Menschenrechte gegen „Gottes Wort“
von Klaus Uppendahl

Gliederung:

I.Menschenrechtsfeindliche Aussagen der Bibel 

1.Die Menschenwürde: ein Begriff des nichtchristlichen, humanistischen Menschenbildes

        2. Menschenfresserei sowie Massen- und Völkermord auf Befehl Gottes

3.Besser ein frommer Sklave als ein ungläubiger freier Mann
4.Der Mann als Beherrscher der Frau 
5.„Ich bin der Herr, dein Gott. Du sollst keine andern Götter haben neben mir“
6. Vernichtung unerwünschten oder unorthodoxen Schrifttums seit biblischen Zeiten

7.Jesus als Familienfeind und Verächter des 4. Gebots

II. Von der päpstlichen Menschen­rechtsfeindschaft zu Wojtylas Menschenrechtsheuchelei

I. Menschenrechtsfeindliche Aussagen der Bibel

Es gibt in letzter Zeit immer mehr Bibel- und Christentumspropagandisten – unter Einschluss eines so genannten „Stellvertreters Gottes“[1] -, welche die volksverdummende Behauptung aufstellen, die Menschenrechte gingen auf die „Heilige Schrift“ und einen „göttlichen Willen“ zurück. Jeder, der nur eine halbe Stunde zielgerichtet im Internet nachschaut, kann sich selbst von diesen tollkühnen Versuchen überzeugen. Die leicht nachweisbare Wahrheit ist jedoch folgende: Der ganz überwiegende Teil unseres Menschenrechtskanons, wie er im Grundgesetz als für alle bindendes Verfassungsrecht nachgelesen werden kann, ist nicht nur unbiblisch, sondern göttlichen Forderungen und göttlichem Recht im Alten und Neuen Testament diametral entgegengesetzt. Es ergibt sich die äußerst paradoxe und für den „Rechtsstaat“ demaskierende Situation, dass einerseits eine verfassungsfeindliche Organisation (Partei) nach Grundgesetz (GG) Art. 21.2 verboten werden soll, dass andererseits aber die Großkirchen mit ihrem menschenrechtswidrigen Gedankengut in der Bibel die höchstdotierten und umfassendsten Privilegien überhaupt in unserem Staat erhalten und als Institutionen kaum jemals erkennbar von einflussreicher Seite kritisiert werden.[2]
Während der Frankfurter Buchmesse im Okt. 2002 erhielt ich eine schmale Traktatsammlung mit dem Titel Die Menschenrechte im Lichte des Wortes Gottes[3]. Der Verfasser Hans-Jürgen Böhm bestätigt meine Ansicht, dass Menschenrechte und biblische Aussagen ganz unterschiedlich und wenigstens teilweise geradezu unvereinbar sind. Allerdings sind seine Beweggründe und Absichten von meinem säkularen Ansatz „himmelweit“ entfernt: Böhms unerschütterliches Axiom ist nämlich, die Bibel als Sprachrohr Gottes sei die ausschließliche und allerhöchste kodifizierte Autorität in allen Dingen des menschlichen Lebens und jeder Kritik entzogen.[4] Sein wortwörtliches Glaubensverständnis, das aber auch gelegentlich spürbar selektiv vorgeht (Verschweigen der Gott gefälligen Sklaven und inflationären Todesstrafen aus nichtigen Anlässen!), müsse lebens- und Welt bestimmend sein. Alles solle im Dienste Gottes und Jesu Christi stehen, wobei Böhm eine intolerante biblisch-christliche Heilslehre eigenen Verständnisses verficht. Er ist gegen die Menschenrechte wie früher die Päpste. Er beschimpft jedoch gelegentlich beide staatsnahen Großkirchen mit Argumenten, die auch von agnostischen oder atheistischen Kirchenkritikern stammen könnten.[5]

Eine grundsätzliche Problematik entsteht schon dadurch, dass Böhm - sicher zum allgemeinen Erstaunen - staatsrechtliche Schlüsselbegriffe normalerweise mit einer unüblichen Konnotation verwendet. Wörter wie Demokratie, Menschenrechte, Menschenwürde, Toleranz werden oftmals auch ohne pejorative Adjektive oder andere entsprechende Beiwörter in einem abwertenden Sinne verwendet. Weil der Fundamentalist einen Ausschließlichkeitsanspruch auf seine rigorose Bibelinterpretation und sein persönliches Gottesverständnis erhebt, vermag er sich nicht mit den unterschiedlichen Wertvorstellungen des Grundgesetzes abzufinden, denen er sich nicht unterordnen oder anpassen will. Er begründet das auf S.2 seiner Schrift in verblüffender Weise: „Im Evangelium dient die Obrigkeit Gott und ist damit seinen Gesetzen unterworfen […], im Grundgesetz dient der Staat der ,Menschenwürde’ und ist damit niemandem außer den von ihm selbst erfundenen oder vertretenen Ideen Rechenschaft schuldig.“ Böhm sieht die Demokratie[6] und ihre Menschenrechte geradezu als eine Art „Pseudoreligion“ mit einem totalitären Anspruch gegen die einzig wahre Religion der Bibel an.[7] Die Demokratie wird wegen der ihr nachgesagten totalitären Ambitionen geradezu verwegen mit einer Diktatur auf die gleiche Stufe gestellt. Ein Gedanke kommt Böhm allerdings nicht im Traum: dass vielleicht seine Theokratie nach biblischem Muster von der überwältigenden Mehrheit nicht nur als autoritär, sondern geradezu als totalitäre „göttliche“ Herrschaftsform empfunden werden könnte.[8]

1.Die Menschenwürde: ein Begriff des nichtchristlichen, humanistischen Menschenbildes

Schon den Begriff der Menschenwürde nach Art. 1.1 GG hat der angebliche Weltenlenker nicht vorgesehen.[9] So finden sich bezeichnenderweise in dem zweibändigen Religionslexikon Die Bibel und ihre Welt[10]nur die Begriffe „Menschenopfer“, „Menschenraub“ und „Menschwerdung“. Wie ein Sklave seinem Herrn untersteht und dessen Befehle widerspruchslos befolgen muss, so ist im Grunde genommen auch das Verhältnis zwischen Mensch und Gott. Das jüdisch-­christliche Menschenbild sah einen gottergebenen, immer folgsamen und dienstbereiten, autoritätsgläubigen Menschen vor, der sich von der weltlichen und geistlichen Macht bis an die Grenze seiner körperlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ausbeuten lassen musste.[11] In dem GG-Taschenkommentar von Seifert/Hömig sind als typische Fälle der Verletzung der Menschenwürde aufgezählt: „Folter, Sklaverei, Ausrottung ethnischer, nationaler, rassischer oder religiöser Gruppen, Verschleppung, unmenschliche oder erniedrigende Strafen und Behandlungsweisen, vollständige Entrechtung“.[12] All dies haben die heute noch staatsbeherrschenden Christen – entgegen einer ganzen Reihe von Verfassungspostulaten! - während der längsten Zeit ihres unseligen Wirkens in einer zweitausendjährigen Geschichte gegenüber vielenMillionen Unschuldiger verbrochen.

