbar nach Meinung des Autorenteams bei den beiden christlichen Glaubenskonzernen gegen Null. Es gibt außerdem ein Kapitel, in dem „Sekten, Freikirchen, Psychogruppen und okkulte Praktiken“ zusammengewürfelt sind (S.126-143). Dabei wird nur der Begriff der Freikirchen als uneingeschränkt positiv definiert, so dass sich auch jeder Gegner des herrschenden Staatskirchensystems darüber freuen könnte. Das Wörtchen frei bedeute dabei zweierlei: „»frei« und unabhängig vom Staat und »frei« im Sinne von freiwilliger Mitgliedschaft“ (S.135). Der Umkehrschluss, dass dann das Verhältnis der Großkirchen zum Staat mit Elementen der Unfreiheit und des Zwanges verbunden sein dürfte, drängt sich nun zwar auf, wird aber (natürlich) nicht ausgesprochen. Wir werden es übrigens noch Dutzende von Malen erleben, dass die christlichen Staatsusurpatoren die „Lichtseiten“ ihrer vorherrschenden Jenseitsideologie mit unerträglichen Überlegenheitsäußerungen präsentieren, während sie die nicht selten viel gravierenderen Schattenseiten systematisch verschweigen. 

Die in dem „Ethikbuch“ ausführlich dargestellten vier Religionen Judentum, Christentum, Islam und Buddhismus nennt die Autorengemeinschaft alle „Weltreligionen“, obwohl das Judentum bloß etwa 20 Mio. Anhänger umfasst. Nach dem Wörterbuch des Christentums[2]weist der Begriff „nur auf die große Verbreitung einer Religion hin“.[3] Infolgedessen rechnet das Nachschlagewerk Christentum, Islam, Buddhismus und Hinduismus zur Gruppe der Weltreligionen. Wenn die Lehrbuchautoren die letztgenannte Religion mit mehr als 800 Mio. Anhängern bloß einmal adjektivisch auf S.79 erwähnen, dem Judentum mit nur einem Vierzigstel dieser Anhängerschaft einen falschen Status einräumen und auf mehr als 20 Seiten abhandeln, dann müssen wir schon aus diesem Grund von einer unausgewogenen Darstellung sprechen. Als Erklärung bieten sich drei Gründe an: 1) das Christentum geht auf die mosaische Religion zurück und hat mit diesem das Alte Testament (AT) gemeinsam; 2) durch den Völkermord der Nazis an den europäischen Juden ist der deutsche Name mit einem der schlimmsten Menschheitsverbrechen verbunden; 3) der polytheistische Hinduismus fällt nach dem Gefühl der Lehrbuchverfasser zu stark aus der als monotheistisch aufgefassten Gruppe heraus.

Wenigstens 15 erkennbar christliche Prominente werden mit religiösen Sinn- und Werbesprüchen zitiert, darunter pikanterweise gleich zwei CDU-Politiker, aber kein Mitglied einer weiteren Partei. Eine Reihe Angehöriger anderer Religionen darf ihre Morallehren ebenfalls den „armen Heidenkindern“ zum Besten geben. Kritische Rationalisten, Ungläubige sowie andere Unliebsame kommen fast nur in homöopathischen Dosen mit unverfänglichen Kurztexten vor, können an den Fingern einer Hand abgezählt werden und sollen wohl hauptsächlich als Feigenblatt für einen scheinbaren Ideenpluralismus herhalten. Als halbwegs ehrlicher Titel des trojanischen „Ethikbuches“ könnte Religiöse Unterweisungen mit Lebenskunde für konfessionslose Schüler vorgeschlagen werden. Die scheinbar rein lebens- und sozialkundlichen Beiträge nehmen zwar etwas mehr als die Hälfte der Seitenzahl in Anspruch, aber auch in diesem Bereich finden sich immer wieder Einsprengsel mehr oder weniger auffälliger Religionspropaganda. Meine Absicht ist nun, dass ich mich hauptsächlich mit den offenkundigen Grundrechtsverletzungen im Zusammenhang mit dem Indoktrinationswerk hoch privilegierter Jenseitsideologen beschäftige. Ich betrachte - wie vermutlich auch diese missionierenden Ostlandritter - die überwiegend aus dem Alltagsleben stammenden Texte weitgehend nur als Füllmasse zwischen den eigentlich interessierenden religiösen Botschaften, eine Füllmasse, die im Rahmen meiner Problemstellung vernachlässigbar ist.

2.Die nicht religiöse Bevölkerungsmehrheit in Sachsen

von modernen Kreuzrittern als Randgruppe ohne Sittlichkeit diskriminiert

In dem Bundesland Sachsen sind Mitglieder von Religionsgemeinschaften einschließlich der staatsnahen Glaubenskonzerne nur eine absolute Minderheit, was alle Verantwortlichen des Lehrbuches für das Zwangsersatzfach „Ethik“ (statt des freiwilligen Religionsunterrichts) allem Anschein nach auf das Allerlebhafteste bedauern. Ein einziger kurzer Text – ein Dialog zwischen einer Journalistin und einem Theologen – wirft mit der Überschrift („Die Kirche spielt in der Gesellschaft keine Rolle mehr“) und den beiden Schlusssätzen in seltener Ehrlichkeit ein ungewolltes Schlaglicht auf die Wirklichkeit: „Die Kirche spielt in der Gesellschaft kaum noch eine Rolle. Und wir haben keine Antwort darauf, wie man als eine Minderheit von höchstens 15 Prozent in der Gesellschaft agieren sollte“ (S.108, Hvhg. KU). Um diesen für die Großkirchen katastrophalen Zustand etwas zu relativieren, wird auf der Folgeseite (S.109) aus einer Spiegel-Umfrage „Jugend ’94“ in ziemlich unklarer Weise zitiert:[4] „Auf die Frage, glauben Sie an Gott, antworteten 54 Prozent der Befragen mit ,Ja’, 45 Prozent mit ,Nein’.“ Im Übrigen gibt es in dem ganzen Werk nur weniger als zehn kürzest mögliche Erwähnungen der weltanschaulichen Einstellung der übergroßen Mehrheit in Sachsen: der Ungläubigen; dabei werden die Begriffe „Konfessionslose und Atheisten“ peinlich vermieden. Den knappen Hinweisen auf die Kirchenfreien sieht man in der Regel das nicht akzeptierte „Phänomen“ an; man spürt förmlich den Widerwillen der verschworenen Autorengemeinschaftgegenüber einer nicht religiösen Lebensführung. Ausdrücklich moralisch abgewertet werden die Kirchenfreien zwar nicht, andererseits billigen ihnen die modernen Kreuzritter aber auch nirgendwo expressis verbis sittliche Verhaltensgrundsätze zu. Eine atheistische Moral erscheint offenbar sämtlichen Mitarbeitern des „polyreligiösen Missionswerks“ als unvorstellbar. Damit stünden sie dann nicht auf dem Boden der Verfassung eines angeblich weltanschaulich neutralen Staates.

Für ein „Ethikbuch“, dessen Adressaten zu mehr als 97% Laizisten sind, strotzt das Werk von christlichen und biblischen Bezügen und Texten sowie von allen möglichen interreligiösen Belehrungen und „Unterweisungen“. Auf Schritt und Tritt werden die Schüler auch mit unbewiesenen, teilweise geradezu hochstaplerischen Behauptungen offenkundiger „weltökumenischer“ Missionare voll gepumpt. Dieses klerikale Dauertrommelfeuer (mit wenigen Unterbrechungen) überschreitet oft die Grenze des Zumutbaren und Erträglichen. Der kleine jüdische Bevölkerungsteil im heutigen Deutschland wird ganz stark überrepräsentiert; sogar die winzige Gruppe der Quäker mit nur 500 Anhängern (Angabe auf S.135) wird noch auf zwei Seiten abgehandelt (S.136f). Es werden alle zu Gebote stehenden propagandistischen Mittel und manipulativen Möglichkeiten eingesetzt, um das Hohelied des religiösen Menschen zu singen. Zwischen den Zeilen klingt mehr als 500-mal durch, dass die christlichen Verfasser sich und ihre Glaubensgenossen den „Weltmenschen“ weit überlegen fühlen. Deswegen setzen sie alles daran, die „bedauernswerten Heidenkinder“ mit List und nicht ohne Tücke auf den „richtigen Weg“ zu führen. Nächst den „staatstragenden Christen“ sind den nur begrenzt toleranten Lehrbuchautoren ein gläubiger Jude, ein guter Moslem, ein eifriger Freikirchler, selbst ein buddhistischer Mönch (vielleicht namens Maik Müller oder ähnlich?) augenscheinlich 100-mal lieber als jeder säkulare Humanist... 

„Ethik“ ist nach dem Verständnis der christlichen Expansionisten nur vor dem Hintergrund einer ausführlich und schönfärberisch abgehandelten Jenseitsideologie möglich. Nichtreligiöse haben danach von Haus aus keine Sittlichkeit. Vermutlich dachten die militanten „Religionspädagogen“ etwa an folgenden Bibelvers: „Von Gottlosen kommt Untugend“ (1. Sam 24,14[5]). Ethikkinder sind ganz überwiegend „gottlos“ – offenbar in doppeltem Sinne! -und müssen sich dann nach einem sorgfältig herausgesuchten Bibelzitat auch als „grausam“ beschimpfen lassen. Auf der Seite 101 drucken die Lehrbuchautoren nämlich einen Bibelvers ab, den eine „interreligiöse Ökumene“ sehr schön zu Propagandazwecken verwenden kann; der zweite Halbvers lautet dort: „das Herz des Gottlosen ist grausam“ (Sprüche 12,10). Der Religiöse wird andererseits gleich danach als „weise“ und damit sehr positiv dargestellt nach jüdischen Ratschlägen des 10.-11. Jahrhunderts: „Weisheit aber heißt, in den Wegen des Glaubens wandeln, Gott fürchten und das Böse meiden“ (S.101). Nicht erwähnen die Lehrbuchautoren dagegen, dass an anderer „heiliger“ Stelle das Hohelied der kindlichen Einfalt, ja, der geistigen Beschränktheit gesungen wird als günstige Voraussetzung für ein Leben voller himmlischer Verheißungen.[6]

Vielleicht kann den Ostlandkreuzrittern auch im Sinne ihrer schulischen Heidenmission geraten werden, in der Folgeauflage ihres „Ethikbuches“ ausführlich den 37. Psalm zu besprechen, der antithetisch dem Gerechten den Gottlosen gegenüberstellt. „Es wird dem Gerechten kein Leid geschehen, aber die Gottlosen werden voll Unglück sein“ (Spr 12,21). Worin kann dieses Unglück wohl bestehen? Nun, der Bösewicht muss selbstverständlich „ausgerottet werden“, da das „Ausrotten“ eine Lieblingsbeschäftigung Gottes ist (Ps.37,9.22.28.34.38). Ob die „gerechten“ Ethikkompilatoren wohl „froh“ sind, „wenn die [bekehrungsunwilligen] Gottlosen umkommen“ (Spr 11,10)? Sind die frommen Jenseitsideologen aus dem gleichen (Edel-)Holz geschnitzt wie der Psalmist, der aus seinem Herzen keine Mördergrube macht, wenn er bekennt: „Der Gerechte wird sich freuen, wenn er solche Rache sieht, und wird seine Füße baden in des Gottlosen Blut“ (Ps 58,11)? Nachdem sie „zu Schanden“ geworden sind, müssen „die Gottlosen […] schweigen in der Hölle“ (Ps 31,18), vermutlich, nachdem ihnen vorher noch die Zunge herausgerissen wurde. Frohlocket also, ihr Gläubigen, denn es gibt sie noch, die göttliche Gerechtigkeit! Fürwahr, diese Sittlichkeit steht himmelhoch über derjenigen jedes humanistischen Atheisten!

Dass Nichtreligiöse überhaupt Ansichten zu einer – dann sicherlich nicht ernst zu nehmenden - Weltdeutung haben können, klingt eigentlich nur an einer Stelle an, wo Gemeinsamkeiten mit religiösen Menschen genannt werden. Die Aussage wird jedoch gleich wieder – wie in einem anderen Fall - unter negative Vorzeichen gestellt, so dass die Grundtendenz nicht durchbrochen wird: von Konfessionslosen und Atheisten kein positives Urteil auszusprechen! Im ersten Beispiel sollen die Schüler überlegen, „warum es religiösen wie nichtreligiösen Menschen so schwer fällt, auch im Alltag nach ihren Überzeugungen zu leben“ (S.11; Hvhg. KU). Daraus ginge einmal wenigstens indirekt hervor, dass auch Konfessionslose nicht einfach ohne irgendwelche Verhaltensgrundsätze in den Tag hinein leben. Doch welche „Überzeugungen“ sie aus welchen Motiven gewonnen haben und ob vielleicht auch „Sittlichkeit“ als Spurenelement darin auftritt, interessiert die klerikalen Fanatiker[7] wieder nicht. In einem kurzen Text über den Islam findet sich der Hinweis, „auch unter Christen, Juden und Nichtreligiösen“ gebe es Radikale (S.117).[8] Dass es vorbildliche, sogar herausragende Menschen unter den Atheisten, Skeptikern, Agnostikern u.ä. gab oder gibt, verschweigt das tendenziöse „Ethikbuch“ systematisch und gewiss absichtlich.

Eine Jubelkatholikin schreibt über die Wojtyla-Reise nach Kuba. Der „Stellvertreter Gottes“ fordert danach „Religionsfreiheit“ auch im öffentlichen Leben (S.109). Erneut fehlt ein wichtiger Hinweis: Dass sich ein Papst noch niemals unmissverständlich für die weltanschauliche Freiheit nichtreligiöser Menschen eingesetzt hat! Ohne so genannte „Gottesrechte“ gibt es für den weit überschätzten Greis aus Polen keine Menschenrechte.[9] Atheisten sind für ihn demzufolge Unpersonen, denen er offensichtlich keinerlei Menschenrechte zubilligt! Der „Heilige Vater“ bezieht sich angeblich auf den geistigen Führer der kubanischen Unabhängigkeitsbewegung José Martí, wenn er ausruft: „Jedes Volk hat das Bedürfnis, religiös zu sein. Ein unreligiöses Volk ist dem Tod geweiht, da nichts in ihm seine Tugenden anspornt“ (S.109).[10] Man kann wohl vermuten, der zweite Satz stehe unausgesprochen als Motto über dem gesamten „Ethikunterricht“. Die „Gottlosen“ werden als sittlich haltlos angesehen und müssen deshalb mit religiösen Glaubenssätzen wieder auf den „Tugendpfad“ getrieben werden – wie das Vieh zur Schlachtbank.

Zur strukturellen Diskriminierung der Konfessionslosen in dem klerikal gleich geschalteten Land „Bundesrepublik Deutschland“ gehört auch, dass schon häufig die Forderung nach „Religionsfreiheit“ eine gezinkte Karte ist. Diesen Terminus verstehen viele unter den christlichen Staatsusurpatoren nur als Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen Religionen; die Freiheit, ohne jedwede Jenseitsideologie sein Leben sinnvoll und eigenverantwortlich zu gestalten, wollen Kirchengewaltige, die C-Parteien und in ihrem Kielwasser auch das Autorenteam dieses „Ethikbuchs“ nicht gewähren. So heißt es u.a. auf S.73 mit dem falschen Zungenschlag so genannter christlicher Menschenrechtsverfechter: „Findet heraus, wo heute Völker oder Gruppen wegen ihrer Hautfarbe, Religion oder Lebensweise Diskriminierung erdulden.“ Wo jedoch Gruppen wegen Ihres Unglaubens oder ihrer nichtreligiösen Weltanschauung diskriminiert werden, ist von modernen Kreuzrittern einschließlich des Papstes noch nie gefragt worden. Meine Antwort dazu: in Ländern wie Sachsen, Bayern u.v.a., wo der Fanatiker Bonifatius[11] offenbar als ungleich bedeutsamer erscheint als der Humanist Lessing und wo Kirchenfreie mit einem derartig tendenziösen „Ethikbuch“ traktiert, manipuliert, missioniert, indoktriniert werden.

3.Der verschwiegene Hauptzweck des „Ethikunterrichts“:

Heidenmissionin der öffentlichen Schule durchManipulation und Indoktrination

Den Schülern werden bekannte Geschichten aus Kinderbibeln aufgenötigt – göttlicher Völkermord, Menschenopfer, Menschenfresserei, Sklaverei, Frauenunterdrückung, religiöser Exklusivitätsanspruch mit Verwandtenmord glänzen dann natürlich durch Abwesenheit.[12] Aber auch mit rabbinischem Schrifttum, Korantexten, persönlichen Glaubensbekenntnissen und Legenden frommer Männer aus den dargestellten Religionen werden die Schulkinder voll gepumpt. An den religiösen Doktrinen wird so gut wie nie Kritik geübt, keine einzige menschenrechtswidrige Stelle als solche erwähnt (S.118f). Von Gottesverehrung und religiösem Brauchtum wird fast ständig in überschwänglichen Tönen gejubelt. Auf S.110 werden junge Schwarmgeister geradezu hymnisch verklärt, die sich von den Brüdern von Taizé in Südfrankreich anlocken lassen, die „wie ein moderner Mönchsorden […] mit Gott leben“, beten und in der Bibel lesen. Für die kindlich-gläubigen Gemüter „(wäre es) schade gewesen, einen Gottesdienst zu versäumen“ (S.110). Später heißt es: „Mit offenen Augen … lassen sich überall im Alltag Spuren von Religiosität finden – in Werbung, Musik und Filmen“ (S.143). Das ist natürlich kein Kunststück, wo die Klerikalen den ganz überwiegenden Teil des Kultur- und Geisteslebens sowie der Politik und der Justiz mit ihren Gesinnungsleuten metastasenartig durchsetzthaben und dort ihre einseitige Botschaft immer wieder in jeder Tonlage – von subtil bis grobschlächtig –und unter den unglaublichsten Vorwänden ihren Opfern nach dem Prinzip „steter Tropfen höhlt den Stein“ einflüstern oder einhämmern. 

Beim Gleichnis vom „barmherzigen Samariter“ (S.118) brauchte man sich eigentlich den Hinweis darauf nicht zu verkneifen, dass die beiden teilnahmslos Vorübergehenden Vertreter der damaligen Amtskirchen waren. Es könnte passend dazu gefragt werden, ob es als „christlich“ anzusehen ist, wenn ein evangelischer Pastor in Erlangen vor einigen Jahren an die Tür seiner herrschaftlichenVilla ein großes Hinweisschild anbrachte, mit dem Bittsteller gleich an das „zuständige Sozialamt“ verwiesen wurden, verbunden mit der dringenden Aufforderung, den stark beschäftigten „Gottesmann“ nicht heraus zu klingeln! - Der Text einer deutschen Popgruppe („Die toten Hosen“) mit diffus-christlicher Aussage wird auch Teil des generalstabsmäßig geplanten Indoktrinationsprogramms. Nach diesem Text ohne sonstige Meriten gibt es einen Weltenlenker, eine Ewigkeit, ein jüngstes Gericht, den Heiligen Geist und einen paradiesischen Endzustand der Erde (S.170). Da schlägt das Herz des modernen Kreuzritters höher, der zur Heidenmission gen Ostland aufgebrochen ist!

Es wird mit einer unglaublichen Kühnheit aus einer „interreligiösen Erklärung“ von 1998 zitiert, die nassforsch behauptet: „Juden, Christen und Muslime glauben an den Einen Gott, Schöpfer des Himmels und der Erde, der barmherzig und gerecht ist“ (S.111). Ein einleuchtender Beweis dafür wird nach lang erprobtem kirchlichem Muster nicht mitgeliefert: Das unsinnigste Dogma bedarf keiner rationalen Begründung, ja gerade das Absurdeste wird gerne und stolz geglaubt („Credo, quia absurdum“)! Es fehlt übrigens ein unverzichtbarer Hinweis: Auch die maßgeblichen Religionsführer waren während der längsten Zeit fest davon überzeugt, dass ihr Glaube jeweils einen anderen Gott verehrte als die Konkurrenz.[13] Da der „atheistische“ Buddhismus[14] und der polytheistische Hinduismus auch mit einem Prokrustesbett nicht eingepasst werden können, hat man sie hier lieber gleich ganz weggelassen. Unmissverständliche Angaben darüber fehlen, dass es wie im Christentum auch in den anderen Religionen ganz verschiedene Glaubensrichtungen gibt – von mehreren Dutzend bis zu vielen Hunderten. Wenn die Atheistenjäger dies alles als unbeachtlich ansehen, wenn sie so tun, als sei es viel wichtiger, überhaupt eine akzeptierte(!) Religion zu haben als ein schlimmer Gottloser zu bleiben, dann wird jede mögliche Chance einer halbwegs redlichen Argumentation gleich im Ansatz zerstört. Jede beliebige „Hochreligion“ wie auch die Freikirchen sind den missionierenden Lehrbuchverfassern willkommener als der manifeste Unglaube.

Der evangelische Landesbischof von Sachsen, Volker Kreß (Dresden), ist allem Anschein nach noch heute der Ansicht, seine Religion stehe himmelhoch über anderen Jenseitsideologien. Er spricht sich selbstherrlich „gegen gemeinsame Gottesdienste und Gebete aus. So würden Muslime nun mal an einen anderen Gott glauben. Kreß sieht die ,Wahrheitsfrage’ gefährdet. Und als guter Christ ist er natürlich im Besitz der absoluten Wahrheit.“ Gegenüber seinen Glaubensbrüdern und -schwestern spielt sich der Herr Landesbischof dementsprechend wie ein absolutistischer Duodezfürst auf: „So musste eine Pfarrerin ihr Amt niederlegen, nachdem sie einen Atheisten geheiratet hatte. […]Ebenfalls entlassen wurde kürzlich eine Kinderdiakonin, die zur katholischen Kirche übergetreten war.“ Da könnte man ganz zynisch sagen: Wenigstens diskriminiert dieser wackere Lutheraner Atheisten, Katholiken, Moslems und Buddhisten in gleicher Weise - anders als das skandalöse „Ethiklehrbuch“, dessen Hauptstoßrichtung seines modernen Kreuzzuges gegen die verhasste Mehrheit der Kirchenfreien gerichtet ist. Dabei erkenne ich nun jedoch wieder eine verblüffende Übereinstimmung: Sowohl von dem zusammen gebosselten Macht(t)werk der Irrationalismus-Förderer wie auch „vom Gottesknecht [d.h. dem fundamentalistischen Landesbischof] wird das Missionieren bis in den privaten Bereich gefordert.“[15]

Oftmals überschreiten die fanatischen Heidenmissionare jedes halbwegs tolerierbare Maß und Ziel in ihrer Indoktrination. So versuchen sie z.B. mit äußerst fragwürdigen Tatsachenbehauptungen, die sich in Wirklichkeit aufunbeweisbare Hypothesen unter Ausschaltung des Verstandes reduzieren, Stimmung für die „Glaubensüberzeugung“ der klerikalen Staatsusurpatoren zu machen: „Der Gott der Christen ist keine mythische Gestalt (wie die römischen Götter)“ (S.118). Das muss als ideologisches Wunschdenken ohne jeden Wahrheitsbeweis gebrandmarkt werden. Selbständiges und kritisches Denken soll offenbar auf dem Gebiet des religiösen Glaubens schon im Keim weitgehend erstickt werden. Man untersuche einschlägige Geschichtsquellen aus der Zeit, als einerseits die römischen Götter und andererseits der christliche „Weltenlenker“ gleichzeitig von ihren jeweiligen Gläubigen um Hilfe angerufen wurden. Ich bin fest überzeugt davon, dass bei einer repräsentativen Auswahl etwa eine vergleichbare Zahl Anhänger beider Religionen behauptete, ihre Gebete seien erhört worden. Die Mehrheit der nicht erhörten Bitten an die Gottheiten fallen dagegen meistens schnell der Vergessenheit anheim… 

Wenn die Ostlandritter auf S.72 ihres frommen Buches von dem „Baptisten-Pastor Martin Luther King“ schreiben, er „setzte sich dafür ein, die Botschaft von der »Brüderlichkeit« aller Menschen und das jüdisch-christliche Gebot der Nächstenliebe in die Tat umzusetzen“, dann bieten sie eigentlich nur eine magere Viertelwahrheit an, da sie ja wohl suggerieren wollen, diese Vorstellungen hätten einen biblischen Ursprung. Vermutlich hätten die Israeliten eher Schweinefleisch gegessen als sich den Gedanken von der „Brüderlichkeit aller Menschen“ zu eigen zu machen. In Wirklichkeit stammt er von der französischen Revolution, die auch die klerikalen Fesseln lockerte - leider viel zu wenig. Für das „Volk Gottes“ galt das Gebot der Nächstenliebe im Grunde genommen lediglich innerhalb des Stammesverbandes. Und die Christen üben ihre „Nächstenliebe“ bevorzugt gegenüber Angehörigen ihrer eigenen Glaubensgemeinschaft. Gegenüber Nichtchristen sind sie aufgrund des offensiv bis aggressiv angewandten, jedoch gefälschten „Missionsbefehls“ bei Mt 28,19f augenscheinlich nicht selten geneigt, die Notlage eines Mitmenschen auszunutzen, um ihn „zu Gott zu führen“... Teilweise grenzt die so genannte christliche Nächstenliebe auch aus einem anderen Grund an Falschmünzerei: Bei großen Spendenaktionen stammt der Löwenanteil des Geldes von Gemeindemitgliedern oder sogar wohlmeinenden Nichtchristen. In der Regel lässt sich jedoch die Kirche als Glaubenskonzern den Erfolg anrechnen, obwohl sie ganz überwiegend nur die Organisation, nicht die Kosten übernimmt und ein Heer „ehrenamtlicher“ Helfer ausschwärmen lässt, die mit „Gotteslohn“ abgespeist werden. Was die kirchlichen Sozialdienste betrifft, sind diese zu90 oder mehr Prozent fremd finanziert, stammen nur zum kleinsten Teil aus den so genannten „Kirchensteuern“, schon gar nicht aus dem reichen Kirchenbesitz. Ein kritischer Zeitgenosse wird sich des Eindrucks nicht erwehren können, dass die „christliche Nächstenliebe“ auch dem immer wichtiger werdenden Zweck dient, als Kirchenpropaganda ausgeschlachtet zu werden – weil die biblischen Geschichten immer weniger verfangen!

