Berlin
1999
Gliederung:
1.Allgemeines
2.Die
nicht religiöse Bevölkerungsmehrheit in Sachsen–als
Randgruppe ohne Sittlichkeit diskriminiert
3.Der
Hauptzweck des „Ethikunterrichts“: Heidenmission durch Manipulation
und Indoktrination
4.Im
Trommelfeuer derReligionspropaganda
– Halb- und Viertelwahrheiten als Methode
5.Das
religiös-weltanschauliche Dreiklassensystem-
aus dem „Ethikbuch“ destilliert
6.Geistige
Vergewaltigung der Nichtreligiösen bis zu weltanschaulicher Deklassierung
und Entrechtung
7.Zusätzliche
Unmoral eines „Ethikbuches“: die manipulierte Bevölkerungsstatistik
- ohne Atheisten!
8.Heuchlerische
Ethikrichtlinien: es trieft von „Toleranz“ - trotzdem (Zwangs-)Mission
der „Heidenkinder“
9.Das
Judentum – hochselektive Darstellung ohne Erwähnungkirchlicher
Schuld
10.
Die Galerie systematischer Grundrechtsbrüche zugunsten hoch privilegierter
Jenseitsideologien
10.1Zwangsersatzfach
„Ethik“:das trojanische Pferd für
das faktische Wahlfach „Religion“
10.2Die
religiös-weltanschauliche Selbstbestimmung nach Art. 3.3 und Art.
4.1 GG abgeschafft
10.3Noch
ein Aprilscherz: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“ (Art. 3.1 GG)
10.4Schamloser
Angriff auf die „Meinungs- und Informationsfreiheit“ (Art. 5.1 GG)
sowie
gegen die „Freiheit der Forschung und Lehre“ (Art. 5.3 GG)
10.5Grober
Verstoß gegen das „Recht auffreie
Entfaltung der Persönlichkeit“ (Art. 2.1 GG)
10.6Mystifizierung
der kirchlichen Sozialdienstezum
Zwecke der Christentumspropaganda
11.
Fazit:„Ethik“ohne Maske: wer zweifelt noch am institutionalisierten massiven
Verfassungsbruch?
Vorbemerkung:Seitenangaben
ohne ausdrücklich anderweitige Quellenhinweise beziehen sich stets
auf das rezensierte „Ethikbuch“
1.
Allgemeines
Seit
einiger Zeit beschäftige ich mich mit der Unterrichtsveranstaltung
„Ethik“, wobei ich zunächst die in Bayern herrschenden Verhältnisse
überprüft habe, die bereits als verfassungswidrig eingeschätzt
werden müssen.[1]
Vor kurzem untersuchte ich nun zur Abrundung meiner diesbezüglichen
Recherchen das obige Lehrwerk für den Gebrauch in sächsischen
Schulen. Als verantwortlich dafür zeichnen eine Herausgeberin, zwölf
Autoren sowie ein Mitarbeiter. Allem Anschein nach sind die meisten dieser
14 Beteiligten evangelische „Religionspädagogen“, die ihre missionarischen
Zwänge meistens ungehemmt austoben. Die Reihe Ich bin gefragt
für das Zwangsersatzfach „Ethik“ ist nach der Homepage des Verlages
Volk
und Wissen für vier der fünf neuen Bundesländer zugelassen
(außer Mecklenburg-Vorpommern). Für Sachsen, Thüringen
und Sachsen-Anhalt gibt es vier Doppelbände, d.h. je einen für
die Klassen 5/6 – 9/10 sowie einen weiteren Band für die 9. und 10.
Gymnasialklasse. Im Land Brandenburg werden z.Zt. nur drei Doppelbände
benutzt, die für den Unterricht in „Lebenskunde, Ethik, Religion“
vorgesehen sind. Die meisten der Verfasser der sächsischen „Ethik“
kehren bei den anderen Länderausgaben wieder. Bei dem brandenburgischen
Fach LER erscheinen gleich zehnmal dieselben Namen wieder, die auch für
die sächsische Parallelausgabe verantwortlich zeichnen!
In
einem Klappentext an die „liebe(n) Schülerinnen und Schüler“
zum Inhalt des Buches behauptet gleich der zweite Satz unter Vorspiegelung
falscher Tatsachen (die Begriffe werden nämlich höchst einseitig
aufgefasst): „In neun Kapiteln könnt ihr herausfinden, was die Fragen
und Antworten der Ethik, der Philosophie und der Religionen in eurem Leben
zu tun haben.“ Der unschuldig wirkende Terminus „Ethik“ nimmt zweifellos
deshalb den ersten Platz in derBegriffsreihe
ein, um die erwartungsvoll gestimmten Schüler des Zwangsersatzunterrichts
besser zu überzeugen (oder zu übertölpeln), dass man ihnen
keine Mogelpackung angedreht hat. Aber gerade die Sozialethik wird
in den Medien weitgehend durch die Großkirchen für sich beansprucht,
mit ihrer Duftmarke versehen. Und in der Philosophie gibt es den Teilbereich
der so genannten Religionsphilosophie. Ein „positiver“ Vertreter
dieser Richtung wird uns in Martin Buber offenkundig unter einem Vorwand
vorgestellt (S.22 u. S.188). Von Nietzsche dagegen wird zwar richtig ausgesagt,
„seine radikale Kritik an der christlich-abendländischen Moral gipfelte
in dem Satz »Gott ist tot«.“ Dadurch solle aber eine „Sinnlosigkeit
des Lebens“ gedroht haben (deren Opfer – so muss man wohl messerscharf
schließen - dann auch die haltlosen Jungatheisten ohne jede Ethik
werden könnten, sofern sie nicht auf den Tugendpfad zur Religion zurückfänden…).
Nietzsche habe zwar „neue Werte und Sinngebungen zu begründen“ versucht
– aber darüber braucht natürlich kein weiteres Wort verloren
zu werden (S.192)! Die wahre Liebe der Verfasser gilt jedoch – oh Wunder
- der Religion, wobei es heutzutage nicht mehr so wichtig ist, ob dieses
Wort im Singular oder im Plural erscheint, denn anscheinend beten jetzt
alle denselben Gott an. Die Mehrzahlform dient wenigstens beiläufig
auch einem Chamäleon-Effekt, damit das Beutetier, der zu missionierende
Gottlose, die ihm drohende Gefahr umso weniger sieht oder ahnt.
In
mehr als einem Drittel des „Lehrwerks“ werden in geballter Form und in
überwiegend penetrant wohlwollender Weise das Judentum, die
christlichen Großkirchen, der Islam und der Buddhismus
dargestellt. Nur wenige beiläufige Bemerkungen erwähnen auch
negative Erscheinungen der Religionen, die aber die Autoren ganz offensichtlich
als weitgehend vernachlässigbar einschätzen. Diese kritikfähigen
„Randerscheinungen“ tendieren jedoch offenbar nach Meinung des Autorenteams
bei den beiden christlichen Glaubenskonzernen gegen Null. Es gibt außerdem
ein Kapitel, in dem „Sekten, Freikirchen, Psychogruppen und okkulte Praktiken“
zusammengewürfelt sind (S.126-143). Dabei wird nur der Begriff der
Freikirchen
als uneingeschränkt positiv definiert, so dass sich auch jeder Gegner
des herrschenden Staatskirchensystems darüber freuen könnte.
Das Wörtchen frei bedeute dabei zweierlei: „»frei«
und unabhängig vom Staat und »frei« im Sinne von freiwilliger
Mitgliedschaft“ (S.135). Der Umkehrschluss, dass dann das Verhältnis
der Großkirchen zum Staat mit Elementen der Unfreiheit und des Zwanges
verbunden sein dürfte, drängt sich nun zwar auf, wird aber (natürlich)
nicht ausgesprochen. Wir werden es übrigens noch Dutzende von Malen
erleben, dass die christlichen Staatsusurpatoren die „Lichtseiten“ ihrer
vorherrschenden Jenseitsideologie mit unerträglichen Überlegenheitsäußerungen
präsentieren, während sie die nicht selten viel gravierenderen
Schattenseiten systematisch verschweigen.
Die
in dem „Ethikbuch“ ausführlich dargestellten vier Religionen Judentum,
Christentum, Islam und Buddhismus nennt die Autorengemeinschaft
alle „Weltreligionen“, obwohl das Judentum bloß etwa 20 Mio. Anhänger
umfasst. Nach dem Wörterbuch des Christentums[2]weist
der Begriff „nur auf die große Verbreitung einer Religion
hin“.[3]
Infolgedessen rechnet das Nachschlagewerk Christentum, Islam, Buddhismus
und Hinduismus zur Gruppe der Weltreligionen. Wenn die Lehrbuchautoren
die letztgenannte Religion mit mehr als 800 Mio. Anhängern bloß
einmal adjektivisch auf S.79 erwähnen, dem Judentum mit nur einem
Vierzigstel dieser Anhängerschaft einen falschen Status einräumen
und auf mehr als 20 Seiten abhandeln, dann müssen wir schon aus diesem
Grund von einer unausgewogenen Darstellung sprechen. Als Erklärung
bieten sich drei Gründe an: 1) das Christentum geht auf die mosaische
Religion zurück und hat mit diesem das Alte Testament (AT) gemeinsam;
2) durch den Völkermord der Nazis an den europäischen Juden ist
der deutsche Name mit einem der schlimmsten Menschheitsverbrechen verbunden;
3) der polytheistische Hinduismus fällt nach dem Gefühl der Lehrbuchverfasser
zu stark aus der als monotheistisch aufgefassten Gruppe heraus.
Wenigstens
15 erkennbar christliche Prominente werden mit religiösen Sinn-
und Werbesprüchen zitiert, darunter pikanterweise gleich zwei CDU-Politiker,
aber kein Mitglied einer weiteren Partei. Eine Reihe Angehöriger anderer
Religionen darf ihre Morallehren ebenfalls den „armen Heidenkindern“ zum
Besten geben. Kritische Rationalisten, Ungläubige sowie andere Unliebsame
kommen fast nur in homöopathischen Dosen mit unverfänglichen
Kurztexten vor, können an den Fingern einer Hand abgezählt werden
und sollen wohl hauptsächlich als Feigenblatt für einen scheinbaren
Ideenpluralismus herhalten. Als halbwegs ehrlicher Titel des trojanischen
„Ethikbuches“ könnte Religiöse Unterweisungen mit Lebenskunde
für konfessionslose Schüler vorgeschlagen werden. Die scheinbar
rein lebens- und sozialkundlichen Beiträge nehmen zwar etwas mehr
als die Hälfte der Seitenzahl in Anspruch, aber auch in diesem Bereich
finden sich immer wieder Einsprengsel mehr oder weniger auffälliger
Religionspropaganda. Meine Absicht ist nun, dass ich mich hauptsächlich
mit den offenkundigen Grundrechtsverletzungen im Zusammenhang mit dem Indoktrinationswerk
hoch privilegierter Jenseitsideologen beschäftige. Ich betrachte
- wie vermutlich auch diese missionierenden Ostlandritter - die überwiegend
aus dem Alltagsleben stammenden Texte weitgehend nur als Füllmasse
zwischen den eigentlich interessierenden religiösen Botschaften, eine
Füllmasse, die im Rahmen meiner Problemstellung vernachlässigbar
ist.
2.Die
nicht religiöse Bevölkerungsmehrheit in Sachsen–
von
modernen Kreuzrittern als Randgruppe ohne Sittlichkeit diskriminiert
In
dem Bundesland Sachsen sind Mitglieder von Religionsgemeinschaften einschließlich
der staatsnahen Glaubenskonzerne nur eine absolute Minderheit, was alle
Verantwortlichen des Lehrbuches für das Zwangsersatzfach „Ethik“
(statt des freiwilligen Religionsunterrichts) allem Anschein nach
auf das Allerlebhafteste bedauern. Ein einziger kurzer Text – ein Dialog
zwischen einer Journalistin und einem Theologen – wirft mit der Überschrift
(„Die Kirche spielt in der Gesellschaft keine Rolle mehr“) und den beiden
Schlusssätzen in seltener Ehrlichkeit ein ungewolltes Schlaglicht
auf die Wirklichkeit: „Die Kirche spielt in der Gesellschaft kaum
noch eine Rolle. Und wir haben keine Antwort darauf, wie man als eine Minderheit
von höchstens 15 Prozent in der Gesellschaft agieren sollte“
(S.108, Hvhg. KU). Um diesen für die Großkirchen katastrophalen
Zustand etwas zu relativieren, wird auf der Folgeseite (S.109) aus einer
Spiegel-Umfrage „Jugend ’94“ in ziemlich unklarer Weise zitiert:[4]
„Auf die Frage, glauben Sie an Gott, antworteten 54 Prozent der Befragen
mit ,Ja’, 45 Prozent mit ,Nein’.“ Im Übrigen gibt es in dem ganzen
Werk nur weniger als zehn kürzest mögliche Erwähnungen der
weltanschaulichen Einstellung der übergroßen Mehrheit in Sachsen:
der Ungläubigen; dabei werden die Begriffe „Konfessionslose und Atheisten“
peinlich vermieden. Den knappen Hinweisen auf die Kirchenfreien sieht man
in der Regel das nicht akzeptierte „Phänomen“ an; man spürt förmlich
den Widerwillen der verschworenen Autorengemeinschaftgegenüber
einer nicht religiösen Lebensführung. Ausdrücklich
moralisch abgewertet werden die Kirchenfreien zwar nicht, andererseits
billigen ihnen die modernen Kreuzritter aber auch nirgendwo expressis verbis
sittliche Verhaltensgrundsätze zu. Eine atheistische Moral
erscheint offenbar sämtlichen Mitarbeitern des „polyreligiösen
Missionswerks“ als unvorstellbar. Damit stünden sie dann nicht auf
dem Boden der Verfassung eines angeblich weltanschaulich neutralen Staates.
Für
ein „Ethikbuch“, dessen Adressaten zu mehr als 97% Laizisten sind, strotzt
das Werk von christlichen und biblischen Bezügen und Texten sowie
von allen möglichen interreligiösen Belehrungen und „Unterweisungen“.
Auf Schritt und Tritt werden die Schüler auch mit unbewiesenen, teilweise
geradezu hochstaplerischen Behauptungen offenkundiger „weltökumenischer“
Missionare voll gepumpt. Dieses klerikale Dauertrommelfeuer (mit wenigen
Unterbrechungen) überschreitet oft die Grenze des Zumutbaren und Erträglichen.
Der kleine jüdische Bevölkerungsteil im heutigen Deutschland
wird ganz stark überrepräsentiert; sogar die winzige Gruppe der
Quäker mit nur 500 Anhängern (Angabe auf S.135) wird noch auf
zwei Seiten abgehandelt (S.136f). Es werden alle zu Gebote stehenden propagandistischen
Mittel und manipulativen Möglichkeiten eingesetzt, um das Hohelied
des religiösen Menschen zu singen. Zwischen den Zeilen klingt mehr
als 500-mal durch, dass die christlichen Verfasser sich und ihre Glaubensgenossen
den „Weltmenschen“ weit überlegen fühlen. Deswegen setzen sie
alles daran, die „bedauernswerten Heidenkinder“ mit List und nicht ohne
Tücke auf den „richtigen Weg“ zu führen. Nächst den „staatstragenden
Christen“ sind den nur begrenzt toleranten Lehrbuchautoren ein gläubiger
Jude, ein guter Moslem, ein eifriger Freikirchler, selbst ein buddhistischer
Mönch (vielleicht namens Maik Müller oder ähnlich?) augenscheinlich
100-mal lieber als jeder säkulare Humanist...
„Ethik“
ist nach dem Verständnis der christlichen Expansionisten nur vor dem
Hintergrund einer ausführlich und schönfärberisch abgehandelten
Jenseitsideologie möglich. Nichtreligiöse haben danach von Haus
aus keine Sittlichkeit. Vermutlich dachten die militanten „Religionspädagogen“
etwa an folgenden Bibelvers: „Von Gottlosen kommt Untugend“ (1. Sam 24,14[5]).
Ethikkinder sind ganz überwiegend „gottlos“ – offenbar in doppeltem
Sinne! -und müssen sich dann
nach einem sorgfältig herausgesuchten Bibelzitat auch als „grausam“
beschimpfen lassen. Auf der Seite 101 drucken die Lehrbuchautoren nämlich
einen Bibelvers ab, den eine „interreligiöse Ökumene“ sehr schön
zu Propagandazwecken verwenden kann; der zweite Halbvers lautet dort: „das
Herz des Gottlosen ist grausam“ (Sprüche 12,10). Der Religiöse
wird andererseits gleich danach als „weise“ und damit sehr positiv dargestellt
nach jüdischen Ratschlägen des 10.-11. Jahrhunderts: „Weisheit
aber heißt, in den Wegen des Glaubens wandeln, Gott fürchten
und
das Böse meiden“ (S.101). Nicht erwähnen die Lehrbuchautoren
dagegen, dass an anderer „heiliger“ Stelle das Hohelied der kindlichen
Einfalt, ja, der geistigen Beschränktheit gesungen wird als günstige
Voraussetzung für ein Leben voller himmlischer Verheißungen.[6]
Vielleicht
kann den Ostlandkreuzrittern auch im Sinne ihrer schulischen Heidenmission
geraten werden, in der Folgeauflage ihres „Ethikbuches“ ausführlich
den 37. Psalm zu besprechen, der antithetisch dem Gerechten den Gottlosen
gegenüberstellt. „Es wird dem Gerechten kein Leid geschehen, aber
die Gottlosen werden voll Unglück sein“ (Spr 12,21). Worin kann dieses
Unglück wohl bestehen? Nun, der Bösewicht muss selbstverständlich
„ausgerottet werden“, da das „Ausrotten“ eine Lieblingsbeschäftigung
Gottes ist (Ps.37,9.22.28.34.38). Ob die „gerechten“ Ethikkompilatoren
wohl „froh“ sind, „wenn die [bekehrungsunwilligen] Gottlosen umkommen“
(Spr 11,10)? Sind die frommen Jenseitsideologen aus dem gleichen (Edel-)Holz
geschnitzt wie der Psalmist, der aus seinem Herzen keine Mördergrube
macht, wenn er bekennt: „Der Gerechte wird sich freuen, wenn er solche
Rache sieht, und wird seine Füße baden in des Gottlosen Blut“
(Ps 58,11)? Nachdem sie „zu Schanden“ geworden sind, müssen „die Gottlosen
[…] schweigen in der Hölle“ (Ps 31,18), vermutlich, nachdem ihnen
vorher noch die Zunge herausgerissen wurde. Frohlocket also, ihr Gläubigen,
denn es gibt sie noch, die göttliche Gerechtigkeit! Fürwahr,
diese Sittlichkeit steht himmelhoch über derjenigen jedes humanistischen
Atheisten!