Auf der anderen Seite steht das nichtchristliche, humanistische Menschenbild, dem bedeutende Vertreter der Aufklärung zum Durchbruch verholfen haben. Nach dem zitierten GG?Komm. ist der Mensch „als geistig?sittliches Wesen darauf angelegt [...], in Freiheit und Selbstbewusstsein sich selbst zu bestimmen“, auch darf er „keiner Behandlung ausgesetzt werden, die ihn zum bloßen Objekt degradiert“ (ebda, S. 35f). In der angeblich „Heiligen Schrift“ findet man keinen einzigen Menschen, auf den diese Bestimmung voll zuträfe! Sogar Jesus fügte sich nach dem Evangelium in den Willen seines „himmlischen Vaters“ und nahm den ihm bestimmten unmenschlichen Tod gehorsam hin.[13] Wer sich tatsächlich dauerhaft gegen Gott entscheidet, wird nach christlicher Lehre mit den allerschlimmsten aller Übel von Ewigkeit zu Ewigkeit bestraft, sodass selbst der ungerechteste Sklavenhalter seinen menschlichen Besitz in jedem Fall nur unvergleichlich milde strafen könnte (höchstens einmal mit dem Tod).

Besonders übel spielt Gott seinem „Knecht Hiob“ mit, der mehrfach gerühmt worden ist, er sei „fromm und rechtschaffen, gottesfürchtig und meide das Böse“ (Hiob 1,1.8; 2,3). Der Satan fordert Gott zu einer Wette heraus, dass Hiob vom Höchsten abfallen werde, wenn es ihm schlecht gehe. Jahwe willigt erstaunlicherweise gleich ein. Dem Gerechten wird all sein Besitz genommen; seine zehn Kinder kommen zu Tode. Hiob findet sich klaglos mit dem schweren Verlust ab. Bei einer zweiten Begegnung Gottes mit dem Satan erfährt dieser, Hiob halte „noch fest an seiner Frömmigkeit“. Dann spricht Jahwe die ungeheuerlichen Worte: „du aber hast mich bewogen, ihn ohne Grund zu verderben“ (Hiob 2,3). Anstatt dass es den Schöpfer nun reute, Hiob ins Elend gestoßen zu haben, gestattet er dem Teufel noch, den Gottesfürchtigen auch gesundheitlich zugrunde zu richten. Der Weltenlenker lässt also einen exemplarischen Menschen ins allergrößte Unglück stürzen. Ist das nicht göttliche Willkür – nur um dem Satan zu beweisen, dass dieser Unrecht hat? Gott kann wie ein Sklavenhalter nach Gut- oder Schlechtdünken mit seinen Geschöpfen umspringen und steht natürlich außerhalb jeder Kritik! Selbst der schuldlos gepeinigte Mensch darf niemals an Gott zweifeln oder mit ihm rechten. Da Hiob dies doch getan hatte und er sein Verhalten als Sünde bereute, sagte er schließlich zerknirscht zu Gott: „Darum spreche ich mich schuldig und tue Buße in Staub und Asche“ (Hiob 42,6). Zum Schluss kommt es dann doch zu einem Happy End (weil sonst das Gerechtigkeitsempfinden des Bibellesers nachhaltig enttäuscht würde): „Und der Herr gab Hiob doppelt soviel, wie er gehabt hatte“ (Hiob 42,10). 

Wenn man das geistige Fundament des Christentums, die Bibel, gründlich und unvoreingenommen ohne Scheuklappen prüft, versteht man, warum die Romkirche ihren Schäfchen viele Jahrhunderte lang verbot, selber die unmoralischen, häufiggrauenvollen Geschichten der angeblich Heiligen Schrift zu lesen. Dann hätten viele gutgläubige Christen von unausrottbaren Zweifeln befallen worden sein müssen und hätten schon früher die Krake Kirche mit der Verbreitung der ungeschminkten Wahrheit bekämpft. Beim unvorsichtigen Öffnen der biblischen Büchse der Pandora kommen nämlich zum Vorschein: Mord und Totschlag, Inzest und Ehebruch, Lug und Trug, Habgier und Diebstahl, Leibeigenschaft und Sklaverei, Geister- und Dämonenglaube, religiöse Führer als Fanatiker, abstruse Lehren mit Auserwähltheitsanspruch, hochgradige Selbstüberschätzung des „Gottesvolkes“, bilderstürmerische Intoleranz, Verachtung bis zur Vernichtung Andersgläubiger. Es kann kaum überraschen, dass einige der scharfzüngigsten Religionskritiker studierte Theologen waren oder sind, die ihr ehrliches Gewissen nicht länger zu unterdrücken vermochten. Es muss dagegen sehr verwundern, wenn immer noch viele Irregeleitete oder Unwissende glauben, wir hätten es beim Christentum hauptsächlich mit einer „Religion der Liebe und der Mitmenschlichkeit“ zu tun,[14] keinesfalls aber mit einer geldgierigen und Macht besessenen Interessengruppe, die ihren ideologischen Unterbau sehr unzutreffend in einseitig umgefälschter Weise darzustellen sich bemüht. 

2. Menschenfresserei sowie Massen- und Völkermord auf Befehl Gottes,

 inflationäre Todesstrafen und schwere Körperstrafen als Liebesbeweis

Der biblische Alltag gegen das „Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“
im GG, Art. 2.2
Im Namen des „barmherzigen“ Christengottes und seines lieben Sohnes wurden im Laufe der Jahrhunderte zwischen 70 und 120 Millionen Menschen in fünf Kontinenten abgeschlachtet. Diese Grundtatsache der abendländischen Geschichte wird offiziell totgeschwiegen und befindet sich weitgehend außerhalb des Bewusstseins der überwiegenden Bevölkerungsmehrheit. Über viele Jahrhunderte hat die Kirche mit gleichem Erfolg gewütet, als hätten wir es mit einer der größten Verbrecherorganisationen der Erde zu tun gehabt. Dessen ungeachtet werden noch immer in unserem nur scheinbar weltanschaulich neutralen Staat die meisten Kinder und zahlreiche Erwachsene Opfer einer hemmungslosen Indoktrination der machtgierigen Jenseitsideologen, die sich fast jedes Süppchen kochen dürfen nach dem Prinzip „Recht ist, was der Kirche nützt“.