Die hemmungslosen Indoktrinateure berauschen sich oftmals an ihren eigenen schönen, aber substanzlosen Worten. So behauptet der fromme Eiferer Wallis schlankweg (S.113): „Dass der Gott der Bibel auf der Seite der Armen und Unterdrückten ist, kann nicht bezweifelt werden.“[16] Nicht gerade selten hat man auch keine Berührungsängste mit der Grenze zur Lächerlichkeit, so z.B. wenn ein offenbar jüdischer Autor diesen kühnen Satz formuliert: „Selbst der ärmste Bettler, die elendste Dienstmagd, werden zu Königen am Schabbat“ (S.112). Ein besonderer Meister des Wortes als Narkotikum ist ein gewisser Eugen Drewermann, dem wir diese Blüte verdanken: „Wo immer wir einem anderen Menschen helfen […], zeigen wir ihm ein bisschen von Gott“ (S.119). Hilfe aus reiner Mitmenschlichkeit ohne Hintergedanken an die Verbreitung ihres Glaubens oder die Beförderung ihrer eigenen Seligkeit kommt bei Traditionschristen nach meinen jahrelangen Beobachtungen kaum vor. Nachdem die Laufbahn des vergnüglichen und unterhaltsamen Sprachmeisters Eike Christian Hirsch[17] längst beendet ist, hat er sich vermutlich stärker dem Jenseits zugewandt, erreicht dort aber kaum noch Mittelmaß und Mitleid mit „verrätselten Sentenzen“ wie „Ein tiefes Geheimnis liegt über all dem – ein Geheimnis, das wir nicht lüften können und zum Glück nicht lüften müssen“ (S.79) Ist dieser Gedanke nicht „tiefgründiger“ als der von „Gottes unerforschlichem Ratschluss“, dem Joker der in Erklärungsnot geratenen Jenseitsideologen? 

4.Im Trommelfeuer derReligionspropaganda – Halb- und Viertelwahrheiten als Methode

Von der kollaborierenden Kirche unter der Hitler-Diktatur erfährt man heute kaum etwas in den Massenmedien, die überwiegend von der klerikalen Herrschaftsgruppe und ihren Helfershelfern unterwandert sind. Stattdessen wird so getan, als hätte sich die Mehrheit der Geistlichkeit von Anfang an den braunen Horden widersetzt. In dieses Schema passt, dass gleich auf S.8 von einem bekannten Vorzeige-Widerständler berichtet wird: „Der evangelische Theologe Dietrich Bonhoeffer wurde im April 1941 aus politischen Gründen verhaftet und von den Nazis zwei Jahre später hingerichtet.“ Über die Judenverfolgung lesen die „Ethikkinder“ wesentliche Tatsachen, aber ohne Erwähnung jeglicher christlicher Schuld.[18] Dass auch zahlreiche Nichtreligiöse wie Angehörige der damaligen Massenbewegung der Freidenker in der Nazizeit verfolgt, eingekerkert und z.T. umgebracht wurden, bleibt bedauerlicherweise – aber natürlich keinesfalls unerwartet - völlig unerwähnt.

Christen, Moslems, Juden u.a. behaupten gebetsmühlenartig, ihr Gott sei allmächtig, barmherzig und gerecht.[19] Die staatlich konzessionierten religiösen Expansionisten zitieren einen katholischen Theologen aus Bamberg mit der „frohen Botschaft“: „Gott hat alle Menschen ohne Ausnahme lieb“ (S.120). Für undogmatisch denkende Menschen müsste der im luftleeren Raum schwebende Glaubenssatz dieses Theologen, der angeblich „zu den bedeutendsten katholischen Denkern der Gegenwart (gehört)“, völlig unsinnig sein.[20] Hat dieser wohlgenährte Priester (gemäß Bild) noch niemals etwas von den Millionen und Abermillionen Dahinvegetierenden und Dahingemordeten in Friedens- und Kriegszeiten gehört? Weitgehend außerhalb des Bewusstseins der reichen Völker gibt es chronische Hungergebiete, wo bis heute zahllose Menschen ohne Gottes Liebe verrecken. Sogar organisierten Massen- und Völkermord mit Hunderttausenden, teilweise sogar mehreren Millionen Toten, hat es lange nach Auschwitz und dem Gulag noch auf vier Kontinenten gegeben. Hatte der allmächtige, barmherzige und gerechte Gott auch diese zahllosen Opfer lieb? Wenn missionsversessene Theologen diese drängenden Fragen schamhaft verschweigen, können sie darauf zweifelsohne keine befriedigende Antwort anbieten. Sollte man nicht eher zu der begründeten Ansicht gelangen, dass es Gott – wenn es ihn überhaupt gibt – gänzlich kalt lässt, was mit seinen Geschöpfen geschieht? 

Auch die Trägerin des Friedensnobelpreises Rigoberta Menchú aus Guatemala konnte nicht die Augen davor verschließen, dass die indianische Bevölkerung ihres Landes in „Leid, Armut, Elend und Ungerechtigkeit“ lebte (S.114). Frau Menchú und ihre Gesinnungsfreunde entdeckten nun allerdings erstaunlicherweise, „dass es kein Schicksal war, das Gott uns auferlegt hatte, sondern das es die Menschen dieser Erde waren.“ Wild entschlossen, Feuer und Wasser zu vereinen, fügt sie dann hinzu: „Ich bin Christin, und als Christin beteilige ich mich an unserem Kampf.“ Kennt sie die folgenden Verse aus den „Seligpreisungen“ des Wanderpredigers aus Nazareth nicht: „Selig sind die Friedfertigen; denn sie werden Gottes Kinder heißen. / Selig sind, die um Gerechtigkeit willen verfolgt werden; denn das Himmelreich ist ihr“ (Mt 5,9f)? Warum ist Frau Menchú nicht „fröhlich und getrost“, da es ihr und den anderen Notleidenden, so sie denn voll gläubigen Vertrauens sind, „im Himmel wohl belohnt werden (wird)“ (Mt 5,12)? Hat diese Christin nicht von Jesus nach Mt 5,39 gelernt, auch noch die andere Wange hinzuhalten? 

Hält sie nichts von der paulinischen Lehre, wonach jede Obrigkeit von Gott ist (Röm 13,1)? Der Apostel kann hierüberhaupt nicht missverstanden werden, wenn er weiter ausführt: „Wer sich nun der Obrigkeit widersetzt, der widerstrebt Gottes Ordnung; die aber widerstreben, werden über sich ein Urteil empfangen“ (Röm 13,2). Auch die übergroße Menge der evangelischen und katholischen Christen im „Dritten Reich“ sah ja dementsprechend in Hitler bis kurz vor Kriegsende den von Gott gesandten Führer des deutschen Volkes und schickte nach dem gescheiterten Attentat am 20. Juli 1944 noch heiße Dankgebete gen Himmel, wobei reichsweit die Kirchenglocken ertönten… Hier wie an zahlreichen anderen Stellen des „Ethikbuches“ wird die Wahrheit nur in dem bescheidenen Maße angeboten, als sie den Zielen der zwölf modernen Jünger Jesu nützt – der Verfasser der Religionspropaganda für sächsische „Heidenkinder“. Die Missionare unter falscher Flagge erwähnen „religiöse Grundsätze“, nach denen „weltweit“ Menschen „ihren Lebensstil […] auszurichten versuchen“. Diese Gläubigen sollen sich angeblich „nicht mit Elend, Ungerechtigkeit, Unduldsamkeit und Krieg abfinden“ (S.115). Aus dem Zusammenhang kann man erschließen, dass u.a. dunkel auf die „Befreiungstheologie“ und die „feministische Theologie“ angespielt wird, die aber schwerlich mit der herrschendenExegese in Übereinstimmung zu bringen sind und vom Vatikan abgelehnt werden.

Nach dem kurzen Text „Auferstehung der Toten?“ (S.78) „ist der Tod ein Durchgang zu einem ganz anderen, neuen und ewigen Leben. Dort herrschen Friede und Glückseligkeit für alle.“ Allerdings räumt der Verfasser etwas hilflos ein: „Wie das alles vor sich gehen kann, bleibt letztlich ungewiss.“ Anschließend wird von der Bibel behauptet, sie drücke die Hoffnung aus, „Gott wird abwischen alle Tränen und der Tod wird nicht mehr sein. Weder Leid, noch Geschrei, noch Schmerz wird sein.“[21] Das bedeutet aber implizit, dass die letztgenannten höchst unerfreulichen Dinge im Diesseits sehr wohl mit Billigung oder gar durch Veranlassung des „Weltenlenkers“ verbreitet werden. Sollte sich da Rigoberta Menchú nicht noch etwas bis zur Erlangung der ewigen Seligkeit gedulden? Auch Lazarus konnte nach Jesu Worten seinen Lohn für unermessliches irdisches Leid erst im Himmel erlangen; er kam überhaupt nicht auf den Gedanken, gegen schreiende Ungerechtigkeit unter Gottes Sonne zu kämpfen (Lk 16, 19-25)! 

Der unsägliche katholische Theologe Denzler erwähnt noch ein angebliches Hauptgebot als Zitat des angeblichen Menschheitsbeglückers aus Nazareth: „Höre Israel! Der Herr ist unser Gott, der Herr und sonst keiner“ (Mk 12,29). Wieder wird nicht problematisiert, dass die Christenheit ja keinesfalls mit „Israel“ angeredet wird und auch diese Anrede wie das Jesusgebot in Mt 10,5 eindeutig klar stellt, dass der galiläische Wanderprediger nur als religiöser Reformer innerhalb seines Volkes auftreten wollte, keinesfalls eine Weltmission beabsichtigte.[22] - Wenn Manès Sperber auf S.120 berichtet, noch vor dem Schulalter habe er die Bibel und Grimms Märchen gelesen, dann drückt dies eine tiefere Wahrheit aus, als viele Glaubenspropagandisten zuzugeben bereit sind. Die biblischen Texte und Märchen haben viele Gemeinsamkeiten und Berührungspunkte. Es gibt ein Buch mit dem Titel Das Märchen im Alten Testament,[23]das leider zu wenig bekannt ist. 

In dem Kapitel „Denkanstöße“ (S.100-103) präsentieren die Atheistenjäger den Begriff „Ethik des Judentums“ und behaupten dann dreist, in dieser seien „Menschheitsfragen mit religiösen Wissensbeständen verknüpft“ (S.100). Streng genommen kommen in mehr als 95% der alttestamentlichen Texte wirkliche Menschheitsbezüge nicht vor. Die Israeliten sahen sich als das von „Gott Jahwe auserwählte Volk“: Noah, Abraham, Mose und David hatten angeblich mit ihrem himmlischen Schutzherrn einen „ewigen Bund“ geschlossen“. Zur Zeit der so genannten „Landnahme Kanaans“ wurden die dort lebenden kleineren Stämme nach dem Zeugnis des AT und auf Befehl des Völker mordenden Jahwe weitgehend ausgerottet. Im Übrigen interessierten die Nachbarvölker kaum, da sie alle „Götzendiener“ waren. Hatten die lange halbnomadisch lebenden Israeliten dagegen Auseinandersetzungen mit mächtigen Hochkulturen (Ägypten, Babylonien, Assyrien, Rom) und wurden von ihnen unterworfen, dann geschah dies angeblich, weil ihr strenger, aber gerechter Bundesgott sie wegen Glaubensabfalls oder anderer schwerer Sünden strafen musste. 

5.Das religiös-weltanschauliche Dreiklassensystem- aus dem „Ethikbuch“ destilliert

Ähnlich wie Preußen ein Dreiklassenwahlrecht gemäß dem Steuereinkommen hatte, kann die Bundesrepublik Deutschland in religiös-weltanschaulicher Hinsicht in drei Bevölkerungsgruppen eingeteilt werden:1) die christlichen Glaubenskonzerne als de facto (und teilweise verfassungswidrig) höchstprivilegierte Gruppe und Verkörperung des „Staatskirchentums“; 2) nichtchristliche Hochreligionen (besonders das Judentum und der Islam) sowie Freikirchen u.a. Sondergruppen; 3) einerseits die „Sekten“, okkulten und Psychogruppen sowie andererseits die Nichtreligiösen. Dass die meisten Sympathien der Lehrbuchautoren bei den Großkirchen in der ersten Kategorie liegen, kaschieren sie nur notdürftig. Sie müssen ja „einen Türken bauen“,[24] so dass man sie wenigstens auf den ersten Blick für „tolerant“ hält. Beim zweiten Blick sieht die Sache schon ganz anders aus, besonders im Hinblick auf Gruppe 3 – den Gemischtwarenladen der weltanschaulichen Parias! 

Den „gottlosen Ethikkindern“ wird abverlangt, dass sie alles Wesentliche über die kleine jüdische Gemeinschaft zusammentragen und besprechen (S.97). Dabei empfehlen die religiösen Expansionisten ausdrücklich, dass sich ihre Gesinnungsopfer bei der jüdischen Gemeinde, sehr gern auch bei der Kirchengemeinde oder beim Pfarrer nach Einzelheiten erkundigen (S.105). Anschließend wird über den Islam viel, hauptsächlich natürlich Positives erzählt. Dass er allerdings nicht erste Wahl des Autorenteams ist, merkt man spätestens in dem Unterkapitel „Missbrauchte Religion“ (S.116f). In einem Gespräch mit einem deutschen Reporter gibt ein ägyptischer Richter und Schriftsteller zu, „die Fanatiker in den islamischen Ländern (arbeiteten darauf hin,) die Welt zu erobern“.[25] - Als vorwiegend südasiatische Religion wird schließlich noch der Buddhismus auf immerhin 15 Seiten vorgestellt (S.172-187). Dabei verlangt das „Ethikbuch“, dass nun das Leben eines buddhistischen Jugendlichen in Deutschland beschrieben wird. Auch wird wieder gedrängt, ein buddhistisches Zentrum aufzusuchen, wobei aber nur zwei angegeben sind (S.186).[26]

In die dritte Gruppe fallen unerwünschte, missbilligte und offen bekämpfte Glaubens- und Weltanschauungssysteme. Zu dem ersten Teilbereich rechnen die Sekten sowie die okkulten und Psychogruppen. Insbesondere die Sekten, die wohl am stärksten aktiv aus diesen drei Sondergemeinschaften in der Öffentlichkeit in Erscheinung treten, werden grundsätzlich mit erheblichen Vorbehalten aufgenommen oder gar als gefährlich abqualifiziert. Dies kann auch kaum anders sein, wenn die angeführte Definition von einem so genannten „Sektenbeauftragten der Evangelischen Kirche“ (S.132) stammt. Dieser bereits qua Amt parteiische Mensch erscheint zwei Seiten weiter schon zum scheinbar unparteiischen „Sektenexperten“ mutiert! Ursprünglich seien die „,Sekten’ [Achtung: Anführungszeichen nicht vergessen!] Abspaltungen von einer großen Kirche oder Religion“. Die „erneuerungswilligen Kräfte“ schlügen jedoch häufig „einen einseitigen und problematischen Weg ein: Aus der Erneuerungsbewegung wird eine Sekte, wenn […] die Abspaltung von sich behauptet, den einzigen Weg zur Wahrheit gefunden zu haben.“[27]

Der Lieblingsfeind unter den Sondergruppen ist die Scientology-Organisation, die als Wirtschaftsunternehmen mitüberwiegend finanziellen Interessen dargestellt wird. Dass die Großkirchen mit ihrer üppigen staatlichen und privaten Alimentierung derartige materielle Interessen etwa nicht hätten, kann kaum ein ehrlicher Mensch behaupten.[28] Außerdem informiert das Werk darüber, den Scientologen würden vom Verfassungsschutz geradezu umstürzlerische Bestrebungen nachgesagt. Sie sollen darauf aus sein, die Meinungsfreiheit sowie das für alle geltende Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit abschaffen zu wollen (S.130). Dagegen kann man allerdings einwenden, dass die christlichen Staatsusurpatoren den Konfessionslosen und Atheisten so gut wie keinerlei weltanschauliche Meinungsfreiheit vor einer größeren Öffentlichkeit, in den von ihnen beherrschten Medien oder auch in ihren Lehrmitteln einräumen. Ein beredter Beweis dafür ist das hier besprochene „Ethikbuch“, das einem rein religiösen Tarnunterricht missionsversessener Jenseitsideologen dient. Und wegen des Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit sollten diese Heuchler oder Ignoranten endlich die vielen „dunklen Seiten“ ihrer Bibel zur Kenntnis nehmen und z.B. die Menschenfresserei als göttliche Strafe[29]sowie die indirekte Selbstverstümmelungsempfehlung ihres Herrn und Meisters Jesu beachten[30], der auch zahlreiche Verrückte folgten.

Besonders empörend ist, dass in dem vorliegenden Buch das „Inquisitionsprinzip“ seine Wiederauferstehung erlebt, in dem Ankläger und Richter in Personalunion vereinigt sind und ein Verteidiger nicht vorgesehen ist: Ein „Sektenbeauftragter“ der Evangelischen Kirche macht sich wie ein Biedermann anheischig, ganz ausgewogen und unparteiisch über das „Sektenproblem“ zu sprechen.[31] Er behauptet – damit sicher zu recht: „Viele Gruppen arbeiten mit regelrechter Gehirnwäsche“ (S.132). Es fehlt natürlich wieder der Hinweis, dass viele Versprechungen der Sekten sich nicht wesentlich von denen der staatsnahen Glaubenskonzerne unterscheiden. Als kleine, aber z.T. viel rührigere Konkurrenzunternehmen sollen sie offensichtlich madig gemacht werden. Die missionierenden Kreuzritter, die dieses „Ethikbuch“ in heiligem Eifer zusammengekocht haben, wiesen es sicher entrüstet weit von sich, wollte man ihnen unlautere Absichten wie „Gehirnwäsche“ unterstellen!? Mit der gleichen Scheinheiligkeit wird suspekten Gruppen angelastet, sie böten Hilfe an, wollten aber den anderen eigentlich nur zu sich selbst hinüberziehen (S.129). Was tun die Großkirchen jedoch eigentlich anderes, wenn sie für generalstabsmäßig geplante Mitgliederwerbung Millionenbeträge an die besten Werbeagenturen ausgeben und sich hier keineswegs auf die angebliche „Kraft des Gebets“ verlassen? Jetzt blättert der evangelische Großkonzern mal eben für die gute Sache „Image-Kampagne“ 1,5 Millionen Euro an Leute vom Fach hin. Für diakonische und soziale Hilfsprojekte lassen diese Edellutheraner mit der unübertroffenen Wertekompetenz jedoch bei ihren Schäfchen sammeln und beteiligen sich offensichtlich nur ideell, d.h. mit schönen Worten und Gebeten, an den Hilfsmaßnahmen![32]

Die Ehrlichkeit gebietet zuzugeben: Jede religiöse Gemeinschaft behauptet, den einzigen oder jedenfalls den besten Weg zur Wahrheit gefunden zu haben. Das ist kein Exklusivcharakteristikum einer Sekte, wie man aus dem tendenziösen Dialog mit dem Sektenjäger entnehmen könnte und wohl auch sollte (S.132). Kurz darauf berichtet das „Ethikbuch“ davon, dass die Zeugen Jehovas eine Bluttransfusion aus religiösen Gründen ablehnen (S.133). Es gibt jedoch die – hier nicht erwähnte evangelische Brüdergemeinde, die genauso verfährt. Es gab dazu vor Jahren ein Aufsehen erregendes höchstrichterliches Urteil, das teilweise auf großes Unverständnis stieß. Es förderte nämlich den Eindruck, das Grundrecht auf „Religionsfreiheit“ werde vom Bundesverfassungsgericht absolut als höchstes Rechtsprinzip gesetzt![33]

6.Von der geistigen Vergewaltigung der Nichtreligiösen in der Schule

bis zu ihrer weltanschaulichen Deklassierung und Entrechtung 

Die konfessionslosen Schüler müssen sich zwar bis zum Überdruss mit allen möglichen einseitig schön geredeten Ausprägungen des Christentums und anderer Religionen beschäftigen, mit ihrer eigenen Lebensweise und Weltanschauung dürfen sie sich aber gemäß dem Lehrbuch nicht auseinandersetzen. Der sächsischen Bevölkerungsmehrheit der Konfessionslosen wird keine eigene Sittlichkeit zugebilligt sowie kein offizielles Gesprächs- und Diskussionsforum eingeräumt. Wir konstatieren nämlich eine vollkommene Fehlanzeige, was die eigentlich unabweisliche Frage anlangt: Versuche zu erklären, warum du Atheist, Agnostiker, kritischer Rationalist, konfessionsloser Humanist bist. Niemals gibt es in dieser unerträglich einseitigen „Ethik“-Kompilation auch nur ansatzweise den Versuch, eine nicht religiöse Lebensweise zu begründen und auch Atheisten Sittlichkeit zuzugestehen. In diesem zusammen gebosselten Mach(t)werk moderner Kreuzritter wird gewissermaßen als I-Tüpfelchen der schulischen Heidenmission eine umfangreiche Anzahl religiöser Begriffe und Kontaktadressen in den beiden Anhängen[34] abgedruckt. Andererseits bleiben – eine weitere Ungeheuerlichkeit! - sämtliche Namen und Anschriften der zahlreichen Konfessionslosen- und humanistischen Verbände völlig unerwähnt. Das kann niemals ein Versehen sein, nein, dahinter verbirgt sich eine ausgeklügelte Strategie der klerikalen Indoktrinateure, die die Uhr gewaltsam zurückdrehen wollen. Dahinter steht meines Erachtens schon ein verschwörungsähnliches Verhalten erzkonservativer Jenseitsideologen, die geistig einem vordemokratischen Staat mit theokratischen Attributen näher stehen als unserer modernen laizistischen Gesellschaft mit religiösen Restbeständen. Gähnt dahinter letztlich nicht ein ungeheuerlicher Abgrund mehrfachen Verfassungs- und Grundrechtsbruchs (weitere Einzelheiten dazu siehe Kapitel 10)?