Dass
Nichtreligiöse überhaupt Ansichten zu einer – dann sicherlich
nicht
ernst zu nehmenden - Weltdeutung haben können, klingt eigentlich
nur an einer Stelle an, wo Gemeinsamkeiten mit religiösen Menschen
genannt werden. Die Aussage wird jedoch gleich wieder – wie in einem anderen
Fall - unter negative Vorzeichen gestellt, so dass die Grundtendenz nicht
durchbrochen wird: von Konfessionslosen und Atheisten kein positives Urteil
auszusprechen! Im ersten Beispiel sollen die Schüler überlegen,
„warum es religiösen wie nichtreligiösen Menschen so schwer fällt,
auch im Alltag nach ihren Überzeugungen zu leben“ (S.11; Hvhg.
KU). Daraus ginge einmal wenigstens indirekt hervor, dass auch Konfessionslose
nicht einfach ohne irgendwelche Verhaltensgrundsätze in den Tag hinein
leben. Doch welche „Überzeugungen“ sie aus welchen Motiven
gewonnen haben und ob vielleicht auch „Sittlichkeit“ als Spurenelement
darin auftritt, interessiert die klerikalen Fanatiker[7]
wieder nicht. In einem kurzen Text über den Islam findet sich der
Hinweis, „auch unter Christen, Juden und Nichtreligiösen“ gebe es
Radikale (S.117).[8]
Dass es vorbildliche, sogar herausragende Menschen unter den Atheisten,
Skeptikern, Agnostikern u.ä. gab oder gibt, verschweigt das tendenziöse
„Ethikbuch“ systematisch und gewiss absichtlich.
Eine
Jubelkatholikin schreibt über die Wojtyla-Reise nach Kuba. Der „Stellvertreter
Gottes“ fordert danach „Religionsfreiheit“ auch im öffentlichen Leben
(S.109). Erneut fehlt ein wichtiger Hinweis: Dass sich ein Papst noch niemals
unmissverständlich für die weltanschauliche Freiheit nichtreligiöser
Menschen eingesetzt hat! Ohne so genannte „Gottesrechte“ gibt es für
den weit überschätzten Greis aus Polen keine Menschenrechte.[9]
Atheisten sind für ihn demzufolge Unpersonen, denen er offensichtlich
keinerlei Menschenrechte zubilligt! Der „Heilige Vater“ bezieht sich angeblich
auf den geistigen Führer der kubanischen Unabhängigkeitsbewegung
José Martí, wenn er ausruft: „Jedes Volk hat das Bedürfnis,
religiös zu sein. Ein unreligiöses Volk ist dem Tod geweiht,
da nichts in ihm seine Tugenden anspornt“ (S.109).[10]
Man kann wohl vermuten, der zweite Satz stehe unausgesprochen als Motto
über dem gesamten „Ethikunterricht“. Die „Gottlosen“ werden als sittlich
haltlos angesehen und müssen deshalb mit religiösen Glaubenssätzen
wieder auf den „Tugendpfad“ getrieben werden – wie das Vieh zur Schlachtbank.
Zur
strukturellen Diskriminierung der Konfessionslosen in dem klerikal gleich
geschalteten Land „Bundesrepublik Deutschland“ gehört auch, dass schon
häufig die Forderung nach „Religionsfreiheit“ eine gezinkte Karte
ist. Diesen Terminus verstehen viele unter den christlichen Staatsusurpatoren
nur als Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen Religionen; die
Freiheit, ohne jedwede Jenseitsideologie sein Leben sinnvoll und eigenverantwortlich
zu gestalten, wollen Kirchengewaltige, die C-Parteien und in ihrem Kielwasser
auch das Autorenteam dieses „Ethikbuchs“ nicht gewähren. So
heißt es u.a. auf S.73 mit dem falschen Zungenschlag so genannter
christlicher Menschenrechtsverfechter: „Findet heraus, wo heute
Völker oder Gruppen wegen ihrer Hautfarbe, Religion oder Lebensweise
Diskriminierung erdulden.“ Wo jedoch Gruppen wegen Ihres Unglaubens
oder ihrer nichtreligiösen Weltanschauung diskriminiert werden,
ist von modernen Kreuzrittern einschließlich des Papstes noch nie
gefragt worden. Meine Antwort dazu: in Ländern wie Sachsen, Bayern
u.v.a., wo der Fanatiker Bonifatius[11]
offenbar als ungleich bedeutsamer erscheint als der Humanist Lessing und
wo Kirchenfreie mit einem derartig tendenziösen „Ethikbuch“ traktiert,
manipuliert, missioniert, indoktriniert werden.
3.Der
verschwiegene Hauptzweck des „Ethikunterrichts“:
Heidenmissionin
der öffentlichen Schule durchManipulation
und Indoktrination
Den
Schülern werden bekannte Geschichten aus Kinderbibeln aufgenötigt
– göttlicher Völkermord, Menschenopfer, Menschenfresserei, Sklaverei,
Frauenunterdrückung, religiöser Exklusivitätsanspruch mit
Verwandtenmord glänzen dann natürlich durch Abwesenheit.[12]
Aber auch mit rabbinischem Schrifttum, Korantexten, persönlichen Glaubensbekenntnissen
und Legenden frommer Männer aus den dargestellten Religionen werden
die Schulkinder voll gepumpt. An den religiösen Doktrinen wird so
gut wie nie Kritik geübt, keine einzige menschenrechtswidrige Stelle
als solche erwähnt (S.118f). Von Gottesverehrung und
religiösem Brauchtum wird fast ständig in überschwänglichen
Tönen gejubelt. Auf S.110 werden junge Schwarmgeister geradezu hymnisch
verklärt, die sich von den Brüdern von Taizé in
Südfrankreich anlocken lassen, die „wie ein moderner Mönchsorden
[…] mit Gott leben“, beten und in der Bibel lesen. Für die kindlich-gläubigen
Gemüter „(wäre es) schade gewesen, einen Gottesdienst zu versäumen“
(S.110). Später heißt es: „Mit offenen Augen … lassen
sich überall im Alltag Spuren von Religiosität finden – in Werbung,
Musik und Filmen“ (S.143). Das ist natürlich kein Kunststück,
wo die Klerikalen den ganz überwiegenden Teil des Kultur- und Geisteslebens
sowie der Politik und der Justiz mit ihren Gesinnungsleuten metastasenartig
durchsetzthaben und dort ihre einseitige
Botschaft immer wieder in jeder Tonlage – von subtil bis grobschlächtig
–und unter den unglaublichsten Vorwänden
ihren Opfern nach dem Prinzip „steter Tropfen höhlt den Stein“ einflüstern
oder einhämmern.
Beim
Gleichnis vom „barmherzigen Samariter“ (S.118) brauchte man sich eigentlich
den Hinweis darauf nicht zu verkneifen, dass die beiden teilnahmslos Vorübergehenden
Vertreter der damaligen Amtskirchen waren. Es könnte passend dazu
gefragt werden, ob es als „christlich“ anzusehen ist, wenn ein evangelischer
Pastor in Erlangen vor einigen Jahren an die Tür seiner herrschaftlichenVilla
ein großes Hinweisschild anbrachte, mit dem Bittsteller gleich an
das „zuständige Sozialamt“ verwiesen wurden, verbunden mit der dringenden
Aufforderung, den stark beschäftigten „Gottesmann“ nicht heraus zu
klingeln! - Der Text einer deutschen Popgruppe („Die toten Hosen“) mit
diffus-christlicher Aussage wird auch Teil des generalstabsmäßig
geplanten Indoktrinationsprogramms. Nach diesem Text ohne sonstige Meriten
gibt es einen Weltenlenker, eine Ewigkeit, ein jüngstes Gericht, den
Heiligen Geist und einen paradiesischen Endzustand der Erde (S.170). Da
schlägt das Herz des modernen Kreuzritters höher, der zur Heidenmission
gen Ostland aufgebrochen ist!
Es
wird mit einer unglaublichen Kühnheit aus einer „interreligiösen
Erklärung“ von 1998 zitiert, die nassforsch behauptet: „Juden, Christen
und Muslime glauben an den Einen Gott, Schöpfer des Himmels und der
Erde, der barmherzig und gerecht ist“ (S.111). Ein einleuchtender Beweis
dafür wird nach lang erprobtem kirchlichem Muster nicht mitgeliefert:
Das unsinnigste Dogma bedarf keiner rationalen Begründung, ja gerade
das Absurdeste wird gerne und stolz geglaubt („Credo, quia absurdum“)!
Es fehlt übrigens ein unverzichtbarer Hinweis: Auch die maßgeblichen
Religionsführer
waren während der längsten Zeit fest davon überzeugt, dass
ihr Glaube jeweils einen anderen Gott verehrte als die Konkurrenz.[13]
Da der „atheistische“ Buddhismus[14]
und der polytheistische Hinduismus auch mit einem Prokrustesbett nicht
eingepasst werden können, hat man sie hier lieber gleich ganz weggelassen.
Unmissverständliche Angaben darüber fehlen, dass es wie im Christentum
auch in den anderen Religionen ganz verschiedene Glaubensrichtungen gibt
– von mehreren Dutzend bis zu vielen Hunderten. Wenn die Atheistenjäger
dies alles als unbeachtlich ansehen, wenn sie so tun, als sei es viel wichtiger,
überhaupt eine akzeptierte(!) Religion zu haben als ein schlimmer
Gottloser zu bleiben, dann wird jede mögliche Chance einer halbwegs
redlichen Argumentation gleich im Ansatz zerstört. Jede beliebige
„Hochreligion“ wie auch die Freikirchen sind den missionierenden Lehrbuchverfassern
willkommener als der manifeste Unglaube.
Der
evangelische Landesbischof von Sachsen, Volker Kreß (Dresden), ist
allem Anschein nach noch heute der Ansicht, seine Religion stehe himmelhoch
über anderen Jenseitsideologien. Er spricht sich selbstherrlich „gegen
gemeinsame Gottesdienste und Gebete aus. So würden Muslime nun mal
an einen anderen Gott glauben. Kreß sieht die ,Wahrheitsfrage’ gefährdet.
Und als guter Christ ist er natürlich im Besitz der absoluten Wahrheit.“
Gegenüber seinen Glaubensbrüdern und -schwestern spielt sich
der Herr Landesbischof dementsprechend wie ein absolutistischer Duodezfürst
auf: „So musste eine Pfarrerin ihr Amt niederlegen, nachdem sie einen Atheisten
geheiratet hatte. […]Ebenfalls entlassen
wurde kürzlich eine Kinderdiakonin, die zur katholischen Kirche übergetreten
war.“ Da könnte man ganz zynisch sagen: Wenigstens diskriminiert dieser
wackere Lutheraner Atheisten, Katholiken, Moslems und Buddhisten in gleicher
Weise - anders als das skandalöse „Ethiklehrbuch“, dessen Hauptstoßrichtung
seines modernen Kreuzzuges gegen die verhasste Mehrheit der Kirchenfreien
gerichtet ist. Dabei erkenne ich nun jedoch wieder eine verblüffende
Übereinstimmung: Sowohl von dem zusammen gebosselten Macht(t)werk
der Irrationalismus-Förderer wie auch „vom Gottesknecht [d.h. dem
fundamentalistischen Landesbischof] wird das Missionieren bis in den privaten
Bereich gefordert.“[15]
Oftmals
überschreiten die fanatischen Heidenmissionare jedes halbwegs tolerierbare
Maß und Ziel in ihrer Indoktrination. So versuchen sie z.B. mit äußerst
fragwürdigen Tatsachenbehauptungen, die sich in Wirklichkeit aufunbeweisbare
Hypothesen unter Ausschaltung des Verstandes reduzieren, Stimmung für
die „Glaubensüberzeugung“ der klerikalen Staatsusurpatoren zu machen:
„Der Gott der Christen ist keine mythische Gestalt (wie die römischen
Götter)“ (S.118). Das muss als ideologisches Wunschdenken ohne jeden
Wahrheitsbeweis gebrandmarkt werden. Selbständiges und kritisches
Denken soll offenbar auf dem Gebiet des religiösen Glaubens schon
im Keim weitgehend erstickt werden. Man untersuche einschlägige Geschichtsquellen
aus der Zeit, als einerseits die römischen Götter und andererseits
der christliche „Weltenlenker“ gleichzeitig von ihren jeweiligen Gläubigen
um Hilfe angerufen wurden. Ich bin fest überzeugt davon, dass bei
einer repräsentativen Auswahl etwa eine vergleichbare Zahl Anhänger
beider Religionen behauptete, ihre Gebete seien erhört worden. Die
Mehrheit der nicht erhörten Bitten an die Gottheiten fallen dagegen
meistens schnell der Vergessenheit anheim…
Wenn
die Ostlandritter auf S.72 ihres frommen Buches von dem „Baptisten-Pastor
Martin Luther King“ schreiben, er „setzte sich dafür ein, die Botschaft
von der »Brüderlichkeit« aller Menschen und das jüdisch-christliche
Gebot der Nächstenliebe in die Tat umzusetzen“, dann bieten sie eigentlich
nur eine magere Viertelwahrheit an, da sie ja wohl suggerieren wollen,
diese Vorstellungen hätten einen biblischen Ursprung. Vermutlich hätten
die Israeliten eher Schweinefleisch gegessen als sich den Gedanken von
der „Brüderlichkeit aller Menschen“ zu eigen zu machen. In Wirklichkeit
stammt er von der französischen Revolution, die auch die klerikalen
Fesseln lockerte - leider viel zu wenig. Für das „Volk Gottes“ galt
das Gebot der Nächstenliebe im Grunde genommen lediglich innerhalb
des Stammesverbandes. Und die Christen üben ihre „Nächstenliebe“
bevorzugt gegenüber Angehörigen ihrer eigenen Glaubensgemeinschaft.
Gegenüber Nichtchristen sind sie aufgrund des offensiv bis
aggressiv angewandten, jedoch gefälschten „Missionsbefehls“ bei Mt
28,19f augenscheinlich nicht selten geneigt, die Notlage eines Mitmenschen
auszunutzen, um ihn „zu Gott zu führen“... Teilweise grenzt die so
genannte christliche Nächstenliebe auch aus einem anderen Grund an
Falschmünzerei: Bei großen Spendenaktionen stammt der Löwenanteil
des Geldes von Gemeindemitgliedern oder sogar wohlmeinenden Nichtchristen.
In der Regel lässt sich jedoch die Kirche als Glaubenskonzern
den Erfolg anrechnen, obwohl sie ganz überwiegend nur die Organisation,
nicht die Kosten übernimmt und ein Heer „ehrenamtlicher“ Helfer ausschwärmen
lässt, die mit „Gotteslohn“ abgespeist werden. Was die kirchlichen
Sozialdienste betrifft, sind diese zu90
oder mehr Prozent fremd finanziert, stammen nur zum kleinsten Teil aus
den so genannten „Kirchensteuern“, schon gar nicht aus dem reichen Kirchenbesitz.
Ein kritischer Zeitgenosse wird sich des Eindrucks nicht erwehren können,
dass die „christliche Nächstenliebe“ auch dem immer wichtiger werdenden
Zweck dient, als Kirchenpropaganda ausgeschlachtet zu werden – weil die
biblischen Geschichten immer weniger verfangen!
Die
hemmungslosen Indoktrinateure berauschen sich oftmals an ihren eigenen
schönen, aber substanzlosen Worten. So behauptet der fromme Eiferer
Wallis schlankweg (S.113): „Dass der Gott der Bibel auf der Seite der Armen
und Unterdrückten ist, kann nicht bezweifelt werden.“[16]
Nicht gerade selten hat man auch keine Berührungsängste mit der
Grenze zur Lächerlichkeit, so z.B. wenn ein offenbar jüdischer
Autor diesen kühnen Satz formuliert: „Selbst der ärmste Bettler,
die elendste Dienstmagd, werden zu Königen am Schabbat“ (S.112). Ein
besonderer Meister des Wortes als Narkotikum ist ein gewisser Eugen Drewermann,
dem wir diese Blüte verdanken: „Wo immer wir einem anderen Menschen
helfen […], zeigen wir ihm ein bisschen von Gott“ (S.119). Hilfe aus
reiner Mitmenschlichkeit ohne Hintergedanken an die Verbreitung ihres Glaubens
oder die Beförderung ihrer eigenen Seligkeit kommt bei Traditionschristen
nach meinen jahrelangen Beobachtungen kaum vor. Nachdem die Laufbahn
des vergnüglichen und unterhaltsamen Sprachmeisters Eike Christian
Hirsch[17]
längst beendet ist, hat er sich vermutlich stärker dem Jenseits
zugewandt, erreicht dort aber kaum noch Mittelmaß und Mitleid mit
„verrätselten Sentenzen“ wie „Ein tiefes Geheimnis liegt über
all dem – ein Geheimnis, das wir nicht lüften können und zum
Glück nicht lüften müssen“ (S.79) Ist dieser Gedanke nicht
„tiefgründiger“ als der von „Gottes unerforschlichem Ratschluss“,
dem Joker der in Erklärungsnot geratenen Jenseitsideologen?
4.Im
Trommelfeuer derReligionspropaganda
– Halb- und Viertelwahrheiten als Methode
Von
der kollaborierenden Kirche unter der Hitler-Diktatur erfährt man
heute kaum etwas in den Massenmedien, die überwiegend von der klerikalen
Herrschaftsgruppe und ihren Helfershelfern unterwandert sind. Stattdessen
wird so getan, als hätte sich die Mehrheit der Geistlichkeit von Anfang
an den braunen Horden widersetzt. In dieses Schema passt, dass gleich auf
S.8 von einem bekannten Vorzeige-Widerständler berichtet wird: „Der
evangelische Theologe Dietrich Bonhoeffer wurde im April 1941 aus politischen
Gründen verhaftet und von den Nazis zwei Jahre später hingerichtet.“
Über die Judenverfolgung lesen die „Ethikkinder“ wesentliche Tatsachen,
aber ohne Erwähnung jeglicher christlicher Schuld.[18]
Dass auch zahlreiche Nichtreligiöse wie Angehörige der
damaligen Massenbewegung der Freidenker in der Nazizeit verfolgt, eingekerkert
und z.T. umgebracht wurden, bleibt bedauerlicherweise – aber natürlich
keinesfalls
unerwartet - völlig unerwähnt.