Analog zu den beute- und landhungrigen europäischen Expansionisten ab dem 15. Jahrhundert stießen auch die Israeliten bei der so genannten Landnahme in Kanaan mit Eroberungs?, Raub? und Vernichtungskriegen vor, wobei angeblich der „Herr der Heerscharen“ tatkräftige Hilfe leistete. Viele der dort siedelnden kleineren Völker wurden nach biblischem Zeugnis massenhaft niedergemetzelt. Der mordgierige Stammesgott ergrimmte schon, wenn seine menschlichen Bundesgenossen die Frauen, die Kinder sowie das Vieh der Besiegten schonten. Erst wenn zahllose weitere Unschuldige abgeschlachtet worden waren, erklärte sich der in doppeltem Sinne unmenschliche Jahwe zufrieden gestellt.[15]Auch vor diesem Hintergrund sollte vielleicht die viel gerühmte „Gottesebenbildlichkeit“ des Menschen neu diskutiert werden!

Gegen das bluttriefende Alte Testament (AT) erscheinen Drakula- und andere Horrorgeschichten mitunter wie Ammenmärchen. Der Pentateuch berichtet nämlich sogar von Menschenfresserei als Strafe Gottes, wobei es sich noch pikanterweise um das Verzehren der eigenen Kinder handelt (nachdem sie vermutlich gemäß den religiösen Speisegesetzen geschächtet wurden): „Du wirst die Frucht deines Leibes, das Fleisch deiner Söhne und deiner Töchter, die dir der Herr, dein Gott gegeben hat, essen in der Angst und Not, mit der dich dein Feind bedrängen wird.“ Dabei ist auch der Wille des himmlischen Schöpfers besonders hervorzuheben, dass niemand unter diesen Menschenfressern den Verwandten das Fleisch der geschlachteten Kinder gönnen wird (Dtn 28,53-57, vgl. 2 Kön 6,28f, Lev 26,29, Jer 19,9). Fürwahr, ein äußerst strenger -aber doch gerechter Gott!? 

Andererseits ist das Abendmahl nach Auffassung beider Großkirchen ein Verspeisen des tatsächlichen Leibes und Trinken des tatsächlichen Blutes des Wanderpredigers, der später zum Gottesssohn verklärt wurde (Joh 6,53?56)[16]. Religionskritiker haben dieses seltsame Brauchtum dann auch als eine Art rituellen Kannibalismus gebrandmarkt. Das vielleicht etwas harmlosere Kinderopfer kommt ebenfalls im AT vor. Das wichtigste Ereignis handelt vom israelitischen Heerführer Jiftach, der Jahwe seine Tochter in einem Brandopfer als Dank für einen Sieg gegen die Ammoniter darbrachte (Ri 11,30?40). Der Kindermörder zu Ehren des jüdisch-christlichen „Weltenlenkers“ wird in der Bibel mit keiner Silbe getadelt; man gewinntvielmehr denEindruck, auf dem Opfer Jiftachs habe Gottes Segen gelegen (während er Kains Getreide-Opfer nach Gen 4,4f missbilligte und deshalb eigentlich eine Mitschuld am Brudermord an Abel trug - aber welcher Pfaffe gibt das jemals zu?).

Dem legendären Stifter der jüdischen Religion werden zahlreiche Gesetze zugeschrieben, die für kleinste und lächerlichste Vergehen die Todesstrafe fordern.[17] Was das für ein mordlüsterner Fanatiker war, erhellt aus dem Bericht bei Ex 32,25-29. Mose spricht im Namen Gottes, als er allen Söhnen Levis nach dem - wie er meint ? todeswürdigen Tanz ums goldene Kalb befiehlt: jeder erdolche seinen Bruder, Freund und Nächsten. Gesagt, getan. Die Jahwe-Fundamentalisten bringen nun schnell 3000 Mann aus ihrer Blutsverwandtschaft und dem Freundeskreis um. Das kommentiert der alttestamentliche Ajatollah vom Sinai nach der Einheitsübersetzung[18] voller Begeisterung mit diesen Worten: „Füllt heute eure Hände mit Gaben für den Herrn! Denn jeder von euch ist heute gegen seinen Sohn und seinen Bruder vorgegangen, und der Herr hat Segen auf euch gelegt.“ Wie Fliegengeschmeiß beseitigt werden muss, verdienen Götzenanbeter aus „religionshygienischen“ Gründen sicher kein besseres Schicksal! Deshalb - oder trotzdem? - wird der Massenmörder Mose von unseren christlichen Staatsusurpatoren und ihrem Anhang fast nur positiv gesehen. Verschiedene religiöse Nachschlagewerke erwähnen das kompromittierende Blutbad bezeichnenderweise überhaupt nicht. Und die meisten Kinderbibeln aus jüngster Zeit verfahren ebenso: Sie verschweigen ganz einfach den verabscheuungswürdigen Massenmord und täuschen und betrügen auf diese durchsichtige Weise ihre Leser. Eine fromme junge Frau in unserer Nachbarschaft sprach ich auf diesen Umstand an; sie war ganz entgeistert und bezweifelte wohl meine Worte. 

Eines der biblischen Gebote, das von selbstgerechten Christen im Bewusstsein ihrer moralischen Überlegenheit immer wieder triumphierend wie eine Monstranz gezeigt wird, lautet: „Du sollst nicht töten.“ Die Einheitsübersetzung gibt sich weitherziger: „Du sollst nicht morden“ (Lev 20,13; Dtn 5,17). Wenn man das vor dem Hintergrund zahlloser göttlicher Metzeleien besonders im AT betrachtet, müsste sich ein aufmerksamer Bibelleser eigentlich verwirrt an den Kopf greifen. Schließlich fällt es ihm vielleicht wie Schuppen von den Augen: das Tötungsverbot, das von betrügerischen Priestern bis heute gerne als stets uneingeschränkt gültig dargestellt wird, bedeutet in der Bibel „Du sollst den gesetzestreuen Jahwe-Anhänger nicht töten.“ Mit schwächeren Nachbarvölkern und Juden, die ihre Religionsgebote nicht einhielten, wurde dagegen normalerweise nicht viel Federlesens gemacht. So verwirkte ein Mann sein Leben, weil er gegen das Gebot der Sabbatheiligung verstoßen hatte: er war beim Holzsammeln am Feiertag ertappt worden! Originalton Einheitsübersetzung: „Da führte die ganze Gemeinde den Mann vor das Lager hinaus und steinigte ihn zu Tod, wie der Herr es Mose befohlen hatte“ (Num 15,32-36).