Die konfessionslosen und atheistischen Schüler werden in schamlosester Weise gezwungen, selbst beim hartnäckigen Versuch ihrer Missionierung mitzuhelfen! Nach der Lektüre zweier Seiten über Christentum und Islam sollen sie sich zuerst den Kopf darüber zerbrechen: „Was soll, was kann Religion?“ Als Arbeitsanweisung folgt dann: „Notiert und diskutiert eure Meinungen und Erwartungen“ (S.109). Später werden sie aufgefordert, eine Reihe von Nachforschungen über Kirchen- und Religionsgemeinschaften anzustellen, z.B. welche in der Umgebung tätig sind und welche Gruppen „im Telefonbuch oder im Internet […] unter dem Stichwort ,Kirche’ eingetragen sind“ (S.135). Die Überlegung christlicher Indoktrinateure geht offenbar dahin, dass die „Heidenkinder“ dann am ehesten in die Fänge einer der staatskirchlichen Einrichtungen geraten und nicht etwa Moslems oder Buddhisten werden. Dass nun wenigstens anschließend aus Gründen der Parität[35] noch unter Freidenkern, Humanisten, Atheisten u.ä. Stichwörtern im Internat nachgesehen wird und eine Diskussion über die Ergebnisse beginnt, fällt den klerikalen Fanatikern nicht im Traume ein…

An anderer Stelle sollen religiöse Verhaltensweisen beschrieben und erörtert werden, „mit denen auch nichtreligiöse Menschen etwas anfangen können“ (S.111). Die militanten Atheistenjäger schrecken nicht einmal davor zurück, ihre unschuldigen Opfer gleichsam mit der Brechstange dazu zu zwingen, sich selbst religiösen Vorstellungswelten anheim zu geben und „ein eigenes ,Bekenntnis’ zu verfassen“ (S.121) Es ist kein Irrtum möglich: die „sittenlose“ Atheistenbrut soll sich eine eigene Religion aus den Versatzstücken der S.120f zusammenzimmern, wo ein Jude, ein katholischer Theologe und ein deutscher Moslem von den vermeintlichen Glanzlichtern ihrer jeweiligen Religion bekenntnishaft schwärmen.[36] Die säkularen Schüler werden sogar mit sinnlosen, weil rein hypothetischen Fragen über ein angebliches Leben nach dem Tode traktiert. Sie sollen sich ein Leben im Jenseits ausmalen und Visionen einer neuen Welt zu Papier bringen (S.79). Wieder einmal findet sich auch ein haarsträubender Beleg für meine häufige Beobachtung, dass manch ein guter Kabarettist seinen Meister in christlichen Eiferern findet: „Erkundet den Friedhof eurer Stadt. Sucht Grabinschriften und Bilder, in denen ihr die Hoffnung auf ein Wiedersehen erkennt“ (S.79). Geradezu irrwitzig ist das Ansinnen an die Indoktrinationsopfer, die Rückwirkung der Jenseitshoffnung auf das diesseitige Leben zu untersuchen (S.79).[37]

Den unmoralischen „Heidenkindern“ wird schließlich auf S.133 abverlangt, das Gespräch mit einem „Sektenbeauftragten“ fortzuführen (der dann mutmaßlich für seinen Glauben wirbt und andere Überzeugungen herabsetzt). Am Schluss des Kapitels wird den „Ethikschülern“ die Aufgabe zugemutet, „ein Plakat oder einen Beitrag für die Schülerzeitung (zu entwerfen), mit dem ihr eure Mitschüler vor so genannten ,Sekten’ warnen könnt“ (S.143). Drei Sätze weiter verlangen die christlichen Missionare: „Besucht die Kirche oder den Versammlungsraum einer kleineren Religionsgemeinschaft in der Nähe!“ Die klerikalen Rattenfänger fordern die Schüler damit erneut nachdrücklich zum Besuch einer kirchlichen Veranstaltung auf. Dass solch psychischer Zwang offen gegen die Weltanschauungsfreiheit verstößt, vergessen(?) die modernen Kreuzritter selbstverständlich zu erwähnen. Eigentlich haben sich die fanatischen Jenseitsideologen nur eine Frage (noch?) verkniffen: In welche Kirche möchtest du am liebsten eintreten? 

Was früher für die Juden galt, gilt heute – uneingestandener Maßen – für die Nichtreligiösen: „auch mit den allmählich gerechteren Gesetzen blieb ein Unterschied zwischen den amtlichen Versprechungen und den tatsächlich herrschenden Verhältnissen“ (S.94). Die Versprechen bezogen sich auf Gleichberechtigung, Nichtdiskriminierung, öffentliche Anerkennung. So soll es kein Märchen sein, dass sich nach dem Grundgesetz die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit auch auf „irreligiöse, ja sogar religionsfeindliche Weltanschauungen (erstreckt)“.[38]In Sachsen (und anderswo) maßen sich dagegen militante Vertreter der 20 – 30%-igen christlichen Minderheit an, Angehörige der bis zu 80%-igen konfessionslosen Mehrheit[39] mit Missachtung, Herabsetzung und überwiegendem Totschweigen zu begegnen[40].Besonders unanständig und verwerflich ist es, wenn moderne Kreuzritter das trojanische Pferd„Ethikunterricht“ unter hochselektiver und manipulativer Stoffauswahl und Verfälschung von Tatsachenbis zu offensichtlich mehrfachem Verfassungsbruch[41] für ihre selbstsüchtigen Ziele einsetzen – und dabei von ihrem unzimperlichen Kumpan mit dem Tarnanstrich „weltanschaulich neutraler Staat“ noch in volksbetrügerischer Weise gefördert werden! 

7.Zusätzliche Unmoral eines „Ethikbuches“ für die trickreicheHeidenmission:

diemanipulierte Bevölkerungsstatistik -ohne die bösen Atheisten!

Auf S.134 ihres Indoktrinationskompendiums betreiben die staatlich konzessionierten Heidenmissionare von heute einen veritablen Gottlosenexorzismus mit Hilfe eines durchaus verdächtigen Dialogs (zwischen der Stichwortgeberin Julia und einem Sektenjäger) sowie eines getürkten Schaubildes über „Angehörige von Religionsgemeinschaften in Deutschland“. Dabei stand augenscheinlich der unheilige Geist der Manipulation und des Volksbetruges Pate. Demzufolge droht – natürlich! -ein überdimensioniertes Kreuz für die staatsnahen Glaubenskonzerne in der Mitte, während für den Sammelbegriff der Freikirchen ein Logogramm und für die drei nichtchristlichen Religionen Symbole in Einheitsgröße abgedruckt werden – unbeschadet der ungleichen Zahl der Anhänger. Voller Empörung muss hier gleich angemerkt werden, dass diese Zusammenstellung offensichtlich absichtsvoll aus Gründen der massiven Religionspropaganda verfälscht ist, wird doch in staatschristlicher Intoleranz die größte Minderheit in Deutschland unterschlagen: die Konfessionslosen, Atheisten, Agnostiker, Rationalisten mit mehr als 20 Mio. (zusätzlich gibt es noch ebenfalls rund 20 Mio. Mitglieder der Großkirchen, die nicht mehr an Gott glauben!). 

In dem manipulierten Diagramm werden sogar noch die Mormonen mit 36 000 Angehörigen abgedruckt, während die 555-mal so große Zahl Nichtgläubiger mir nichts dir nichts unter den Tisch fällt! Die Konfessionslosen werden natürlich zu Recht als unvergleichlich bedeutendere Bedrohung angesehen als eine so kleine Glaubensgemeinschaft. Ein vollständiges und ehrliches Schaubild hätte betitelt werden müssen „Die religiös-weltanschauliche Zusammensetzung der Einwohner Deutschlands“, wobei sich dann deutlich unter Einschluss der Konfessionslosen die Gesamteinwohnerzahl von 82 Mio. Menschen ergeben hätte. In dem nach dem gewünschten Ergebnis frisierten Schaubild - jeder glaubt vorgeblich an denselben Gott unter verschiedenem Namen! - muss jeder Skeptikerselber ermitteln, dass alle Zahlen nur 60,38 Mio. Personen ergeben. Erst dann stößt er durch weitere Überlegungen und Berechnungen darauf, dass 21,62 Mio. Menschen fehlen. Diese müssen dann zwangsläufig die Unpersonen der „Gottlosen“ sein, die klammheimlich unter den Tisch der Rosstäuscher mit dem hohen moralischen Anspruch gefallen sind!

Möglicherweise haben die staatskirchlichen Agitatoren, die für das sächsische „Ethikbuch“ verantwortlich zeichnen, bei dem künstlich-kunstvollen Verschwindenlassen einer umfangreichen deutschen Bevölkerungsgruppe eine geistige Anleihe bei der fundamentalistischen CSU aufgenommen. Diese „vergaß“ nämlich die gleiche Personengruppe - weil sie sie vermutlich überhaupt nicht als bayerische Bürger vorgesehen hat. In einem offiziösen Bändchen aus München[42] bleiben kirchenfreie Menschen ebenfalls völlig ungenannt:

Römisch-katholisch69,9 %

Evangelisch25,7 %

Andere Konfessionen4,4 %

Diese drei Werte ergeben zusammengerechnet genau 100 %! Konfessionslose und nichtchristliche Religionsanhänger wie Moslems zählen nicht dazu. In einem Brief an den bayerischen Justizminister fragte ich deshalb an: Wieso gibt es nach Ihrer offiziellen Religionsstatistik überhaupt keine Konfessionslosen und Moslems in Bayern? Die Antwort, die zuständigkeitshalber vom Kultusministerium kam, erklärte die manipulierten Prozentangaben ganz scheinheilig damit, man habe nur den religiösen Bevölkerungsanteil erfassen wollen. Dann hätten es allerdings Ehrlichkeit und Klarheit unbedingt erfordert, diese einschränkende Bedingung den Lesern auch deutlich mitzuteilen, wollten sich die Verantwortlichen nicht dem Verdacht des Volksbetruges aussetzen. So haben die fundamentalistischen Zahlenjongleure mal eben mehr als eine Million bayerischer Mitbürger mit unerwünschter Weltanschauung unter den Teppich gekehrt! 

8.Heuchlerische Ethikrichtlinien: es trieft und mieft von „Toleranz“ - 

trotzdem: Indoktrination und (Zwangs-)Mission der „Heidenkinder“

Die sächsischen Ideologen des Religionsersatzunterrichts „Ethik“ haben gewiss über ihren Tellerrand nach Bayern geschielt. Dort wird die rhetorische Frage, womit sich der „Ethik-Unterricht“ beschäftige, in sehr verdächtiger Weise wie folgt beantwortet: „Eigentlich mit all dem, was im Religions-Unterricht auch behandelt wird. Nur eben unter religiös neutralen Gesichtspunkten. Dazu kommen multi-kulturelle und auch multi-religiöse Überblicke.“[43] Dass der Begriff der „Weltanschauung“ bzw. ein Hinweis auf eine areligiöse Weltdeutung fehlt, ist gewiss beabsichtigt und kein Versehen. Später heißt es: „Der Ethikunterricht orientiert sich an den sittlichen Grundsätzen, wie sie in der Verfassung des Freistaats Bayern und im Grundgesetz für die BRD niedergelegt sind.“ Damit entdeckt ein Kundiger sogleich den Primat des Christentums, dem die allermeisten Ethikschüler ja gerade entkommen wollten.[44] Anschließend folgt eine der ganz wenigen Stellen, wo der umfassende Begriff der „Weltanschauungen“ einmal ausdrücklich genannt wird: „Im Übrigen berücksichtigt er [der Ethikunterricht bayerischer Prägung] die Pluralität der Bekenntnisse und Weltanschauungen.“[45]

Später fällt der CSU-Lehrplan wieder in eine Terminologie zurück, in der diesseitige Lebensentwürfe von Haus aus keinen Platz haben, so wenn von Schülern gesprochen wird, „die aus verschiedenen Kulturkreisen stammen“ und der einzelne „seine eigenen kulturellen und religiösen Wurzeln […] erkennen (soll)“ (Hvhg. KU). Später ist dementsprechend die Rede von den „wesentlichen Grundlagen der Kulturen und die sie prägenden Religionen“. Das letzte Thema dieses Zwangsersatzfachs für die 10. Klasse lautet zwar:„Antworten verschiedener Weltanschauungen“, jedoch erscheint dann sofort wieder das mythologische Wesen „Gott“, dem „Erlösung und Zukunft“ auf dem Fuße folgen, um dann mit „Frieden“ abzuschließen. - Der ganze bayerische Ethikunterricht ist direkt und indirekt von religiösen Bezügen und Botschaften durchsetzt; von Atheismus, Agnostizismus, Freidenkertum, kritischem Rationalismus, Säkularismus, areligiösem Humanismus weit und breit keine Spur. Diese Geisteshaltungen sind damit als unerwünscht gebrandmarkt. Der missionierende und indoktrinierende Ethikunterricht aus München hat damit möglicherweise wenigstens teilweise als Vorbild für die CDU in Sachsen gedient in ihren wenig drapierten Re- und Neuchristianisierungsanstrengungen. 

Zu den Aufgaben und Zielen des Zwangsfachs in Sachsen kann man im Internet lesen: „Wesentlicher Bezugspunkt für den Ethikunterricht ist die Sinnfrage menschlichen Lebens. […] In seinen inhaltlichen Festlegungen stützt sich der Lehrplan auf die sittlichen Grundsätze, auf denen unser Grundgesetz und die Menschenrechtserklärungen der Vereinten Nationen beruhen, z.B. Menschenwürde, Freiheit, Toleranz, Gerechtigkeit, Gewaltlosigkeit.“ Wenn von Werte bezogenem Handeln oder der Sinnfrage menschlichen Lebens die Rede ist, sind die Glaubenspropagandisten für bekannte Religionen nicht weit, wie es auch der casus Bavariae bewies. Besonders hellhörig muss man werden, wenn - wie in den sächsischen „Ethikrichtlinien“ und ähnlichen unseriösen Bürokratenabsonderungen - der Begriff „Toleranz“ in geradezu inflationärer Weise benutzt wird; dann will man nach meinem Befund die eigene Intoleranz gegenüber säkularen Weltdeutungenweniger auffällig werden lassen. Um die Rechristianisierung durch die Hintertür möglichst ungestört vorantreiben zu können, bedient man sich eines ausgeklügelten Arsenals wohlklingender Begriffe, die angeblich das gesamte Spektrum der Weltdeutungen und der sittlichen Menschheitsgrundlagen abdecken. So wird kühn postuliert, um die Öffentlichkeit ruhig zu stellen oder zu verdummen: „Alle Lehrplaninhalte und Lernziele bilden eine Einheit. Die Tiefe der Sinnfrage erschließt sich aber erst in der Auseinandersetzung mit weltanschaulichen, religiösen und philosophischen Deutungsansätzen.“ In dem besprochenen „Ethikbuch“ fand ich neben einem Umfeld von unspektakulären Alltagssituationen oder Standardkonflikten ausschließlich religiöse Handlungsanleitungen, die die Jenseitsbezüge ganz überwiegend als Tatsachenbehauptungen drapierten, aber oft so, wie Märchenerzähler ihrer erfundenen Welt Leben einhauchen. 

Ähnliche Dichtung statt Wahrheit hat man augenscheinlich vor sich, wenn geschrieben steht: „Für den Ethikunterricht […] ist es unerlässlich, unterschiedliche weltanschauliche Standorte aufzuzeigen und sich mit ihnen auseinander zusetzen. Der Unterricht darf in keiner Weise ideologisch indoktrinieren, muss aber auch die Gefahr der Indifferenz vermeiden“ (Hvhg. KU). In dieser Leitlinie ist noch der umfassende Begriff der Weltanschauung adjektivisch vorhanden, er verflüchtigt sich dann aber zusehends, so dass er praktisch in Ich bin gefragt 7/8 keinerlei Bedeutung mehr hat - zugunsten der engeren, in den leuchtendsten Farben ausgemalten Vorstellung von einer Religion, die einen mit Gottes Hilfe das ganze Leben am besten bewältigen lässt. Das Leitmotiv, das in allen nur denkbaren Schattierungen und „Fokussierungen“ vom Beginn des Zwangsfachs bis zum endgültigen Verlassen der Schule das ganze Sein des Schülers porentief durchdringen soll, sind dann auch selbstverständlich die Jenseitsideologien. Dazu heißt es programmatisch, aber sicher nicht ungeheuchelt:„Bei diesem Unterrichtsschwerpunkt geht es nicht um die Beeinflussung in missionarischer Absicht, sondern um Information, Vertiefung des Allgemeinwissens und um die Weckung von Verständnis für verschiedene religiöse Weltdeutungen. Es sollte aber für die Schüler erfahrbar werden, dass der Mensch seine Existenz in übergreifenden Zusammenhängen deuten kann. Religiöse Begriffe sollten mit Einfühlungsvermögen und in toleranter Haltung vermittelt werden.“ Dieser Text ist so wunderschön durchkomponiert, dass man Tränen der Rührung vergießen könnte – übersähe man den auffällig-unauffällig drapierten Pferdefuss: rationale, diesseits bezogene Weltdeutungen glänzen wieder wie immer durch Abwesenheit!

Der „Ethikunterricht“ zeigt also im Idealfall „unterschiedliche weltanschauliche Standorte“. Das „Lehrbuch“, das für zwei Jahrgänge herhalten soll, lobt und rechtfertigt jedoch ausschließlich bestimmte religiöse Lehren, während es andere angreift und säkulare Weltdeutungen praktisch mit Totschweigen übergeht.[46]Wenn man über das Zwangsersatzfach liest: „Der Unterricht darf in keiner Weise ideologisch indoktrinieren“ oder „in missionarischer Absicht“ beeinflussen, dann muss man diesen Vorbehalt im Hinblick auf das überprüfte Buch entweder als volksbetrügerische Schutzbehauptung einstufen oder das Unterrichtswerk als vollkommen misslungen ansehen, weil es augenscheinlich genau das Gegenteil von dem tut, was die Ethikrichtlinien nie müde werden, als Grundlage des Zwangsunterrichts zu behaupten. Wegen der Genehmigung des Buches durch das Kultusministerium in Dresden muss man jedoch annehmen, dass die Unterrichtsziele in Wahrheit – trotz der Ethikrichtlinien! - genau denen entsprechen, die aus dem Lehrbuch heraus destilliert werden können. Übrigens steht auch in den thüringischen „Rahmenbedingungen für den Religionsunterricht und den Ethikunterricht“ klipp und klar: „Der Ethikunterricht ist weltanschaulich neutral, er darf daher nicht als Verkündigung von Glaubenswahrheiten und Weltanschauungen bestimmter Gemeinschaften ausgestaltet werden“ (Hvhg. KU). Merke: Wenn etwas im politischen oder gesellschaftlichen Leben verdächtig oft und variantenreich immer wieder beschworen wird, soll häufig nur die hässliche Tatsache verschleiert werden, dass die Wirklichkeit genau so ist, wie sie z.B. nach den zitierten Richtlinien auf keinen Fall sein dürfte. 

Nach dem Lehrplan der 7. Klasse des Gymnasiums ab 2000 sollen u.a. 16 Unterrichts-Stunden dafür verwandt werden, dass die Schüler Einblick gewinnen in „Religionen und Weltanschauungen zwischen Konflikt und Toleranz“. Zur „Zivilcourage“ soll es dabei gehören, für die „Anpassung und Bewahrung der eigenen Identität“ sowie die „Wahrnehmung persönlicher Rechte“ einzutreten. Als besonders bezeichnete Rechte nennen dann die missionarischen Richtlinienverfasser für Ethik – das ist kein Witz: „Teilnahme am Religionsunterricht, an Feiertagsgottesdiensten“,„Tragen des ,Kopftuchs’ im Islam“,[47] „Konfessionelle Schulen, Fach Religion in der staatlichen Schule“. Unter „Beispiele aus dem Erfahrungs- bzw. Informationsbereich der Schüler“ werden u.a. „glaubensverschiedene Ehen“ und die „Situation von Christen in der DDR“ genannt. Dem entsprechend druckt das Buch für den sächsischen Religionsersatzunterricht auf S.19 in einem kleinen Rechtekatalog für Heranwachsende („Du hast das Recht, du zu sein“) auch das wahrscheinlich erste theologische Menschenrecht ab: „Du hast das Recht, deinen eigenen Glauben zu finden“. Die Möglichkeit, eine nichtreligiöse, gar atheistische Weltsicht zu haben und gegen staatschristlichen Druck zu behalten, ist den Ostlandmissionaren ganz offenkundig ein teuflischer Gräuel, der mit solcher Art „Ethik“ mit Stumpf und Stiel ausgerottet werden soll.

Die „Richtlinien“ für das Zwangsersatzfach und das zusammen gekochte Werk Ich bin gefragt triefen infolgedessen von christlicher bzw. religiöser Ideologie, die jedoch aus durchsichtigen Gründen zur Tarnung mit der ständig im Munde geführten „Toleranz“ verbreitet wird. Die klerikalen Wölfe im Schafspelz verfassungstreuer Bildungsbeauftragter können meines Erachtens schlecht verbergen, dass sie die „böse Atheistenbrut“ am liebsten gleich in den christlichen Indoktrinationsunterricht, der eindeutig ihre erste Wahl ist, hinein pressen möchten. Im „Religionsunterricht“ als einzigem Grundgesetz notorischem Schulfach (!) gibt es jedoch umgekehrt keine Werbung für den angeblich „weltanschaulich neutralen Ethikunterricht“ oder dafür, nicht zum Gottesdienst zu gehen. Über die „Benachteiligung der Konfessionslosen und Atheisten“ in der Bundesrepublik wird vielleicht deswegen nicht geredet, weil diese bedeutende Personengruppe oftmals schon durch miese Taschenspielertricks aus dem Gesichtskreis der „toleranten“ Staatschristen beseitigt wird.[48] In keiner der mir bekannten „Ethikrichtlinien“ findet sich übrigens ein Hinweis darauf, dass auch über die zahlreichen Schattenseiten der Jenseitsideologien informiert werden muss: Religionsverbrechen, schreiende Widersprüche und menschenrechtsfeindliche Darstellungen in den „heiligen Büchern“, einander ausschließende Lehrmeinungen in den behandelten Glaubensrichtungen. Für diese „Kehrseite der Medaille“ gibt es offensichtlich kaum „Toleranz“, weil das die Indoktrinationsanstrengungen deutlich behindern würde.

In einem Arbeitspapier vom Mai 1998 über das Thema „Jüdischer und christlicher Religionsunterricht in Sachsen“[49] schreibt Dr. M. Sander-Gaiser einige bemerkenswerte Dinge. Unter „Ausgangsituation der Schüler und Lehrplan“ heißt es, der jüdische Religionsunterricht kenne „nicht ein häufiges Problem christlichen Religionsunterrichtes, nämlich dass atheistisch und christlich erzogene Schüler in einer Klasse zu unterrichten sind“ (Hvhg. Orig.).Dass ist der Fluch der bösen Tat, dass nämlich grundsätzlich Verkündigungsunterricht einer bestimmten Religion oder Konfession vor glaubensmäßig weitgehend homogenen Klassen vorgesehen ist als überlebte Perpetuierung alter kirchenstaatlicher Muster. Kurz danach weist der Autor darauf hin, die Kirche habe in ihrer Geschichte immer wieder formulieren müssen, „was für sie unbedingt und elementar zum Christsein hinzu gehört“, „sei es, dass sie im Rahmen ihrer Mission heidnische Völker unterrichtete, sei es, dass sie ihren eigenen ,Laien’ die Summe ihrer Überlieferung näherbringen wollte“ (Hvhg. KU). Toleranz wird also auch in unserer Zeit nur nach Maßgabe der unabänderlichen Notwendigkeiten gegenüber dem Judentum oder anderen anerkannten Religionen zu erwarten sein; den Versuch einer Heidenmission müssen die „armen Atheistenkinder“ bzw. religiöse Indoktrinierung die lauen Taufscheinchristen mit staatlichem Zwang in Religion oderEthik (ist ja doch Jacke wie Hose) über sich ergehen lassen -auch wenn überall in Deutschland mehr Leute die Glaubenskonzerne verlassen, als dass sie trotz millionenschwerer „Image-Kampagnen“ hineinfinden.