Christen,
Moslems, Juden u.a. behaupten gebetsmühlenartig, ihr Gott sei allmächtig,
barmherzig und gerecht.[19]
Die staatlich konzessionierten religiösen Expansionisten zitieren
einen katholischen Theologen aus Bamberg mit der „frohen Botschaft“: „Gott
hat alle Menschen ohne Ausnahme lieb“ (S.120). Für undogmatisch denkende
Menschen müsste der im luftleeren Raum schwebende Glaubenssatz dieses
Theologen, der angeblich „zu den bedeutendsten katholischen Denkern der
Gegenwart (gehört)“, völlig unsinnig sein.[20]
Hat dieser wohlgenährte Priester (gemäß Bild) noch niemals
etwas von den Millionen und Abermillionen Dahinvegetierenden und Dahingemordeten
in Friedens- und Kriegszeiten gehört? Weitgehend außerhalb des
Bewusstseins der reichen Völker gibt es chronische Hungergebiete,
wo bis heute zahllose Menschen ohne Gottes Liebe verrecken. Sogar organisierten
Massen- und Völkermord mit Hunderttausenden, teilweise sogar mehreren
Millionen Toten, hat es lange nach Auschwitz und dem Gulag noch auf vier
Kontinenten gegeben. Hatte der allmächtige, barmherzige und gerechte
Gott auch diese zahllosen Opfer lieb? Wenn missionsversessene Theologen
diese drängenden Fragen schamhaft verschweigen, können sie darauf
zweifelsohne keine befriedigende Antwort anbieten. Sollte man nicht eher
zu der begründeten Ansicht gelangen, dass es Gott – wenn es ihn überhaupt
gibt – gänzlich kalt lässt, was mit seinen Geschöpfen geschieht?
Auch
die Trägerin des Friedensnobelpreises Rigoberta Menchú aus
Guatemala konnte nicht die Augen davor verschließen, dass die indianische
Bevölkerung ihres Landes in „Leid, Armut, Elend und Ungerechtigkeit“
lebte (S.114). Frau Menchú und ihre Gesinnungsfreunde entdeckten
nun allerdings erstaunlicherweise, „dass es kein Schicksal war, das Gott
uns auferlegt hatte, sondern das es die Menschen dieser Erde waren.“ Wild
entschlossen, Feuer und Wasser zu vereinen, fügt sie dann hinzu: „Ich
bin Christin, und als Christin beteilige ich mich an unserem Kampf.“ Kennt
sie die folgenden Verse aus den „Seligpreisungen“ des Wanderpredigers aus
Nazareth nicht: „Selig sind die Friedfertigen; denn sie werden Gottes Kinder
heißen. / Selig sind, die um Gerechtigkeit willen verfolgt werden;
denn das Himmelreich ist ihr“ (Mt 5,9f)? Warum ist Frau Menchú nicht
„fröhlich und getrost“, da es ihr und den anderen Notleidenden, so
sie denn voll gläubigen Vertrauens sind, „im Himmel wohl belohnt
werden (wird)“ (Mt 5,12)? Hat diese Christin nicht von Jesus nach Mt 5,39
gelernt, auch noch die andere Wange hinzuhalten?
Hält
sie nichts von der paulinischen Lehre, wonach jede Obrigkeit von Gott ist
(Röm 13,1)? Der Apostel kann hierüberhaupt
nicht missverstanden werden, wenn er weiter ausführt: „Wer sich nun
der Obrigkeit widersetzt, der widerstrebt Gottes Ordnung; die aber widerstreben,
werden über sich ein Urteil empfangen“ (Röm 13,2). Auch die übergroße
Menge der evangelischen und katholischen Christen im „Dritten Reich“ sah
ja dementsprechend in Hitler bis kurz vor Kriegsende den von Gott gesandten
Führer des deutschen Volkes und schickte nach dem gescheiterten Attentat
am 20. Juli 1944 noch heiße Dankgebete gen Himmel, wobei reichsweit
die Kirchenglocken ertönten… Hier wie an zahlreichen anderen Stellen
des „Ethikbuches“ wird die Wahrheit nur in dem bescheidenen Maße
angeboten, als sie den Zielen der zwölf modernen Jünger Jesu
nützt – der Verfasser der Religionspropaganda für sächsische
„Heidenkinder“. Die Missionare unter falscher Flagge erwähnen „religiöse
Grundsätze“, nach denen „weltweit“ Menschen „ihren Lebensstil […]
auszurichten versuchen“. Diese Gläubigen sollen sich angeblich „nicht
mit Elend, Ungerechtigkeit, Unduldsamkeit und Krieg abfinden“ (S.115).
Aus dem Zusammenhang kann man erschließen, dass u.a. dunkel auf die
„Befreiungstheologie“ und die „feministische Theologie“ angespielt wird,
die aber schwerlich mit der herrschendenExegese
in Übereinstimmung zu bringen sind und vom Vatikan abgelehnt werden.
Nach
dem kurzen Text „Auferstehung der Toten?“ (S.78) „ist der Tod ein Durchgang
zu einem ganz anderen, neuen und ewigen Leben. Dort herrschen Friede und
Glückseligkeit für alle.“ Allerdings räumt der Verfasser
etwas hilflos ein: „Wie das alles vor sich gehen kann, bleibt letztlich
ungewiss.“ Anschließend wird von der Bibel behauptet, sie drücke
die Hoffnung aus, „Gott wird abwischen alle Tränen und der Tod
wird nicht mehr sein. Weder Leid, noch Geschrei, noch Schmerz wird sein.“[21]
Das bedeutet aber implizit, dass die letztgenannten höchst unerfreulichen
Dinge im Diesseits sehr wohl mit Billigung oder gar durch Veranlassung
des „Weltenlenkers“ verbreitet werden. Sollte sich da Rigoberta Menchú
nicht noch etwas bis zur Erlangung der ewigen Seligkeit gedulden? Auch
Lazarus konnte nach Jesu Worten seinen Lohn für unermessliches irdisches
Leid erst im Himmel erlangen; er kam überhaupt nicht auf den Gedanken,
gegen schreiende Ungerechtigkeit unter Gottes Sonne zu kämpfen (Lk
16, 19-25)!
Der
unsägliche katholische Theologe Denzler erwähnt noch ein angebliches
Hauptgebot als Zitat des angeblichen Menschheitsbeglückers aus Nazareth:
„Höre Israel! Der Herr ist unser Gott, der Herr und sonst keiner“
(Mk 12,29). Wieder wird nicht problematisiert, dass die Christenheit ja
keinesfalls mit „Israel“ angeredet wird und auch diese Anrede wie das Jesusgebot
in Mt 10,5 eindeutig klar stellt, dass der galiläische Wanderprediger
nur als religiöser Reformer innerhalb seines Volkes auftreten
wollte, keinesfalls eine Weltmission beabsichtigte.[22]
- Wenn Manès Sperber auf S.120 berichtet, noch vor dem Schulalter
habe er die Bibel und Grimms Märchen gelesen, dann drückt dies
eine tiefere Wahrheit aus, als viele Glaubenspropagandisten zuzugeben bereit
sind. Die biblischen Texte und Märchen haben viele Gemeinsamkeiten
und Berührungspunkte. Es gibt ein Buch mit dem Titel Das Märchen
im Alten Testament,[23]das
leider zu wenig bekannt ist.
In
dem Kapitel „Denkanstöße“ (S.100-103) präsentieren die
Atheistenjäger den Begriff „Ethik des Judentums“ und behaupten dann
dreist, in dieser seien „Menschheitsfragen mit religiösen Wissensbeständen
verknüpft“ (S.100). Streng genommen kommen in mehr als 95% der alttestamentlichen
Texte wirkliche Menschheitsbezüge nicht vor. Die Israeliten sahen
sich als das von „Gott Jahwe auserwählte Volk“: Noah, Abraham, Mose
und David hatten angeblich mit ihrem himmlischen Schutzherrn einen „ewigen
Bund“ geschlossen“. Zur Zeit der so genannten „Landnahme Kanaans“ wurden
die dort lebenden kleineren Stämme nach dem Zeugnis des AT und auf
Befehl des Völker mordenden Jahwe weitgehend ausgerottet. Im Übrigen
interessierten die Nachbarvölker kaum, da sie alle „Götzendiener“
waren. Hatten die lange halbnomadisch lebenden Israeliten dagegen Auseinandersetzungen
mit mächtigen Hochkulturen (Ägypten, Babylonien, Assyrien, Rom)
und wurden von ihnen unterworfen, dann geschah dies angeblich, weil ihr
strenger, aber gerechter Bundesgott sie wegen Glaubensabfalls oder anderer
schwerer Sünden strafen musste.
5.Das
religiös-weltanschauliche Dreiklassensystem-
aus dem „Ethikbuch“ destilliert
Ähnlich
wie Preußen ein Dreiklassenwahlrecht gemäß dem
Steuereinkommen hatte, kann die Bundesrepublik Deutschland in religiös-weltanschaulicher
Hinsicht in drei Bevölkerungsgruppen eingeteilt werden:1)
die christlichen Glaubenskonzerne als de facto (und teilweise verfassungswidrig)
höchstprivilegierte Gruppe und Verkörperung des „Staatskirchentums“;
2) nichtchristliche Hochreligionen (besonders das Judentum und der Islam)
sowie Freikirchen u.a. Sondergruppen; 3) einerseits die „Sekten“, okkulten
und Psychogruppen sowie andererseits die Nichtreligiösen. Dass die
meisten Sympathien der Lehrbuchautoren bei den Großkirchen in der
ersten Kategorie liegen, kaschieren sie nur notdürftig. Sie müssen
ja „einen Türken bauen“,[24]
so dass man sie wenigstens auf den ersten Blick für „tolerant“ hält.
Beim zweiten Blick sieht die Sache schon ganz anders aus, besonders im
Hinblick auf Gruppe 3 – den Gemischtwarenladen der weltanschaulichen Parias!
Den
„gottlosen Ethikkindern“ wird abverlangt, dass sie alles Wesentliche über
die kleine jüdische Gemeinschaft zusammentragen und besprechen (S.97).
Dabei empfehlen die religiösen Expansionisten ausdrücklich, dass
sich ihre Gesinnungsopfer bei der jüdischen Gemeinde, sehr gern auch
bei
der Kirchengemeinde oder beim Pfarrer nach Einzelheiten erkundigen
(S.105). Anschließend wird über den Islam viel, hauptsächlich
natürlich Positives erzählt. Dass er allerdings nicht erste Wahl
des Autorenteams ist, merkt man spätestens in dem Unterkapitel „Missbrauchte
Religion“ (S.116f). In einem Gespräch mit einem deutschen Reporter
gibt ein ägyptischer Richter und Schriftsteller zu, „die Fanatiker
in den islamischen Ländern (arbeiteten darauf hin,) die Welt zu erobern“.[25]
- Als vorwiegend südasiatische Religion wird schließlich noch
der Buddhismus auf immerhin 15 Seiten vorgestellt (S.172-187). Dabei verlangt
das „Ethikbuch“, dass nun das Leben eines buddhistischen Jugendlichen in
Deutschland beschrieben wird. Auch wird wieder gedrängt, ein buddhistisches
Zentrum aufzusuchen, wobei aber nur zwei angegeben sind (S.186).[26]
In
die dritte Gruppe fallen unerwünschte, missbilligte und offen bekämpfte
Glaubens- und Weltanschauungssysteme. Zu dem ersten Teilbereich rechnen
die Sekten sowie die okkulten und Psychogruppen. Insbesondere die Sekten,
die wohl am stärksten aktiv aus diesen drei Sondergemeinschaften in
der Öffentlichkeit in Erscheinung treten, werden grundsätzlich
mit erheblichen Vorbehalten aufgenommen oder gar als gefährlich abqualifiziert.
Dies kann auch kaum anders sein, wenn die angeführte Definition von
einem so genannten „Sektenbeauftragten der Evangelischen Kirche“ (S.132)
stammt. Dieser bereits qua Amt parteiische Mensch erscheint zwei Seiten
weiter schon zum scheinbar unparteiischen „Sektenexperten“ mutiert! Ursprünglich
seien die „,Sekten’ [Achtung: Anführungszeichen nicht vergessen!]
Abspaltungen von einer großen Kirche oder Religion“. Die „erneuerungswilligen
Kräfte“ schlügen jedoch häufig „einen einseitigen und problematischen
Weg ein: Aus der Erneuerungsbewegung wird eine Sekte, wenn […] die Abspaltung
von sich behauptet, den einzigen Weg zur Wahrheit gefunden zu haben.“[27]
Der
Lieblingsfeind unter den Sondergruppen ist die Scientology-Organisation,
die als Wirtschaftsunternehmen mitüberwiegend
finanziellen Interessen dargestellt wird. Dass die Großkirchen mit
ihrer üppigen staatlichen und privaten Alimentierung derartige materielle
Interessen etwa nicht hätten, kann kaum ein ehrlicher Mensch behaupten.[28]
Außerdem informiert das Werk darüber, den Scientologen würden
vom Verfassungsschutz geradezu umstürzlerische Bestrebungen nachgesagt.
Sie sollen darauf aus sein, die Meinungsfreiheit sowie das für alle
geltende Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit abschaffen
zu wollen (S.130). Dagegen kann man allerdings einwenden, dass die christlichen
Staatsusurpatoren den Konfessionslosen und Atheisten so gut wie keinerlei
weltanschauliche Meinungsfreiheit vor einer größeren Öffentlichkeit,
in den von ihnen beherrschten Medien oder auch in ihren Lehrmitteln einräumen.
Ein beredter Beweis dafür ist das hier besprochene „Ethikbuch“, das
einem rein religiösen Tarnunterricht missionsversessener Jenseitsideologen
dient. Und wegen des Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit
sollten diese Heuchler oder Ignoranten endlich die vielen „dunklen Seiten“
ihrer Bibel zur Kenntnis nehmen und z.B. die Menschenfresserei als göttliche
Strafe[29]sowie
die indirekte Selbstverstümmelungsempfehlung ihres Herrn und Meisters
Jesu beachten[30],
der auch zahlreiche Verrückte folgten.
Besonders
empörend ist, dass in dem vorliegenden Buch das „Inquisitionsprinzip“
seine Wiederauferstehung erlebt, in dem Ankläger und Richter in Personalunion
vereinigt sind und ein Verteidiger nicht vorgesehen ist:
Ein „Sektenbeauftragter“ der Evangelischen Kirche macht sich wie ein Biedermann
anheischig, ganz ausgewogen und unparteiisch über das „Sektenproblem“
zu sprechen.[31]
Er behauptet – damit sicher zu recht: „Viele Gruppen arbeiten mit regelrechter
Gehirnwäsche“ (S.132). Es fehlt natürlich wieder der Hinweis,
dass viele Versprechungen der Sekten sich nicht wesentlich von denen der
staatsnahen Glaubenskonzerne unterscheiden. Als kleine, aber z.T. viel
rührigere Konkurrenzunternehmen sollen sie offensichtlich madig gemacht
werden. Die missionierenden Kreuzritter, die dieses „Ethikbuch“ in heiligem
Eifer zusammengekocht haben, wiesen es sicher entrüstet weit von sich,
wollte man ihnen unlautere Absichten wie „Gehirnwäsche“ unterstellen!?
Mit der gleichen Scheinheiligkeit wird suspekten Gruppen angelastet, sie
böten Hilfe an, wollten aber den anderen eigentlich nur zu sich selbst
hinüberziehen (S.129). Was tun die Großkirchen jedoch eigentlich
anderes, wenn sie für generalstabsmäßig geplante Mitgliederwerbung
Millionenbeträge an die besten Werbeagenturen ausgeben und sich hier
keineswegs auf die angebliche „Kraft des Gebets“ verlassen? Jetzt blättert
der evangelische Großkonzern mal eben für die gute Sache „Image-Kampagne“
1,5 Millionen Euro an Leute vom Fach hin. Für diakonische und soziale
Hilfsprojekte lassen diese Edellutheraner mit der unübertroffenen
Wertekompetenz jedoch bei ihren Schäfchen sammeln und beteiligen sich
offensichtlich nur ideell, d.h. mit schönen Worten und Gebeten, an
den Hilfsmaßnahmen![32]
Die
Ehrlichkeit gebietet zuzugeben: Jede religiöse Gemeinschaft
behauptet, den einzigen oder jedenfalls den besten Weg zur Wahrheit
gefunden zu haben. Das ist kein Exklusivcharakteristikum einer Sekte, wie
man aus dem tendenziösen Dialog mit dem Sektenjäger entnehmen
könnte und wohl auch sollte (S.132). Kurz darauf berichtet das „Ethikbuch“
davon, dass die Zeugen Jehovas eine Bluttransfusion aus religiösen
Gründen ablehnen (S.133). Es gibt jedoch die – hier nicht erwähnte
evangelische
Brüdergemeinde, die genauso verfährt. Es gab dazu vor Jahren
ein Aufsehen erregendes höchstrichterliches Urteil, das teilweise
auf großes Unverständnis stieß. Es förderte nämlich
den Eindruck, das Grundrecht auf „Religionsfreiheit“ werde vom Bundesverfassungsgericht
absolut als höchstes Rechtsprinzip gesetzt![33]
6.Von
der geistigen Vergewaltigung der Nichtreligiösen in der Schule
bis
zu ihrer weltanschaulichen Deklassierung und Entrechtung
Die
konfessionslosen Schüler müssen sich zwar bis zum Überdruss
mit allen möglichen einseitig schön geredeten Ausprägungen
des Christentums und anderer Religionen beschäftigen, mit ihrer eigenen
Lebensweise und Weltanschauung dürfen sie sich aber gemäß
dem Lehrbuch nicht auseinandersetzen. Der sächsischen Bevölkerungsmehrheit
der Konfessionslosen wird keine eigene Sittlichkeit zugebilligt sowie kein
offizielles Gesprächs- und Diskussionsforum eingeräumt. Wir
konstatieren nämlich eine vollkommene Fehlanzeige, was die eigentlich
unabweisliche Frage anlangt: Versuche zu erklären, warum du Atheist,
Agnostiker, kritischer Rationalist, konfessionsloser Humanist bist. Niemals
gibt es in dieser unerträglich einseitigen „Ethik“-Kompilation auch
nur ansatzweise den Versuch, eine nicht religiöse Lebensweise zu begründen
und auch Atheisten Sittlichkeit zuzugestehen. In diesem zusammen
gebosselten Mach(t)werk moderner Kreuzritter wird gewissermaßen als
I-Tüpfelchen der schulischen Heidenmission eine umfangreiche Anzahl
religiöser
Begriffe und Kontaktadressen in den beiden Anhängen[34]
abgedruckt. Andererseits bleiben – eine weitere Ungeheuerlichkeit! - sämtliche
Namen und Anschriften der zahlreichen Konfessionslosen- und humanistischen
Verbände völlig unerwähnt. Das kann niemals ein Versehen
sein, nein, dahinter verbirgt sich eine ausgeklügelte Strategie der
klerikalen Indoktrinateure, die die Uhr gewaltsam zurückdrehen wollen.