Die Todesstrafe muss innerhalb des „auserwählten Volkes“ Israel zur Zeit des AT geradezu massenhaft vollstreckt worden sein – trotz des (heute!) falsch verstandenen 5. Gebots. Sexuelle Abweichungen von der engen Norm wurden samt und sonders mit der Todesstrafe geahndet. Im 20. Kapitel von Levitikus mit seinen „todeswürdigen Verbrechen“ findet sich ein umfangreicher Katalog, der kaum einen sadistischen Wunsch offen lässt. Schwule, die bei ihrem Treiben erwischt wurden, hatten ihr Leben verwirkt (Lev 20,13). Die „widernatürliche“ Betätigung und die „Verschwendung des Samens“ (vgl. Onan bei Gen 38,4-10) sind die Gründe dafür, weshalb die Papstkirche die Homosexuellen bis heute diskriminiert. Ex 22,17 gebietet nach der Einheitsübersetzung kurz und mitleidlos: „Eine Hexe sollst du nicht am Leben lassen.“ Diese wenigen „göttlich inspirierten“ Worte stellten eine der Hauptursachen für die Jahrhunderte langenGräuel der christlichen Hexenverfolgung dar. Im 16. und 17. Jh. gab es sogar Kinderhexenprozesse![19]

Da die antiautoritäre Erziehung noch unbekannt war und das erbarmungslose mosaische Gesetz herrschte, standen Elternrechte turmhoch über etwaigen Rechten der Kinder. So werden die Eltern vor den Flüchen ihrer Sprösslinge - offenbar völlig unabhängig von deren Alter - dadurch geschützt, dass diesen bei Zuwiderhandlung die Todesstrafe droht (Lev 20,9; Ex 21,17). Auch ein widersetzlicher, nicht fluchender Sohn, der trotz mehrfacher Ermahnungen und Züchtigungen nicht seinen Eltern gehorcht, muss um sein Leben fürchten. Vater und Mutter brauchen ihn nur zu den Stadtältesten zu bringen, ihre Klage vorzutragen, und schon kann der störrische Verschwender und Trinker gesteinigt werden (Dtn 21,18-21). Bei diesem frommen Gotteswerk schleudern die Eltern sicher gerne die größten Steine zuerst gegen ihren nichtsnutzigen Sohn … 

Wo soviel gemetzelt und gemordet wird, kann natürlich die körperliche Unversehrtheit schon gar nicht gewährleistet sein, ruft doch der galiläische Wanderprediger selbst zur bedingungsweisen Selbstverstümmelung auf (Mt 5,29f). Diese betrieben auch zahlreiche geistig Verwirrte, die z.T. noch als besonders fromm galten. Es passt gut dazu, wenn der gegenwärtig bedeutendste deutsche Kirchenkritiker, Karlheinz Deschner, schreibt, dass auch in den Klöstern die Mönche und Nonnen für z.T. nur einfache Vergehen harte körperliche Strafen hinnehmen mussten; manchmal wurden sie auch wirklich verstümmelt. Die Prügelstrafe wird ebenfalls wiederholt in beiden Teilen der „Heiligen Schrift“ empfohlen mit dem Tenor, wen Gott liebt, den züchtigt er oder: wer die Rute spart, liebt seine Kinder nicht (z.B. Spr 13,24). Das ist wohl tätliche christliche Nächstenliebe!

3.Besser ein frommer Sklave als ein ungläubiger freier Mann

Die unbekannte biblische Sklavenlehre gegenüber dem Menschenrecht

„Die Freiheit der Person ist unverletzlich.“ (Art. 2.2, Satz 2 GG)

Nach der schriftlichen Grundlage des Christentums sind Sklaven etwas ganz Normales und Alltägliches; sie gehören einfach zur göttlichen Ordnung. Sie sind vom Weltenschöpfer in ihren Stand gesetzt worden und dürfen keineswegs aufbegehren. Auch Jesus und Paulus sahen die Sklaverei als etwas Selbstverständliches an, so dass sie sie niemals verurteilt haben. Die bereits genannte Enzyklopädie Die Bibel und ihre Welt schreibt unter „Sklaverei im NT und in Qumran“: „So ziemlich jeder Brief des Paulus und Petrus mahnt sogar die Sklaven, auch wenn sie sich zum Christentum bekehrten, mit ihrer Lage zufrieden zu sein und ihren Herren zu gehorchen“ (ebda., S.1297). Eine kleine Kostprobe davon findet sich bei 1. Kor 7,20f: „Jeder soll in dem Stand bleiben, in dem ihn der Ruf Gottes getroffen hat. Wenn du als Sklave berufen wurdest, soll dich das nicht bedrücken; auch wenn du frei werden kannst, lebe lieber als Sklave weiter.“[20]

Einen ergänzenden, sehr beredten Beleg entnehmen wir noch Tit 2,9f: „Die Sklaven sollen ihren Herren gehorchen, ihnen in allem gefällig sein, nicht widersprechen, nichts veruntreuen; sie sollen zuverlässig und treu sein, damit sie in allem der Lehre Gottes, unseres Retters, Ehre machen“. Da der Weltenschöpfer sich nach christlichem Dogma nicht irrt und auch die Bibel inspiriert hat, wollte er eindeutig über einen großen Teil seiner menschlichen Geschöpfe als Sklavenhalter herrschen. Außerdem ist ein gottesfürchtiger Sklave nach dieser vertuschten biblischen Sklavenlehre 1000-mal besser als ein ungläubiger freier Mann. Es ist daher nur folgerichtig, wenn der Kirchenstaat der letzte Sklavenhalter Europas war. Wegen des Bildungsmonopols der klerikalen Volksverdummer über viele Jahrhunderte und weil noch heute kaum etwas gegen die Kirchenlobby geschehen kann, deshalb kennt die ganz überwiegende Mehrheit der Christen diese Tatsachen natürlich nicht. Sie wissen auch nicht, dass Sklavenschiffe, die während dreier Jahrhunderte voll gestopft mit menschlicher Fracht Afrika verließen, von Priestern gesegnet wurden. Trotz dieses Segens verreckten Unzählige während der wochenlangen qualvollen Überfahrten nach der „Neuen Welt“. Das berührte die „christlichen“ Menschenschinder nicht stärker, als wenn heute ein Großteil einer verderblichen Ware nicht den wirtschaftlichen Zweck des Weiterverkaufs und des damit verbundenen Profits erfüllt. 