Die Religionslehrerin für die jüdischen Gemeinden in Sachsen hat z.Zt. „50 Schüler in fünf Klassen in Leipzig, Chemnitz und Dresden“. Trotz dieser kaum nennenswerten Zahl heißt es anscheinend ernsthaft: „Die Religionslehrerin will nun die gesellschaftliche Nische des Privatunterrichtes der DDR-Zeit verlassen. Sie strebt nach Anerkennung ihres Unterrichts als ordentliches Schulfach.“ In dem Abschnitt „Religionsunterricht in einer atheistischen Mehrheitskultur“ wird die beachtenswerte „Schätzung der jüdischen Religionslehrerin“ angeführt, wonach „nur die Hälfte aller jüdischen Eltern in Sachsen ihre Kinder in den Religionsunterricht (schickt).“ Christen sollen dies angeblich erstaunlich finden. „Sie diskutieren in Sachsen eher die Frage, in welchem Rahmen – Gemeinde oder Schule – unterrichtet werden soll. Kaum jemand bestreitet jedoch den Sinn des Unterrichts.“ Es heißt dann weiter, es sei „interessant zu sehen, dass der Anteil der Kirchenmitgliedschaft (20 - 30%) sich an den Schulen widerspiegelt. Lediglich 20 - 30% der Schüler nehmen am Religionsunterricht teil.“ Beachtenswert ist hier besonders, dass man nach dieser Information lange suchen muss und sie dann in einem unerwarteten Zusammenhang findet!

Ein anderer Abschnitt beschäftigt sich mit den Motiven zur Teilnahme am Religionsunterricht. Diese könnten innerhalb einer Klasse „stark divergieren“. Zu den hauptsächlichen Beweggründen schreibt der Verfasser des Papiers: „Das Spektrum reicht von: ,dem kleineren Übel’bis hin zu dem Wunsch, ,Christ werden zu wollen’. Bisher zeigten sich die meisten atheistisch erzogenen Schüler als interessiert an ihrem neuen Fach.“ Zu der ganz kleinen Gruppe der jüdischen Schüler heißt es, sie „werden zum Teil von ihren Eltern geschickt, zum anderen Teil kommen sie freiwillig. Die erste Gruppe verläßt jedoch bald wieder den Religionsunterricht.“ Das ist schon sehr bemerkenswert! Geradezu befremdlich mutet es jedoch an, dass jüdische Schüler, wenn sie kein anerkanntes Fach der Glaubensindoktrination vorweisen können, „von ihren Direktoren aufgefordert (werden), entweder am christlichen Religionsunterricht oder am Ethikunterricht teilzunehmen“ (Hvhg. KU). Vermutlich orientieren sich jetzt manche Politklerikalen in Sachsen, die sonst ständig von „jahrzehntelanger atheistischer Unterdrückung“ gebetsmühlenhaft jammern, an einer „christlichen Leitkultur“ in ihrem Herrschaftsbereich. 

Das übergestülpte westdeutsche Staatskirchentum gefällt nun allerdings nicht sämtlichen „Altchristen“, die es wahrhaft ungleich schwerer hatten als ihre herrlich und in Freuden lebenden westdeutschen Brüder und Schwestern in Christo. Während die CDU-Regierung und privilegienerpichte „Neuchristen“ dem staatlich subventionierten „Religionsunterricht an den öffentlichen Schulen“ den Vorzug geben, ziehen viele „Altchristen“ mit nachwirkender DDR-Sozialisation die von der Schule räumlich getrennte eigenständige „Christenlehre“ vor. So wird angeblich bereits heute „mehr Religionsunterricht als Christenlehre in Sachsen erteilt“. Der Verfasser des Papiers fragt: „Was geschieht mit der Christenlehre, falls der Religionsunterricht je flächendeckend zweistündig erteilt werden sollte?“ Dass die Kirchenverfolgung in dem untergegangen ostdeutschen Staat möglicherweise von interessierter Seite oftmals recht übertrieben dargestellt wird,[50] könnte man aus folgender dokumentierter Äußerung in dem Religionspapier entnehmen: „,Wir können die Errungenschaften der Kirche in der DDR-Zeit doch nicht so einfach aufgeben’, so brachte eine Katechetin ihre Sorgen auf den Punkt.“ Mittlerweile hat sich das Blatt gewendet: Es wurden bereits zahlreiche Atheisten in kirchlichen Sozialdiensten Opfer schlimmer Menschenrechtsbrüche. Der betrügerische „weltanschaulich-neutrale“ Staat betätigte sich als Helfershelfer seiner tatsächlichen Staatsreligion Christentum, die ihre Beutemitarbeiter aus der DDR-Zeit menschenrechtswidrig vor die Wahl stellte: auf welches eurer Grundrechte verzichtet ihr lieber: auf eure Weltanschauungsfreiheit oder auf die freie Berufswahl? Wer seiner Überzeugung treu bleibt und sich nicht zwang­schristianisieren lässt, verliert mitleidlos seinen Arbeitsplatz.[51] Heute werden in den neuen Ostgebieten Kon­fessionslose und Atheisten von den neuen christlichen Herrenmenschen vielfältig wegen ihres Unglaubens diskriminiert.

9.Das Judentum – hochselektive Darstellung ohne Erwähnungkirchlicher Schuld

Die grundlegenden Tatsachen über das Judentum müssten allen Schülern in den Fächern Gemeinschaftskunde und Geschichte vermittelt werden, nicht etwa nur den „Ethikkindern“. Lehrer und Journalisten berichten zwar immer wieder in den Schulen und Medien über die grauenvolle Judenvernichtung durch Hitler-Deutschland; selten wird aber in der meist auffällig selektiven Darstellung eingestan­den, dass ohne die fast 2000-jährige Ge­schichte der Judenverfol­gungen durch „gottesfürchtige Christen“ der fabrikmäßig betriebe­ne Völkermord an den europäi­schen Juden durch die Na­tionalsozialisten kaum denk­bar gewesen wä­re. Bereits eine der Kernaussagen des Neuen Testaments wurde kol­lektiv gegen die Volksangehörigen des Wander­predigers aus Nazareth ausgelegt: Der Haupt­vorwurf der Chris­ten gegen die Juden lautete nämlich, sie hätten „unse­ren Herrn Jesus ans Kreuz ge­schlagen“. Dagegen sind zwei Einwände zu erheben: 1) In Wirklichkeit konnten nur die Römer den Zimmermannssohn aus Galiläa zum Kreuzestod verurteilen. 2) Die Christen übersahen auch geflissentlich, dass Jesus nach ihrem eigenen zentralen Dogma nur durch sei­nen behaupteten Opfertod die sündige Menschheit erlösen konnte. 

In dem ausführlichen Kapitel des sächsischen „Ethikbuches“ zum Judentum „Zwischen Verfolgung und Neubeginn“ (S.92-97) erkennen wir leider eine auch in unseren Massenmedien ständig zu beobachtende Tendenz: Es wird offen oder unterschwellig zwischen Kirche als weitgehend makelloser Institution und der fehlbaren christlichen Gesellschaft unterschieden. So schreiben die missionierenden Ethiker sehr bezeichnend (S.92f): „Ein Priester beobachtete bereits 1135: Die Juden werden mit schweren Steuern bedrückt.“ Die indoktrinierten Schüler sollen ganz offenkundig annehmen, die abendländische Geistlichkeit sei nur unbeteiligte, vielleicht sogar mitfühlende Beobachterin gewesen und trage an der Judendiskriminierung durch das Volk selber keine Schuld. Etwas später lesen wir einen Satz im Passiv ohne Angabe der Verantwortlichen, im Spätmittelalter sei den Juden eine „Kleiderordnung“ aufgezwungen worden, „um sie äußerlich von der christlichen Bevölkerung unterscheiden zu können“. Und auf S.97 wird uns gleichsam wie von einem Naturereignis berichtet: „Die Juden wurden jahrhundertelang benachteiligt, verfolgt und ermordet.“ 

Aus solcher selektiven Darstellung muss man den Eindruck gewinnen, dass die unleugbare Tatsache der kirchlichen Schuld absichtlich weggelassen worden ist. So schreibt nämlich z.B. der „kritische Katholik und Humanist“ Alfred Worm: „Die Päpste machten den Judenhaß zum Teil ihres Kirchenprogramms. Innozenz III. (1198 bis 1216) beispielsweise war nur einer von vielen Juden­verfolgern auf dem Stuhle Petri. Ein sehr erfindungsreicher freilich: Innozenz ... richtete Judenghettos ein; er kreierte den diskriminierenden »gelben Fleck« (der im Dritten Reich zum »gelben Judenstern« mutierte); und er untermauerte seine krausen Rassenideen mit theologischen Argumenten aus dem Neuen Testament. Seine drei päpstlichen Bullen und die vielen anderen Schreckensdokumente aus seiner Ära waren adäquate Vorläufer der »Nürnberger Gesetze« zu Hitlers Zeiten.“[52]

Ein sehr einflussreicher Judenhas­ser war auch der Reformator Martin Luther, der bekanntermaßen besonders inti­men Umgang mit „Gottes Wort“ pflegte. Übelkeit erregend ist sein Pamphlet Von den Juden und ih­ren Lü­gen (1543). Darin fordert er, die Synago­gen, Schulen und Häuser der Ju­den an­zuzünden und zu zer­stören, ihnen die heiligen Schriften wegzunehmen und es ihnen unmöglich zu machen, dass sie in Zu­kunft in ihrer Religion unterwiesen würden. Den Juden sollte dann das reine Überleben so schwer ge­macht werden wie Verbre­chern oder Leibeignen. Den Tod forderte Luther aber ausdrück­lich nur für die aufrühreri­schen Bau­ern mit diesen Worten: „Man mochte sie erschlagen wie die tollen Hunde.“[53] Welch ein bei­spielhafter Christ, dieser Martin Luther, der übrigens von den Nazis oft als „National­held“ mit dem „Führer“ vergli­chen wurde. – Ich vermute nun dringend, dass den Autoren des „Ethik-Buches“ Martin Luther doch recht nahe steht und sie deshalb lieber nur Ernst Moritz Arndt auf S.94f als Antijudaisten präsentiert haben.

Im Neuen Testa­ment (NT) gibt es tatsächlich ver­schiedene eindeutig judenfeindli­che Stellen bei den Evangelisten und bei Paulus. Schlimm ist Joh 8,37-44. Darin be­schuldigt Je­sus die Juden in einem Streitge­spräch, den Teufel zum Vater zu haben, der von An­fang an ein Mör­der und Lügner gewesen sei. Hier tritt der sonst als so sanftmütig geschilderte Galiläer als glühender Hasser seiner Landsleute auf, die er nicht zu seiner Glaubenswahrheit zu bekehren vermochte. Damit muss dieser jo­hanneische Jesus als eine der einflussreichen Quellen christlicher Judenfeindschaft bewertet werden! Eine der entsetzlichsten Stellen über­haupt, die im NT zum Ju­denhass aufstacheln, ist 1 Thess 2,15f: „Diese [die Juden] haben sogar Jesus, den Herrn, und die Propheten getötet; auch uns haben sie ver­folgt. Sie mißfallen Gott und sind Fein­de aller Menschen ... Dadurch machen sie unablässig das Maß ihrer Sünden voll. Aber der ganze Zorn ist schon über sie gekom­men.“[54] - Bei Mt 27,25 verfluchen sich die Juden selbst, als sie auf der Kreuzi­gung Jesu durch den römischen Statthalter Pontius Pilatus bestehen: „Sein Blut komme über uns und unsere Kin­der.“ Das sahen viele „rechtgläubige“ Christen als Aufforderung an, hemmungslos Angehörige der mosai­schen Religi­on zu verfolgen, auszurauben und nie­derzumetzeln; dabei wirkte die abendländische Geistlichkeit un­ter Einschluss zahl­reicher Päpste als Einpeitscher mit. Wenn all diese bedeutsamen Tatsachen den Benutzern dieses „Ethikbuches“ vorenthalten werden, fällt es schwer, nicht an die Absicht zu denken, Bibel, Priester, Päpste, Luther und Großkirchen keineswegs als mitschuldige Wegbereiter der Judenverfolgungen durch die Nazis darzustellen.

Die klerikalen Indoktrinateure wissen zumeist angeblich ganz genau, was ihr himmlischer Schöpfer will und was nicht bzw. was seine Absichten in der Vergangenheit waren. Dem entspricht, dass auch die Gründer der Aktion Sühnezeichen (christlich-jüdischer Dialog) im Jahre 1958 folgende Überzeugung ohne die Spur eines Zweifels äußerten: „Deutsche haben in frevlerischem Aufstand gegen Gott Millionen von Juden umgebracht“ (S.98). Dem kann man allerdings entgegen halten, diese höchstens vordergründig einleuchtende Behauptung impliziere in Wirklichkeit doch die Demaskierung eines nur scheinbar barmherzigen und gerechten Weltenlenkers als eines ohnmächtigen oder vollkommen gleichgültigen Gottes. Zu allem Überfluss gibt es aber einen orthodoxen jüdischen Rabbi, der behauptet, Gott habe die „Schoah“[55] als Strafgericht gewollt wegen der schweren Sünden seines Volkes. Dann könnte Jahwe zwar wieder allmächtig sein, er bliebe jedoch wie im Alten Testament ein exzessiv strafversessener Gott mit geradezu dämonischen Zügen… 

Vor kurzem las ich nämlich im Internet in der englischsprachigen Jerusalem Post vom 6.9.2000 einen ausführlichen Artikel über die Meinungsäußerung des ultra-konservativen Rabbis Ovadia Yosef zur kabbalistischen Doktrin der Wiedergeburt und der Konzentrationslager der Nazis. Danach handelte es sich um den Versuch, eine theologische Erklärung für den „Holocaust“ zu finden. Rabbi Yosef schob wenigstens einen Teil der Schuld an dem Völkermord den Opfern selber zu, indem er behauptete, dass die sechs Millionen von den Nazis umgebrachten Juden „wiedergeborene Sünder“ gewesen seien, deren Erdendasein dem Zweck gedient habe, „für die Sünden in früheren Leben zu büßen“. Die jüdische Öffentlichkeit außerhalb der religiösen Schas-Partei war hell empört; die angegriffenen Orthodoxen behaupteten, die Worte des Geistlichen seien von säkularen und linken Medienvertretern aus dem Zusammenhang gerissen worden. 

Der Knesset-Abgeordnete Lapid, dessen Vater und 15 weitere Angehörige von den Hitler-Schergen umgebracht worden waren, äußerte sich dazu wie folgt: Die Ungeheuerlichkeit der Tragödie habe ihn geradezu zwangsläufig dazu gebracht, jeden Glauben an Gott zu verlieren und damit Atheist zu werden. Er könne sich ganz genau an den Tag erinnern - er war damals 13 Jahre alt -, an dem er nicht mehr an Gott geglaubt habe. „Es war der Tag, an dem ich erfuhr, dass mein Vater im KZ Mauthausen umgebracht worden war. Ich war davon überzeugt, dass es keinen Gott geben kann, wenn ein guter Mensch wie mein Vater ohne den geringsten Grund ermordet werden konnte.“[56] Der Bericht der Jerusalem Post erwähnt außerdem, die Juden, die die Todesfabriken der Nazis überlebt hätten, seien so traumatisiert gewesen, dass bei vielen von ihnen jeglicher Glaube an Gott ausgelöscht worden sei. Nicht wenige unter ihnen seien sogar noch weiter gegangen, indem sie jede Verbindung zum jüdischen Volk abgebrochen hätten.

Später heißt es in dem Zeitungsartikel, nach dem „Holocaust“ hätten sowohl säkulare wie religiöse Juden sofort die altbekannte Erklärung des Strafgerichts herangezogen. Viele hätten die „Schoah“ als göttliche Strafe für die weit verbreitete Aufgabe der orthodoxen Religionsausübung angesehen, die mit der Emanzipation und der Aufklärung der europäischen Juden während des 18. und 19. Jahrhunderts begonnen habe. Die jüdische Reformbewegung wie auch die Nazischlächter seien aus Berlin gekommen. Dass diese völlig unterschiedlichen Tatbestände in einen Topf geworfen werden, kann nach der Interpretation jener Leute wohl nur bedeuten, dass Gott Jahwe die Reformbewegung seines Volkes äußerst übel aufgestoßen sein muss und dass er deshalb keinen anderen Ausweg sah, als die Nazis zum Werkzeug seines ungeheuren Strafgerichts zu machen. Zu derart haarsträubenden Schlussfolgerungen kann gelangen, wer Gottes Tun und Lassen erklären will, ohne auf seinen angeblich „unerforschlichen Ratschluss“ zurückzugreifen oder eine genauso fragwürdige Hilfskonstruktion eines „frevlerischen Aufstands gegen Gott“ (S.98) bildet, wie die indoktrinierenden „Ethiker“ ihren himmlischen Herrn vollkommen exkulpieren wollen. Die einzige überzeugende Erklärung in der Theologie für die Vernichtung der europäischen Juden kann doch wirklich nur sein, dass es keinen allmächtigen, barmherzigen und gerechten Gott gibt! Vor dieser zwingenden Schlussfolgerung drücken sich trügerische Gottesstreiter mit einem ganzen Arsenal schön klingender Scheinargumente. Wenn man diese auf ihren wahren Gehalt abklopft, zerplatzen sie wie Seifenblasen! 

10.Die Galerie systematischer Grundrechtsbrüche 

zugunsten hoch privilegierter Jenseitsideologien

10.1Zwangsersatzfach „Ethik“:das trojanische Pferd 

für das faktische Wahlfach „Religion“

Nach Art. 7.2 der Bundesverfassung kann das Kind vom Religionsunterricht abgemeldet werden. Wenn es dann aber zwangsweise in ein Ersatzfach gesteckt wird, das praktisch die gleichen Ziele verfolgt, müsste man sich fragen, ob bei uns Verfassungsfeinde trickreich ihre gruppenegoistischen Ziele verfolgen können. Wenn muslimische Kinder regelmäßig und mit missionarischer Absicht in den christlichen Religionsunterricht gesteckt würden, erhöbe sich selbst unter der Minderheit der wirklich toleranten Katholiken oder Lutheraner ein Aufschrei der Empörung.[57] Geradezu unerträglich erschiene es jedoch klerikalen Expansionisten -ja es käme für sie vermutlich dem „Untergang des christlichen Abendlandes“ gleich - lernten Angehörige ihres jeweiligen Bekenntnisses in staatlichen Schulen ausschließlich eine rationale Weltanschauung kennen ohne Bezüge auf ihre vorwissenschaftliche Mythologie, die seit nahezu zweitausend Jahren mehr mit Gewalt und Volksbetrug als durch friedliche und ehrliche Überzeugungsarbeit verbreitet und am Leben erhalten wird. 

Schon Edgar Baeger bemerkte 1992 in ei­nem äußerst kritischen Aufsatz über „Ethikunterricht als Er­satz für Religions­unterricht?“:[58] „Der Artikel 3(3) des Grundgesetzes (,Niemand darf wegen ... seines Glaubens, seiner religiösen oder po­litischen Anschau­ungen benachteiligt oder bevorzugt werden.‘) ist in der Pra­xis das Papier nicht wert, auf dem er ge­druckt wurde.“[59] Baeger weist nach, dass die Einfüh­rung des Ethikunterrichts dem zielstrebigen Drängen der Kirchen zu verdanken ist, um mit „einem Ersatzfach Ethik die Stabilisierung der Teil­nehmerzahlen im Religionsunterricht“ zu gewährleisten.[60] Baeger kom­mentiert mit schneidender Schärfe: „Die mit einem Ersatzfach für nicht an einem Religionsunterricht teilneh­menden Schü­ler ge­schaffene Konstruktion ist aber der größ­te Anschlag auf die Religionsfrei­heit, der in der Bundes­republik jemals un­ternommen wurde.“ Grund­sätzlich könne ei­ne Ersatzpflicht nur dann rechtlich begründet werden, wenn jemand einer ge­setzlichen Ver­pflichtung nicht nachkomme.[61]Nun bestehe „aber nach dem Grundgesetz prinzipiell keine Verpflichtung zum Besuch eines Re­ligionsunterrichts […]. Eine solche Forderung gegenüber kon­fessionsfreien Menschen zu erheben, würde das Ende der Religions- und Weltanschauungs­freiheit in unserer Republik bedeuten![62]

Baeger führt anschließend noch eine verfassungswidrige Höchstbegünstigung der staatsnahen Glaubenskonzerne in Deutschlandan, die weitestgehend unbe­kannt geblieben ist – vermutlich, weil die klerikalen Meinungsmanipulateure wie ein Krebsgeschwür wesentliche Teile der Massenmedien, des Parlamentarismus und der Justiz durchsetzt haben: „Gera­dezu beschämend ist es, wenn man heute feststellen muß, daß in Italien und Spanien […] auf diesem Gebiet mehr Rechtsstaatlichkeit herrscht als in der Bundesre­publik Deutschland. In Italien hat das höchste italie­nische Gericht entschieden, daß die Teil­nahme am Religionsunter­richt freiwillig ist und eine Verpflichtung zum Besuch eines Ersatzunter­richts nicht besteht. In Spanien hat der Erzie­hungsminister dem Religionsunterricht den Charakter ei­nes Hauptfaches aberkannt und eine Zwangsverpflichtung zum Besuch des Ersatzfaches Ethik abge­schafft.“[63] - Unter Hin­weis auf Rainer Prewo gipfeln Baegers Ausführungen schließlich in folgender vernichtender Beurteilung: „Niemals darf eine Be­völkerungsgruppe in einem Staat mit ir­gendeiner Verpflichtung dafür belastet werden, dass sie be­stimmten Religionsgesellschaften nicht angehört. […] Derar­tige Gesetze könnten nur von Verfas­sungsfeinden konzipiert werden, denen das Konzept vom Staat als ,Heimstatt aller Bürger’ nichts, die Verbreitung ihrer religiösen Ideologie aber alles bedeutet.“[64] Ich kann diese katastrophale Bewertung unserer angeblich freiheitlich-demokratischen Grundordnung, die derartige theokratische Exzesse nicht ausschließt, nur Wort für Wort unterstreichen.

Selbst wenn man davon ausginge, dass „Ethik“ in der staatlichen Regelschule grundsätzlich erteilt werden dürfte, müsste man den Ersatzunterricht nach einem „Lehrwerk“ wie Ich bin gefragt 7/8 trotzdem als verfassungswidrig einschätzen wegen der ins Auge springenden einseitigen bzw. ausschließlichen Berücksichtigung irrationaler Jenseitsideologien. In einer Entscheidung vom 17.2.1999 zum Schulfach „Werte und Normen“ (statt meistens „Ethik“) führt das BVerfG eindeutig aus, der „Komplementärunterricht“ berücksichtige „nach der Gesetzesbegründung […]des § 128 NSchG[Niedersächsisches Schulgesetz], in Respektierung der individuellen Gewissensentscheidung gegen die Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft oder gegen die Teilnahme am Religionsunterricht die notwendige Orientierung über das Spektrum der in der Gesellschaft wirksamen Wertvorstellungen und Normen und deren Einbettung in den philosophischen und religiösen Fragehorizont in säkularer Weise, ohne Bezug auf die Grundsätze einer Religionsgemeinschaft, sicherzustellen und hierfür einen entsprechenden Unterricht vorzusehen. In dieser Begründung kommt zum Ausdruck, daß der Gesetzgeber davon ausging, sein Erziehungsziel einer hinreichenden Wissens- und Wertevermittlung in gleicher Weise durch den Religionsunterricht und durch den Unterricht Werte und Normen erreichen zu können.“ (Hvhg. KU).[65] Das Gericht geht infolge dessen zwar auch von der Berechtigung, ja Notwendigkeit eines Zwangsersatzfaches für den de facto freiwilligen Religionsunterricht aus (was ich entschieden missbillige, wie ich oben begründet habe);andererseits erklärt Karlsruhe jedoch unmissverständlich, dass keinesfalls nur Jenseitsideologien und Theologenkonzepte den Unterricht bestimmen dürfen. Da Ich bin gefragt 7/8 eindeutig gegen jede Art säkulare Weltdeutungen und nicht religiöse Wertvorstellungen Front macht bzw. diese als offenbar indiskutabel gezielt und absichtlich in fundamentalistischer Intoleranz weglässt – deswegen muss ich das Unterrichtswerk als nicht verfassungsgemäß einschätzen.