Dahinter steht meines Erachtens schon ein verschwörungsähnliches
Verhalten erzkonservativer Jenseitsideologen, die geistig einem vordemokratischen
Staat mit theokratischen Attributen näher stehen als unserer modernen
laizistischen Gesellschaft mit religiösen Restbeständen. Gähnt
dahinter letztlich nicht ein ungeheuerlicher Abgrund mehrfachen Verfassungs-
und Grundrechtsbruchs (weitere Einzelheiten dazu siehe Kapitel 10)?
Die
konfessionslosen und atheistischen Schüler werden in schamlosester
Weise gezwungen, selbst
beim hartnäckigen Versuch ihrer Missionierung mitzuhelfen!
Nach der Lektüre zweier Seiten über Christentum und Islam sollen
sie sich zuerst den Kopf darüber zerbrechen: „Was soll, was kann Religion?“
Als Arbeitsanweisung folgt dann: „Notiert und diskutiert eure Meinungen
und Erwartungen“ (S.109). Später werden sie aufgefordert, eine Reihe
von Nachforschungen über Kirchen- und Religionsgemeinschaften anzustellen,
z.B. welche in der Umgebung tätig sind und welche Gruppen „im Telefonbuch
oder im Internet […] unter dem Stichwort ,Kirche’ eingetragen sind“ (S.135).
Die Überlegung christlicher Indoktrinateure geht offenbar dahin, dass
die „Heidenkinder“ dann am ehesten in die Fänge einer der staatskirchlichen
Einrichtungen geraten und nicht etwa Moslems oder Buddhisten werden. Dass
nun wenigstens anschließend aus Gründen der Parität[35]
noch unter Freidenkern, Humanisten, Atheisten u.ä. Stichwörtern
im Internat nachgesehen wird und eine Diskussion über die Ergebnisse
beginnt, fällt den klerikalen Fanatikern nicht im Traume ein…
An
anderer Stelle sollen religiöse Verhaltensweisen beschrieben
und erörtert werden, „mit denen auch nichtreligiöse Menschen
etwas anfangen können“ (S.111). Die militanten Atheistenjäger
schrecken nicht einmal davor zurück, ihre unschuldigen Opfer gleichsam
mit der Brechstange dazu zu zwingen, sich selbst religiösen Vorstellungswelten
anheim zu geben und „ein eigenes ,Bekenntnis’ zu verfassen“ (S.121) Es
ist kein Irrtum möglich: die „sittenlose“ Atheistenbrut soll sich
eine eigene Religion aus den Versatzstücken der S.120f zusammenzimmern,
wo ein Jude, ein katholischer Theologe und ein deutscher Moslem von den
vermeintlichen Glanzlichtern ihrer jeweiligen Religion bekenntnishaft schwärmen.[36]
Die säkularen Schüler werden sogar mit sinnlosen, weil rein hypothetischen
Fragen über ein angebliches Leben nach dem Tode traktiert. Sie sollen
sich ein Leben im Jenseits ausmalen und Visionen einer neuen Welt zu Papier
bringen (S.79). Wieder einmal findet sich auch ein haarsträubender
Beleg für meine häufige Beobachtung, dass manch ein guter Kabarettist
seinen Meister in christlichen Eiferern findet: „Erkundet den Friedhof
eurer Stadt. Sucht Grabinschriften und Bilder, in denen ihr die Hoffnung
auf ein Wiedersehen erkennt“ (S.79). Geradezu irrwitzig ist das Ansinnen
an die Indoktrinationsopfer, die Rückwirkung der Jenseitshoffnung
auf das diesseitige Leben zu untersuchen (S.79).[37]
Den
unmoralischen „Heidenkindern“ wird schließlich auf S.133 abverlangt,
das Gespräch mit einem „Sektenbeauftragten“ fortzuführen (der
dann mutmaßlich für seinen Glauben wirbt und andere Überzeugungen
herabsetzt). Am Schluss des Kapitels wird den „Ethikschülern“ die
Aufgabe zugemutet, „ein Plakat oder einen Beitrag für die Schülerzeitung
(zu entwerfen), mit dem ihr eure Mitschüler vor so genannten ,Sekten’
warnen könnt“ (S.143). Drei Sätze weiter verlangen die christlichen
Missionare: „Besucht die Kirche oder den Versammlungsraum einer kleineren
Religionsgemeinschaft in der Nähe!“ Die klerikalen Rattenfänger
fordern die Schüler damit erneut nachdrücklich zum Besuch einer
kirchlichen Veranstaltung auf. Dass solch psychischer Zwang offen gegen
die Weltanschauungsfreiheit verstößt, vergessen(?) die modernen
Kreuzritter selbstverständlich zu erwähnen.
Eigentlich
haben sich die fanatischen Jenseitsideologen nur eine Frage (noch?) verkniffen:
In welche Kirche möchtest du am liebsten eintreten?
Was
früher für die Juden galt, gilt heute – uneingestandener Maßen
– für die Nichtreligiösen: „auch mit den allmählich gerechteren
Gesetzen blieb ein Unterschied zwischen den amtlichen Versprechungen und
den tatsächlich herrschenden Verhältnissen“ (S.94). Die Versprechen
bezogen sich auf Gleichberechtigung, Nichtdiskriminierung, öffentliche
Anerkennung. So soll es kein Märchen sein, dass sich nach dem
Grundgesetz
die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit auch auf „irreligiöse, ja sogar
religionsfeindliche Weltanschauungen (erstreckt)“.[38]In
Sachsen (und anderswo) maßen sich dagegen militante Vertreter der
20 – 30%-igen christlichen Minderheit an, Angehörige der bis zu 80%-igen
konfessionslosen Mehrheit[39]
mit Missachtung, Herabsetzung und überwiegendem Totschweigen zu begegnen[40].Besonders
unanständig und verwerflich ist es, wenn moderne Kreuzritter das trojanische
Pferd„Ethikunterricht“ unter hochselektiver
und manipulativer Stoffauswahl und Verfälschung von Tatsachenbis
zu offensichtlich mehrfachem Verfassungsbruch[41]
für ihre selbstsüchtigen Ziele einsetzen – und dabei von ihrem
unzimperlichen Kumpan mit dem Tarnanstrich „weltanschaulich neutraler Staat“
noch in volksbetrügerischer Weise gefördert werden!
7.Zusätzliche
Unmoral eines „Ethikbuches“ für die trickreicheHeidenmission:
diemanipulierte
Bevölkerungsstatistik -ohne
die bösen Atheisten!
Auf
S.134 ihres Indoktrinationskompendiums betreiben die staatlich konzessionierten
Heidenmissionare von heute einen veritablen Gottlosenexorzismus mit Hilfe
eines durchaus verdächtigen Dialogs (zwischen der Stichwortgeberin
Julia und einem Sektenjäger) sowie eines getürkten Schaubildes
über „Angehörige von Religionsgemeinschaften in Deutschland“.
Dabei stand augenscheinlich der unheilige Geist der Manipulation und des
Volksbetruges Pate. Demzufolge droht – natürlich! -ein
überdimensioniertes Kreuz für die staatsnahen Glaubenskonzerne
in der Mitte, während für den Sammelbegriff der Freikirchen ein
Logogramm und für die drei nichtchristlichen Religionen Symbole in
Einheitsgröße abgedruckt werden – unbeschadet der ungleichen
Zahl der Anhänger. Voller Empörung muss hier gleich angemerkt
werden, dass diese Zusammenstellung offensichtlich absichtsvoll
aus
Gründen der massiven Religionspropaganda verfälscht ist, wird
doch in staatschristlicher Intoleranz die größte Minderheit
in Deutschland unterschlagen: die Konfessionslosen, Atheisten, Agnostiker,
Rationalisten mit mehr als 20 Mio. (zusätzlich gibt es noch ebenfalls
rund 20 Mio. Mitglieder der Großkirchen, die nicht mehr an Gott glauben!).
In
dem manipulierten Diagramm werden sogar noch die Mormonen mit 36 000 Angehörigen
abgedruckt, während die 555-mal so große Zahl Nichtgläubiger
mir nichts dir nichts unter den Tisch fällt! Die Konfessionslosen
werden natürlich zu Recht als unvergleichlich bedeutendere Bedrohung
angesehen als eine so kleine Glaubensgemeinschaft. Ein vollständiges
und ehrliches Schaubild hätte betitelt werden müssen „Die religiös-weltanschauliche
Zusammensetzung der Einwohner Deutschlands“, wobei sich dann deutlich
unter Einschluss der Konfessionslosen die Gesamteinwohnerzahl von 82
Mio. Menschen ergeben hätte. In dem nach dem gewünschten
Ergebnis frisierten Schaubild - jeder glaubt vorgeblich an denselben Gott
unter verschiedenem Namen! - muss jeder Skeptikerselber
ermitteln, dass alle Zahlen nur 60,38 Mio. Personen ergeben. Erst dann
stößt er durch weitere Überlegungen und Berechnungen darauf,
dass 21,62 Mio. Menschen fehlen. Diese müssen dann zwangsläufig
die Unpersonen der „Gottlosen“ sein, die klammheimlich unter den Tisch
der Rosstäuscher mit dem hohen moralischen Anspruch gefallen sind!
Möglicherweise
haben die staatskirchlichen Agitatoren, die für das sächsische
„Ethikbuch“ verantwortlich zeichnen, bei dem künstlich-kunstvollen
Verschwindenlassen einer umfangreichen deutschen Bevölkerungsgruppe
eine geistige Anleihe bei der fundamentalistischen CSU aufgenommen. Diese
„vergaß“ nämlich die gleiche Personengruppe - weil sie sie vermutlich
überhaupt nicht als bayerische Bürger vorgesehen hat. In einem
offiziösen Bändchen aus München[42]
bleiben kirchenfreie Menschen ebenfalls völlig ungenannt:
Römisch-katholisch69,9
%
Evangelisch25,7
%
Andere
Konfessionen4,4
%
Diese
drei Werte ergeben zusammengerechnet genau 100 %! Konfessionslose und nichtchristliche
Religionsanhänger wie Moslems zählen nicht dazu. In einem Brief
an den bayerischen Justizminister fragte ich deshalb an: Wieso gibt
es nach Ihrer offiziellen Religionsstatistik überhaupt keine Konfessionslosen
und Moslems in Bayern? Die Antwort, die zuständigkeitshalber
vom Kultusministerium kam, erklärte die manipulierten Prozentangaben
ganz scheinheilig damit, man habe nur den religiösen Bevölkerungsanteil
erfassen wollen. Dann hätten es allerdings Ehrlichkeit und Klarheit
unbedingt erfordert, diese einschränkende Bedingung den Lesern auch
deutlich mitzuteilen, wollten sich die Verantwortlichen nicht dem Verdacht
des Volksbetruges aussetzen. So haben die fundamentalistischen Zahlenjongleure
mal eben mehr als eine Million bayerischer Mitbürger mit unerwünschter
Weltanschauung unter den Teppich gekehrt!
8.Heuchlerische
Ethikrichtlinien: es trieft und mieft von „Toleranz“ -
trotzdem:
Indoktrination und (Zwangs-)Mission der „Heidenkinder“
Die
sächsischen Ideologen des Religionsersatzunterrichts „Ethik“ haben
gewiss über ihren Tellerrand nach Bayern geschielt. Dort wird die
rhetorische Frage, womit sich der „Ethik-Unterricht“ beschäftige,
in sehr verdächtiger Weise wie folgt beantwortet: „Eigentlich mit
all dem, was im Religions-Unterricht auch behandelt wird. Nur eben unter
religiös
neutralen Gesichtspunkten. Dazu kommen multi-kulturelle und auch multi-religiöse
Überblicke.“[43]
Dass der Begriff der „Weltanschauung“ bzw. ein Hinweis auf eine areligiöse
Weltdeutung fehlt, ist gewiss beabsichtigt und kein Versehen. Später
heißt es: „Der Ethikunterricht orientiert sich an den sittlichen
Grundsätzen, wie sie in der Verfassung des Freistaats Bayern und im
Grundgesetz für die BRD niedergelegt sind.“ Damit entdeckt ein Kundiger
sogleich den Primat des Christentums, dem die allermeisten Ethikschüler
ja gerade entkommen wollten.[44]
Anschließend folgt eine der ganz wenigen Stellen, wo der umfassende
Begriff der „Weltanschauungen“ einmal ausdrücklich genannt wird: „Im
Übrigen berücksichtigt er [der Ethikunterricht bayerischer Prägung]
die Pluralität der Bekenntnisse und Weltanschauungen.“[45]
Später
fällt der CSU-Lehrplan wieder in eine Terminologie zurück, in
der diesseitige Lebensentwürfe von Haus aus keinen Platz haben,
so wenn von Schülern gesprochen wird, „die aus verschiedenen Kulturkreisen
stammen“ und der einzelne „seine
eigenen kulturellen und religiösen Wurzeln […] erkennen (soll)“
(Hvhg. KU). Später ist dementsprechend die Rede von den „wesentlichen
Grundlagen der Kulturen und die sie prägenden Religionen“. Das letzte
Thema dieses Zwangsersatzfachs für die 10. Klasse lautet zwar:„Antworten
verschiedener Weltanschauungen“, jedoch erscheint dann sofort wieder das
mythologische Wesen „Gott“, dem „Erlösung und Zukunft“ auf dem Fuße
folgen, um dann mit „Frieden“ abzuschließen. - Der ganze bayerische
Ethikunterricht ist direkt und indirekt von religiösen Bezügen
und Botschaften durchsetzt; von Atheismus, Agnostizismus, Freidenkertum,
kritischem Rationalismus, Säkularismus, areligiösem Humanismus
weit und breit keine Spur. Diese Geisteshaltungen sind damit als unerwünscht
gebrandmarkt. Der missionierende und indoktrinierende Ethikunterricht aus
München hat damit möglicherweise wenigstens teilweise als Vorbild
für die CDU in Sachsen gedient in ihren wenig drapierten Re- und Neuchristianisierungsanstrengungen.
Zu
den Aufgaben und Zielen des Zwangsfachs in Sachsen kann man im Internet
lesen: „Wesentlicher Bezugspunkt für den Ethikunterricht ist die Sinnfrage
menschlichen Lebens. […] In seinen inhaltlichen Festlegungen stützt
sich der Lehrplan auf die sittlichen Grundsätze, auf denen unser Grundgesetz
und die Menschenrechtserklärungen der Vereinten Nationen beruhen,
z.B. Menschenwürde, Freiheit, Toleranz, Gerechtigkeit, Gewaltlosigkeit.“
Wenn von Werte bezogenem Handeln oder der Sinnfrage menschlichen Lebens
die Rede ist, sind die Glaubenspropagandisten für bekannte Religionen
nicht weit, wie es auch der casus Bavariae bewies. Besonders hellhörig
muss man werden, wenn - wie in den sächsischen „Ethikrichtlinien“
und ähnlichen unseriösen Bürokratenabsonderungen - der Begriff
„Toleranz“ in geradezu inflationärer Weise benutzt wird; dann will
man nach meinem Befund die eigene Intoleranz gegenüber säkularen
Weltdeutungenweniger auffällig
werden lassen. Um die Rechristianisierung durch die Hintertür möglichst
ungestört vorantreiben zu können, bedient man sich eines ausgeklügelten
Arsenals wohlklingender Begriffe, die angeblich das gesamte Spektrum der
Weltdeutungen und der sittlichen Menschheitsgrundlagen abdecken. So wird
kühn postuliert, um die Öffentlichkeit ruhig zu stellen oder
zu verdummen: „Alle Lehrplaninhalte und Lernziele bilden eine Einheit.
Die Tiefe der Sinnfrage erschließt sich aber erst in der Auseinandersetzung
mit weltanschaulichen, religiösen und philosophischen Deutungsansätzen.“
In dem besprochenen „Ethikbuch“ fand ich neben einem Umfeld von unspektakulären
Alltagssituationen oder Standardkonflikten ausschließlich religiöse
Handlungsanleitungen, die die Jenseitsbezüge ganz überwiegend
als Tatsachenbehauptungen drapierten, aber oft so, wie Märchenerzähler
ihrer erfundenen Welt Leben einhauchen.
Ähnliche
Dichtung statt Wahrheit hat man augenscheinlich vor sich, wenn geschrieben
steht: „Für den Ethikunterricht […] ist es unerlässlich, unterschiedliche
weltanschauliche Standorte aufzuzeigen und sich mit ihnen auseinander
zusetzen. Der Unterricht darf in keiner Weise ideologisch indoktrinieren,
muss aber auch die Gefahr der Indifferenz vermeiden“ (Hvhg. KU). In dieser
Leitlinie ist noch der umfassende Begriff der Weltanschauung adjektivisch
vorhanden, er verflüchtigt sich dann aber zusehends, so dass er praktisch
in Ich bin gefragt 7/8 keinerlei Bedeutung mehr hat - zugunsten
der engeren, in den leuchtendsten Farben ausgemalten Vorstellung von einer
Religion, die einen mit Gottes Hilfe das ganze Leben am besten bewältigen
lässt. Das Leitmotiv, das in allen nur denkbaren Schattierungen und
„Fokussierungen“ vom Beginn des Zwangsfachs bis zum endgültigen Verlassen
der Schule das ganze Sein des Schülers porentief durchdringen soll,
sind dann auch selbstverständlich die Jenseitsideologien. Dazu heißt
es programmatisch, aber sicher nicht ungeheuchelt:„Bei
diesem Unterrichtsschwerpunkt geht es nicht um die Beeinflussung in missionarischer
Absicht, sondern um Information, Vertiefung des Allgemeinwissens und um
die Weckung von Verständnis für verschiedene religiöse Weltdeutungen.
Es sollte aber für die Schüler erfahrbar werden, dass der Mensch
seine Existenz in übergreifenden Zusammenhängen deuten kann.
Religiöse Begriffe sollten mit Einfühlungsvermögen und in
toleranter Haltung vermittelt werden.“ Dieser Text ist so wunderschön
durchkomponiert, dass man Tränen der Rührung vergießen
könnte – übersähe man den auffällig-unauffällig
drapierten Pferdefuss: rationale, diesseits bezogene Weltdeutungen glänzen
wieder wie immer durch Abwesenheit!