Verschiedene kirchliche Nachschlagewerke nennen entweder den Begriff „Sklave“ überhaupt nicht oder sie bemühen sich in auffälliger Weise darum, dass Sklavendasein im biblischen Israel als recht erträglich darzustellen. In der Lutherbibel kommt das Wort kaum vor,[21] während es in der Einheitsübersetzung häufig auftaucht. Die Erklärung dafür gibt ein Biblisches Wörterbuch[22] unter dem Sammelstichwort „Knecht/ Sklave/ Knechtschaft“: „Die hebräische (AT) und die griechische Sprache (NT) können begrifflich zwischen Sklave und Knecht nicht unterscheiden. Äbäd(hebr. »Knecht « …) und dulos (griech.) umschreiben ein großes Spektrum unterschiedlichsten Dienens. Die Grundaussage ist in jedem Fall ein Verhältnis der Abhängigkeit, im Negativen wie im Positiven, im Verhältnis zum Menschen wie im Verhältnis zu Gott.“

Der bereits mehrfach genannte Biblizist Böhm, der augenscheinlich einen Gottesstaat nach altisraelitischem Muster anstrebt, ist in dem hier angesprochenen Punkt der Sklavenhaltergesellschaft inkonsequent: Er geifert zwar unentwegt gegen die Menschenrechte im Grundgesetz, aber die biblische Sklaverei, die ja gottgewollt ist, will er anscheinend doch nicht wieder einführen. Allerdings spricht er einmal ausdrücklich von dem „Herrn des Sklaven“ als einer der „von Gott gesetzten Autoritäten“ […], in welchen Gottes Herrschaft unter den Menschen gleichnishaft dargestellt ist“! Dies muss dann doch wohl (ausnahmsweise?) als positiv verstanden werden![23]

4.Der Mann als Beherrscher der Frau 

Dagegen: Gleichberechtigung der Geschlechter nach Art. 3.2 GG

Untersuchen wir nun einmal etwas gründlicher, was „Gottes Wort“ zum Thema Beziehung der Geschlechter sagt. In dem Lexikon der Bibel[24]findet sich bezeichnenderweise unter dem Stw. „Frau“ kein selbständiger Eintrag; es gibt nur Verweise auf „Ehe, Kleidung, Eltern“. Bereits aus diesem Umstand kann man getrost auf den geringen Wert des weiblichen Geschlechts in biblischer Zeit schließen und auch ableiten, dass es ohne Familie oder einen Mann kaum etwas galt. Unter „Ehe“ können wir dann solch erregende Einzelheiten nachlesen wie: „Der Besitz des Weibes gründete sich in alter Zeit auf Raub (Ri 21,19ff), auf das Beuterecht des Kriegers (Ri 5,30), in friedlichen Verhältnissen auf Kauf (… Ex 22,15f).“ An späterer Stelle weist das Lexikon der Bibel auf den bemerkenswerten Umstand hin, die übliche Eheform sei die Bigamie gewesen (Dt 21,15-17). Stammesfürsten und Könige hätten allerdings eine größere Zahl von Frauen besessen. Erst „nach dem Exil strebte die Volkssitte auf Monogamie hin“.
Der Mann galt als „Besitzer“ der Frau, weshalb „bindende Verpflichtungen“ nur für diese bestanden: „Gelobte und hielt der Mann eheliche Treue […], so war das lediglich sein guter Wille, während das Weib unbedingt zur Treue verpflichtet war“. Der Mann galt „nur dann eines Ehebruches schuldig, wenn er in das Besitzrecht eines anderen Ehemannes eingriff“. Auch Witwen wurden nach dem benutzten Bibellexikon diskriminiert: „Im späteren Judentum und ersten Christentum galt die Ansicht, eine wahrhaft treue Witwe dürfe sich überhaupt nicht wieder verheiraten.“ Von dieser Regel wurden nur „die jungen Witwen ausgenommen, um größeres Unheil zu verhüten.“ Von Paulus ist allgemein bekannt, dass er die Ehelosigkeit und den Witwenstand höher bewertete als die Ehe und die Wiederverheiratung (1 Kor 7,38-40). Der Apostel wurde in jüngerer Zeit beschuldigt, eine starke „Leibfeindlichkeit“ in seinen Schriften zum Ausdruck zu bringen, was sich nachteilig bis verhängnisvoll auf das Zusammenleben der Geschlechter ausgewirkt habe.

Die menschenrechtswidrige Benachteiligung der Frau in der „Heiligen Schrift“ wird von offizieller Kirchenseite tendenziell verniedlicht oder ganz abgestritten; nicht selten wird sogar unverfroren versucht, unbedarften Leuten das genaue Gegenteil der unbestreitbaren Wahrheit aufzutischen. Jedoch kann ich mit Genugtuung auf einen eindeutigen Bibelkenner verweisen, der meine Ansicht ohne Wenn und Aber bestätigt. Dabei muss ich allerdings einen bedeutsamen Umstand erwähnen: Zwar deckt sich die Darstellung meines Gewährsmannes zur Ungleichbehandlung der Geschlechter in der Bibel mit meinen Aussagen; seine Bewertung der Konsequenzen entpuppt sich jedoch als völlig gegensätzlich, weil ihn gleichzeitig eine radikal Norm abweichende Grundüberzeugung beherrscht. Ich spreche wieder von dem Biblizisten Hans-Jürgen Böhm, der ganz bewusst schreibt: „Nun ist ja allgemein bekannt, dass die Gleichberechtigung von Mann und Frau gemäß den Menschenrechten stracks gegen die Lehre des Neuen Testaments gerichtet ist“. Der Fundamentalist bringt anschließend auf fast einer halben Druckseite ausführliche Bibelzitate aus Schriften, die gewöhnlich als paulinisch angesehen werden und die ehrlicherweise wirklich nur als Darstellung eines längst überholten Frauenbildes der Unterwerfung unter den Mann aufgefasst werden können.[25]

Böhm ist in mancher Hinsicht überraschend klarsichtig, so z.B. wenn er schreibt: „Genau genommen ist bereits das Vorlesen und Veröffentlichen solcher neutestamentlicher Zitate gemäß den Menschenrechten eine die Frau diskriminierende Handlung“. Da für unseren seltsamen Fundamentalisten die Bibel jedoch nicht kritisierbar ist und als Maßstab aller Dinge herhalten muss, wird die „Menschenrechtsideologie“ geradezu folgerichtig als widergöttliche Ersatzreligion abqualifiziert. Der Diskriminierungsbefürworter auf der Grundlage von „Gottes Wort“ versteigt sich schließlich zu folgendem apodiktischem Urteil: „Die Gleichberechtigung der Frau gemäß den Menschenrechten (ist) in Wirklichkeit zutiefst menschenverachtend und frauenfeindlich“! An diesem verfassungswidrigen Satz werden sich manche Leser gewiss festbeißen. Wenn sie sich dann weiterkämpfen, stoßen sie auf diese Begründung: „Wenn eine Frau vorliegende Schrift liest, so will ich ihr als Mann in aller Liebe die ganze Wahrheit sagen: Ihr Frauen werdet mit eurer Emanzipation von den Männern betrogen und belogen, denn ihr werdet dabei in Wahrheit überhaupt nicht als Frauen anerkannt, sondern nur soweit, wie ihr das männliche Normensystem verkörpert.“ Auf der nächsten Seite variiert der Menschenrechtsverächter das Thema in noch grausigerer Weise: „Und so werden eure Ehen und Familien […] zerstört; eure Kinder müsst ihr umbringen oder sie Anderen zur Erziehung geben, damit ihr Zeit für Beruf und Karriere habt“.[26]