10.2Die religiös-weltanschauliche Selbstbestimmung nach Art. 3.3 und Art. 4.1 GG: 

auch in der sächsischen Schule abgeschafft – 

zuGunsten aufgezwungener Jenseitsideologien

Bereits der frühere In­haber ei­nes Erlan­ger Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht, Helmut Lecheler,bestreitet Konfessionslosen und Atheisten die weltanschauliche Existenzbe­rechtigung. Er ge­steht „Reli­gionsfreiheit“ nur religiös gläubigen Menschen zu; Weltdeutungen ohne ein erfun­denes höheres Wesen sieht Lecheler nicht vor.[66] Ein Geistesverwandter scheint der Verfassungsrechtler Wal­ter Hamel zu sein. Er äußert nämlich die geradezu verfassungswidrige Ansicht: „Die irreligiösen Skepti­ker sind von der Bekenntnisfrei­heit auszuschließen, da sie mit ihrem Be­kenntnis die Freiheit verwer­fen.“[67] Bekannter als ehemaliger Vorsitzender des Bundestags-Rechtsausschusses denn als ultraklerikaler Verächter des Grundgesetz-Postulats einer umfassenden Weltanschauungs- und Gewissensfreiheit ist der CDU-Abgeordnete Rupert Scholz. Indem er sich auf nichts als das mythologische Fossil des „Gottesbezuges“ in der Präambel des GG beruft, legt er gleich die ganze Bundesverfassung im Sinne seiner totalitären Heilsbotschaft aus. Sein ausschließlich vom Wunschdenken geprägter pathetischer Aufruf gipfelt in der Forderung nach dem „religiöse(n) Missionsauftrag als Kern aller kirchlichen Verkündigung“.[68] Weiß er eigentlich nichts von dem gefälschten Missionsbefehl im NT oder wäre auch ihm nach Röm 3,7 eine Lüge zur höheren Ehre Gottes durch­aus willkommen?[69]

Der Grundgesetz-Taschenkommentar von Seifert/Hömig beweist den Wahrheitsgehalt der Redensart „Papier ist geduldig“, wenn er mit Bezug auf die „Glaubens- und Gewissensfreiheit“ herzergreifend formuliert: „Art. 4 ist nicht nur Grundrecht, sondern zugleich Ausfluß des Toleranzprinzips[70] im religiösen und weltanschaulichen Bereich sowie zusammen mit anderen GG-Normen Stützpfeiler des Grundsatzes der religiösen und weltanschaulichen Neutralität des Staates […]. Dieser verbietet es dem Staat, eine religiöse oder weltanschauliche Mission zu übernehmen oder seine Machtmittel für eine solche einzusetzen“.[71] Trockenen Humor bieten die beiden Verfassungsrechtler, wenn sie an anderer Stelle zunächst abermals die „Berücksichtigung des grundgesetzl. Toleranzgebots“erwähnen, dann jedoch – hört! hört! – auf ein „Verbot der Indoktrination“ hinweisen. Scherz, Ironie und tiefere Bedeutung finden sich dann in den beiden folgenden Sätzen: „Religiös-weltanschauliche Zwänge für Minderheiten sind so weit wie irgend möglich zu vermeiden. Der sachlichen Auseinandersetzung mit allen religiösen und weltanschaulichen Auffassungen ist Raum zu geben.“[72] Angesichts des real herrschenden Klerikalismus bis zum Wildwuchs eines Macht besessenen Kruzifix-Fundamentalismus ist der unterdrückte Konfessionslose im Zweifel darüber, ob er angesichts derartiger frommer Sprüche ohne jede Substanz Tränenströme vergießen oder sich kaputt lachen sollte…

Nun kann allerdings jeder feststellen, der Augen hat zu sehen und Hirn zu denken, dass gemäß dem rezensierten Lehrbuch die „sächsische Ethik“ – die nach meiner Ansicht paradigmatisch für andere ähnlich gestrickte „Ethiken“ steht– vieles ganz anders regelt, als es angeblich die „freiheitlichste deutsche Verfassung“ vorschreibt: Nicht einmal geheuchelte Toleranz gegenüber nicht religiösen Weltanschauungen ist in Spurenelementen vorhanden; von weltanschaulicher Neutralität des Staates kann nicht einmal derBegriff aufgespürtwerden; das Buch ist ganz überwiegend Ausdruck religiös-missionarischer Hemmungslosigkeit der dafür Verantwortlichen; das „Verbot der Indoktrination“ wird unverfroren in sein direktes Gegenteil verkehrt. Schließlich könnten die in Rabulistik lang geübten Christen scheinheilig behaupten, ihre religiös-weltanschaulichen Zwänge richteten sich in Sachsen ja gegen die Mehrheit, nur Zwänge gegenüber der Minderheit seien „so weit wie möglich zu vermeiden“! Dass „sachliche Auseinandersetzungen mit allen Auffassungen“, also z.B. auch atheistischen oder agnostischen Einstellungen, zu führen seien, könnten die neuen Kreuzritter doch schon mal der Einfachheit halber oder im Eifer des heiligen Gefechts „vergessen haben“, nicht wahr? 

Der Grundgesetz-Kommentar von Hesselberger schreibt zum Art. 4 unter „Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit“ unter Bezug auf den höchstrichterlichen„Kruzifixbeschluss“: „Nach einer Entscheidung des BVerfG aus dem Jahre 1995 verstößt die staatliche Anordnung, in den Unterrichtsräumen einer staatlichen Pflichtschule, die keine Bekenntnisschule, ist, Kruzifixe anzubringen, gegen Art. 4 Abs. 1. Das Kreuz sei ein spezifisches Glaubenssymbol des Christentums und nicht etwa nur Ausdruck der vom Christentum mitgeprägten abendländischen Kultur. Die Freiheit, »kultischen Handlungen« eines Glaubens, den man nicht teilt, fernzubleiben, beziehe sich auch auf die Glaubenssymbole. Damit sei eine vom Staat geschaffene Lage, in der der einzelne ohne Ausweichmöglichkeiten bestimmten Glaubenssymbolen ausgesetzt werde, nicht vereinbar“.[73] Da sich die CSU-Regierung beharrlich dieser Entscheidung widersetzt und nach wie vor überall ungestraft ihre gottesstaatlichen Attribute aufstellt oder aufhängt, liegt es nahe, dass der CDU-Staat Sachsen dem Vorbild Bayerns nacheifern will und schon mal seinen religionshörigen und daher zweifellos verfassungswidrigenEthikunterricht auch noch unter mehrfachem Grundrechtsbruch zur „schulischen Heidenmission“ missbraucht.

10.3Noch ein Aprilscherz: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“ 

(Art. 3.1 GG)

Angeblich gehört in unserem demokratischen Rechtsstaat der „allgemeine Gleichheitssatz“ in Art. 3.1 GG zu „den elementaren Verfassungsgrundsätzen“. Er enthält nach der Theorie der Staatsrechtler „ein Grundrecht (Anspruch auf Gleichbehandlung)“,[74] das sich „ausschließlich gegen den Staat (richtet)“. Geradezu hymnisch lobt der hier benutzte GG-Kommentar dieses Gleichheitspostulat als „Grundnorm für die gesamte Rechtsordnung“, als „eine Norm vonzentraler Bedeutung für die im GG verfasste Demokratie (Art. 20 I) und Bestandteil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung i.S. des Art. 21 und anderer Normen des GG“. Es geht dann noch weiter mit der Rauschdroge Selbstbeweihräucherung: „Abs. I gebietet nicht nur Gleichheit vor dem Gesetz […], sondern auch Gleichheit des Gesetzes selbst […], wendet sich also nicht allein an die vollziehende Gewalt und Rechtssprechung, sondern bindet auch den Gesetzgeber […]. Es sind also Rechtsanwendungs- und Rechtssetzungsgleichheit zu unterscheiden.“[75] Die Märchenerzähler beschließen dann ihre schöne Geschichte mit diesen Worten: „Besonders eingeengt ist die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers in den Sachgebieten, für die das GG eine strenge und formale Gleichheit fordert, so z.B. in Angelegenheiten des Art. 3 II und III“.[76]

Die empörende Wirklichkeit beginnt gleich mit dem ersten Satz der Bundesverfassung, wo eine mythologische Figur in ein grundlegendes säkulares Dokument eines Staates hineingezerrt wird, der heuchlerisch behauptet, „weltanschaulich neutral“ zu sein. Nach der Wiedervereinigung blockierten 1993 in der Verfassungskommission des Bundestages unter Vorsitz des Polit-Missionars Scholz konservative und ultrakonservative Verfechter überkommener Kirchenprivilegien sämtliche Entrümpelungsversuche der staatskirchlichen Antiquitäten durch die vielleicht 10%-ige Minderheit der bekennenden säkularen Abgeordneten. Für die vielen Millionen Gottesleugner in Deutschland bedeutet es doch geradezu eine geistige Vergewaltigung, einen mythologischen Weltenschöpfer, den jeder aufgrund der Meinungs- und Weltanschauungsfreiheit als Hirngespinst abtun kann, in allgemein verbindliche Gesetzeswerke hineinzupressen.[77] Deutschland ist der einzige Mitgliedsstaat der Europäischen Union – außer den kleinen peripheren Ländern Irland und Griechenland – bei dem Gott noch in der Verfassung herumspukt. Sogar Italien, Spanien und Portugal achten in dieser Hinsicht die Menschenrechte auch der Atheisten eher als der klerikal gleichgeschaltete Staat Bundesrepublik Deutschland. Orwell lässt schön grüßen. Seine Satire von der Farm der Tiere – ist sie nicht eine demaskierende Parabel auf unsere Wirklichkeit? Die herrschende Klasse der Schweine war „gleicher als gleich“; im christlich wiedervereinigten Deutschland mit der angeblich freiheitlichsten Verfassung sind totalitäre Jenseitsideologen und klerikale Staatsusurpatoren die „Allergleichsten“!

Im Lande Brandenburg erweisen sich die weltanschaulich-konfessionellen Bedingungen denen in Sachsen sehr ähnlich, d.h. mehr als 70% der Bevölkerung sind kirchenfrei. Der Humanistische Verband als Interessengemeinschaft der Konfessionslosen beantragte am 21. Juni 2000 einen Weltanschauungsunterricht „zu gleichen Bedingungen, wie sie für den Religionsunterricht gewährt werden“, einzurichten. Es sei ein Bedarf an „Humanistischer Lebenskunde“[78] vorhanden, wie es sie im Land Berlin bereits seit 1982 gebe. An eine Konkurrenzveranstaltung zum Fach „Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde“ (LER), das im übrigen befürwortet werde, sei ausdrücklich nicht gedacht, sondern an eine „freiwillige weltanschauliche Alternative“zum Religionsunterricht, wie er der evangelischen Kirche bereits gewährt worden sei. 

Nun betonte zwar schon Aristoteles, die Gleichheit sei „der Kern der Gerechtigkeit“.[79] Eher geht aber ein Kamel durch ein Nadelöhr (vgl. Mt 19,24), als dass in Deutschland ein „hoch moralischer“ Christ einem „sittenlosen“ Kirchenfreien gleiche weltanschauliche Rechte zubilligte.[80] So erklärt es sich, dass der gelernte Theologe und Pfarrer Reiche als SPD-Bildungsminister in Potsdam dem Humanistischen Verband hartnäckig und unter falscher, geradezu staatskirchlicher Begründung die kollektiven weltanschaulichen Rechte verweigert. Im Rahmen einer späteren Parlamentsanfrage mit Bezug auf Art.3.1 GG demaskierte sich der Pfarrer auf dem Ministersessel ungerührt als veritabler Verfassungsbrecher mit diesen Worten: „Die Landesregierung ist nicht der Auffassung, dass aus dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes eine Gleichstellung von Religionsunterricht und Weltanschauungsunterricht herzuleiten ist.“[81] Ach, wär’ der Gottesgelehrte Reiche doch auf seiner Kanzel in Christneudorf – so hieß sein früherer Wirkungskreis tatsächlich! -geblieben; dort hätte er weniger Schaden anrichten können! 

Im Internet findet sich eine umfangreiche Darstellung des skizzierten Skandels eines Grundrechtsbruchs in Brandenburg. Die „Humanistische Union“, die alsBürgerrechtsorganisation nicht mit der Weltanschauungsvereinigung „Humanistischer Verband“ identisch ist, veröffentlichte „angesichts der grundrechtlichen Relevanz des Falles […] zur Aufklärung von Politik und Öffentlichkeit“ eine Dokumentation und einen offenen Brief vom 17.5.2001 an den Brandenburger Landtag. Wir lesen dort: „Als älteste Bürgerrechtsorganisation der Bundesrepublik sind wir äußerst besorgt darüber, dass in Brandenburg offenbar Religionsgemeinschaften gegenüber Weltanschauungsgemeinschaften bevorzugt werden.“ Es werden später vier Rechtsgrundlagen detailliert nachgewiesen, die die Gleichheit und die Gleichstellung von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften unmissverständlich ausdrücken: das Brandenburgische Schulgesetz, die Verfassung des Landes Brandenburg, das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sowie die Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Weiter wird die Rechtssprechung höchster Bundesgerichte im gleichen Sinne zitiert. Es folgen Äußerungen von Verfassungsrechtlern, die die Argumentation der Antragsteller voll unterstützen. In seinem Rechtsgutachten weist Prof. Renck darauf hin, wenn das Grundgesetz gemäß „der traditionellen Wortwahl“ von „Religion“ spreche, sei „darunter jede Art von Bekenntnis zu verstehen, ein religiöses wie ein weltanschauliches“. Daraus folgt dann zwingend, was möglicherweise einige Leute verblüffen wird: „‚Religionsunterricht’ im Sinne von Art. 7 Abs. 2 und 3 GG ist auch der ‚Weltanschauungsunterricht’. Selbst atheistische Bekenntnisgemeinschaften können ‚Religionsunterricht’ im Sinne dieser Bestimmung erteilen.“[82]

Wenn nun in dem ostdeutschen Land Brandenburg unter einer SPD-geführten Regierung eine derartige verfassungswidrige Begünstigung der christlichen Minderheit zu Lasten der Mehrheit der weltanschaulichen Parias zu beklagen ist, darf man für Sachsen mit einer CDU-Regierung gewiss auch keine normalen Verhältnisseeines „weltanschaulich neutralen Staates“ erwarten. Ich bin gefragt 7/8 bestätigt diese Befürchtung voll und ganz: Die Staatschristen nehmen sich wie selbstverständlich das (Un-)Recht heraus, ihre Jenseitsideologie ungehemmt und ungebremst den ungeliebten Atheistenkindern als Zwangsdoktrin einzubläuen. Offenbar läuft die deutsche Machtelite eher mit der Bibel unterm Arm umher als mit dem Grundgesetz.

10.4Schamloser Angriff auf die „Meinungs- und Informationsfreiheit“ (Art. 5.1 GG) 

sowie gegen die „Freiheit der Forschung und Lehre“ (Art. 5.3 GG) 

Staatliche Schulen in einer ständig beschworenen multikulturellen Gesellschaft und in einer wirklich weltanschaulich neutralen Demokratie müssten geradezu per definitionem einen Ideen- und Wertepluralismus pflegen. Sie dürften in ihrem Unterricht keineswegs ausschließlich aus höchst einseitigen Quellen einer traditionellen orientalischen Religiosität zur Weltdeutung und zur sittlichen Handlungsanleitung schöpfen. Tun sie’s dennoch, verstoßen sie eindeutig in unerträglicher Weise gegen Geist und Buchstaben des Grundgesetzes. Im vorliegenden Fall des von missionierenden Eiferern zusammen gekochten „Ethikbuches“ wird alles den Schülern vorenthalten, was auch nur im Entferntesten nach Religions- und Kirchenkritik aussieht oder eine verantwortungsvolle laizistische oder atheistische Lebensweise zum Inhalt hat. So ziemlich das einzige, was in dem sächsischen „Ethikbuch“ dem „Zeitgeist“ entspricht, ist die aufgelockerte, reich illustrierte Darstellung sowie die häufige Verwendung der Alltagssprache.[83] Im Übrigen wird meistens nach der Masche indoktriniert, auf Teufel komm raus angebliche Gemeinsamkeiten zwischen den dargestellten Hauptreligionen zu konstruieren und die gesamte entgegen stehende Geschichte von Glaubens- und Religionskämpfen während vieler Jahrhunderte schlankweg zu eskamotieren, als sei dies alles völlig unbeachtlich.

Die „freiheitlichste Verfassung in der deutschen Geschichte“ postuliert in Art. 5.1 GG ein „Recht auf Meinungsfreiheit“, das darauf gründet, dass sich jeder aus möglichst vielen „allgemein zugänglichen Quellen ungehindert unterrichten“ kann. Der Grundgesetz-Kommentar von Seifert/Hömig führt aus, „neben die subjektive Freiheitsgarantie tritt der objektive Bezug zum demokratischen Prinzip“. Kurz danach beziehen sich die Staatsrechtler auf das BVerfG, nach dessen Auffassung „das Recht der freien Meinungsäußerung“ in Verbindung mit dem „Grundrecht der Informationsfreiheit […]für eine freiheitliche demokratische Staatsordnung »schlechthin konstituierend«“ sei.[84] Wesentlicher Bestandteil des Informationsrechts ist, dass es „ungehindert“, d.h. „frei von rechtl. oder tatsächlicher Abschirmung, Behinderung, Lenkung, […] oder auch nur Verzögerung […] wahrgenommen werden kann.[85] Mit gleichem Tenor schreibt Hesselberger, „die private Meinungsbildung (ist) jeder mit Zwang oder Druck verbundenen Einflussnahme des Staates entzogen.“[86] In Anbetracht der Tatsache, dass alle „ethischen Inhalte“ des Buches Ich bin gefragt 7/8 zu einer unerträglich einseitigen Propagandashow angeblich verschwisterter Jenseitsideologien mit staatschristlicher Geburtshilfe verkommen sind, ist es für mich unbezweifelbar, dass die Kernaussagen des „Ethikbuches“ in diametralem Gegensatz zu Geist und Buchstaben von Art 5.1 des GG stehen.

Die Pressefreiheit bezieht sich nach Hesselberger zwar „vor allem auf periodisch erscheinende Druckerzeugnisse“;[87] es liegt aber auf der Hand, dass andere Medien, die der Vermittlung von Wissen und Kenntnissen dienen wie Lehrbücher für den staatlichen Schulunterricht,im wesentlichen nach gleichen Prinzipien gestaltet sein müssen. Dazu zählt die umfassende „wahrheitsgemäße Berichterstattung“. Keinesfalls „darf die Wahrheit […] bewusst entstellt werden; dies geschieht auch dann, wenn wesentliche Sachverhalte […] unterschlagen werden und daher ein falscher Eindruck entsteht“. [88]Das Fehlen einer theologischen und nichttheologischen Bibel- und Religionskritik, die vollständige Unterdrückung der Darstellung einer laizistischen und atheistischen Weltsicht sind herausragende Sachverhalte, die auch unter dem Prüfinstrument des Art.5 Abs.1 zwingend belegen, dass dieses Buch für den „abrahamitischen“[89] und buddhistischen Religionsunterricht in seiner unglaublichen Einseitigkeit sich einen Dreck um unsere hoch gelobte Verfassung kümmert und dafür anscheinend von keiner maßgeblichen Seite zur Rechenschaft gezogen wird.

Des Weiteren sind nach Art.5, Abs.3 GG Forschung und Lehre frei, die unter dem Oberbegriff der Wissenschaft stehen. Zu wissenschaftlicher Betätigung gehören vor allem folgende Arbeits- und Denkweisen: „Rationalität, Methodik, Systematik, Beweisbedürftigkeit, Nachprüfbarkeit, Kritikoffenheit, Revisionsbereitschaft“.[90] Außer Methodik und Systematikals „Sekundärcharakteristika“, die über eigentliche Wissenschaftlichkeit wenig aussagen (z.B. können Horoskope und andere Scharlatanerie mit Methodik u. Systematik betrieben werden),werden die außerdem genannten Kriterien für Wissenschaftlichkeit von den Religionen umso entschiedener ausgeschlossen, je fundamentalistischer sich ihre „Gottesgelehrten“ gebärden. Nun rechnet zwar der Unterricht an allgemein bildenden Schulen nach der herrschenden Meinung nicht zur wissenschaftlichen Lehrtätigkeit. Das kann aber nicht bedeuten, dass sich der öffentliche Schulunterricht von neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen weitgehend abkoppeln und Märchen als Tatsachen ausgeben darf. So halte ich z.B. als besonders üble Sumpfblüte rückwärtsgewandter evangelikaler Fanatiker in den USA einen Biologieunterricht, der seinen kindlichen Opfern den jüdisch-christlichen Schöpfungsmythos als unbezweifelbare Erkenntnis eintrichtert, während Darwins Forschungsergebnisse als Teufelswerk vom Stundenplan gestrichen sind. Das ist nicht nur ein schändlicher Anachronismus, sondern schlicht ein bildungspolitisches Verbrechen. Ein so genanntes Ethikbuch, das religiöse Märchen und Mythen, Selbsttäuschungen und Volksbetrug zum Programm erhebt und eine rationale Weltdeutung ohne Jenseitsbezug vollständig aus der Diskussion verbannt, vermag ich kaum als besser einzuschätzen.

Zum Abschluss darf ich Hesselberger zum gesamten Art. 5 GG wie folgt zitieren. „Er dient der Verwirklichung der Geistesfreiheit, die seit der Epoche der Aufklärung zu den Leitideen einer menschenwürdig verfassten Gesellschaft gezählt wird. Ohne die jedem einzelnen eröffnete Möglichkeit, sich im Streit der Meinungen und Weltanschauungen stets aufs neue frei von Gesinnungsterror oder auch nur indirektem staatlichem Druck für eine selbständige und im wahren Sinn des Wortes eigene Position zu entscheiden, kann eine an dem Achtungsanspruch der menschlichen Persönlichkeit orientierte Staatsordnung nicht bestehen.“[91] Daraus entnehme ich mit aller wünschenswerten Klarheit, dass das Mach(t)werk der Kreuzritter auch diesen Lackmustest mit elementaren Grundrechten nicht bestanden hat. Ich bezweifle keinen Augenblick, dass das vom christlich-sächsischen Kultusministerium lizenzierte Missionierungswerk in Wirklichkeit eher der Knebelung des Geistes als der Geistesfreiheit dient, dass es antiaufklärerisch ist und gleichzeitig den „bösen Heidenkindern“ hemmungslos und permanent unbewiesene Jenseitsideologien in missionarischer Absicht eintrichtert. Kann man wohl noch nicht von offenem Gesinnungsterror sprechen, so kommt grobschlächtige Meinungsmache doch so oft vor wie das Amen in der Kirche, in die die Gesinnungstäter nach eigenem Bekunden ihre Opfer auch nur zu gerne treiben möchten. 