Der
„Ethikunterricht“ zeigt also im Idealfall „unterschiedliche weltanschauliche
Standorte“. Das „Lehrbuch“, das für zwei Jahrgänge herhalten
soll, lobt und rechtfertigt jedoch ausschließlich bestimmte religiöse
Lehren, während es andere angreift und säkulare Weltdeutungen
praktisch mit Totschweigen übergeht.[46]Wenn
man über das Zwangsersatzfach liest: „Der Unterricht darf in keiner
Weise ideologisch indoktrinieren“ oder „in missionarischer Absicht“ beeinflussen,
dann muss man diesen Vorbehalt im Hinblick auf das überprüfte
Buch entweder als volksbetrügerische Schutzbehauptung einstufen oder
das Unterrichtswerk als vollkommen misslungen ansehen, weil es augenscheinlich
genau das Gegenteil von dem tut, was die Ethikrichtlinien nie müde
werden, als Grundlage des Zwangsunterrichts zu behaupten. Wegen
der Genehmigung des Buches durch das Kultusministerium in Dresden muss
man jedoch annehmen, dass die Unterrichtsziele in Wahrheit – trotz der
Ethikrichtlinien! - genau denen entsprechen, die aus dem Lehrbuch
heraus destilliert werden können. Übrigens steht auch in den
thüringischen „Rahmenbedingungen für den Religionsunterricht
und den Ethikunterricht“ klipp und klar: „Der Ethikunterricht ist weltanschaulich
neutral, er darf daher nicht als Verkündigung von Glaubenswahrheiten
und Weltanschauungen bestimmter Gemeinschaften ausgestaltet werden“ (Hvhg.
KU). Merke: Wenn etwas im politischen oder gesellschaftlichen Leben verdächtig
oft und variantenreich immer wieder beschworen wird, soll häufig nur
die hässliche Tatsache verschleiert werden, dass die Wirklichkeit
genau so ist, wie sie z.B. nach den zitierten Richtlinien auf keinen Fall
sein dürfte.
Nach
dem Lehrplan der 7. Klasse des Gymnasiums ab 2000 sollen u.a. 16 Unterrichts-Stunden
dafür verwandt werden, dass die Schüler Einblick gewinnen in
„Religionen und Weltanschauungen zwischen Konflikt und Toleranz“. Zur „Zivilcourage“
soll es dabei gehören, für die „Anpassung und Bewahrung der eigenen
Identität“ sowie die „Wahrnehmung persönlicher Rechte“ einzutreten.
Als besonders bezeichnete Rechte nennen dann die missionarischen Richtlinienverfasser
für Ethik – das ist kein Witz: „Teilnahme am Religionsunterricht,
an Feiertagsgottesdiensten“,„Tragen
des ,Kopftuchs’ im Islam“,[47]
„Konfessionelle Schulen, Fach Religion in der staatlichen Schule“. Unter
„Beispiele aus dem Erfahrungs- bzw. Informationsbereich der Schüler“
werden u.a. „glaubensverschiedene Ehen“ und die „Situation von Christen
in der DDR“ genannt. Dem entsprechend druckt das Buch für den sächsischen
Religionsersatzunterricht auf S.19 in einem kleinen Rechtekatalog für
Heranwachsende („Du hast das Recht, du zu sein“) auch das wahrscheinlich
erste theologische Menschenrecht ab: „Du hast das Recht, deinen eigenen
Glauben zu finden“. Die Möglichkeit, eine nichtreligiöse,
gar atheistische Weltsicht zu haben und gegen staatschristlichen Druck
zu behalten, ist den Ostlandmissionaren ganz offenkundig ein teuflischer
Gräuel, der mit solcher Art „Ethik“ mit Stumpf und Stiel ausgerottet
werden soll.
Die
„Richtlinien“ für das Zwangsersatzfach und das zusammen gekochte Werk
Ich
bin gefragt triefen infolgedessen von christlicher bzw. religiöser
Ideologie, die jedoch aus durchsichtigen Gründen zur Tarnung mit der
ständig im Munde geführten „Toleranz“ verbreitet wird. Die klerikalen
Wölfe im Schafspelz verfassungstreuer Bildungsbeauftragter können
meines Erachtens schlecht verbergen, dass sie die „böse Atheistenbrut“
am liebsten gleich in den christlichen Indoktrinationsunterricht, der eindeutig
ihre erste Wahl ist, hinein pressen möchten. Im „Religionsunterricht“
als einzigem Grundgesetz notorischem Schulfach (!) gibt es jedoch umgekehrt
keine Werbung für den angeblich „weltanschaulich neutralen Ethikunterricht“
oder dafür, nicht zum Gottesdienst zu gehen. Über die
„Benachteiligung der Konfessionslosen und Atheisten“ in der Bundesrepublik
wird vielleicht deswegen nicht geredet, weil diese bedeutende Personengruppe
oftmals schon durch miese Taschenspielertricks aus dem Gesichtskreis der
„toleranten“ Staatschristen beseitigt wird.[48]
In keiner der mir bekannten „Ethikrichtlinien“ findet sich übrigens
ein Hinweis darauf, dass auch über die zahlreichen Schattenseiten
der Jenseitsideologien informiert werden muss: Religionsverbrechen, schreiende
Widersprüche und menschenrechtsfeindliche Darstellungen in den „heiligen
Büchern“, einander ausschließende Lehrmeinungen in den behandelten
Glaubensrichtungen. Für diese „Kehrseite der Medaille“ gibt es offensichtlich
kaum „Toleranz“, weil das die Indoktrinationsanstrengungen deutlich behindern
würde.
In
einem Arbeitspapier vom Mai 1998 über das Thema „Jüdischer und
christlicher Religionsunterricht in Sachsen“[49]
schreibt Dr. M. Sander-Gaiser einige bemerkenswerte Dinge. Unter „Ausgangsituation
der Schüler und Lehrplan“ heißt es, der jüdische Religionsunterricht
kenne „nicht ein häufiges Problem christlichen Religionsunterrichtes,
nämlich dass atheistisch und christlich erzogene Schüler in einer
Klasse zu unterrichten sind“ (Hvhg. Orig.).Dass
ist der Fluch der bösen Tat, dass nämlich grundsätzlich
Verkündigungsunterricht einer bestimmten Religion oder Konfession
vor glaubensmäßig weitgehend homogenen Klassen vorgesehen ist
als überlebte Perpetuierung alter kirchenstaatlicher Muster. Kurz
danach weist der Autor darauf hin, die Kirche habe in ihrer Geschichte
immer wieder formulieren müssen, „was für sie unbedingt und elementar
zum Christsein hinzu gehört“, „sei es, dass sie im Rahmen ihrer
Mission heidnische Völker unterrichtete, sei es, dass sie ihren
eigenen ,Laien’ die Summe ihrer Überlieferung näherbringen wollte“
(Hvhg. KU). Toleranz wird also auch in unserer Zeit nur nach Maßgabe
der unabänderlichen Notwendigkeiten gegenüber dem Judentum oder
anderen anerkannten Religionen zu erwarten sein; den Versuch einer Heidenmission
müssen die „armen Atheistenkinder“ bzw. religiöse Indoktrinierung
die lauen Taufscheinchristen mit staatlichem Zwang in Religion oderEthik
(ist ja doch Jacke wie Hose) über sich ergehen lassen -auch
wenn überall in Deutschland mehr Leute die Glaubenskonzerne verlassen,
als dass sie trotz millionenschwerer „Image-Kampagnen“ hineinfinden.
Die
Religionslehrerin für die jüdischen Gemeinden in Sachsen hat
z.Zt. „50 Schüler in fünf Klassen in Leipzig, Chemnitz und Dresden“.
Trotz dieser kaum nennenswerten Zahl heißt es anscheinend ernsthaft:
„Die Religionslehrerin will nun die gesellschaftliche Nische des Privatunterrichtes
der DDR-Zeit verlassen. Sie strebt nach Anerkennung ihres Unterrichts als
ordentliches Schulfach.“ In dem Abschnitt „Religionsunterricht in
einer atheistischen Mehrheitskultur“ wird die beachtenswerte „Schätzung
der jüdischen Religionslehrerin“ angeführt, wonach „nur die Hälfte
aller jüdischen Eltern in Sachsen ihre Kinder in den Religionsunterricht
(schickt).“ Christen sollen dies angeblich erstaunlich finden. „Sie diskutieren
in Sachsen eher die Frage, in welchem Rahmen – Gemeinde oder Schule – unterrichtet
werden soll. Kaum jemand bestreitet jedoch den Sinn des Unterrichts.“ Es
heißt dann weiter, es sei „interessant zu sehen, dass der Anteil
der Kirchenmitgliedschaft (20 - 30%) sich an den Schulen widerspiegelt.
Lediglich 20 - 30% der Schüler nehmen am Religionsunterricht teil.“
Beachtenswert ist hier besonders, dass man nach dieser Information lange
suchen muss und sie dann in einem unerwarteten Zusammenhang findet!
Ein
anderer Abschnitt beschäftigt sich mit den Motiven zur Teilnahme
am Religionsunterricht. Diese könnten innerhalb einer Klasse „stark
divergieren“. Zu den hauptsächlichen Beweggründen schreibt der
Verfasser des Papiers: „Das Spektrum reicht von: ,dem
kleineren Übel’bis hin zu
dem Wunsch, ,Christ
werden zu wollen’. Bisher zeigten sich die meisten atheistisch erzogenen
Schüler als interessiert an ihrem neuen Fach.“ Zu der ganz
kleinen Gruppe der jüdischen Schüler heißt es, sie „werden
zum Teil von ihren Eltern geschickt, zum anderen Teil kommen sie freiwillig.
Die erste Gruppe verläßt jedoch bald wieder den Religionsunterricht.“
Das ist schon sehr bemerkenswert! Geradezu befremdlich mutet es jedoch
an, dass jüdische Schüler, wenn sie kein anerkanntes Fach der
Glaubensindoktrination vorweisen können, „von ihren Direktoren aufgefordert
(werden), entweder am christlichen Religionsunterricht oder am Ethikunterricht
teilzunehmen“ (Hvhg. KU). Vermutlich
orientieren sich jetzt manche Politklerikalen in Sachsen, die sonst ständig
von „jahrzehntelanger atheistischer Unterdrückung“ gebetsmühlenhaft
jammern, an einer „christlichen Leitkultur“ in ihrem Herrschaftsbereich.
Das
übergestülpte westdeutsche Staatskirchentum gefällt nun
allerdings nicht sämtlichen „Altchristen“, die es wahrhaft ungleich
schwerer hatten als ihre herrlich und in Freuden lebenden westdeutschen
Brüder
und Schwestern in Christo. Während die CDU-Regierung und privilegienerpichte
„Neuchristen“ dem staatlich subventionierten „Religionsunterricht an den
öffentlichen Schulen“ den Vorzug geben, ziehen viele „Altchristen“
mit nachwirkender DDR-Sozialisation die von der Schule räumlich getrennte
eigenständige „Christenlehre“ vor. So wird angeblich bereits heute
„mehr Religionsunterricht als Christenlehre in Sachsen erteilt“. Der Verfasser
des Papiers fragt: „Was geschieht mit der Christenlehre, falls der Religionsunterricht
je flächendeckend zweistündig erteilt werden sollte?“ Dass die
Kirchenverfolgung in dem untergegangen ostdeutschen Staat möglicherweise
von interessierter Seite oftmals recht übertrieben dargestellt wird,[50]
könnte man aus folgender dokumentierter Äußerung in dem
Religionspapier entnehmen: „,Wir können die Errungenschaften der Kirche
in der DDR-Zeit doch nicht so einfach aufgeben’, so brachte eine Katechetin
ihre Sorgen auf den Punkt.“ Mittlerweile hat sich das Blatt gewendet: Es
wurden bereits zahlreiche Atheisten in kirchlichen Sozialdiensten Opfer
schlimmer Menschenrechtsbrüche. Der betrügerische „weltanschaulich-neutrale“
Staat betätigte sich als Helfershelfer seiner tatsächlichen Staatsreligion
Christentum, die ihre Beutemitarbeiter aus der DDR-Zeit menschenrechtswidrig
vor die Wahl stellte: auf welches eurer Grundrechte verzichtet ihr lieber:
auf eure Weltanschauungsfreiheit oder auf die freie Berufswahl? Wer seiner
Überzeugung treu bleibt und sich nicht zwangschristianisieren
lässt, verliert mitleidlos seinen Arbeitsplatz.[51]
Heute werden in den neuen Ostgebieten Konfessionslose und Atheisten
von den neuen christlichen Herrenmenschen vielfältig wegen ihres Unglaubens
diskriminiert.
9.Das
Judentum – hochselektive Darstellung ohne Erwähnungkirchlicher
Schuld
Die
grundlegenden Tatsachen über das Judentum müssten allen Schülern
in den Fächern Gemeinschaftskunde und Geschichte vermittelt
werden, nicht etwa nur den „Ethikkindern“. Lehrer und Journalisten berichten
zwar immer wieder in den Schulen und Medien über die grauenvolle Judenvernichtung
durch Hitler-Deutschland; selten wird aber in der meist auffällig
selektiven Darstellung eingestanden, dass ohne die fast 2000-jährige
Geschichte der Judenverfolgungen durch „gottesfürchtige
Christen“ der fabrikmäßig betriebene Völkermord an
den europäischen Juden durch die Nationalsozialisten kaum
denkbar gewesen wäre. Bereits eine der Kernaussagen des
Neuen Testaments wurde kollektiv gegen die Volksangehörigen des
Wanderpredigers aus Nazareth ausgelegt: Der Hauptvorwurf der
Christen gegen die Juden lautete nämlich, sie hätten „unseren
Herrn Jesus ans Kreuz geschlagen“. Dagegen sind zwei Einwände
zu erheben: 1) In Wirklichkeit konnten nur die Römer den Zimmermannssohn
aus Galiläa zum Kreuzestod verurteilen. 2) Die Christen übersahen
auch geflissentlich, dass Jesus nach ihrem eigenen zentralen Dogma nur
durch seinen behaupteten Opfertod die sündige Menschheit erlösen
konnte.
In
dem ausführlichen Kapitel des sächsischen „Ethikbuches“ zum Judentum
„Zwischen Verfolgung und Neubeginn“ (S.92-97) erkennen wir leider eine
auch in unseren Massenmedien ständig zu beobachtende Tendenz: Es wird
offen oder unterschwellig zwischen Kirche als weitgehend makelloser
Institution und der fehlbaren christlichen Gesellschaft unterschieden.
So schreiben die missionierenden Ethiker sehr bezeichnend (S.92f): „Ein
Priester beobachtete bereits 1135: Die Juden werden mit schweren Steuern
bedrückt.“ Die indoktrinierten Schüler sollen ganz offenkundig
annehmen, die abendländische Geistlichkeit sei nur unbeteiligte, vielleicht
sogar mitfühlende Beobachterin gewesen und trage an der Judendiskriminierung
durch das Volk selber keine Schuld. Etwas später lesen wir einen Satz
im Passiv ohne Angabe der Verantwortlichen, im Spätmittelalter sei
den Juden eine „Kleiderordnung“ aufgezwungen worden, „um sie äußerlich
von der christlichen Bevölkerung unterscheiden zu können“. Und
auf S.97 wird uns gleichsam wie von einem Naturereignis berichtet: „Die
Juden wurden jahrhundertelang benachteiligt, verfolgt und ermordet.“
Aus
solcher selektiven Darstellung muss man den Eindruck gewinnen, dass die
unleugbare Tatsache der kirchlichen Schuld absichtlich weggelassen worden
ist. So schreibt nämlich z.B. der „kritische Katholik und Humanist“
Alfred Worm: „Die Päpste machten den Judenhaß zum Teil ihres
Kirchenprogramms. Innozenz III. (1198 bis 1216) beispielsweise war nur
einer von vielen Judenverfolgern auf dem Stuhle Petri. Ein sehr erfindungsreicher
freilich: Innozenz ... richtete Judenghettos ein; er kreierte den diskriminierenden
»gelben Fleck« (der im Dritten Reich zum »gelben Judenstern«
mutierte); und er untermauerte seine krausen Rassenideen mit theologischen
Argumenten aus dem Neuen Testament. Seine drei päpstlichen Bullen
und die vielen anderen Schreckensdokumente aus seiner Ära waren adäquate
Vorläufer der »Nürnberger Gesetze« zu Hitlers Zeiten.“[52]
Ein
sehr einflussreicher Judenhasser war auch der Reformator Martin Luther,
der bekanntermaßen besonders intimen Umgang mit „Gottes Wort“
pflegte. Übelkeit erregend ist sein Pamphlet Von den Juden und
ihren Lügen (1543). Darin fordert er, die Synagogen,
Schulen und Häuser der Juden anzuzünden und zu zerstören,
ihnen die heiligen Schriften wegzunehmen und es ihnen unmöglich zu
machen, dass sie in Zukunft in ihrer Religion unterwiesen würden.
Den Juden sollte dann das reine Überleben so schwer gemacht werden
wie Verbrechern oder Leibeignen. Den Tod forderte Luther aber ausdrücklich
nur für die aufrührerischen Bauern mit diesen Worten:
„Man mochte sie erschlagen wie die tollen Hunde.“[53]
Welch ein beispielhafter Christ, dieser Martin Luther, der übrigens
von den Nazis oft als „Nationalheld“ mit dem „Führer“ verglichen
wurde. – Ich vermute nun dringend, dass den Autoren des „Ethik-Buches“
Martin Luther doch recht nahe steht und sie deshalb lieber nur Ernst Moritz
Arndt auf S.94f als Antijudaisten präsentiert haben.
Im
Neuen Testament (NT) gibt es tatsächlich verschiedene eindeutig
judenfeindliche Stellen bei den Evangelisten und bei Paulus. Schlimm
ist Joh 8,37-44. Darin beschuldigt Jesus die Juden in einem Streitgespräch,
den Teufel zum Vater zu haben, der von Anfang an ein Mörder
und Lügner gewesen sei. Hier tritt der sonst als so sanftmütig
geschilderte Galiläer als glühender Hasser seiner Landsleute
auf, die er nicht zu seiner Glaubenswahrheit zu bekehren vermochte.
Damit muss dieser johanneische Jesus als eine der einflussreichen
Quellen christlicher Judenfeindschaft bewertet werden! Eine der entsetzlichsten
Stellen überhaupt, die im NT zum Judenhass aufstacheln,
ist 1 Thess 2,15f: „Diese [die Juden] haben sogar Jesus, den Herrn,
und die Propheten getötet; auch uns haben sie verfolgt. Sie mißfallen
Gott und sind Feinde aller Menschen ... Dadurch machen sie unablässig
das Maß ihrer Sünden voll. Aber der ganze Zorn ist schon über
sie gekommen.“[54]
- Bei Mt 27,25 verfluchen sich die Juden selbst, als sie auf der Kreuzigung
Jesu durch den römischen Statthalter Pontius Pilatus bestehen: „Sein
Blut komme über uns und unsere Kinder.“ Das sahen viele „rechtgläubige“
Christen als Aufforderung an, hemmungslos Angehörige der mosaischen
Religion zu verfolgen, auszurauben und niederzumetzeln; dabei
wirkte die abendländische Geistlichkeit unter Einschluss zahlreicher
Päpste als Einpeitscher mit. Wenn all diese bedeutsamen Tatsachen
den Benutzern dieses „Ethikbuches“ vorenthalten werden, fällt es schwer,
nicht an die Absicht zu denken, Bibel, Priester, Päpste, Luther und
Großkirchen keineswegs als mitschuldige Wegbereiter der Judenverfolgungen
durch die Nazis darzustellen.