Der katholische Mitarbeiter eines wohlfeilen einbändigen Bibellexikons[27] gesteht ebenfalls überraschend ein: „Als kürzeste Zusammenfassung aller Rechtsaussagen des AT über das Verhältnis der Geschlechter kann man Gen. 3,16 bezeichnen: Der Mann herrscht über die Frau.“ Später konstruiert er betrügerisch zwei Betrachtungsweisen, um möglichst noch in letzter Sekunde auf den Menschenrechtszug aufspringen zu können: „Im NT zeigt sich ein ähnlicher Gegensatz der untergeordneten sozialen und rechtlichen (faktischen) Stellung der Frau und grundsätzlichen (theologischen) Aussagen über die Gleichberechtigung von Mann und Frau.“ Wenn der unredliche Gottesgelehrte der Papstkirche nur eine theologische Gleichberechtigung anbieten kann, dann gibt er Steine statt Brot und erweist sich als übler Taschenspieler. Er möchte die schlimme Konsequenz seiner Rabulistik vergessen machen: Höherwertigkeit des Mannes auf Erden und Gleichberechtigung der Geschlechter im Himmel! Das entspricht übrigens – sicher nicht zufällig! – der „Lehre der Kirchenväter, wonach im Paradies alle Menschen gleich und frei seien.“[28]

Wie verlogen manche Kernaussagen von Theologen sind und wie gelegentlich ein Bibelzitat genau das Gegenteil der kühnen Behauptung bedeutet, für die es als Beleg herhalten soll, zeigt sich wieder in diesem Zusammenhang. Behauptung: „Auch die Paulus-,Schule plädiert nicht für Unterordnung der Frau, sondern für ein Füreinanderdasein von Mann und Frau“. Zum ersten bedeutet „Füreinanderdasein“ wohl schwerlich „Gleichberechtigung der Geschlechter“. Wir haben also wieder einmal einen Vertreter der geistigen Falschmünzer und Schaumschläger in flagranti ertappt. Zum anderen heißt es im ersten Teil der genannten Bibelstelle Eph 5,21?33 wie folgt: „Die Frauen seien untertan ihren Männern als dem Herrn. Denn der Mann ist des Weibes Haupt, gleichwie auch Christus das Haupt ist der Gemeinde, die er als seinen Leib erlöst hat. Aber wie nun die Gemeinde ist Christus untertan, so seien es auch die Frauen ihren Männern in allen Dingen.“[29]

Der betrügerische Gottesgelehrte zieht das Fazit, das ausschließlich seinem Wunschdenken, aber nicht den Tatsachen entspricht, wenn er behauptet: „Biblischer Intention entspricht von daher die Aufhebung jeder Benachteiligung der Frau in unserer Gesellschaft, nicht etwa die Beibehaltung patriarchalischer Strukturen.“ Merke: Wenn du sogar den allergrößten Unsinn immer wieder mit glühendem missionarischem Eiferals scheinbarer Ehrenmann unters Volk trägst, lässt sich dieses schließlich düpieren und glaubt dir einfach alles. - Wenn nun Vertreterinnen des nahezu esoterischen Zirkels einer „feministischen Theologie“ die grundsätzliche Unterdrückung der Frau in der Bibel abstreiten, so betrügen sie zweifelsohne sich selber und andere. Die katholische Kirche dagegen kann sich wirklich auf die Bibel berufen, wenn sie weibliche Priester nicht zulässt.[30]

5.„Ich bin der Herr, dein Gott. Du sollst keine andern Götter haben neben mir“[31]

Gottesgebot mit „exklusivem Absolutheitsanspruch“ gegen Grundrechtsgarantien

auf Religions? und WeltanschauungsfreiheitmitBevorzugungs-

und Benachteiligungsverbot (Art. 4.1 und 3.3 GG)

Der Verfassungsartikel 4.1 versichert treuherzig: „Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“ Schon der benutzte GG-Komm. beweist, dass Theorie und Praxis in Glaubensdingen und Weltanschauungsfragen geradezu als antagonistische Prinzipien erscheinen. Jeder solle seine „innersten Anschauungen und Überzeugungen“ frei bilden können. Es heißt dann weiter: „Die Glaubens- ­und Bekenntnisfreiheit erstreckt sich nicht nur auf religiöse Anschauungen und Überzeugungen, sondern auch auf irreligiöse, ja sogar religionsfeindliche Weltanschauungen.“[32]Diese Möglichkeit des Grundrechts muss allerdings bis jetzt wie eines der größten Staatsgeheimnisse der Bundesrepublik Deutschland gehütet worden sein, denn es wird fast immer verschwiegen in Funk und Fernsehen, in den auflagestarken Printmedien, in den meistverbreitetenBildungseinrichtungen sowie den „normalen“ öffentlichen Veranstaltungen. Selbst das trojanische Pferd „Ethik“, das eines klerikalen Unrechtsstaats würdig ist, nimmt sich in Wahrheit überwiegend der – pluralistischen!? - Zwangsmission der Kirchenfreien an. Bereits nichtreligiöse Weltanschauungen bleiben im christlich nahezu gleichgeschalteten Staat meistens unerwähnt. (Nach einer auffällig-unauffälligen Sprachregelung wird fast nur von „Religionsfreiheit“ daherschwadroniert!) Konfessionslosen und Atheisten werden in verfassungswidriger Weise eindeutig viel geringere Rechte gewährt als den hoch privilegierten Bibelanhängern; manchmal werden ihnen selbst die minderen Rechte noch weiter beschnitten.