10.5Grober Verstoß gegen das „Recht auffreie Entfaltung der Persönlichkeit“

(Art. 2.1 GG)

Die Ethikschüler aus Sachsen (und allen anderen Bundesländern) hören in der Schule und den „staatstragenden“ Medien ständig, wie unfrei die DDR gewesen sei – auch im Hinblick auf die viel beschworene „Religionsfreiheit“ - und wie unsäglich „frei“ ihr neuer Staat Bundesrepublik Deutschland und natürlich auch ihr „Freistaat“ Sachsen sei. Dazu passt, dass das Grundgesetz einen ganzen Katalog von „Freiheitsrechten“ anbietet (die allerdings für die meist diskriminierte Großgruppe der Konfessionslosen von den „Staatschristen“ durch ein ausgeklügeltes Arsenal von Einschränkungen stark beschnitten werden!). Der Grundgesetz-Kommentar von Seifert/Hömig erklärt wichtigtuerisch: „Als Hauptfreiheitsrecht bringt Art 2.I die in der Menschenwürde enthaltene Komponente der freien Entfaltung des Menschen zum Ausdruck und führt insofern die Freiheitlichkeit als Leitprinzip in die Verfassungsordnung ein“ (S.45). Die „Ethikschüler“ dürfen sich darüber freuen, dass dieses allgemeine Menschenrecht auch Minderjährigen zusteht. Geradezu berauschen können sich atheistische „Ethikschüler“ in Sachsen an der märchenhaften Verfassungstheorie, die freie Entfaltung der Persönlichkeit schütze die „Selbstverwirklichung des Menschen nach seinen eigenen Vorstellungen“ (S.46). 

Die Wirklichkeit in Sachsen (und nahezu allen anderen deutschen Kirchenprovinzen) weicht demgegenüber bis zur Unkenntlichkeit ab. Einem kritischen Beobachter drängt sich der schlimme Verdacht auf, im Schulgesetz könnte dieser Paragraph stehen: „Die missionierenden Ethiklehrer haben die freiheitliche Pflicht, bei den glaubenslosen Schülern nach Möglichkeit das Christentum - unter Beachtung des Toleranzgebots gegenüber anderen Weltreligionen - nicht nur als sittlich beispielhaft, sondern als ethisch herausragend durchzusetzen. Da die Zielgruppe der Konfessionslosen keine Religion kennt bzw. bekennt, kann sie folglich auch keinerlei ,Religionsfreiheit’ für sich in Anspruch nehmen.[92] Ein in keinem deutschen Gesetz vorhandenes Recht auf ,Praktizierung des Atheismus’ wird durch einen ausschließlich religiösen Ethikunterricht unmöglich verletzt.“ 

10.6Mystifizierung der kirchlichen Sozialdienste -

zum Zwecke der Christentumspropaganda 

Die staatsnahen Glaubenskonzerne verwenden als eines ihrer beliebtesten Argumente neben der „Seelsorge“ ihre Sozialdienste. Es hat den Anschein, dass die Karte der „Nächstenliebe“ bei wenig sachkundigen Leuten noch sticht, die die absonderlichen biblischen Geschichten und das Geschwätz zahlreicher Geistlicher kaum noch überzeugen. So lernte ich bereits vor 25 Jahren in Hamburg einen atheistischen Theologiestudenten kennen, der auf meine verblüffte Frage auf sein unerwartetes Psychogramm mit größter Gemütsruhe erklärte, er studiere Theologie, um den Menschen zu helfen. Er hätte genauso gut Medizin als Studienfach wählen können.[93] Grundsätzlich ist die viel beschworene „Nächstenliebe“ als christlicher „Markenname“ zur Sympathiewerbung[94] bestens eingeführt – wird häufig jedoch auch bis zur Selbstbeweihräucherung missbraucht. Als Vorbild wird immer wieder der „barmherzige Samariter“ genannt, dessen Gleichnis natürlich auch im „Ethikbuch“ von Rabbi Jehoschua persönlich erzählt wird (auf S.118).

Die bekanntesten kirchlichen Sozialdienste sind die Caritas und das Diakonische Werk. Das vorliegende Lehrwerk zur religiösen Indoktrination berichtet in einer Randnotiz (S.113) von der sozialen Einrichtung der evangelischen Kirche und von der 150-Jahr-Feier 1998 unter der werbewirksamen Bezeichnung „Die Macht der Nächstenliebe“.[95] Diesen Titel führte auch – wie ich im Internet feststellen konnte – eine Ausstellung zur Diakoniegeschichte im Deutschen Historischen Museum in Berlin. Diesem Museum wurde nach Darstellung des Diakonischen Werkes ein finanzieller Beitrag zugesichert, und es konnte davon überzeugt werden, „dass es sich um eine anspruchsvolle sozialgeschichtliche Thematik handelt“. Die Internet-Fassung der Ausstellung beweist, dass eine derartige Kooperation so gut wie ausschließlich der geschönten kirchlichen Selbstdarstellung dient.[96] Ganz eindeutige Missstände im kirchlichen Arbeitsrecht werden verschwiegen,[97] propagandistische Zweckbehauptungen kritiklos und devot nachgebetet.[98]

Über die diakonischen Werke wird eine offenbar geradezu betrügerische Behauptung aufgestellt, wenigstens was konfessionslose Arbeitnehmer anlangt: „Die wesentlichen Grundlagen ihres sozialen Handelns sind Barmherzigkeit, Gerechtigkeit und Solidarität“ (s.Anm.98). Ständige Grundrechtsverletzungen, deren Opfer kirchliche Mitarbeiter wurden, sind nach der Vereini­gung der deutschen Staaten lawinenartig angewachsen. Den christlichen Wohlfahrtsverbänden wurden durch die Kohl-Regierung massen­weise angeblich „herrenlose“ soziale und Gesundheitseinrichtungen aus der Konkursmas­se der DDR in den unersättli­chen Rachen geworfen - einschließlich der Mitarbei­ter. Nach deren Meinung fragte die jetzt angeblich wirklich demo­kratische Republik natür­lich nicht. An­fangs war die fehlende Konfession kein Hin­derungsgrund für die Weiterbeschäfti­gung. Weil sich die Rechristianisierung jedoch nicht so rasch einstellte, wie die machtgierige Kirche dies wünschte, griff die EKD-Syn­ode von Suhl 1992 zu einer Gewalt­maßnahme und missachtete in christlicher Arroganz und Intole­ranz den Auf­schrei ihrer konfessionslosen Beu­temitarbeiter.

Die neuen staatschristlichen Dienstherren zeigten jetzt ihre Folterwerkzeuge und verfügten diktatorisch: „Nur Chris­ten, deren Kirche der Arbeitsgemeinschaft der christlichen Kirchen angehört, dür­fen in kirchlichen Einrichtungen beschäf­tigt werden. Die Arbeitsverträge seien dem­entsprechend zu gestalten.“[99] Wer seiner humanistischen Überzeugung ohne Bindung an eine Jenseitsideologie treu bleibt, verliert seinen Arbeitsplatz. Auch die Gerichte dürfen hier nicht helfen; sie stehen voll im Trend der Zwangsmission des christlichen Ob­rigkeitsstaates. Wurden Christen in der DDR früher angeblich wegen ihres Glaubens benachteiligt, werden heute in den neuen Ostgebieten Kon­fessionslose und Atheisten wegen ihres Unglaubens diskriminiert. Das beweist auch das von Möchtegern-Missionaren in ihrer klerikalen Giftküche zusammengebraute Mach(t)werk für den religiösen Tarnunterricht „Ethik“. Die unverschäm­te Lüge vom weltan­schaulich-neutralen Staat Bundesrepublik Deutschland können heute wohl höchstens nur noch Analphabeten und Gehirnamputierte glauben.[100] Eigentlich ist den „Heidenkindern“ unter dem Stichwort „Die Macht der Nächstenliebe“ kaum die Viertelwahrheit eines schön angemalten potemkinschen Dorfes vorgegaukelt worden. Die höchst privilegierten Glaubenskonzerne und ihre klerikalen Sozialdienste wären vermutlich eher mit dem Motto zu kennzeichnen „in Liebe zur eigenen Macht“! 

11.Fazit: „Ethik“ ohne Maske – wer zweifelt noch am institutionalisierten 

massiven Verfassungsbruch zu Lasten der weltanschaulichen Parias?

Die Analyse des besprochenen Buches zeigt nach meiner Ansicht überdeutlich, wohin uns militante Heidenapostel führen wollen und welcher Mittel sie sich bedienen: Sie setzen offenkundig alles daran, ihre überlebte Jenseitsideologie mit sanfter bis Brachialgewalt „in die Herzen und Hirne einzupflanzen“. Könnte nun irgend jemand, der sich noch einen klaren Verstand und ein unabhängiges Urteil bewahrt hat, bezweifeln, dass die christlichen Staatsusurpatoren keinerlei Skrupel kennen, zur Durchsetzung ihrer Machtinteressen auch mehrfachen systematischen Verfassungsbruch zu begehen, z.B. beim „Ethikunterricht“ nach Ich bin gefragt? Diesseitsbezogene Weltdeutungen hassen die zwölf Autorinnen und Autoren des „polyreligiösen Zwangsmissionswerks“ offensichtlich wie die Pest, weil sie niemals auch nur ein gutes Haar an ihnen finden. Eine Bevölkerungsmehrheit von 85 - 80% wird wie Aussätzige mit Missachtung gestraft, geradezu tot geschwiegen.[101] Nur sie, die Religiösen, haben die Wahrheit, die Erkenntnis, die Ethik, das Gute, die Zukunft, einen Gott – den sie sich nach ihren Wunschvorstellungen und höchst selektiver Bibellektüre zusammen geklaubt haben! Eine formale Toleranz wird lediglich gegenüber den wenigen akzeptierten religiösen Mitbewerbern geübt; vermutlich unter der Prämisse, dass die Hauptnutznießer der massiven Indoktrination die staatlich besonders geförderten Großkirchen sein werden. 

Die Fülle der täglich zu beklagenden Grundrechtsbrüche zugunsten der staatsnahen Großkirchenund anderer Jenseitsideologien wird überwiegend nur von kleinen areligiösen Gruppen in vereinsinternen Zeitschriften dokumentiert und kritisiert. Die Entscheidungsträger und Multiplikatoren in den Massenmedien, dem Erziehungs- und Bildungssystem sowie die maßgeblichen Parteien- und Justizvertreter nehmen davon nicht nur keine Notiz, sondern sie betätigen sich ständig als maßlose Religions-, insbesondere Christentumspropagandisten. Damit nicht genug, sie stemmen sich noch mit aller Macht laizistischen Bestrebungen entgegen, selbst wenn diese nur die angeblichen Menschenrechtsgarantien der Bundesverfassung voll ausschöpfen wollen. Aus diesem Grunde ist Art. 19.2 GG mit Bezug auf die Glaubenskonzerne eine ausgesprochene Lachnummer: „In keinem Fall darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.“ Die Großkirchen als Institutionen[102] stehen augenscheinlich über dem Gesetz; sie dürfen sogar Strukturen beibehalten oder weiter entwickeln, die sie teilweise fast zu einem Staat im Staate machen (z.B. eigene, in erheblichem Maße menschenrechtswidrige Gerichtsbarkeit, besonders beim kirchlichen Arbeitsrecht). Wie ich gezeigt habe, werden in Wirklichkeit alle irgendwie tangierten „Menschenrechtsgarantien“, sofern sie gegen die gruppenegoistischen Interessen der klerikalen Staatsusurpatoren wirksam werden könnten, in den Sondermüll geworfen.

Das so genannte Fach „Ethik“ ist – wie das untersuchte Buch pars pro toto beweist – zum „multikulturellen“ und „interkonfessionellen“ Religionsunterricht verkommen. In geradezu maßloser Weise haben sich die zwölf Autoren wie die legendären zwölf Jünger Jesu in ihre „heilige Mission“ hineingesteigert. Gelegentlich wird die grobschlächtige Indoktrination durch eher subtile Schleichwerbung für die faktische Staatsreligion ersetzt. Nichtgläubige sollen sich augenscheinlich als nicht akzeptierte Randgruppe fühlen und damit ihrer bisherigen Weltanschauung entfremdet werden – obwohl sie in den neuen Bundesländern die ganz überwiegende Bevölkerungsmehrheit darstellen! Ethikschüler sollen eindeutig geradezu – ganz unmoralisch! - mit psychischer Gewalt auf den Weg des religiösen Irrationalismus gebracht werden, der dann nach dem Machtkalkül der klerikalen Staatsinhaber mit großer Wahrscheinlichkeit den christlichen Glaubenskonzernen zugute käme. Die deutschen Konfessionslosen und Atheisten sind in ihrem eigenen Land die größte und gleichzeitig die am wenigsten bekannte und am unverschämtesten diskriminierte Minderheit.

Die „hoch moralischen“ Christen dürfen ihre Opfer zwar nicht mehr foltern, köpfen, hängen, vierteilen, rädern, pfählen und verbrennen, was sie viele Jahrhunderte lang mit frommem Eifer und erfindungsreicher Handwerkskunst ausübten, wobei sie sich auf die Bibel als „Gottes unfehlbares Wort“ berufen konnten.[103] Das, wozu sie sich auch heute noch das (Un-)Recht herausnehmen, ist: bei Bedarf von Toleranz zu reden, die sie jedoch gegenüber ihren Gesinnungsopfern ungerührt erheblich einschränken oder so definieren, dass sie nur ihnen zum Vorteil gereichen soll (Kruzifix-Fundamentalisten!). Die unerwünschten weltanschaulich-religiösen Mitbewerber um „Kopf, Herz und Hand“[104] werden dagegen diskriminiert, disqualifiziert, verteufelt oder - totgeschwiegen. Man kann sich wirklich fragen, ob die „Ethik-Propagandisten“ säkulare Humanisten, die sich der wirklichen Toleranz und Menschenfreundlichkeit z.B. nach Ludwig Feuerbach verpflichtet fühlen, weitaus weniger sympathisch finden als Ku-Klux-Klan-Anhänger oder Apartheid-Rassisten, die sich doch wie sie auch als gute Christen und kompromissloseAtheistenfeinde verstehen!

Der klerikal gleichgeschaltete Staat tritt unverfroren als Gehirnwäscher auf; gleichzeitig verwandeln Bibelschamanen mit Taschenspielertricks gar nicht so heimlich einen wesentlichen Teil des „unveräußerlichen“ Grundrechtskanons in leblose Buchstaben. Die scheinbar gottgewollte Obrigkeit will die Kinder zwingen, die öffentliche Schulen besuchen, ihr Denken und Trachten ausschließlich nach einer verfassungswidrig mit Höchstprivilegierung geförderten Jenseitsideologie auszurichten. Die Begriffe Laizismus, Humanismus, Freidenkertum, Rationalismus, Agnostizismus, Atheismus werden in solchen Indoktrinationsveranstaltungen wie „sächsische Ethik“ nach dem akribisch überprüften Buch verschwiegen – wie früher obszöne Begriffe in „feiner Gesellschaft“. Die „gottlosen“ Ethikschüler sollen die Denkrichtungen, denen sie sich eigentlich zugehörig fühlen müssten, überhaupt nicht näher kennen lernen oder ihnen so weit und so rasch wie möglich entfremdet werden. 

Letztlich belügt und betrügt dieser von religiösen Irrationalismen wie von Krebsgeschwüren zerfressene Staat seine Bürger auch noch dadurch, dass er sie in dem Glauben wiegen will, Staat und Kirche seien getrennt. Wenn nun jemand behauptet, das sei doch ein systematisch gebrochenes Verfassungspostulat, wird augenzwinkernd die Hilfskonstruktion einer „hinkenden Trennung“ aus dem Ärmel gezogen. Jedoch trifft auch diese nicht des Pudels Kern. Ein anderes Bild stellt die Wirklichkeit ungleich treffender dar: Christlich indoktrinierte Vertreter eines angeblich weltanschaulich neutralen Staates haben die Bundesrepublik Deutschland an Macht besessene Jenseitsideologien ausgeliefert, gegen deren ausdrücklichen Willen in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens kaum etwas geschehen darf. Ein ganzer Staat lässt sich unter z.T. absurden Vorwänden als Melkkuh und Befehlsempfänger der Glaubenskonzerne missbrauchen, die mit einem derart verfassungswidrigen „Ethikunterricht“ hoch zufrieden sein können. Dummen Leuten braucht nur lange genug im Brustton der Überzeugung erzählt zu werden, der Kaiser trage jetzt wunderschöne neue Gewänder. Es werden dann fast alle daran glauben, selbst wenn ihre Augen schreien müssten: „Aber der Kaiser ist ja nackt!“

Das Mach(t)werk Ich bin gefragt7/8 ist ein Anschlag auf Kopf und Verstand durch mutmaßliche Verfassungsfeinde. Man kann sich ernsthaft fragen, ob die DDR in ihren Schulbüchern den Sozialismus so faustdick aufgetragen hat wie die christlichen Missionare dieses so genannten Ethikbuches ihre religiöse Indoktrination austoben. Wenn umgekehrt nicht religiöse Gruppen christliche Schüler so unverfroren zum Atheismus bekehren wollten, erhöbe sich ein deutschlandweites Protestgeschrei! Und ließen es sich muslimische Kinder gefallen, dass sie zur Teilnahme an einer Fronleichnamsprozession gezwungen würden? Würde man ihnen dies überhaupt zumuten? Gegenüber den Parias derAtheisten, Agnostiker, Freidenker, Rationalisten maßen sich die „rechtgläubigen“ Buchautoren jedoch in staunenswerter Dreistigkeit und offenbar in gespielter Unkenntnis der Bundesverfassung an, ein halbes Dutzend Grundrechte zu missachten und spielen sich dann noch als „begnadete“ Menschheitsbeglücker auf. Rüsten jetzt vielleicht manche einflussreichen Leute „moralisch“ auf, um bei uns mittelfristig einen nur leicht gemäßigten Gottesstaat einzurichten? Die Voraussetzungen dafür müssten sie bereits als günstig einschätzen…