Die
klerikalen Indoktrinateure wissen zumeist angeblich ganz genau, was ihr
himmlischer Schöpfer will und was nicht bzw. was seine Absichten in
der Vergangenheit waren. Dem entspricht, dass auch die Gründer der
Aktion
Sühnezeichen (christlich-jüdischer Dialog) im Jahre 1958
folgende Überzeugung ohne die Spur eines Zweifels äußerten:
„Deutsche haben in frevlerischem Aufstand gegen Gott Millionen von Juden
umgebracht“ (S.98). Dem kann man allerdings entgegen halten, diese höchstens
vordergründig
einleuchtende Behauptung impliziere in Wirklichkeit doch die Demaskierung
eines nur scheinbar barmherzigen und gerechten Weltenlenkers als
eines ohnmächtigen oder vollkommen gleichgültigen Gottes. Zu
allem Überfluss gibt es aber einen orthodoxen jüdischen Rabbi,
der behauptet, Gott habe die „Schoah“[55]
als Strafgericht gewollt wegen der schweren Sünden seines Volkes.
Dann könnte Jahwe zwar wieder allmächtig sein, er bliebe jedoch
wie im Alten Testament ein exzessiv strafversessener Gott mit geradezu
dämonischen Zügen…
Vor
kurzem las ich nämlich im Internet in der englischsprachigen Jerusalem
Post vom 6.9.2000 einen ausführlichen Artikel über die Meinungsäußerung
des ultra-konservativen Rabbis Ovadia Yosef zur kabbalistischen Doktrin
der Wiedergeburt und der Konzentrationslager der Nazis. Danach handelte
es sich um den Versuch, eine theologische Erklärung für den „Holocaust“
zu finden. Rabbi Yosef schob wenigstens einen Teil der Schuld an
dem Völkermord den Opfern selber zu, indem er behauptete, dass die
sechs Millionen von den Nazis umgebrachten Juden „wiedergeborene Sünder“
gewesen seien, deren Erdendasein dem Zweck gedient habe, „für die
Sünden in früheren Leben zu büßen“. Die jüdische
Öffentlichkeit außerhalb der religiösen Schas-Partei war
hell empört; die angegriffenen Orthodoxen behaupteten, die Worte des
Geistlichen seien von säkularen und linken Medienvertretern aus dem
Zusammenhang gerissen worden.
Der
Knesset-Abgeordnete Lapid, dessen Vater und 15 weitere Angehörige
von den Hitler-Schergen umgebracht worden waren, äußerte sich
dazu wie folgt: Die Ungeheuerlichkeit der Tragödie habe ihn geradezu
zwangsläufig dazu gebracht, jeden Glauben an Gott zu verlieren und
damit Atheist zu werden. Er könne sich ganz genau an den Tag erinnern
- er war damals 13 Jahre alt -, an dem er nicht mehr an Gott geglaubt habe.
„Es war der Tag, an dem ich erfuhr, dass mein Vater im KZ Mauthausen umgebracht
worden war. Ich war davon überzeugt, dass es keinen Gott geben kann,
wenn ein guter Mensch wie mein Vater ohne den geringsten Grund ermordet
werden konnte.“[56]
Der Bericht der Jerusalem Post erwähnt außerdem,
die Juden, die die Todesfabriken der Nazis überlebt hätten, seien
so traumatisiert gewesen, dass bei vielen von ihnen jeglicher Glaube an
Gott ausgelöscht worden sei. Nicht wenige unter ihnen seien sogar
noch weiter gegangen, indem sie jede Verbindung zum jüdischen Volk
abgebrochen hätten.
Später
heißt es in dem Zeitungsartikel, nach dem „Holocaust“ hätten
sowohl säkulare wie religiöse Juden sofort die altbekannte Erklärung
des Strafgerichts herangezogen. Viele hätten die „Schoah“ als göttliche
Strafe für die weit verbreitete Aufgabe der orthodoxen Religionsausübung
angesehen, die mit der Emanzipation und der Aufklärung der europäischen
Juden während des 18. und 19. Jahrhunderts begonnen habe. Die jüdische
Reformbewegung wie auch die Nazischlächter seien aus Berlin gekommen.
Dass diese völlig unterschiedlichen Tatbestände in einen Topf
geworfen werden, kann nach der Interpretation jener Leute wohl nur bedeuten,
dass Gott Jahwe die Reformbewegung seines Volkes äußerst übel
aufgestoßen sein muss und dass er deshalb keinen anderen Ausweg sah,
als die Nazis zum Werkzeug seines ungeheuren Strafgerichts zu machen. Zu
derart haarsträubenden Schlussfolgerungen kann gelangen, wer Gottes
Tun und Lassen erklären will, ohne auf seinen angeblich „unerforschlichen
Ratschluss“ zurückzugreifen oder eine genauso fragwürdige Hilfskonstruktion
eines „frevlerischen
Aufstands gegen Gott“ (S.98) bildet, wie die
indoktrinierenden „Ethiker“ ihren himmlischen Herrn vollkommen exkulpieren
wollen. Die einzige überzeugende Erklärung in der Theologie für
die Vernichtung der europäischen Juden kann doch wirklich nur sein,
dass es keinen allmächtigen, barmherzigen und gerechten Gott
gibt! Vor dieser zwingenden Schlussfolgerung drücken sich trügerische
Gottesstreiter mit einem ganzen Arsenal schön klingender Scheinargumente.
Wenn man diese auf ihren wahren Gehalt abklopft, zerplatzen sie wie Seifenblasen!
10.Die
Galerie systematischer Grundrechtsbrüche
zugunsten
hoch privilegierter Jenseitsideologien
10.1Zwangsersatzfach
„Ethik“:das trojanische Pferd
für
das faktische Wahlfach „Religion“
Nach
Art. 7.2 der Bundesverfassung kann das Kind vom Religionsunterricht abgemeldet
werden. Wenn es dann aber zwangsweise in ein Ersatzfach gesteckt
wird, das praktisch die gleichen Ziele verfolgt, müsste man sich fragen,
ob bei uns Verfassungsfeinde trickreich ihre gruppenegoistischen Ziele
verfolgen können. Wenn muslimische Kinder regelmäßig und
mit missionarischer Absicht in den christlichen Religionsunterricht
gesteckt würden, erhöbe sich selbst unter der Minderheit der
wirklich toleranten Katholiken oder Lutheraner ein Aufschrei der Empörung.[57]
Geradezu unerträglich erschiene es jedoch klerikalen Expansionisten
-ja es käme für sie vermutlich
dem „Untergang des christlichen Abendlandes“ gleich - lernten Angehörige
ihres jeweiligen Bekenntnisses in staatlichen Schulen ausschließlich
eine rationale Weltanschauung kennen ohne Bezüge auf ihre vorwissenschaftliche
Mythologie, die seit nahezu zweitausend Jahren mehr mit Gewalt und Volksbetrug
als durch friedliche und ehrliche Überzeugungsarbeit verbreitet und
am Leben erhalten wird.
Schon
Edgar Baeger bemerkte 1992 in einem äußerst kritischen
Aufsatz über „Ethikunterricht als Ersatz für Religionsunterricht?“:[58]
„Der Artikel 3(3) des Grundgesetzes (,Niemand darf wegen ... seines Glaubens,
seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt
oder bevorzugt werden.‘) ist in der Praxis das Papier nicht wert,
auf dem er gedruckt wurde.“[59]
Baeger weist nach, dass die Einführung des Ethikunterrichts dem
zielstrebigen Drängen der Kirchen zu verdanken ist, um mit „einem
Ersatzfach Ethik die Stabilisierung der Teilnehmerzahlen im Religionsunterricht“
zu gewährleisten.[60]
Baeger kommentiert mit schneidender Schärfe: „Die mit einem
Ersatzfach für nicht an einem Religionsunterricht teilnehmenden
Schüler geschaffene Konstruktion ist aber der größte
Anschlag auf die Religionsfreiheit, der in der Bundesrepublik
jemals unternommen wurde.“ Grundsätzlich könne
eine Ersatzpflicht nur dann rechtlich begründet werden,
wenn jemand einer gesetzlichen Verpflichtung nicht nachkomme.[61]Nun
bestehe „aber nach dem Grundgesetz prinzipiell keine Verpflichtung zum
Besuch eines Religionsunterrichts […]. Eine solche Forderung gegenüber
konfessionsfreien Menschen zu erheben, würde das Ende der Religions-
und Weltanschauungsfreiheit in unserer Republik bedeuten!“[62]
Baeger
führt anschließend noch eine verfassungswidrige Höchstbegünstigung
der staatsnahen Glaubenskonzerne in Deutschlandan,
die weitestgehend unbekannt geblieben ist – vermutlich, weil die klerikalen
Meinungsmanipulateure wie ein Krebsgeschwür wesentliche Teile der
Massenmedien, des Parlamentarismus und der Justiz durchsetzt haben: „Geradezu
beschämend ist es, wenn man heute feststellen muß, daß
in Italien und Spanien […] auf diesem Gebiet mehr Rechtsstaatlichkeit herrscht
als in der Bundesrepublik Deutschland. In Italien hat das höchste
italienische Gericht entschieden, daß die Teilnahme am
Religionsunterricht freiwillig ist und eine Verpflichtung zum Besuch
eines Ersatzunterrichts nicht besteht. In Spanien hat der Erziehungsminister
dem Religionsunterricht den Charakter eines Hauptfaches aberkannt
und eine Zwangsverpflichtung zum Besuch des Ersatzfaches Ethik abgeschafft.“[63]
- Unter Hinweis auf Rainer Prewo gipfeln Baegers Ausführungen
schließlich in folgender vernichtender Beurteilung: „Niemals
darf eine Bevölkerungsgruppe in einem Staat mit irgendeiner
Verpflichtung dafür belastet werden, dass sie bestimmten Religionsgesellschaften
nicht angehört. […] Derartige Gesetze könnten
nur von Verfassungsfeinden konzipiert werden, denen das Konzept vom
Staat als ,Heimstatt aller Bürger’ nichts, die Verbreitung ihrer religiösen
Ideologie aber alles bedeutet.“[64]
Ich kann diese katastrophale Bewertung unserer angeblich freiheitlich-demokratischen
Grundordnung, die derartige theokratische Exzesse nicht ausschließt,
nur Wort für Wort unterstreichen.
Selbst
wenn man davon ausginge, dass „Ethik“ in der staatlichen Regelschule grundsätzlich
erteilt werden dürfte, müsste man den Ersatzunterricht nach einem
„Lehrwerk“ wie Ich bin gefragt 7/8 trotzdem als verfassungswidrig
einschätzen wegen der ins Auge springenden einseitigen bzw. ausschließlichen
Berücksichtigung irrationaler Jenseitsideologien. In einer Entscheidung
vom 17.2.1999 zum Schulfach „Werte und Normen“ (statt meistens „Ethik“)
führt das BVerfG eindeutig aus, der „Komplementärunterricht“
berücksichtige „nach der Gesetzesbegründung […]des
§ 128 NSchG[Niedersächsisches
Schulgesetz], in Respektierung der individuellen Gewissensentscheidung
gegen die Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft oder gegen die
Teilnahme am Religionsunterricht die notwendige Orientierung über
das Spektrum der in der Gesellschaft wirksamen Wertvorstellungen und Normen
und deren Einbettung in den philosophischen und religiösen Fragehorizont
in
säkularer Weise, ohne Bezug auf die Grundsätze einer Religionsgemeinschaft,
sicherzustellen und hierfür einen entsprechenden Unterricht vorzusehen.
In dieser Begründung kommt zum Ausdruck, daß der Gesetzgeber
davon ausging, sein Erziehungsziel einer hinreichenden Wissens- und Wertevermittlung
in gleicher Weise durch den Religionsunterricht und durch den Unterricht
Werte und Normen erreichen zu können.“ (Hvhg. KU).[65]
Das Gericht geht infolge dessen zwar auch von der Berechtigung, ja Notwendigkeit
eines Zwangsersatzfaches für den de facto freiwilligen Religionsunterricht
aus (was ich entschieden missbillige, wie ich oben begründet habe);andererseits
erklärt Karlsruhe jedoch unmissverständlich, dass keinesfalls
nur Jenseitsideologien und Theologenkonzepte den Unterricht bestimmen dürfen.
Da Ich bin gefragt 7/8 eindeutig gegen jede Art säkulare Weltdeutungen
und nicht religiöse Wertvorstellungen Front macht bzw. diese als offenbar
indiskutabel gezielt und absichtlich in fundamentalistischer Intoleranz
weglässt – deswegen muss ich das Unterrichtswerk als nicht verfassungsgemäß
einschätzen.
10.2Die
religiös-weltanschauliche Selbstbestimmung nach Art. 3.3 und Art.
4.1 GG:
auch
in der sächsischen Schule abgeschafft –
zuGunsten
aufgezwungener Jenseitsideologien
Bereits
der frühere Inhaber eines Erlanger Lehrstuhls für
Staats- und Verwaltungsrecht, Helmut Lecheler,bestreitet
Konfessionslosen und Atheisten die weltanschauliche Existenzberechtigung.
Er gesteht „Religionsfreiheit“ nur religiös gläubigen
Menschen zu; Weltdeutungen ohne ein erfundenes höheres Wesen
sieht Lecheler nicht vor.[66]
Ein Geistesverwandter scheint der Verfassungsrechtler Walter Hamel
zu sein. Er äußert nämlich die geradezu verfassungswidrige
Ansicht: „Die irreligiösen Skeptiker sind von der Bekenntnisfreiheit
auszuschließen, da sie mit ihrem Bekenntnis die Freiheit verwerfen.“[67]
Bekannter als ehemaliger Vorsitzender des Bundestags-Rechtsausschusses
denn als ultraklerikaler Verächter des Grundgesetz-Postulats einer
umfassenden
Weltanschauungs- und Gewissensfreiheit ist der CDU-Abgeordnete Rupert Scholz.
Indem er sich auf nichts als das mythologische Fossil des „Gottesbezuges“
in der Präambel des GG beruft, legt er gleich die ganze Bundesverfassung
im Sinne seiner totalitären Heilsbotschaft aus. Sein ausschließlich
vom Wunschdenken geprägter pathetischer Aufruf gipfelt in der Forderung
nach dem „religiöse(n) Missionsauftrag als Kern aller kirchlichen
Verkündigung“.[68]
Weiß er eigentlich nichts von dem gefälschten Missionsbefehl
im NT oder wäre auch ihm nach Röm 3,7 eine Lüge zur höheren
Ehre Gottes durchaus willkommen?[69]
Der
Grundgesetz-Taschenkommentar von Seifert/Hömig beweist den Wahrheitsgehalt
der Redensart „Papier ist geduldig“, wenn er mit Bezug auf die „Glaubens-
und Gewissensfreiheit“ herzergreifend formuliert: „Art. 4 ist nicht nur
Grundrecht, sondern zugleich Ausfluß des Toleranzprinzips[70]
im religiösen und weltanschaulichen Bereich sowie zusammen mit anderen
GG-Normen Stützpfeiler des Grundsatzes der religiösen und weltanschaulichen
Neutralität des Staates […]. Dieser verbietet es dem Staat, eine
religiöse oder weltanschauliche Mission zu übernehmen
oder seine Machtmittel für eine solche einzusetzen“.[71]
Trockenen Humor bieten die beiden Verfassungsrechtler, wenn sie an anderer
Stelle zunächst abermals die „Berücksichtigung des grundgesetzl.
Toleranzgebots“erwähnen,
dann jedoch – hört! hört! – auf ein „Verbot der Indoktrination“
hinweisen. Scherz, Ironie und tiefere Bedeutung finden sich dann in den
beiden folgenden Sätzen: „Religiös-weltanschauliche Zwänge
für Minderheiten sind so weit wie irgend möglich zu vermeiden.
Der sachlichen Auseinandersetzung mit allen religiösen und weltanschaulichen
Auffassungen ist Raum zu geben.“[72]
Angesichts des real herrschenden Klerikalismus bis zum Wildwuchs eines
Macht besessenen Kruzifix-Fundamentalismus ist der unterdrückte Konfessionslose
im Zweifel darüber, ob er angesichts derartiger frommer Sprüche
ohne jede Substanz Tränenströme vergießen oder sich kaputt
lachen sollte…
Nun
kann allerdings jeder feststellen, der Augen hat zu sehen und Hirn zu denken,
dass gemäß dem rezensierten Lehrbuch die „sächsische Ethik“
– die nach meiner Ansicht paradigmatisch für andere ähnlich gestrickte
„Ethiken“ steht– vieles ganz anders regelt, als es angeblich die „freiheitlichste
deutsche Verfassung“ vorschreibt: Nicht einmal geheuchelte
Toleranz gegenüber nicht religiösen Weltanschauungen ist
in Spurenelementen vorhanden; von weltanschaulicher Neutralität
des Staates kann nicht einmal derBegriff
aufgespürtwerden; das Buch
ist ganz überwiegend Ausdruck religiös-missionarischer Hemmungslosigkeit
der dafür Verantwortlichen; das „Verbot der Indoktrination“ wird unverfroren
in sein direktes Gegenteil verkehrt. Schließlich könnten
die in Rabulistik lang geübten Christen scheinheilig behaupten, ihre
religiös-weltanschaulichen Zwänge richteten sich in Sachsen ja
gegen die Mehrheit, nur Zwänge gegenüber der Minderheit
seien
„so weit wie möglich zu vermeiden“! Dass „sachliche Auseinandersetzungen
mit allen Auffassungen“, also z.B. auch atheistischen oder
agnostischen
Einstellungen, zu führen seien, könnten die neuen Kreuzritter
doch schon mal der Einfachheit halber oder im Eifer des heiligen Gefechts
„vergessen haben“, nicht wahr?