Während die oben genannten GG-Artikel 4.1 und 3.3 weltanschauliche Toleranz implizieren, gebärden sich insbesondere die Großkirchen noch heute so, als könnten sie mit ihrer Jenseitsideologie und ihrer angeblich unübertroffenen Ethik wenigstens für alle Menschen Maßstäbe setzen. Das vielbändige protestantische Lexikon RGG schreibt zu Recht, „alle Volksreligionen“ seien „inhaltlich tolerant“ gewesen. Anders verhalte es sich dagegen mit den „Universalreligionen“; dort „hängen T[oleranz] und Intoleranz von ihrer Grundstruktur ab, d.h. davon, ob sie prophetischen oder mystischen Charakters sind.“ Von „den prophetischen Religionen“ wird anschließend ausgesagt, „der in ihnen durchweg vorhandene exklusive Absolutheitsanspruch (begründet) eine radikale inhaltliche Intoleranz“. So fordere z.B. der Parsismus den „Kampf gegen die »Falschgläubigen«“. Eine Parallele dazu finde sich bei den großen Propheten des AT. Als ausgewählte Belegstellen werden Jer 2,10ff und Jes 2,8 genannt.[33] Häufig geifern die israelitischen Gottesmänner gegen die Kultstätten der Andersgläubigen und fordern die Vernichtung fremder Heiligtümer wie in diesem anschaulichen Beispiel: „Zerstört alle Orte, da die Heiden, die ihr vertreiben werdet, ihren Göttern gedient haben, es sei auf hohen Bergen, auf Hügeln oder unter grünen Bäumen, / und reißt um ihre Altäre und zerbrecht ihre Säulen und verbrennt mit Feuer ihre Haine, und die Bilder ihrer Götter zerschlagt, und vertilgt ihren Namen aus demselben Ort.“[34]

Die hochgradige Intoleranz des traditionellen Christentums geht in erheblichem Maße auf die biblische Erwähltheitsdoktrin zurück. Danach ließen sich die israelitischen Stämme von ihren Priestern und Propheten einreden, der Gott Jahwe habe ihr Volk „auserwählt“ und sogar mehrfach einen Bund mit ihm geschlossen. Eine Kernstelle dazu findet sich bei Dtn 7,6ff. (vgl. Dtn 14,2): „Denn du bist ein heiliges Volk dem Herrn, deinem Gott. Dich hat der Herr, dein Gott, erwählt zum Volk des Eigentums aus allen Völkern, die auf Erden sind. / Nicht hat euch der Herr angenommen und euch erwählt, weil ihr größer wäret als alle Völker – denn du bist das kleinste unter allen Völkern - / sondern weil er euch geliebt hat …“ Die schmerzliche Unterlegenheit gegenüber den Hochkulturen am Nil und im Zweistromland müssen in Altisrael geradezu traumatisch gewirkt haben. Um dies wenigstens in der Einbildung zu kompensieren, phantasiert Salomon in einem Gespräch mit niemand geringerem als Gott, der ihm im Traum erscheint: „Und dein Knecht steht mitten in deinem Volk, so groß, dass es wegen seiner Menge niemand zählen noch berechnen kann.“ (1. Kön 3,8; vgl. Hos 2,1 bzw. Hos. 1,10). Christliche Exegeten erblicken darin – wie sollte es auch anders sein? - einen Hinweis auf ihre Religion, zumal ja Paulus die Anhänger des von ihm gepredigten Gottessohnes als die neuen „Auserwählten“ deutet. Er bezieht sich dabei sinnigerweise auf Gottes angebliche Aussage durch den Propheten Hosea:„Ich will das mein Volk heißen, das nicht mein Volk war, und meine Liebste, die nicht die Liebste war.“ (Röm 9,25; s.a.Röm 9,26; vgl. 1 Petr 2,9f).

Sozialpsychologischkann man die Auserwähltheitsideologie des Volkes Israel damit erklären, dass ein ursprünglicher Unterlegenheitskomplex gegenüber der ägyptischen und babylonischen Hochkultur im Verlaufe einer lang andauernden Gehirnwäsche durch eine Macht besessene Priesterkaste und ultraorthodoxe Propheten den Bezug zur Wirklichkeit ernsthaft trübte. Die streng gesetzestreuen Jahwe-Anhänger wurden allmählich von einer genau gegenteiligen Gefühlslage: einem Überlegenheitsdünkelerfasst, der – nach dem Zeugnis des AT zu urteilen – nachgerade bis in eine Massenpsychose heranzureichen schien. Statt guter Nachbarschaft zu den kanaanäischen Stämmen – Abkapselung und Isolationismus; statt eines Minimums an Toleranz für andere Kulte – eine ins Pathologische und Destruktive ausufernde Feindschaft gegenüber Andersgläubigen. Die mildeste Form war dabei noch eine zügellose Verächtlichmachung der „Götzendiener“; die schlimmste, Mord und Totschlag an den „Falschgläubigen“, durch den „einzig wahren Gott“ nicht nur erlaubt, sondern sogar befohlen. Die „Rechtgläubigen“ dürfen selbst die nächsten Angehörigen nach Jahwes blutdürstigem Wort nicht exkulpieren, wie Sach 13,3 anschaulich beweist: „Wenn jemand weiterhin als [falscher] Prophet auftritt, dann sollen sein Vater und seine Mutter […] zu ihm sagen: Du sollst nicht am Leben bleiben; denn du redest Lüge im Namen des Herrn! Und es werden Vater und Mutter […] ihn durchbohren“.[35] - Die herrschende Priesterschaft schuf sich einen unvergleichbaren Gott, der intolerant bis zum Exzess gegenüber der Götterkonkurrenz war, seine Macht mit grenzenloser Grausamkeit austobte und so die Getreuen in seinem Volk zusammenhielt. 

Man muss bedauernd feststellen, dass in der Praxis der herrschsüchtige Geist mit seinem exklusiven Absolutheitsanspruch aus dem ersten Gebot indirekt noch immer mehr Macht und Einfluss bei uns hat als die schön klingenden Verfassungsgrundsätze nach Art. 4.1 und Art. 3.3. Manchem christlichen Fundamentalisten erschiene zweifellos das1. Gebot als geeigneter für das GG als eine allgemeine Religions? und Weltanschauungsfreiheit, wie sie aus der humanistischen Aufklärung stammt. Dazu passt auch folgendes: In einem Luxusband über die zehn Gebote hat der früher sehr bekannte Journalist Thilo Koch das Kapitel über das erste Gebot mit der hanebüchenen Formel überschrieben „Das Grundgesetz der Welt“[36]. Gelegentlich können gewisse Zeitgenossen außerhalb der Psychiatrie verwirrter erscheinen als manche Insassen im offenen Vollzug. 