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Anmerkungen

[1] Siehe dazu das Kapitel „Der verfassungswidrige Ethikunterricht: zwangsweiser Ersatz für das freiwillige Fach Religion" auf den S.163-167 meines Aufsatzes „Die unheilige Allianz zweier Volksbetrüger“ in der Zeitschrift Aufklärung und Kritik, Nürnberg, Nr.1/2002, S.154-174. Der Text kann jetzt auch im Internet eingesehen werden auf der Homepage der undogmatischen Weltanschauungsgemeinschaft Bund für Geistesfreiheit Erlangen (www.bfg-erlangen.de).
[2]Hg. Drehsen usw., Orbis Verlag ,1995, Sonderausgabe
[3]Hvhg. Im Original
[4]Es fehlen Hinweise auf die genaue Fragestellung, das Erhebungsgebiet, das Alter und die Bildung der Befragten.
[5]Digitale Bibliothek Band 29, Directmedia Publishing GmbH, Berlin 2000, Die Luther-Bibelvon 1912, S. 6290. In einem revidierten Text der Luther-Bibel von 1969 steht dagegen der ziemlich abweichende Satz: „Von Bösen kommt Böses“ (Die Bibel oder die ganze Heilige Schrift des Alten und Neuen Testaments, Nach der deutschen Übersetzung Martin Luthers, Württembergische Bibelanstalt Stuttgart, 1969. Auch weitere Bibelstellen folgen im allgemeinen der erstgenannten Fassung der PC-Bibel von 1912. 
[6]Z.B. ein Zitat des großen Meisters Jehoschua alias Jesus Christus: „Selig die Armen im Geiste, denn ihrer ist das Himmelreich.“ (Das Neue Testament, Einführung von Heinz Zahrnt, Herder, Freiburg, 1992, Mt 5,3)
[7]Zitat aus dem PC-Brockhaus: „Fanatismus“[lat.] der, das blinde und aggressive Verfolgen eines Ziels, das ohne Bezug auf die Gesamtwirklichkeit zur absoluten Norm erhoben wird. Der Fanatiker schaltet Selbstkritik und Einwände aus und ist fremden Anschauungen gegenüber blind und (oder) intolerant. Der Fanatismus kann sich zu Massenbewegungen ausweiten (Inquisition, Hexenprozesse, Massenpsychosen, Rassenwahn)“. © 1999 Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus AG.
[8] Als radikale oder gar fanatische Christen in einflussreichen Positionen kann man sicher die später von mir erwähnten Staats- und Verfassungsrechtler Lecheler, Hamel und Scholz betrachten (s.Unterkapitel 10.2, Abs.1). Diese Herren vertraten bzw. vertreten bereits als verfassungswidrig einzuschätzende Ansichten, die religionslosen und atheistischen Mitbürgern die weltanschauliche Existenzberechtigung absprechen. 
[9] Kühnhardt, Ludger: Die Universalität der Menschenrechte, 1991, Bundeszentrale für politische Bildung, 2. Auflage, S.126. Siehe auch meine pointierte und kommentierte Zusammenfassung in dem 3. Kapitel „Von der päpstlichen Menschenrechtsfeindschaft zu Wojtylas Menschenrechtsheuchelei“, S.130f in meinem Aufsatz „Bibel, Christen, Kruzifix – über Wahrheit, Gleichheit, Recht“, in Aufklärung und Kritik, 1/1996, Nürnberg, S.122-140. Der Text findet sich jetzt auch als zweiter Hauptteil des Aufsatzes „Menschenrechte gegen ,Gottes Wort’“ auf der Homepage des Bundes für Geistesfreiheit Erlangen: www.bfg-erlangen.de
[10] Gelegentlich fand ich beim Überprüfen theologischer Zitate Falschbehauptungen oder offenkundige Fehlinterpretationen. Eine genauere Quelle sowie eine Angabe über den Kontext der obigen wunderschönen Stelle für Atheistenjäger liegt leider nicht vor. Die Obras completas von José Martí umfassen 25 Bände.
[11] Kurz vor seinem Lebensende soll er den Märtyrertod durch die Friesen ersehnt haben! Sie erwiesen ihm den Gefallen.
[12] Siehe auch das 2. Kapitel „Das meistverbreitete menschenrechtsfeindliche Buch: das unverstandene ,Wort Gottes’“, S.125-130 inmeinem Aufsatz „Bibel, Christen, Kruzifix – über Wahrheit, Gleichheit, Recht“, in Aufklärung und Kritik, 1/1996, Nürnberg, S.122-140. Ich verweise in diesem Zusammenhang auch auf den Aufsatz „Menschenrechte gegen ,Gottes Wort’“ auf der Homepage des Bundes für Geistesfreiheit Erlangen: www.bfg-erlangen.de. Es handelt sich hierbei um eine Überarbeitung und Ergänzung des 2. Kapitels, das ich oben in dieser Anm. nannte. 
[13]Offensichtlich aus einer irregeleiteten „Volksfrömmigkeit” ohne Mitwirkung von Päpsten und Bischöfen – das kann man jedenfalls aus den vagen Formulierungen des „Ethikbuchs“ auf S.92 entnehmen - war bei den Christen das Gefühl entstanden: „Die Juden haben einen anderen Gott als wir!“Warum aber heute auf einmal die „abrahamitischen“ Religionen (s.Anm.89) ein und denselben Gott anbeten, nur unter anderen Namen, wird wohlweislich verschwiegen. -Die PC-Ausgabe der Encyclopædia Britannica 2001 schreibt unter “religions, classification of”:In the 16th century Martin Luther, the great Protestant Reformer, forthrightly labelled the religious views of Muslims, Jews, and Roman Catholic Christians to be false and held the view that the gospel of Christianity understood from the viewpoint of justification by grace through faith was the true standard. In Islam, religions are classified into three groups: the wholly true, the partially true, and the wholly false, corresponding with Islam, the Peoples of the Book (Jews, Christians, and Zoroastrians), and polytheism. The classification is of particular interest because, being based in the Qur'an, (the Islamic sacred scripture), it is an integral part of Islamic teaching, and also because it has legal implications for Muslim treatment of followers of other religions.” (Hvhg. KU)
[14]„Der […] deutsche Indologe Helmuth von Glasenapp […] kommt zu dem Ergebnis, dass der Buddhismus in der Tat eine atheistische Religion ist“ (aus dem Klappentext des Standardwerkes: Glasenapp, Der Buddhismus – eine atheistische Religion, Szczesny, München, 1966).
[15] Diese erstaunlichen Einzelheiten zum sächsischen „Musterchristen“ Kreß entnahm ich den Angaben aus dem Internet bei Der Humanist, Beitrag „17. Mai 1999 · Religion: Die Intoleranz der Kirche“, wo am Schluss „idea online, 17.5.99“ alsQuelle angegeben ist. der
[16]Das ist nichts anderes als ein dogmatischer Glaubenssatz ohne die Spur eines Beweises! Ulrike und die überwältigende Mehrheit der Jugendlichen und Erwachsenen bis 40 Jahren dürften diesem wirklichkeitsfernen Prediger entschieden widersprechen (s. Anm. 20)! – Warum kann es ein gerechter Gott überhaupt zulassen, dass es Arme und Unterdrückte gibt?
[17] Vor Jahren, als noch einige Menschen ihre deutsche Muttersprache liebten und pflegten, durfte Herr Hirsch eine Kolumne im Stern schreiben mit der Bezeichnung „Deutsch für Besserwisser“. Heute sagt man z.B. oft „Neudeutsch“ – um dann zu 90% dummstolz einen zwölf Tage alten „Imponier-Anglizismus“ zu verwenden, der in den meisten Fällen auch durch einen deutschen Begriff bezeichnet werden kann.
[18]Siehe Näheres dazu im Kapitel 9: „Das Judentum – hochselektive Darstellung ohne Erwähnung kirchlicher Schuld“
[19]Vgl. das Zitat am Anfang des dritten Absatzes im 3. Kapitel („Der verschwiegene Hauptzweck des ;Ethikunterrichts’“). Nach dem Prinzip, steter Tropfen höhlt den Stein, werden dem erfundenen mythologischen Wesen auf S.79 die rühmenden Adjektive in umgekehrter Reihenfolge zugesprochen: „Aber Gott gilt nicht nur als gerecht, sondern auch als barmherzig.“ 
[20] Das „Sozialpapier der Kirchen“ wird ganz ähnlich auf S.167 des „Ethikbuches“ wie folgt zitiert: „Die Bibel bezeugt Gott als einen Fürsprecher der Schwachen, der Armen und der Benachteiligten. Im biblischen Zeugnis nimmt Gott immer wieder Partei für die Schwachen.“ Frage: Warum hat Gott in seiner perfekten Schöpfung nicht gleich für Gerechtigkeit gesorgt? Nach seinem Willen gibt es jedoch Arme u. Reiche, Freie u. Sklaven, Gesunde und Kranke, Kluge und Dumme. - Die „ganz normale“ Ulrike fragt ihr Tagebuch: „Was wäre aus mir geworden, wenn ich zum Beispiel als Straßenkind in Brasilien aufgewachsen wäre?“ (Ethik, S.8) Sie glaubt also nicht daran, dass irgendein Gott seine Liebe gießkannenartig über alle Menschen gleich verteilt. 
[21] Der hervorgehobene Gedanke ist auch im „Ethikbuch“ kursiv gedruckt, jedoch nicht als Zitat kenntlich gemacht. Nach meiner Luther-Bibel als PC-Ausgabe mit Suchfunktion handelt es sich um eine ziemlich wörtliche Stelle aus Apk 21,4 (aus dem vorletzten Kapitel der Bibel). Diese „Verheißung“ soll auf das himmlische Jerusalem Bezug nehmen, das „aus dem Himmel herabfahren“ wird (Apk 21,2) und wo Gott selbst bei den Menschen wohnen wird (Apk 21,3). Wie viele Kirchenmitglieder glauben wohl noch an derartige Phantasmagorien? Vielleicht war diese Überlegung der Grund dafür, dass der Kontext zu diesem freien Zitat weggelassen wurde.
[22]Mt 28,19 ist nach dem bedeutendsten Kirchenkritiker unserer Zeit, Karlheinz Deschner, eine Fälschung! Auch das Trinitätsdogma lehnt Jesus in diesem Zitat indirekt eindeutig ab. Viele Fragen, die hier eigentlich diskutiert werden müssten, fallen wieder stillschweigend unter den Tisch – anscheinend weil man keine schlafenden Hunde wecken will.
[23] Gunkel, Hermann: Das Märchen im Alten Testament, Frankfurt a.M., 1987. - Bei Volkskundegruppen, die sich der Märchenforschung angenommen haben, fiel mir immer wieder auf, dass man die Erwähnung und Berücksichtigung der biblischen Märchen in geradezu verdächtiger Weise vermied. Als ich zu meinem ersten Kindergottesdienst geschickt wurde, hörte ich die Geschichte von der Hochzeit zu Kana. Ich hielt dies für ein schönes Märchen wie auch später andere biblische Geschichten. -In ein Märchenbuch kann man alle möglichen übernatürlichen Lebewesen und wunderbaren Ereignisse nach Lust und Laune hineinschreiben. Die Volksmärchen haben gegenüber der Bibel jedoch den Hauptvorteil, dass zu 95% die Guten, Armen und Schwachen noch zu Lebzeiten und nicht erst im Himmel belohnt werden – wie der arme Lazarus! 
[24]Christentum und Islam werden im 5. Kapitel weitgehend in paralleler und vergleichender Darstellung abgehandelt: „Große Religionen anschauen“, S.106-123.
[25]Könnte man nun nicht mit einer gewissen Analogie dazu sagen, staatschristliche Missionare im „Freistaat“ Sachsen wollten ihre angestaubte Jenseitsideologie mit aller Gewalt in die Herzen und Hirne der „Ungläubigen“ einpflanzen – möglicherweise fast so unverfroren, wie bayerische Kruzifix-Fundamentalisten („In diesem Zeichen wirst du siegen“) ihre schulische Zwangsmission betreiben? 
[26]Die sächsischen „Heidenkinder“ hätten zweifelsohne leichter Gelegenheit, über ein Krokodil in Ihrer Nähe zu stolpern als eines deutschen Buddhisten ansichtig zu werden; sicher kann ihnen ja wieder „ihr Pfarrer“ etwas über jene exotische Religion erzählen und die Gelegenheit beim Schopfe packen, zum Eintritt in die lutherische Landeskirche zu werben… 
[27] Sollte bei dieser Erklärung ein orthodoxer Jude nicht überzeugt sein dürfen, die Katholische Kirche sei eine Sekte, weil sie als Abspaltung der mosaischen Religion entstand? Und im geistlichen Theater des Spaniers Calderón de la Barca (1600-1681) wird die mit dämonischen Zügen dargestellte Allegorie des Islam mit dem Namen „Secta“ belegt, die den einzig wahren Glauben bekämpft, nämlich den Katholizismus. 
[28] Ich stehe den Scientologen kritisch-distanziert gegenüber, habe auch niemals bewusst die Bekanntschaft eines von ihnen gemacht. Übrigens sitzen in den deutschen Parlamenten zahlreiche Abgeordnete, die noch Mitglieder von Aufsichtsräten oder anderen hoch dotierten Gremien sind. Auch diese sehr ehrenwerten Menschen streichen ohne mit der Wimper zu zucken „mehrere hundert Mark“ Stundenlohn (oder heute den Gegenwert in Euro) ein, eher aber noch bedeutend größere Beträge. 
[29]„Du wirst die Frucht deines Leibes, das Fleisch deiner Söhne und deiner Töchter, die dir der Herr, dein Gott gegeben hat, essen in der Angst und Not, mit der dich dein Feind bedrängen wird.“ Dabei ist es auch Gottes Wille, dass niemand unter diesen Menschenfressern den Verwandten das Fleisch der geschlachteten Kinder gönnen wird (Dtn 28,53-57, vgl. 2 Kön 6,28f). Fürwahr, ein strenger, aber gerechter Gott!
[30]Mt 5,29f; 18,8f; Mk 9,43.45.47
[31]In dem Kapitel „Der kleine Großinquisitor“ schreibt ein konservativer katholischer Professor von dem evang. „Sektenbeauftragten“ aus Bayern, Friedrich-Wilhelm Haack: „Er war – alter Überlieferung getreu – der Auffassung, daß die Wahrheit für sich Rechte beanspruchen könne, die der Unwahrheit versagt bleiben müssten. Die Unwahrheit verdiene keinen Respekt. […] Und jeder Fundamentalist weiß sich unangefochten im vollen Besitz der reinen Wahrheit.“ (Konrad Löw, Von „Hexen“ und Hexenjägern, Die Moonies und die Glaubensfreiheit, Eigenverlag des Autors, Baierbrunn, 2. Aufl., 1994, S.21f). Später schreibt Löw von der radikalen Ansicht des „Sektenbeauftragten der Westfälischen Landeskirche“ Dr. Rüdiger Hauth: „Die Kirchen und die einzelnen Christen sollten in ihren Diskussionen und Analysen fremder Religionen, Kulte und Ideologien einen ,Standpunkt verteidigen, der auf der Verkündigung des Neuen Testaments und unseres christlichen Glaubens fußt’“ (ebda., S.51). Dazu dürfen sie sich auch nach biblischem Zeugnis – wen wundert’s? – der Lüge bedienen (Röm 3,7). Ob unsere Atheistenjäger auch von diesem Sonderrecht bewusst Gebrauch machten wollten?
[32]Im Internet präsentiert sich die Landeskirche, die möglichst viele Heidenkinder aus dem „Ethikunterricht“ zugeführt bekommen möchte, mit der Nachricht „Evangelische Kommunikationsinitiative startet in Sachsen“. Dahinter verbirgt sich eine teure Propagandaschlacht, die statt für Autos, Waschmaschinen oder Gartenmöbel für den „lieben Gott“ wirbt. Aus dem Text zitiere ich wie folgt: „DRESDEN – Beim Start der ,EKD-Initiative 2002’ am 13. März 2002 wird die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens beteiligt sein. Die von der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und den Landeskirchen gemeinsam entwickelte erste bundesweite Image-Kampagne der evangelischen Kirche ist für einen Zeitraum von sechs Monaten geplant. Mit großflächigen Plakaten in 105 deutschen Städten (davon 50 in den neuen und 55 in den alten Bundesländern), mit Anzeigen in Zeitschriften und Magazinen und einer Internet-Offensive möchte die evangelische Kirche Menschen ansprechen, auf sie zugehen und mit ihnen ins Gespräch kommen. Ausgangspunkte sind dabei unter anderem Sinnfragen des Lebens […]. Mit einem Gesamt-Mediaetat von insgesamt 1,5 Millionen Euro begleitet in Strategie und Gestaltung das Team der Berliner Agentur ‚MELLE PUFE – Agentur für Kommunikation AG‘ die Kampagne mit Plakaten und Anzeigen.“ Frage: besteht die Kirchenleitung eigentlich bereits mehrheitlich aus Atheisten, die selber nicht mehr an die „Kraft der Gebete“ glauben? -Gleichzeitig können wir von zwei „Gebetsaktionen“ lesen, die der sächsischen Landeskirche wohl weniger wichtig erscheinen als ihre Mitgliederwerbung für teures Geld. Einmal finden wir die Überschrift „Gedenkgottesdienste und Friedensgebete in Sachsens Kirchen nach den Terroranschlägen“ (vom 11. September 2001). Nach zahllosen Gebetsveranstaltungen, Mittagsläuten,Friedens- und Gedenkgottesdiensten mit zahlreicher christlicher Prominenz haben sich die Köpfe der Glaubensrituale „der Erklärung des Ratsvorsitzenden der EKD angeschlossen, in der es heißt: ,Alle Christen in Deutschland fühlen in diesen schrecklichen Stunden mit den Bürgerinnen und Bürgern der USA. Gott stehe ihnen und uns allen bei. Wir richten unsere Klage zu Gott, wir beteten für die Opfer und ihre Angehörigen. Wir beten um den Frieden. Wir beten für die politisch Verantwortlichen, die in diesen Stunden vor schweren Entscheidungen stehen.’“ – Zu der anderen kirchlichen Folkloreveranstaltunglesen wir: „Die Gebetswoche für die Einheit der Christen [...] wird jedes Jahr vom 18. bis 25. Januar oder in der Woche vor Pfingsten begangen. An ihr beteiligen sich weltweit Christinnen und Christen in unterschiedlichen Ländern und aus unterschiedlichen Konfessionen. In ihrem Rahmen wird für das ,Ökumenische Opfer’ gesammelt, das gezielt einzelnen diakonischen und sozialen Hilfsprojekten zugute kommt.“ (Die Hervorhebungen sind von KU). 
[33] Siehe dazu das Kapitel „Die Glaubensfreiheit eines ,Gesundbeters’ als höchstes Menschenrecht?“ auf den S.167-169 meines Aufsatzes „Die unheilige Allianz zweier Volksbetrüger“ in der Zeitschrift Aufklärung und Kritik, Nürnberg, Nr. 1/2002, S.154-174. Auch dieser Text kann jetzt im Internet eingesehen werden auf der Homepage der undogmatischen Weltanschauungsgemeinschaft Bund für Geistesfreiheit Erlangen (www.bfg-erlangen.de).
[34] „Worterklärungen“, S.188-195 und „Gefragte Adressen“, S.196-198. Nach dem oben dargestellten religiös-weltanschaulichen Dreiklassensystem werden allerdings nur die christlichen Großkirchen sowie die nichtchristlichen Hochreligionen Judentum, Islam und Buddhismus berücksichtigt. Das bedeutet also, die erste der drei religiös-weltanschaulichen Kategorien wird vollständig behandelt, die zweite nur teilweise (ohne Freikirchen u.ä. Sondergruppen), die dritte fällt vollkommen unter den Tisch. Ein zusätzlicher Beweis für die Richtigkeit meiner aus dem„Ethikbuch“herausdestillierten Kategorisierung religiös-weltanschaulicher Gruppen. – Dass die Autoren auch hier wieder mit unlauteren Mitteln arbeiten, erhellt aus der Homepage des Verlages Volk und Wissen. Dort steht nämlich unter „Gestaltung“ der ganzen Reihe für das Religionsersatzfach: „Ein Anhang mit Adressen, Worterläuterungen und einem Register erhöht den praktischen Gebrauchswert der Arbeits- und Lehrbücher.“ Dass die Auswahl lediglich bestimmte Jenseitsideologien berücksichtigt, kann man aus der verfälschenden Angabe selbstverständlich nicht entnehmen!
[35]Die Frauendiskriminierung wird ständig als gesellschaftliches Problem – berechtigt oder z.T. schon übertrieben - in allen schrecklichen Farben ausgemalt Viele Gruppen arbeiten nachdrücklich mit sichtbaren Erfolgen an einer erheblichen Verbesserung. Was die zahlenmäßig kaum weniger bedeutsame Benachteiligung der Konfessionslosen und Atheisten anlangt, gibt es dagegen in den allermeisten Bereichen der deutschen Gesellschaft noch nicht einmal ein Problembewusstsein! Wäre das anders, dann hätte das vorliegende sächsische „Ethikbuch“ niemals in dieser völlig einseitigen Form in unerträglicher klerikaler Arroganz (statt legendärer „christlicher Demut“) geschrieben und gedruckt werden können. Die „Heidenkinder“ sind offenbar unter blindwütige Himmelsstürmer geraten, die den Boden unter ihren Füßen nicht mehr sehen (wollen).
[36] Kein Zweifler soll nun meinen, ich redete mir diese Ungeheuerlichkeit des Befehls nur ein: Ihr amoralischen Gottlosen bastelt euch heute eine Religion zusammen. Deshalb zitiere ich noch den glasklaren Satz, der sich an die unverfrorene Nötigung anschließt: „Wenn Menschen ein Bekenntnis ablegen, bedeutet dies gewöhnlich: Sie erzählen von ihrer Religion.“
[37] Mir fällt spontan dazu die viel näher liegende Frage ein: Was können wir dazu beitragen, damit das jetzige Leben auf der Erde für alle Menschen besser und gerechter wird? Solch eine Fragestellung – ohne transzendentalen Bezug! – fehlt selbstverständlich in einem Buch, das von religiösen Blendern und Verblendeten unverfroren für die „schulische Heidenmission“ zusammengekocht worden ist. 
[38]Seifert/Hömig (Hrsg.), Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Taschenkommentar, Baden-Baden, 4. Auflage, S.60
[39] Siehe Kapitel 8: „Heuchlerische Ethikrichtlinien…“, 8. Absatz; dagegen Kapitel 2: „Die nicht religiöse Bevölkerungsmehrheit in Sachsen“, 1. Absatz.
[40]Auch ein nominell deutlich kleinerer konfessionsloser Bevölkerungsteil (in den „alten Bundesländern“) darf nach Buchstaben und Geist des Grundgesetzes keinesfalls religiös „untergebuttert“ werden, wie es tagtäglich tatsächlich geschieht. Das „Ethikbuch“ bildet dabei nur die „Spitze des Eisberges“! Vgl. auch das nächste Kapitel über manipulierte Bevölkerungsstatistiken.
[41]Siehe hier besonders das 10. Kapitel: „Die Galerie systematischer Grundrechtsbrüche zugunsten privilegierter Jenseitsideologen“
[42]Die politische Ordnung in Bayern, Hg. Bayerische Landeszentrale für politische Bil­dungsarbeit,München, 2000, 5. Auflage, S.10
[43]Auf:Homepage Kurt Scheuerer, Ingolstadt, Bayern“ unter: http://www.geocities.com/Athens/Olympus/6370/schule/ethik.htm (Hvhg. KU).
[44]Man vergleiche damit auch meine äußerst kritische Analyse der bayerischen Landesverfassung unter dem Titel „Recht ist, was der Kirche nützt, Die teilweise grundgesetz- und menschenrechtswidrige bayerische Verfassung“, in: Aufklärung und Kritik, Zeitschrift für freies Denken, Nürnberg, Nr. 2/1998, S.96-109. Der Artikel ist z.Zt. auch im Internet nachzulesen unter der Kennung http://www.gkpn.de/uppendah.htm. Dass auch das Grundgesetz bedauerlicherweise manche allzu kirchenfreundliche Artikel enthält, die insbesondere gegen den Gleichheitsgrundsatz und die strikte Trennung von weltlichem und geistlichem Bereich verstößt, ist allgemein bekannt.
[45]Als Vater zweier schulpflichtiger Kinder im bayerischen Ethikunterricht bin ich soweit sachkundig zu erklären, dass Weltanschauung in der Hochburg der Kruzifix-Fundamentalisten stark eingeengt ganz vorherrschend in der Bedeutung von „jenseitsbezogenen Weltdeutungssystemen“ verstanden wird.
[46]Siehe bes. Kapitel 5. „Das religiös-weltanschauliche Dreiklassensystem“
[47] Wer für das „Tragen des Kopftuchs im Islam“ eintritt, sollte dann auch zwei wichtige Dinge nicht verschweigen: 1) zahlreiche islamische Frauen meinen, das Kopftuch sei von ihrer Religion nicht zwingend vorgeschrieben und 2) es hat gerade in deutschen Ländern, wo ein militanter Katholizismus noch Rückzugsgefechte auch im Justizwesen kämpft, diskriminierende „Kopftuchurteile“ gegeben, die einem Berufsverbot beim Beharren auf der eigenen Meinung gleichkamen.
[48]Siehe. bes. das 7. Kapitel zu manipulierten Bevölkerungsstatistiken.
[49]Im Unternet erschienen unter „http://www.uni-leipzig.de/~theolweb/sander/juedru.htm
[50]Die Kirche in der DDR ist niemals in der Weise Opfer von Unterdrückungsmaßnahmen ihres Staates geworden, wie dies gerne von der manipulativen Religionspropaganda behauptet wird. Es ist natürlich unbestreitbar, dass sie nicht annähernd die weltweit nahezu einmaligen Vorrechte genoss, wie dies für die Glaubenskonzerne in der Bun­desrepublik der Fall war und ist. Ich zitiere dazu aus dem Buch von Christoph Kleßmann, Zwei Staaten, eine Na­tion, Deutsche Geschichte 1955-1970, Bonn, 1997, Bundeszentrale für politische Bildung, S. 395f.: „Bestimmte Pri­vilegien, die den Kirchen in der antifaschistisch-demokratischen Phase erhalten geblieben waren, galten auch später fort. Daß es sie gab, ist angesichts der harten Konflikte mit der Partei vor allem im Westen oft gar nicht mehr wahrge­nommen worden. Dazu gehörte, daß der kirchliche Grundbesitz von der Bodenreform 1945 wie von der Kollektivie­rung 1959/60 ausgenommen wurde, daß es trotz Abschaffung der quasi-staatlichen Kirchensteuer Zuschüsse des Staates für Ausbildung und Versorgung des kirchlichen Personals, für die Instandhaltung kirchlicher Gebäude und eine Befreiung von der Körperschafts-, Vermögens- und Grundsteuer gab. Personalpolitische Entscheidungen konn­ten autonom von den kirchlichen Gremien getroffen werden. Auch in ihrer Stellung im Sozialsystem hatten die Kir­chen in der DDR im Verlgeich zu den osteuropäischen Nachbarländern ein größeres Gewicht. Die über den religiö­sen Kultbereich hinausgehenden diakonischen Aufgaben (wie Alten- und Behindertenfürsorge) blieben den Kirchen ohne direkte staatliche Kontrolle erhalten“.
[51] „Besonders skandalös und offensiv wurde dies [d.h. der Zwang zum Kircheneintritt] in den neuen Bundesländern betrieben, wo z.B. das ,Christli­che Jugenddorfwerk‘ […] die zuvor übernommene und mehrheitlich konfessionslose Mitarbeiterschaft völlig legal per Androhung einer sonst erfol­genden Kündigung faktisch zum Kircheneintritt genötigt hat.“ (IBKA-Rundbrief, Hagen, Juli 2001, S.16 [IBKA = Internationaler Bund der Konfessionslosen und Atheisten]).