Der
Grundgesetz-Kommentar von Hesselberger schreibt zum Art. 4 unter „Glaubens-,
Gewissens- und Bekenntnisfreiheit“ unter Bezug auf den höchstrichterlichen„Kruzifixbeschluss“:
„Nach einer Entscheidung des BVerfG aus dem Jahre 1995 verstößt
die staatliche Anordnung, in den Unterrichtsräumen einer staatlichen
Pflichtschule, die keine Bekenntnisschule, ist, Kruzifixe anzubringen,
gegen Art. 4 Abs. 1. Das Kreuz sei ein spezifisches Glaubenssymbol des
Christentums und nicht etwa nur Ausdruck der vom Christentum mitgeprägten
abendländischen Kultur. Die Freiheit, »kultischen Handlungen«
eines Glaubens, den man nicht teilt, fernzubleiben, beziehe sich auch auf
die Glaubenssymbole. Damit sei eine vom Staat geschaffene Lage, in der
der einzelne ohne Ausweichmöglichkeiten bestimmten Glaubenssymbolen
ausgesetzt werde, nicht vereinbar“.[73]
Da sich die CSU-Regierung beharrlich dieser Entscheidung widersetzt und
nach wie vor überall ungestraft ihre gottesstaatlichen Attribute aufstellt
oder aufhängt, liegt es nahe, dass der CDU-Staat Sachsen dem Vorbild
Bayerns nacheifern will und schon mal seinen religionshörigen und
daher zweifellos verfassungswidrigenEthikunterricht
auch noch unter mehrfachem Grundrechtsbruch zur „schulischen Heidenmission“
missbraucht.
10.3Noch
ein Aprilscherz: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“
(Art.
3.1 GG)
Angeblich
gehört in unserem demokratischen Rechtsstaat der „allgemeine Gleichheitssatz“
in Art. 3.1 GG zu „den elementaren Verfassungsgrundsätzen“. Er enthält
nach der Theorie der Staatsrechtler „ein Grundrecht (Anspruch auf Gleichbehandlung)“,[74]
das sich „ausschließlich gegen den Staat (richtet)“. Geradezu hymnisch
lobt der hier benutzte GG-Kommentar dieses Gleichheitspostulat als
„Grundnorm für die gesamte Rechtsordnung“, als „eine Norm vonzentraler
Bedeutung für die im GG verfasste Demokratie (Art. 20 I) und Bestandteil
der freiheitlichen demokratischen Grundordnung i.S. des Art. 21 und anderer
Normen des GG“. Es geht dann noch weiter mit der Rauschdroge Selbstbeweihräucherung:
„Abs. I gebietet nicht nur Gleichheit vor dem Gesetz […], sondern auch
Gleichheit des Gesetzes selbst […], wendet sich also nicht allein an die
vollziehende Gewalt und Rechtssprechung, sondern bindet auch den Gesetzgeber
[…]. Es sind also Rechtsanwendungs- und Rechtssetzungsgleichheit zu unterscheiden.“[75]
Die Märchenerzähler beschließen dann ihre schöne Geschichte
mit diesen Worten: „Besonders eingeengt ist die Gestaltungsfreiheit des
Gesetzgebers in den Sachgebieten, für die das GG eine strenge und
formale Gleichheit fordert, so z.B. in Angelegenheiten des Art. 3 II und
III“.[76]
Die
empörende Wirklichkeit beginnt gleich mit dem ersten Satz der Bundesverfassung,
wo eine mythologische Figur in ein grundlegendes säkulares Dokument
eines Staates hineingezerrt wird, der heuchlerisch behauptet, „weltanschaulich
neutral“ zu sein. Nach der Wiedervereinigung blockierten 1993 in der Verfassungskommission
des Bundestages unter Vorsitz des Polit-Missionars Scholz konservative
und ultrakonservative Verfechter überkommener Kirchenprivilegien
sämtliche Entrümpelungsversuche der staatskirchlichen Antiquitäten
durch die vielleicht 10%-ige Minderheit der bekennenden säkularen
Abgeordneten. Für die vielen Millionen Gottesleugner in Deutschland
bedeutet es doch geradezu eine geistige Vergewaltigung, einen mythologischen
Weltenschöpfer, den jeder aufgrund der Meinungs- und Weltanschauungsfreiheit
als Hirngespinst abtun kann, in allgemein verbindliche Gesetzeswerke hineinzupressen.[77]
Deutschland ist der einzige Mitgliedsstaat der Europäischen Union
– außer den kleinen peripheren Ländern Irland und Griechenland
– bei dem Gott noch in der Verfassung herumspukt. Sogar Italien, Spanien
und Portugal achten in dieser Hinsicht die Menschenrechte auch der Atheisten
eher als der klerikal gleichgeschaltete Staat Bundesrepublik Deutschland.
Orwell lässt schön grüßen. Seine Satire von der
Farm der Tiere – ist sie nicht eine demaskierende Parabel auf unsere
Wirklichkeit? Die herrschende Klasse der Schweine war „gleicher als gleich“;
im christlich wiedervereinigten Deutschland mit der angeblich freiheitlichsten
Verfassung sind totalitäre Jenseitsideologen und klerikale Staatsusurpatoren
die „Allergleichsten“!
Im
Lande Brandenburg erweisen sich die weltanschaulich-konfessionellen Bedingungen
denen in Sachsen sehr ähnlich, d.h. mehr als 70% der Bevölkerung
sind kirchenfrei. Der Humanistische Verband als Interessengemeinschaft
der Konfessionslosen beantragte am 21. Juni 2000 einen Weltanschauungsunterricht
„zu gleichen Bedingungen, wie sie für den Religionsunterricht gewährt
werden“, einzurichten. Es sei ein Bedarf an „Humanistischer Lebenskunde“[78]
vorhanden, wie es sie im Land Berlin bereits seit 1982 gebe. An eine Konkurrenzveranstaltung
zum Fach „Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde“ (LER), das im übrigen
befürwortet werde, sei ausdrücklich nicht gedacht, sondern an
eine „freiwillige weltanschauliche Alternative“zum
Religionsunterricht, wie er der evangelischen Kirche bereits gewährt
worden sei.
Nun
betonte zwar schon Aristoteles, die Gleichheit sei „der Kern der
Gerechtigkeit“.[79]
Eher geht aber ein Kamel durch ein Nadelöhr (vgl. Mt 19,24), als dass
in Deutschland ein „hoch moralischer“ Christ einem „sittenlosen“ Kirchenfreien
gleiche weltanschauliche Rechte zubilligte.[80]
So erklärt es sich, dass der gelernte Theologe und Pfarrer Reiche
als SPD-Bildungsminister in Potsdam dem Humanistischen Verband hartnäckig
und unter falscher, geradezu staatskirchlicher Begründung die kollektiven
weltanschaulichen Rechte verweigert. Im Rahmen einer späteren Parlamentsanfrage
mit Bezug auf Art.3.1 GG demaskierte sich der Pfarrer auf dem Ministersessel
ungerührt als veritabler Verfassungsbrecher mit diesen Worten: „Die
Landesregierung ist nicht der Auffassung, dass aus dem Gleichheitssatz
des Grundgesetzes eine Gleichstellung von Religionsunterricht und Weltanschauungsunterricht
herzuleiten ist.“[81]
Ach, wär’ der Gottesgelehrte Reiche doch auf seiner Kanzel in Christneudorf
– so hieß sein früherer Wirkungskreis tatsächlich! -geblieben;
dort hätte er weniger Schaden anrichten können!
Im
Internet findet sich eine umfangreiche Darstellung des skizzierten Skandels
eines Grundrechtsbruchs in Brandenburg. Die „Humanistische Union“, die
alsBürgerrechtsorganisation
nicht mit der Weltanschauungsvereinigung „Humanistischer Verband“
identisch ist, veröffentlichte „angesichts der grundrechtlichen Relevanz
des Falles […] zur Aufklärung von Politik und Öffentlichkeit“
eine Dokumentation und einen offenen Brief vom 17.5.2001 an den Brandenburger
Landtag. Wir lesen dort: „Als älteste Bürgerrechtsorganisation
der Bundesrepublik sind wir äußerst besorgt darüber, dass
in Brandenburg offenbar Religionsgemeinschaften gegenüber Weltanschauungsgemeinschaften
bevorzugt werden.“ Es werden später vier Rechtsgrundlagen detailliert
nachgewiesen, die die Gleichheit und die Gleichstellung von Religions-
und Weltanschauungsgemeinschaften unmissverständlich ausdrücken:
das Brandenburgische Schulgesetz, die Verfassung des Landes Brandenburg,
das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sowie die Charta der Grundrechte
der Europäischen Union. Weiter wird die Rechtssprechung höchster
Bundesgerichte im gleichen Sinne zitiert. Es folgen Äußerungen
von Verfassungsrechtlern, die die Argumentation der Antragsteller voll
unterstützen. In seinem Rechtsgutachten weist Prof. Renck darauf hin,
wenn das Grundgesetz gemäß „der traditionellen Wortwahl“ von
„Religion“ spreche, sei „darunter jede Art von Bekenntnis zu verstehen,
ein religiöses wie ein weltanschauliches“. Daraus folgt dann zwingend,
was möglicherweise einige Leute verblüffen wird: „‚Religionsunterricht’
im Sinne von Art. 7 Abs. 2 und 3 GG ist auch der ‚Weltanschauungsunterricht’.
Selbst atheistische Bekenntnisgemeinschaften können ‚Religionsunterricht’
im Sinne dieser Bestimmung erteilen.“[82]
Wenn
nun in dem ostdeutschen Land Brandenburg unter einer SPD-geführten
Regierung eine derartige verfassungswidrige Begünstigung der christlichen
Minderheit zu Lasten der Mehrheit der weltanschaulichen Parias zu beklagen
ist, darf man für Sachsen mit einer CDU-Regierung gewiss auch keine
normalen Verhältnisseeines „weltanschaulich
neutralen Staates“ erwarten. Ich bin gefragt 7/8 bestätigt
diese Befürchtung voll und ganz: Die Staatschristen nehmen sich wie
selbstverständlich das (Un-)Recht heraus, ihre Jenseitsideologie ungehemmt
und ungebremst den ungeliebten Atheistenkindern als Zwangsdoktrin einzubläuen.
Offenbar läuft die deutsche Machtelite eher mit der Bibel unterm Arm
umher als mit dem Grundgesetz.
10.4Schamloser
Angriff auf die „Meinungs- und Informationsfreiheit“ (Art. 5.1 GG)
sowie
gegen die „Freiheit der Forschung und Lehre“ (Art. 5.3 GG)
Staatliche
Schulen in einer ständig beschworenen multikulturellen Gesellschaft
und in einer wirklich weltanschaulich neutralen Demokratie müssten
geradezu per definitionem einen Ideen- und Wertepluralismus
pflegen. Sie dürften in ihrem Unterricht keineswegs ausschließlich
aus höchst einseitigen Quellen einer traditionellen orientalischen
Religiosität zur Weltdeutung und zur sittlichen Handlungsanleitung
schöpfen. Tun sie’s dennoch, verstoßen sie eindeutig in unerträglicher
Weise gegen Geist und Buchstaben des Grundgesetzes. Im vorliegenden Fall
des von missionierenden Eiferern zusammen gekochten „Ethikbuches“ wird
alles den Schülern vorenthalten, was auch nur im Entferntesten nach
Religions- und Kirchenkritik aussieht oder eine verantwortungsvolle laizistische
oder atheistische Lebensweise zum Inhalt hat. So ziemlich das einzige,
was in dem sächsischen „Ethikbuch“ dem „Zeitgeist“ entspricht, ist
die aufgelockerte, reich illustrierte Darstellung sowie die häufige
Verwendung der Alltagssprache.[83]
Im Übrigen wird meistens nach der Masche indoktriniert, auf Teufel
komm raus angebliche Gemeinsamkeiten zwischen den dargestellten Hauptreligionen
zu konstruieren und die gesamte entgegen stehende Geschichte von Glaubens-
und Religionskämpfen während vieler Jahrhunderte schlankweg zu
eskamotieren, als sei dies alles völlig unbeachtlich.
Die
„freiheitlichste Verfassung in der deutschen Geschichte“ postuliert in
Art. 5.1 GG ein „Recht auf Meinungsfreiheit“, das darauf gründet,
dass sich jeder aus möglichst vielen „allgemein zugänglichen
Quellen ungehindert unterrichten“ kann. Der Grundgesetz-Kommentar von Seifert/Hömig
führt aus, „neben die subjektive Freiheitsgarantie tritt der objektive
Bezug zum demokratischen Prinzip“. Kurz danach beziehen sich die Staatsrechtler
auf das BVerfG, nach dessen Auffassung „das Recht der freien Meinungsäußerung“
in Verbindung mit dem „Grundrecht der Informationsfreiheit […]für
eine freiheitliche demokratische Staatsordnung »schlechthin konstituierend«“
sei.[84]
Wesentlicher Bestandteil des Informationsrechts ist, dass es „ungehindert“,
d.h. „frei von rechtl. oder tatsächlicher Abschirmung, Behinderung,
Lenkung, […] oder auch nur Verzögerung […] wahrgenommen werden kann.[85]
Mit gleichem Tenor schreibt Hesselberger, „die private Meinungsbildung
(ist) jeder mit Zwang oder Druck verbundenen Einflussnahme des Staates
entzogen.“[86]
In Anbetracht der Tatsache, dass alle „ethischen Inhalte“ des Buches Ich
bin gefragt 7/8 zu einer unerträglich einseitigen Propagandashow
angeblich verschwisterter Jenseitsideologien mit staatschristlicher Geburtshilfe
verkommen sind, ist es für mich unbezweifelbar, dass die Kernaussagen
des „Ethikbuches“ in diametralem Gegensatz zu Geist und Buchstaben von
Art 5.1 des GG stehen.
Die
Pressefreiheit bezieht sich nach Hesselberger zwar „vor allem auf periodisch
erscheinende Druckerzeugnisse“;[87]
es liegt aber auf der Hand, dass andere Medien, die der Vermittlung von
Wissen und Kenntnissen dienen wie Lehrbücher für den staatlichen
Schulunterricht,im wesentlichen
nach gleichen Prinzipien gestaltet sein müssen. Dazu zählt die
umfassende „wahrheitsgemäße Berichterstattung“. Keinesfalls
„darf die Wahrheit […] bewusst entstellt werden; dies geschieht auch dann,
wenn wesentliche Sachverhalte […] unterschlagen werden und daher ein
falscher Eindruck entsteht“. [88]Das
Fehlen einer theologischen und nichttheologischen Bibel- und Religionskritik,
die vollständige Unterdrückung der Darstellung einer laizistischen
und atheistischen Weltsicht sind herausragende Sachverhalte, die auch unter
dem Prüfinstrument des Art.5 Abs.1 zwingend belegen, dass dieses Buch
für den „abrahamitischen“[89]
und buddhistischen Religionsunterricht in seiner unglaublichen Einseitigkeit
sich einen Dreck um unsere hoch gelobte Verfassung kümmert
und dafür anscheinend von keiner maßgeblichen Seite zur Rechenschaft
gezogen wird.
Des
Weiteren sind nach Art.5, Abs.3 GG Forschung und Lehre frei, die
unter dem Oberbegriff der Wissenschaft stehen. Zu wissenschaftlicher
Betätigung gehören vor allem folgende Arbeits- und Denkweisen:
„Rationalität, Methodik, Systematik, Beweisbedürftigkeit, Nachprüfbarkeit,
Kritikoffenheit, Revisionsbereitschaft“.[90]
Außer Methodik und Systematikals
„Sekundärcharakteristika“, die über eigentliche Wissenschaftlichkeit
wenig aussagen (z.B. können Horoskope und andere Scharlatanerie mit
Methodik u. Systematik betrieben werden),werden
die außerdem genannten Kriterien für Wissenschaftlichkeit von
den Religionen umso entschiedener ausgeschlossen, je fundamentalistischer
sich ihre „Gottesgelehrten“ gebärden. Nun rechnet zwar der Unterricht
an allgemein bildenden Schulen nach der herrschenden Meinung nicht zur
wissenschaftlichen Lehrtätigkeit. Das kann aber nicht bedeuten, dass
sich der öffentliche Schulunterricht von neuen wissenschaftlichen
Erkenntnissen weitgehend abkoppeln und Märchen als Tatsachen ausgeben
darf. So halte ich z.B. als besonders üble Sumpfblüte rückwärtsgewandter
evangelikaler Fanatiker in den USA einen Biologieunterricht, der seinen
kindlichen Opfern den jüdisch-christlichen Schöpfungsmythos als
unbezweifelbare Erkenntnis eintrichtert, während Darwins Forschungsergebnisse
als Teufelswerk vom Stundenplan gestrichen sind. Das ist nicht nur ein
schändlicher Anachronismus, sondern schlicht ein bildungspolitisches
Verbrechen. Ein so genanntes Ethikbuch, das religiöse Märchen
und Mythen, Selbsttäuschungen und Volksbetrug zum Programm erhebt
und eine rationale Weltdeutung ohne Jenseitsbezug vollständig aus
der Diskussion verbannt, vermag ich kaum als besser einzuschätzen.
Zum
Abschluss darf ich Hesselberger zum gesamten Art. 5 GG wie folgt zitieren.
„Er dient der Verwirklichung der Geistesfreiheit, die seit der Epoche
der Aufklärung zu den Leitideen einer menschenwürdig verfassten
Gesellschaft gezählt wird. Ohne die jedem einzelnen eröffnete
Möglichkeit, sich im Streit der Meinungen und Weltanschauungen stets
aufs neue frei von Gesinnungsterror oder auch nur indirektem staatlichem
Druck für eine selbständige und im wahren Sinn des Wortes eigene
Position zu entscheiden, kann eine an dem Achtungsanspruch der menschlichen
Persönlichkeit orientierte Staatsordnung nicht bestehen.“[91]
Daraus entnehme ich mit aller wünschenswerten Klarheit, dass das Mach(t)werk
der Kreuzritter auch diesen Lackmustest mit elementaren Grundrechten nicht
bestanden hat. Ich bezweifle keinen Augenblick, dass das vom christlich-sächsischen
Kultusministerium lizenzierte Missionierungswerk in Wirklichkeit eher der
Knebelung des Geistes als der Geistesfreiheit dient, dass es antiaufklärerisch
ist und gleichzeitig den „bösen Heidenkindern“ hemmungslos und permanent
unbewiesene Jenseitsideologien in missionarischer Absicht eintrichtert.
Kann man wohl noch nicht von offenem Gesinnungsterror sprechen,
so kommt grobschlächtige Meinungsmache doch so oft vor wie das Amen
in der Kirche, in die die Gesinnungstäter nach eigenem Bekunden ihre
Opfer auch nur zu gerne treiben möchten.
10.5Grober
Verstoß gegen das „Recht auffreie
Entfaltung der Persönlichkeit“
(Art.