[52]Worm, Alfred:Jesus Christus, Die Wahrheit über den wahren Menschen, Düsseldorf, Econ, 1993, S.32
[53]Karalus, Paul: „Luther und die Juden“, S.223-240 in: Martin Luther, Hg. ARD und ZDF, 1983, München, Goldmann
[54]Zitat nach der Einheitsübersetzung der Heiligen Schrift, Pattloch, 1991
[55] Der PC-Brockhaus schreibt: „Schoah (Shoa)“, „hebr. Bez. für die Massenvernichtung der europ. Juden 1938/ 39-45“, © 1999 Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus AG. 
[56] Der Knessetabgeordnete bestritt jede theologische Implikation der Schoah. Er sagte, das Gewäsch des Rabbis Ovadia Yosef über Seelen, die in früheren Generationen gesündigt hätten, sei eine Beleidigung des Andenkens an die sechs Millionen Umgebrachter. Und wörtlich: „Mir kam es so vor, als sei mein Vater ein zweites Mal ermordet worden.“
[57] Unsere ältere Tochter besuchte einen evangelischen Kindergarten in Erlangen, weil er nur 100m von unserer damaligen Wohnung entfernt lag. Dort wurden offensichtlich auch „Missionierungsbemühungen“ gegenüber den muslimischen Kindern unternommen, weil auch sie wiederholt aufgefordert wurden, den Kindergottesdienst in der benachbarten Matthäuskirche zu besuchen. 
[58] Sammelband: Hand­buch für konfes­sionslose Lehrer, Eltern und Schüler, Das Beispiel Bayern, Hg. Wolfgang Proske, Aschaffenburg - Berlin, IBDK Verlag, 1992, S. 134-157.
[59]Handbuch für konfessionslose ..., ebda., S. 137
[60] Als ein Kronzeuge wird dann der damalige hessische SPD-Mini­sterpräsident Holger Börner in einer Rede vor der Synode der Evangelischen Lan­deskirche zitiert: „Ethikunterricht kann nur dort eingerichtet werden, wo Religions­unterricht tatsächlich angeboten, aber nicht angenom­men wird.“ (Handbuch für konfessionslose ..., ebda., S. 143).
[61]Baeger führt als anschauliches Beispiel die Wehrpflicht an, deren Ablehnung einen obligatorischen Ersatzdienst be­gründe.
[62]Handbuch für konfessionslose ..., ebda., S. 144. Das vorliegende „Ethikbuch“ ist nach meiner Überzeugung von derartigen Leuten mit missionarischen Gelüsten zusammen gekocht worden; von Leuten, die sich sowohl aus der Bibel als auch aus dem Grundgesetz nur das herauspicken, was ihre Argumentation zu stützen scheint. - Baeger erwähnt noch die humanistischen Verfassungsrechtler E. Fischer und R. Pre­wo, die den Ersatzunterricht Ethik gleichfalls als grundrechtswidrig ansehen (Handbuch für konfessionslose ..., ebda., S. 145f; Hvhg. KU). 
[63]Handbuch für konfessionslose ..., ebda., S. 150f
[64]Handbuch für konfessionslose ..., ebda., S.152; Hvhg. KU. 
[65]Quelle lt. Angabe im Internet: Pressemitteilung des BVerfG Nr. 27/99 vom 10.03.1999. Dementsprechend schreibt der GG-Kommentar von Seifert/Hömig auf S.94, das „Grundrecht“ nach Art. 7.2 stelle sicher, „dass niemand zum Besuch dieses Unterrichts gezwungen werden kann“. Später behauptet der Kommentar: „Das Recht der Länder, für am Religionsunterricht nicht teilnehmende Schüler einen obligatorischen Ersatzunterricht in Philosophie oder Religionskunde einzurichten, bleibt unberührt, weil sich Abs. 2 auf religiös wertneutrale Fächer, die die Schule anstelle des Religionsunterrichts vorsieht, nicht bezieht“ (ebda., S.94; Hvhg. KU). Die sächsische Ethik ist nun jedoch, wie auch der Wohlwollendste zugeben muss, von vorn bis hinten mit Religionspropaganda vollgestopft; es gibt kein einziges Beispiel eines sittlich hochstehenden Atheisten, geschweige denn, dass überhaupt versucht würde, Sittlichkeit losgelöst von religiösen Systemen darzustellen oder als möglich anzunehmen.
[66] Czermak, in: Handbuch für konfessionslose..., ebda., S.92f 
[67] Czermak, Ger­hard, Staat und Weltanschauung, Berlin - Aschaffenburg, 1993, IBDK Verlag, S. 280 - Vielleicht haben die Verantwortlichen für die manipulierten Bevölkerungsstatistiken dieselbe ungeheu­erliche Meinung, weil sie in Bayern und Sachsen die Konfessionslosen klammheimlich weggelassen haben (s. Kap. 7).
[68]Czermak,Staat und Weltanschauung, S.344f
[69] Haben die Autoren des sächsischen „Ethikbuches“ etwa geistige Anleihen bei derartig eigenwilligen „Grundgesetzexegeten“ aufgenommen? Wenn man nun noch hört, dieser Polit-Missionar Scholz sei für die Amtseinsetzung wichtiger Richter des Bundesverfassungsgerichts mitverantwortlich gewesen, begreift man wohl die häufige Begünstigung der staatsnahen Glaubenskonzerne auch von dieser Seite besser…
[70]Dass und wie intolerant Staatschristen bis heute sind, beweist das besprochene „Ethikbuch“ viel hundertfach. Dass etwa neun Zehntel derabendländischen Geschichte durch christliche Intoleranz charakterisiert wurden, zeigt der Artikel “Christianity, Authority and dissent” in der PC-Ausgabe Encyclopædia Britannica 2001: “Christianity, from its beginning, tended toward an intolerance that was rooted in its religious self-consciousness. […] Christianity consistently practiced an intolerant attitude in its approach to Judaism and paganism as well as heresy in its own ranks. […] After Christianity's victory over Greco-Roman religions, it left only the ruins of paganism still remaining. Christian missions of later centuries constantly aimed at the destruction of indigenous religions, including their cultic places and traditions (as in missions to the Anglo-Saxons, Germans, and Slavs). […] The attitude of intolerance was further reinforced when Islam confronted Christianity from the 7th century on. Islam understood itself as the conclusion and fulfillment of the Old and New Testament revelation; from the Christian view, however, Islam was understood eschatologically - i.e., as the religion of the ‘false prophets,’ or as the religion of the Antichrist. […] In the religious wars of the 16th and 17th centuries, Christian intolerance developed into an internal fratricidal struggle in which each side sought to annihilate the other party in the name of truth. […] In the intolerance of the ideology and techniques of many modern political revolutions and authoritarian regimes some see either a legacy or a mimicking of old Christian patterns and methods (e.g., inquisition or brainwashing). […] The victory of tolerance contributed especially to the recognition of the evident contradiction between the theological self-conception of Christianity as a religion of love of God and neighbour and the inhumanity practiced by the churches in the persecution of dissenters. Recognition of this contradiction even provoked criticism of the Christian truths of faith themselves. The Roman Catholic Church in the past has consistently opposed the development of religious toleration.” 
[71]Seifert/Hömig, ebda., S.62, Hvhg. KU
[72]Ebda., S.94
[73] Dieter Hesselberger, Das Grundgesetz, Kommentar für die politische Bildung , Luchterhand, Neuwied, 1999, 11. Auflage, S.88f (Sonderausgabe für die Landeszentralen für politische Bildung), Hvhg. KU
[74]Seifert/Hömig, ebda., S.51
[75]Seifert/Hömig, ebda., S.52
[76] Seifert/Hömig, ebda, S.53. – Wenn entgegen dem Kruzifixbeschluss des BVerfG von 1995 die militant-klerikale Regierung in München darauf beharrt, die Sieges- und Herrschaftszeichen ihrer Jenseitsideologie weiterhin überall in „den Unterrichtsräumen einer staatlichen Pflichtschule, die keine Bekenntnisschule ist“, in exklusiv-herausragender Weise beizubehalten, sogar noch mit Hilfe neuer Gesetzesmaßnahmen, dann kann man wohl wirklich nur noch von offenem und beharrlichem Grundrechtsbruch sprechen. Das Christentum erscheint praktisch in der Rolle einer Staatsreligion. Noch beunruhigender und unverständlicher ist jedoch, dass diese ständige Verletzung eines Menschenrechts kaum jemanden in den Medien und den Bundesorganen zu stören scheint. Die angeblichen rechtlichen Möglichkeiten, die man gegen die kirchlichen Symbole in öffentlichen Räumen haben soll, erreichen meines Erachtens in der Regel bereits die Grenze des Unzumutbaren wegen des nach Jahren zu bemessenden Zeitaufwandes und der anderen Bedingungen, die nur als abschreckend bezeichnet werden können. So sah ich mich selbstzweimal gezwungen, je eine Klage wegen religiöser Herrschaftszeichen in öffentlichen Einrichtungen wegen Aussichtslosigkeit zurückzuziehen und so Kosten zu sparen (die Gegenseite hatte die Angelegenheiten offenbar absichtlich so sehr in die Länge gezogen, bis der Kindergarten- und der Schulbesuch meiner Töchter sich dem Ende näherten).
[77] Die intoleranten Geistesfossilien, die ihren Himmelsherrn in rein weltliche Dokumente wie die Duftmarke eines Platzhirsches einfügen, erinnern mich eheran unerträgliche Glaubenskrieger und Gesinnungsverfolger aus längst vergangenen Jahrhunderten denn an aufrechte Demokraten im 3. Jahrtausend u. Ztr.
[78]„Schülerinnen und Schüler sollen darin gefördert werden, Lebensfragen moralisch zu reflektieren und ihr Leben selbstbestimmt und solidarisch zu gestalten; und dies ohne Zuhilfenahme religiöser Vorstellungen und Gebote. Im Letzteren liegt ein wesentlicher Unterschied zum Pflichtfach LER, bei dem aufgrund der gebotenen religiös-weltanschaulichen Neutralität keine dezidiert nicht-religiöse (wie auch keine dezidiert religiöse) Orientierung unterrichtet werden darf, dieselbe vielmehr in toleranter vergleichender Darstellung von unterschiedlichen Auffassungen offengelassen werden muss.“ (Aus dem Brief des Vorsitzenden des Humanistenverbandes an Minister Reiche).
[79]Univ.-Prof. Dr. Gerhard Luf, „Grundfragen der Rechtsphilosophie und Rechtsethik“, siehe Internet 
[80]Das ist eigentlich auch gar kein Wunder, wenn man bedenkt, welche Kübel von Unflat die „Heilige Schrift“ über die „Gottlosen“ auskippt. Siehe dazu Kap. 2(„Die nichtreligiöse Bevölkerungsmehrheit in Sachsen…“), Abs. 3 und 4.
[81] Schon am 11. Januar 1996 fand vor dem zuständigen Ausschuss des Potsdamer Landtags eine Anhörung zum Thema statt: „Verfassungsrechtliche Fragen künftiger schulgesetzlicher Regelungen zum LER-Unterricht und zum konfessionellen Religions- und Weltanschauungsunterricht im Land Brandenburg”. Dabei wurden neun Verfassungsrechtler gehört, von denen sieben die Auffassung vertraten, „dass verfassungsgemäß Weltanschauungsgemeinschaften an öffentlichen Schulen gleichberechtigt Unterrichtsangebote machen dürfen. Dem stand ein gegenteiliges Votum gegenüber. Ein Verfassungsrechtler äußerte sich nicht zu dieser Frage.“ - „Prof. Dr. Morlok (Fernuniversität Hagen) hebt im 2000 erschienenen und von Prof. Dr. Horst Dreier herausgegebenen Grundgesetz-Kommentar hervor: Die Gleichstellung von religiösen und weltanschaulichen Vereinigungen gem. Art. 137 IV WRV gelte nicht nur im Rahmen des Art. 137, sondern auch wegen Art. 3 I (Gleichheit vor dem Gesetz) , Art. 4  I, II  (Bekenntnisfreiheit) und Art. 33 III Satz 2 (Diskriminierungsverbot) GG für alle Grundgesetznormen. Auch “auf Art. 7 III GG findet Art. 137 VII WRV Anwendung.” (Dreier, GG, Bd. 3, 2000, RdNr 122f. zu Art. 140/137 WRV)“. - Vermutlich will Pfarrer Reiche nicht einmal die Verfassung seines eigenen Bundeslandes kennen; Art. 36 Abs. 5 bestimmt nämlich: „Vereinigungen zur gemeinschaftlichen Pflege einer Weltanschauung werden den Religionsgemeinschaften gleichgestellt.” 
[82] Da für die Gottesgelehrten einschließlich eines Herrn Reiche eine einfache Addition wie 1+ 1 + 1 in ihrem Fach meistens nur 1 bleibt, sollten sie auch einen „atheistischen Religionsunterricht“ als „logisch“, da verfassungsgemäß akzeptieren. Eine Zeit gemäße Verfassungsänderung zöge ich allerdings vor, wonach „Weltanschauungsunterricht“ oder ein ähnlicher Begriff ausdrücklich genannt werden sollte.
[83] In der Internet-Darstellung der Buchreihe „Ich bin gefragt“ werden beihttp://www.vwv.de/ unter dem Stichwort „Gestaltung“ von einem Werbetexter die optischen Zutaten jedes dieser Bücher u.a. wie folgt hübsch formuliert: „Hochwertige Fotos, ansprechende Werke aus der bildenden Kunst, packende Illustrationen und lustige Cartoons werden unterschiedlichen Interessen gerecht und helfen, ethisch-philosophische Themenfelder mit Gewinn für alle Beteiligten zu bearbeiten.“ Dass ausschließlich religiöse Interessen bedient werden, wird mit keinem Sterbenswörtchen auch nur angedeutet – weder hier, noch in den weiteren Abschnitten der Werbung für diese Art „Ethik“-Bücher.
[84]Seifert/Hömig, ebda., S.66f; Fettdruck im Original
[85]Seifert/Hömig, ebda., S.69
[86]Hesselberger, ebda., S.93
[87]Hesselberger, ebda., S.93
[88]Hesselberger, ebda., S.93; Hvhg. KU
[89]„Abrahamitische Religionen: Theologische Bezeichnung für die drei Weltreligionen Judentum, Christentum, Islam. Alle drei berufen sich in jeweils unterschiedlicher Akzentsetzung auf Abraham als Vater des Glaubens an den einen Gott.“ Anfang des Stw. in: Udo Tworuschka, Lexikon – Die Religionen der Welt, Gütersloh, 1999. – Über die Fragwürdigkeit, das Judentum als „Weltreligion“ zu bezeichnen, s.o. unter „1. Allgemeines“, 3. Absatz.
[90]Seifert/Hömig, ebda., S.78
[91]Hesselberger, ebda., S.92
[92] Vgl. das theokratisch angehauchte verfassungsrechtliche Dreigestirn Lecheler, Hamel und Scholz im Unterkapitel 10.2, Abs. 1.
[93]Wieder eine Bestätigung für meine These, dass die klerikale Wirklichkeit hierzulande erfinderischer ist als die besten Kabarettisten.
[94]In dem teilweise recht fragwürdigen Text „Leidenschaft für die Ungeliebten“ von Jim Wallis auf S.113 des „Ethikbuches“ lesen wir auch den bezeichnenden Satz: „Das Elend der Armen dient hervorragend zur Werbung für die persönlichen ideologischen, religiösen und für die finanziellen Interessen anderer“. Die staatsnahen Glaubenskonzerne sind von diesem richtigen Satz gewiss nicht auszuschließen – um es sehr freundlich zu formulieren.
[95]Von dem evangelischen Theologen Johann Hinrich Wichern wird nur ausgesagt, er habe 1848 „in Wittenberg die Christen aufgefordert, sich stärker für benachteiligte Mitmenschen einzusetzen“. Aus dem Internet eruierte ich noch folgenden bemerkenswerten Umstand: Dieser Begründer der „Inneren Mission“ verfasste ein Pamphlet gegen den Kommunismus, den er alseine „Seuche“ bezeichnet habe, die die von „Gott eingesetzte Obrigkeit“ und die Kirchen zerstören wolle. Den Arbeitern, die der Kirche fern stünden, müsste das „Evangelium“ von „Straßenpredigern“ nahe gebracht werden. (Dementsprechend versuchen auch die „Ethikprediger“, den „Heidenkindern“ ihre „ökumenische Jenseitsideologie“ einzubläuen.) Der Vortragsredner schließt seine Bewertung Wicherns: „Sein Programm richtete sich gegen die politische Emanzipation der Arbeiter.“( Dr. Walter Wuttke,„Die Innere Mission und ihre Rolle bei der Zwangssterilisation und den nationalsozialistischen Krankenmorden“, Vortrag, gehalten am 19.10.99 in der Volkshochschule Ulm.)
[96] Einzig bei folgendem Absatz auf einer Schautafel am Anfang der Ausstellung kann man sich vorstellen, dass nicht die kirchliche Sichtweise dominiert oder gar ausschließlich vorgestellt wird: „Die Nächstenliebe ist kein konfessionelles Monopol. Der sozialen Frage nahmen sich im 19. und 20. Jahrhundert auch kommunale und konfessionell nicht gebundene oder parteipolitische Initiativen, Institutionen und Einzelpersönlichkeiten gleichermaßen an. Die Geschichte der Inneren Mission und Diakonie ist daher Teil einer allgemeinen sozialpolitischen Entwicklung. Trotzdem ist der säkulare deutsche Sozialstaat in seiner Wohlfahrtspolitik ohne den diakonisch-karitativen Einfluß der christlichen Kirchen nicht denkbar.“ Leider ist der „säkulare deutsche Staat“, ob sozial oder nicht, de facto nur ein kaum wirksames „Verfassungspostulat“, das die klerikalen Staatsusurpatoren nicht hinnehmen wollen und deshalb offen oder verdeckt hartnäckig bekämpfen.
[97] In unserem weitgehend klerikal gleichgeschalteten Staat wird der Öffentlichkeit die unglaubliche Tatsache vorenthalten, dass kirchliches Arbeitsrecht gegen eine ganze Reihe Grundrechtsartikel verstößt und dass Besserung vorläufig nicht zu erwarten ist, höchstens „Verschlimmbesserung“. Das kirchliche Arbeitsrecht, das fast wie ein Staatsgeheimnis behandelt wird, verstößt wenigstens gegen Art. 9.3; 12.1; 33.3; 3.1 GG (die Großkirchen sind unübersehbar „gleicher“ als ihre Mitarbeiter und nutzen dies schamlos aus); außerdem ist von berufener Seite die höchstrichterliche Interpretation des Art. 137 III WRV scharf gerügt worden, der lt. Art. 140 GG Bestandteil unserer Verfassung geworden ist. Siehe dazu auch meinen Aufsatz „Kirchliches Arbeitsrecht: Menschenrechte ade! - wie ein Rechtsstaat zur Legende wird“, der im Internet unter www.bfg-erlangen.de nachgelesen werden kann.
[98] So heißt es z.B. später: „Die diakonischen Werke, Dienste und Einrichtungen verstehen sich heute als Teil einer sozialen Bewegung, die innovativ an der humanen Ausgestaltung der gesellschaftlichen Lebensformen mitarbeitet. Sie sind dem Selbstverständnis der Evangelischen Kirche verpflichtet. Die wesentlichen Grundlagen ihres sozialen Handelns sind Barmherzigkeit, Gerechtigkeit und Solidarität“ (Hvhg. KU).
[99]Neumann, Johannes: „Arbeitsrecht im kirchlichen Tendenzbetrieb“, S.191-196,in: Grundrechte-Report 1999, Reinbek bei Hamburg, Rowohlt, 1999, S.193f.
[100]Die letzten beiden Absätze habe ich in leicht gekürzter und angepasster Form meinem Aufsatz „Kirchliches Arbeitsrecht…“ entnommen (s.Anm.97). - Der „säkulare“ Staat, der im Bereich der Sozialdienste die Weltanschauungsfreiheit und damit seine eigene Verfassung besonders schamlos verrät, behandelt kirchliche Träger finanziell und ideell als die Hauptbegünstigten unter dem Fetisch des „Subsidiaritätsprinzips“. Dieser Begriff aus der katholischen Soziallehre, wonach die jeweils kleinere Einheit (z.B. die konfessionelle Einrichtung) vor der größeren (also der städtischen oder staatlichen Institution) zu bevorzugen sei, ist von maßgeblichen Regierungsvertretern kritiklos, ja sklavisch wie das Evangelium übernommen worden. Natürlich ist auch das Begriffspaar „größere und kleinere Einheit“ nicht manipulationsresistent! Ein „städtischer“ Kindergarten gehörte im Gegensatz zu einem schlichtweg nur „katholischen“ Kindergarten wohl immer der „kleineren“ Einheit an. Weil das aber im Sinne dieser Ideologie nicht sein darf, wird der „katholische“ Kindergarten einer von mehreren städtischen Kirchengemeinden zugeschlagen - und schon ist alles wieder im kirchenfreundlichen Lot. Die aus dieser massiven klerikalen Günstlingswirtschaft resultierenden schreienden Missstände, die gegen sonst akzeptierte Rechtsnormen verstoßen, will man nicht wahrhaben: Bildung einseitig konfessionell beprägter Monopole oder Quasi-Monopole, wo nicht selten eine Art Zwangsregiment herrscht mit einem Begriffsverständnis von „Befehlen und Dienen“ aus dem 18. Jahrhundert oder früher. Dessen ungeachtet scheint es den verantwortlichen, eher wohl verantwortungslosen Regierungsvertretern bzw. Gebietskörperschaften vollkommen gleichgültig zu sein, dass Nichtchristen als Nutzer oder potentielle Mitarbeiter solcher kirchlicher Dienste in unzumutbarer, ja sogar menschenunwürdiger Weise diskri­miniert werden und sich immer wieder christliche Missionierungsversuche ge­fallen lassen müssen -wie die „böse Atheistenbrut“ in dem religiösen Zwangsersatzfach „Ethik“, wo solche Bücher wie Ich bin gefragt völlig ungefragt ihre „Heilsbotschaft“ in die Hirne der Ungläubigen trichtern wollen. 
[101]Siehe dazu Kapitel 2: „Die nicht religiöse Bevölkerungsmehrheit in Sachsen …“, 1. Absatz
[102]Lediglich Kinder schändende oder andere verbrecherische Priester werden, falls die Öffentlichkeit zum Leidwesen der Glaubenskonzerne Wind von der „Peinlichkeit“ bekommen hat, einer oftmals eher symbolischen Strafe zugeführt (z.B. 1-2 Jahre Freiheitsentzug auf Bewährung). 
[103]„Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen.“ (Ex 22,18; vgl. Mi 5,11; Digitale Bibliothek Band 29: Luther-Bibel 1912.) – „Wenn ein Mann oder Weib ein Wahrsager oder Zeichendeuter sein wird, die sollen des Todes sterben. Man soll sie steinigen; ihr Blut sei auf ihnen.“ (Lev 20,27).
[104]Unter „Konzeption“ der offensichtlich volksbetrügerischen „Ethik“-Reihe lesen wir u.a.: „Kopf, Herz und Hand sind gleichermaßen gefragt, wenn es darum geht, eigene Haltungen zu gewinnen und Entscheidungen zu treffen. Impulse aus der Welt der Kulturen und Religionen [!] unterstützen diese Entwicklung“ (Hvhg. KU). Die Werbeaussagen der Jenseitsideologen kommen auf Samtpfötchen daher und versuchen, nicht gleich auf den ersten Blick sichtbar die religiöse Keule zu schwingen. Die Begriffe „Laizismus“, „weltlicher Humanismus“ oder ähnliche glänzen jedoch durch Abwesenheit. Wenn außerdemin der Verlagswerbung von „Kindern und Jugendlichen“ die Rede ist, „die in ihrer Umwelt zunehmend widersprüchlichen Wertorientierungen begegnen“ (Hvhg. KU), kann man in Verbindung mit weiteren Indizien bereits Mutmaßungen über eine bevorzugte Weltdeutung der Autoren schließen, die ihren unschuldigen Opfern angestaubte Mythologien aufdrängen wollen. Meine akribisch-kritische Prüfung des Buches für die 7. und 8. Schulklasse hat diese Befürchtungen leider in allerhöchstem Maße bestätigt. Unter „Konzeption“ wird großsprecherisch behauptet: „Ausgangspunkt der vielfältigen Materialangebote sind stets die lebensweltlichen Erfahrungen und Interessen der Kinder und Jugendlichen (Hvhg. KU). Dem muss ich leider entschieden widersprechen, weil mein Untersuchungsbefund keinen Zweifel daran erlaubt, dass die vorwiegend religiös-missionarischen Interessen der Autoren die erste Geige spielen. Als eine Art Leitlinie für die ganze Buchreihe setzen die Möchtegern-Missionare folgende Fantasiegebilde mit z.T. deutlichem Etikettenschwindel in die Welt des Internet:Woher komme ich? Wozu bin ich? Wohin gehe ich? Ethische Positionen, wie die eben genannten, durchziehen das Lehrwerk Ich bin gefragt als ein Leitfaden. Dabei wird die Sicht nirgendwo verengt, wird kein moralischer Zeigefinger erhoben: Offen, aber nicht beliebig; orientierend, aber nicht indoktrinierend - diese Merkmale prägen den Charakter des Lehrwerkes“ (Hvhg. KU).Das ist starker Tobak, weil mehrfach und entschieden irreführend! Zunächst sind die drei rhetorischen Anfangsfragen keine ethischen, sondern rein religiöse Fragen. Anders, als es behauptet wird, ist die Sichtweise überall insofern beschränkt, als nur irrationale Jenseitsideologien gepredigt und gepriesen werden; eine diesseits bezogene Weltsicht wird an keiner Stelle auch nur ansatzweise als diskutabel, möglich oder gar wünschenswert hingestellt. „Offen, aber nicht beliebig“ ist eine Halbwahrheit, denn die Offenheit bezieht sich ausschließlich auf einige privilegierte Religionen – keineswegs auf laizistische Weltentwürfe. Diese werden dann vermutlich zu der missbilligten „Beliebigkeit“ gerechnet. Als besondere Unverfrorenheit empfinde ich schließlich die Behauptung, ein weiteres Merkmal der „Ethik-Kompilation“ sei „orientierend, aber nicht indoktrinierend“. Haben da die hemmungslosen Heidenmissionare vielleicht wieder einmal Gebrauch von ihrer göttlichen Sondererlaubnis nach Röm 3,7 gemacht, wonach es erstaunlicherweise ethisch korrekt ist, auch mit Lug und Trug für die „Wahrheit Gottes“ zu kämpfen?! Nach meinem Befund strotzt Ich bin gefragt/ Ethik 7/8 nur so von massiven Indoktrinationsbemühungen. Und „Orientierung“ wird fast ausschließlich mit Bezug auf die gewünschte Hinwendung zu einer uralten Jenseitsideologie mit einem vorwissenschaftlichen Weltbild gegeben.

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© Dr. Klaus Uppendahl

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Schriftführer des bfg Erlangen

(Bund für Geistesfreiheit)


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