2.1 GG)
Die
Ethikschüler aus Sachsen (und allen anderen Bundesländern) hören
in der Schule und den „staatstragenden“ Medien ständig, wie unfrei
die DDR gewesen sei – auch im Hinblick auf die viel beschworene „Religionsfreiheit“
- und wie unsäglich „frei“ ihr neuer Staat Bundesrepublik Deutschland
und natürlich auch ihr „Freistaat“ Sachsen sei. Dazu passt, dass das
Grundgesetz einen ganzen Katalog von „Freiheitsrechten“ anbietet (die allerdings
für die meist diskriminierte Großgruppe der Konfessionslosen
von den „Staatschristen“ durch ein ausgeklügeltes Arsenal von Einschränkungen
stark beschnitten werden!). Der Grundgesetz-Kommentar von Seifert/Hömig
erklärt wichtigtuerisch: „Als Hauptfreiheitsrecht bringt Art
2.I die in der Menschenwürde enthaltene Komponente der freien Entfaltung
des Menschen zum Ausdruck und führt insofern die Freiheitlichkeit
als Leitprinzip in die Verfassungsordnung ein“ (S.45). Die „Ethikschüler“
dürfen sich darüber freuen, dass dieses allgemeine Menschenrecht
auch Minderjährigen zusteht. Geradezu berauschen können sich
atheistische „Ethikschüler“ in Sachsen an der märchenhaften Verfassungstheorie,
die freie Entfaltung der Persönlichkeit schütze die „Selbstverwirklichung
des Menschen nach seinen eigenen Vorstellungen“ (S.46).
Die
Wirklichkeit
in Sachsen (und nahezu allen anderen deutschen Kirchenprovinzen) weicht
demgegenüber bis zur Unkenntlichkeit ab. Einem kritischen Beobachter
drängt sich der schlimme Verdacht auf, im Schulgesetz könnte
dieser Paragraph stehen: „Die missionierenden Ethiklehrer haben die freiheitliche
Pflicht, bei den glaubenslosen Schülern nach Möglichkeit das
Christentum - unter Beachtung des Toleranzgebots gegenüber anderen
Weltreligionen - nicht nur als sittlich beispielhaft, sondern als ethisch
herausragend
durchzusetzen. Da die Zielgruppe der Konfessionslosen keine Religion kennt
bzw. bekennt, kann sie folglich auch keinerlei ,Religionsfreiheit’ für
sich in Anspruch nehmen.[92]
Ein in keinem deutschen Gesetz vorhandenes Recht auf ,Praktizierung des
Atheismus’ wird durch einen ausschließlich religiösen
Ethikunterricht unmöglich verletzt.“
10.6Mystifizierung
der kirchlichen Sozialdienste
-
zum
Zwecke der Christentumspropaganda
Die
staatsnahen Glaubenskonzerne verwenden als eines ihrer beliebtesten Argumente
neben der „Seelsorge“ ihre Sozialdienste. Es hat den Anschein, dass die
Karte der „Nächstenliebe“ bei wenig sachkundigen Leuten noch sticht,
die die absonderlichen biblischen Geschichten und das Geschwätz zahlreicher
Geistlicher kaum noch überzeugen. So lernte ich bereits vor 25 Jahren
in Hamburg einen atheistischen Theologiestudenten kennen, der auf
meine verblüffte Frage auf sein unerwartetes Psychogramm mit größter
Gemütsruhe erklärte, er studiere Theologie, um den Menschen zu
helfen. Er hätte genauso gut Medizin als Studienfach wählen können.[93]
Grundsätzlich ist die viel beschworene „Nächstenliebe“ als christlicher
„Markenname“ zur Sympathiewerbung[94]
bestens eingeführt – wird häufig jedoch auch bis zur Selbstbeweihräucherung
missbraucht. Als Vorbild wird immer wieder der „barmherzige Samariter“
genannt, dessen Gleichnis natürlich auch im „Ethikbuch“ von Rabbi
Jehoschua persönlich erzählt wird (auf S.118).
Die
bekanntesten kirchlichen Sozialdienste sind die Caritas und das Diakonische
Werk. Das vorliegende Lehrwerk zur religiösen Indoktrination berichtet
in einer Randnotiz (S.113) von der sozialen Einrichtung der evangelischen
Kirche und von der 150-Jahr-Feier 1998 unter der werbewirksamen Bezeichnung
„Die Macht der Nächstenliebe“.[95]
Diesen Titel führte auch – wie ich im Internet feststellen konnte
– eine Ausstellung zur Diakoniegeschichte im Deutschen Historischen Museum
in Berlin. Diesem Museum wurde nach Darstellung des Diakonischen Werkes
ein finanzieller Beitrag zugesichert, und es konnte davon überzeugt
werden, „dass es sich um eine anspruchsvolle
sozialgeschichtliche Thematik handelt“. Die Internet-Fassung der Ausstellung
beweist, dass eine derartige Kooperation so gut wie ausschließlich
der geschönten kirchlichen Selbstdarstellung dient.[96]
Ganz eindeutige Missstände im kirchlichen Arbeitsrecht werden verschwiegen,[97]
propagandistische Zweckbehauptungen kritiklos und devot nachgebetet.[98]
Über
die diakonischen Werke wird eine offenbar geradezu betrügerische Behauptung
aufgestellt, wenigstens was konfessionslose Arbeitnehmer anlangt: „Die
wesentlichen Grundlagen ihres sozialen Handelns sind Barmherzigkeit, Gerechtigkeit
und Solidarität“ (s.Anm.98). Ständige Grundrechtsverletzungen,
deren Opfer kirchliche Mitarbeiter wurden, sind nach der Vereinigung
der deutschen Staaten lawinenartig angewachsen. Den christlichen Wohlfahrtsverbänden
wurden durch die Kohl-Regierung massenweise angeblich „herrenlose“
soziale und Gesundheitseinrichtungen aus der Konkursmasse der DDR
in den unersättlichen Rachen geworfen - einschließlich
der Mitarbeiter. Nach deren Meinung fragte die jetzt angeblich wirklich
demokratische
Republik natürlich nicht. Anfangs war die fehlende Konfession
kein Hinderungsgrund für die Weiterbeschäftigung. Weil
sich die Rechristianisierung jedoch nicht so rasch einstellte, wie die
machtgierige Kirche dies wünschte, griff die EKD-Synode von Suhl
1992 zu einer Gewaltmaßnahme und missachtete in christlicher
Arroganz und Intoleranz den Aufschrei ihrer konfessionslosen
Beutemitarbeiter.
Die
neuen staatschristlichen Dienstherren zeigten jetzt ihre Folterwerkzeuge
und verfügten diktatorisch: „Nur Christen, deren Kirche der Arbeitsgemeinschaft
der christlichen Kirchen angehört, dürfen in kirchlichen
Einrichtungen beschäftigt werden. Die Arbeitsverträge seien
dementsprechend zu gestalten.“[99]
Wer seiner humanistischen Überzeugung ohne Bindung an eine Jenseitsideologie
treu bleibt, verliert seinen Arbeitsplatz. Auch die Gerichte dürfen
hier nicht helfen; sie stehen voll im Trend der Zwangsmission des christlichen
Obrigkeitsstaates. Wurden Christen in der DDR früher angeblich
wegen ihres Glaubens benachteiligt, werden heute in den neuen Ostgebieten
Konfessionslose und Atheisten wegen ihres Unglaubens diskriminiert.
Das beweist auch das von Möchtegern-Missionaren in ihrer klerikalen
Giftküche zusammengebraute Mach(t)werk für den religiösen
Tarnunterricht „Ethik“. Die unverschämte Lüge vom
weltanschaulich-neutralen Staat Bundesrepublik Deutschland können
heute wohl höchstens nur noch Analphabeten und Gehirnamputierte glauben.[100]
Eigentlich ist den „Heidenkindern“ unter dem Stichwort „Die Macht der Nächstenliebe“
kaum die Viertelwahrheit eines schön angemalten potemkinschen Dorfes
vorgegaukelt worden. Die höchst privilegierten Glaubenskonzerne und
ihre klerikalen Sozialdienste wären vermutlich eher mit dem Motto
zu kennzeichnen „in Liebe zur eigenen Macht“!
11.Fazit:
„Ethik“ ohne Maske – wer zweifelt noch am institutionalisierten
massiven
Verfassungsbruch zu Lasten der weltanschaulichen Parias?
Die
Analyse des besprochenen Buches zeigt nach meiner Ansicht überdeutlich,
wohin uns militante Heidenapostel führen wollen und welcher Mittel
sie sich bedienen: Sie setzen offenkundig alles daran, ihre überlebte
Jenseitsideologie mit sanfter bis Brachialgewalt „in die Herzen und Hirne
einzupflanzen“. Könnte nun irgend jemand, der sich noch einen
klaren Verstand und ein unabhängiges Urteil bewahrt hat, bezweifeln,
dass die christlichen Staatsusurpatoren keinerlei Skrupel kennen, zur Durchsetzung
ihrer Machtinteressen auch mehrfachen systematischen Verfassungsbruch zu
begehen, z.B. beim „Ethikunterricht“ nach Ich bin gefragt? Diesseitsbezogene
Weltdeutungen hassen die zwölf Autorinnen und Autoren des „polyreligiösen
Zwangsmissionswerks“ offensichtlich wie die Pest, weil sie niemals auch
nur ein gutes Haar an ihnen finden. Eine Bevölkerungsmehrheit von
85 - 80% wird wie Aussätzige mit Missachtung gestraft, geradezu tot
geschwiegen.[101]
Nur sie, die Religiösen, haben die Wahrheit, die Erkenntnis, die Ethik,
das Gute, die Zukunft, einen Gott – den sie sich nach ihren Wunschvorstellungen
und höchst selektiver Bibellektüre zusammen geklaubt haben! Eine
formale Toleranz wird lediglich gegenüber den wenigen akzeptierten
religiösen
Mitbewerbern geübt; vermutlich unter der Prämisse, dass die Hauptnutznießer
der massiven Indoktrination die staatlich besonders geförderten Großkirchen
sein werden.
Die
Fülle der täglich zu beklagenden Grundrechtsbrüche zugunsten
der staatsnahen Großkirchenund
anderer Jenseitsideologien wird überwiegend nur von kleinen
areligiösen Gruppen in vereinsinternen Zeitschriften dokumentiert
und kritisiert. Die Entscheidungsträger und Multiplikatoren in den
Massenmedien, dem Erziehungs- und Bildungssystem sowie die maßgeblichen
Parteien- und Justizvertreter nehmen davon nicht nur keine Notiz, sondern
sie betätigen sich ständig als maßlose Religions-, insbesondere
Christentumspropagandisten. Damit nicht genug, sie stemmen sich noch mit
aller Macht laizistischen Bestrebungen entgegen, selbst wenn diese nur
die angeblichen Menschenrechtsgarantien der Bundesverfassung voll ausschöpfen
wollen. Aus diesem Grunde ist Art. 19.2 GG mit Bezug auf die Glaubenskonzerne
eine ausgesprochene Lachnummer: „In keinem Fall darf ein Grundrecht in
seinem Wesensgehalt angetastet werden.“ Die Großkirchen als Institutionen[102]
stehen augenscheinlich über dem Gesetz; sie dürfen sogar Strukturen
beibehalten oder weiter entwickeln, die sie teilweise fast zu einem Staat
im Staate machen (z.B. eigene, in erheblichem Maße menschenrechtswidrige
Gerichtsbarkeit, besonders beim kirchlichen Arbeitsrecht). Wie ich gezeigt
habe, werden in Wirklichkeit alle irgendwie tangierten „Menschenrechtsgarantien“,
sofern sie gegen die gruppenegoistischen Interessen der klerikalen Staatsusurpatoren
wirksam werden könnten, in den Sondermüll geworfen.
Das
so genannte Fach „Ethik“ ist – wie das untersuchte Buch pars pro toto beweist
– zum „multikulturellen“ und „interkonfessionellen“ Religionsunterricht
verkommen. In geradezu maßloser Weise haben sich die zwölf Autoren
wie die legendären zwölf Jünger Jesu in ihre „heilige Mission“
hineingesteigert. Gelegentlich wird die grobschlächtige Indoktrination
durch eher subtile Schleichwerbung für die faktische Staatsreligion
ersetzt. Nichtgläubige sollen sich augenscheinlich als nicht akzeptierte
Randgruppe fühlen und damit ihrer bisherigen Weltanschauung entfremdet
werden – obwohl sie in den neuen Bundesländern die ganz überwiegende
Bevölkerungsmehrheit darstellen! Ethikschüler sollen eindeutig
geradezu – ganz unmoralisch! - mit psychischer Gewalt auf den Weg des religiösen
Irrationalismus gebracht werden, der dann nach dem Machtkalkül der
klerikalen Staatsinhaber mit großer Wahrscheinlichkeit den christlichen
Glaubenskonzernen zugute käme. Die deutschen Konfessionslosen
und Atheisten sind in ihrem eigenen Land die größte und gleichzeitig
die am wenigsten bekannte und am unverschämtesten diskriminierte Minderheit.
Die
„hoch moralischen“ Christen dürfen ihre Opfer zwar nicht mehr foltern,
köpfen, hängen, vierteilen, rädern, pfählen und verbrennen,
was sie viele Jahrhunderte lang mit frommem Eifer und erfindungsreicher
Handwerkskunst ausübten, wobei sie sich auf die Bibel als „Gottes
unfehlbares Wort“ berufen konnten.[103]
Das, wozu sie sich auch heute noch das (Un-)Recht herausnehmen, ist: bei
Bedarf von Toleranz zu reden, die sie jedoch gegenüber ihren Gesinnungsopfern
ungerührt erheblich einschränken oder so definieren, dass sie
nur ihnen zum Vorteil gereichen soll (Kruzifix-Fundamentalisten!).
Die unerwünschten weltanschaulich-religiösen Mitbewerber um „Kopf,
Herz und Hand“[104]
werden dagegen diskriminiert, disqualifiziert, verteufelt oder - totgeschwiegen.
Man
kann sich wirklich fragen, ob die „Ethik-Propagandisten“ säkulare
Humanisten, die sich der wirklichen Toleranz und Menschenfreundlichkeit
z.B. nach Ludwig Feuerbach verpflichtet fühlen, weitaus weniger sympathisch
finden als Ku-Klux-Klan-Anhänger oder Apartheid-Rassisten, die sich
doch wie sie auch als gute Christen und kompromissloseAtheistenfeinde
verstehen!
Der
klerikal gleichgeschaltete Staat tritt unverfroren als Gehirnwäscher
auf; gleichzeitig verwandeln Bibelschamanen mit Taschenspielertricks gar
nicht so heimlich einen wesentlichen Teil des „unveräußerlichen“
Grundrechtskanons in leblose Buchstaben. Die scheinbar gottgewollte Obrigkeit
will die Kinder zwingen, die öffentliche Schulen besuchen, ihr Denken
und Trachten ausschließlich nach einer verfassungswidrig mit Höchstprivilegierung
geförderten Jenseitsideologie auszurichten. Die Begriffe Laizismus,
Humanismus,
Freidenkertum, Rationalismus, Agnostizismus, Atheismus werden in solchen
Indoktrinationsveranstaltungen wie „sächsische Ethik“ nach dem akribisch
überprüften Buch verschwiegen – wie früher obszöne
Begriffe in „feiner Gesellschaft“. Die „gottlosen“ Ethikschüler sollen
die Denkrichtungen, denen sie sich eigentlich zugehörig fühlen
müssten, überhaupt nicht näher kennen lernen oder ihnen
so weit und so rasch wie möglich entfremdet werden.
Letztlich
belügt und betrügt dieser von religiösen Irrationalismen
wie von Krebsgeschwüren zerfressene Staat seine Bürger auch noch
dadurch, dass er sie in dem Glauben wiegen will, Staat und Kirche seien
getrennt. Wenn nun jemand behauptet, das sei doch ein systematisch gebrochenes
Verfassungspostulat, wird augenzwinkernd die Hilfskonstruktion einer „hinkenden
Trennung“ aus dem Ärmel gezogen. Jedoch trifft auch diese nicht des
Pudels Kern. Ein anderes Bild stellt die Wirklichkeit ungleich treffender
dar: Christlich indoktrinierte Vertreter eines angeblich weltanschaulich
neutralen Staates haben die Bundesrepublik Deutschland an Macht besessene
Jenseitsideologien ausgeliefert, gegen deren ausdrücklichen Willen
in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens kaum etwas geschehen darf.
Ein ganzer Staat lässt sich unter z.T. absurden Vorwänden als
Melkkuh und Befehlsempfänger der Glaubenskonzerne missbrauchen, die
mit einem derart verfassungswidrigen „Ethikunterricht“ hoch zufrieden sein
können. Dummen Leuten braucht nur lange genug im Brustton der Überzeugung
erzählt zu werden, der Kaiser trage jetzt wunderschöne neue Gewänder.
Es werden dann fast alle daran glauben, selbst wenn ihre Augen schreien
müssten: „Aber der Kaiser ist ja nackt!“
Das
Mach(t)werk Ich bin gefragt7/8 ist ein Anschlag auf Kopf und Verstand
durch mutmaßliche Verfassungsfeinde. Man kann sich ernsthaft fragen,
ob die DDR in ihren Schulbüchern den Sozialismus so faustdick aufgetragen
hat wie die christlichen Missionare dieses so genannten Ethikbuches ihre
religiöse Indoktrination austoben. Wenn umgekehrt nicht religiöse
Gruppen christliche Schüler so unverfroren zum Atheismus bekehren
wollten, erhöbe sich ein deutschlandweites Protestgeschrei! Und ließen
es sich muslimische Kinder gefallen, dass sie zur Teilnahme an einer Fronleichnamsprozession
gezwungen würden? Würde man ihnen dies überhaupt zumuten?
Gegenüber
den Parias derAtheisten, Agnostiker,
Freidenker, Rationalisten maßen sich die „rechtgläubigen“ Buchautoren
jedoch in staunenswerter Dreistigkeit und offenbar in gespielter Unkenntnis
der Bundesverfassung an, ein halbes Dutzend Grundrechte zu missachten und
spielen sich dann noch als „begnadete“ Menschheitsbeglücker auf.
Rüsten
jetzt vielleicht manche einflussreichen Leute „moralisch“ auf, um bei uns
mittelfristig einen nur leicht gemäßigten Gottesstaat einzurichten?
Die Voraussetzungen dafür müssten sie bereits als günstig
einschätzen…
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Anmerkungen
©
Dr. Klaus Uppendahl
John-F.-Kennedy-Ring
45 b
91301
Forchheim / Oberfranken, 2003
e-mail:
Klaus.H.Uppendahl@T-online.de
Schriftführer
des bfg Erlangen
(Bund
für Geistesfreiheit)
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