Die politklerikalen Kruzifix-Fetischisten, die ihr zum Abgott herabgewürdigtes religiöses Hauptsymbolüberall und ständig in öffentlichen Räumen an auffälliger Stelle wahrnehmen wollen, sind ganz offensichtlich Verächter oder gar Feinde wesentlicher Teile unserer angeblich garantierten Grundrechte. Es stellt unserem so genannten „weltanschaulich neutralen Rechtsstaat“ ein äußerst schlechtes Zeugnis aus, dass diese schreienden Missstände trotz Kruzifixbeschlusses des Bundesverfassungsgerichts und angeblich unabhängiger Medien fortbestehen und auch nur selten überhaupt beim Namen genannt werden. Im Übrigen gibt es Christen, die ein „Bilderverehrungsverbot“[37] aus der Bibel als verbindlich für ihre Lebensführung entnehmen (z.B. Jer 10,2-5). Derartige strenggläubige Menschen sind dann sogar weitaus rigoroser als Laizisten, die Kreuzesdarstellungen nur in öffentlichen Räumen ablehnen, nicht jedoch in Privatwohnungen oder kirchlichen Einrichtungen. Für einen „wahren Christen“ sind Kruzifixe dagegen ganz offenkundig in jedem Zusammenhang „nichts als Vogelscheuchen im Gurkenfeld“ (Jer 10,5). 

6. Vernichtung unerwünschten oder unorthodoxen Schrifttums seit biblischen Zeiten

Fundamentalistische Bekämpfung v.a. der Meinungs- und Informationsfreiheit nach Art. 5 GG

Der alttestamentliche Prophet Jeremia erhielt nach dem AT (Jer 36) zur Zeit der Bedrohung Israels durch die Babilonier den Auftrag von Jahwe, Worte des Bundesgottes auf eine Schriftrolle zu schreiben. Als dem König Jojakim der Text vorgetragen worden war, ließ der Vorleser die Rolle abschnittsweise ins Feuer werfen. Da es sich um ein Dokument des „wahren Glaubens“ handelte, dessen Vernichtung mithin eine Freveltat darstellte, wurden der König und seine Angehörigen dafür von Gott bestraft. Wesentlich später – schon zur Zeit des Urchristentums –, als Paulus sein Evangelium machtvoll predigte und zahlreiche Anhänger gewann, bezeugt die Apostelgeschichte eine der ersten Bücherverbrennungen im Namen der neuen Religion: „Viele aber, die da Zauberei getrieben hatten, brachten die Bücher zusammen und verbrannten sie öffentlich“ (Apg 19,19). Diese Vernichtung kostbarer Zeugnisse der Volkskultur wurde oftmals als Gott gefällig angesehen und hat über viele Jahrhunderte bis in unsere Zeit eine verhängnisvolle Vorbildfunktion ausgeübt. 

Das Nachschlagewerk RGG schreibt unter dem Stw. „Index“: „Die Unterdrückung von Schrifttum, das aus Glaubensgründen beanstandet werden“ müsse, habe „größeren Umfang erst mit der fortschreitenden inhaltlichen Festlegung der Grenzen zwischen Rechtgläubigkeit und Ketzerei“[38] gewonnen. Als erste Zusammenstellung verbotener Schriften innerhalb der katholischen Kirche könne der „Schlußteil des DecretumGelasianum“ vom Anfang des 6. Jh.s angesehen werden. Jedoch erst nach Einführung des Buchdrucks mit beweglichen Lettern habe die „Indizierung dann allgemeine Bedeutung“ erlangt. Die erste neuzeitliche Liste des kirchlichen Bücherverbots stamme von 1549 aus Venedig, während der erste Index aus Rom erst zehn Jahre später erschienen sei. Die letzte Neuausgabe des Indexlibrorumprohibitorum sei im Jahr 1948 veröffentlicht worden.[39] Die damit verbundenen katholischen Zensurbestimmungen galten jedoch bis 1966 und enthielten „die Gewissensverpflichtung, diese Schriften weder herauszugeben, zu lesen, aufzubewahren, zu übersetzen noch zu verkaufen“.[40]

Man schätzt, dass von der „heidnisch-antiken Literatur“ etwa 90% verschwunden ist, was jedoch angeblich „eher auf Nachlässigkeit als auf Absicht“ zurückzuführen ist.[41] Ein bedeutender Teil der religiösen Literatur ging während der Glaubensstreitigkeiten verloren. Im Verlaufe der Christenverfolgungen im 3. Jh. mussten die heiligen Schriften den Vertretern des Römischen Reichs ausgehändigt werden, was meistens die Vernichtung durch das Feuer bedeutete. Als die Christen nach Konstantin gleiche Rechte eingeräumt bekommen hatten,nahmen sie furchtbare Rache: In den Jahren 435 und 448 „verfügten die Kaiser Theodosius II und Valentinian III, alle der Orthodoxie widersprechenden Schriften zu verbrennen, namentlich die des Platonikers Porphyrios und des angeblichen HäretikersNestorios.“ Kurz danach lesen wir über die erstarkende neue Religion, sie habe sich schon früh als unersättliche Kulturzerstörerin betätigt: „Die Literatur der von der siegreichen Großkirche als gotteslästerlich eingestuften Häretiker und Schismatiker ging nahezu vollständig verloren. Das in der Spätantike systematisch vernichtete Schrifttum der Arianer, Gnostiker, Manichäer und der nach Hunderten zählenden ,Sektierer’ dokumentiert die erfolgreichste Büchervertilgung der europäischen Geschichte.“[42]

Während der Kreuzzüge wurden die Juden vielerorts in Europa verfolgt; deshalb wanderten Juden aus Deutschland nach Polen und Russland aus. 1242 wurde der Talmud öffentlich in Paris und anderen Städten verbrand. 1290 wurden die Juden aus England vertrieben, 1306 aus Frankreich.[43] Fast zweihundert Jahre später ließ der asketische Mönch Savonarola am 7. Februar 1497 „Zeichen irdischer Eitelkeit unter Glockengeläut öffentlich verbrennen, darunter Masken und Kostüme, Schmuck und Kosmetik, Spiele und Musikinstrumente, Bücher (unter anderem die Schriften von Petrarca und Boccaccio), Bilder (namentlich solche von schönen Frauen) und andere Kunstwerke“.[44]Zur Zeit der heraufziehenden Glaubensspaltung in Europa vernichtete jede Seite die Bücher und Schriften der religiösen Konkurrenz. So verbrannte die Universität Köln am 12.11.1520 die Bücher Luthers und stellte sich damit recht früh gegen die Reformation.[45] Ein Jahr später wurden Schriften des deutschen Reformators in London öffentlich von den Flammen verzehrt.[46] In Frankreich bekämpfte das Parlament den neuen Glauben zunächst damit, dass die „Bücher Luthers auf einem großen Blutgerüst vor Nôtre Dame in Paris“ verbrannt wurden. Später wurden in der Bartholomäusmacht 1572 die meisten französischen Protestanten ermordet.[47]

Luther verbrannte am 10. Dez. 1520 in Wittenberg zusammen mit der Papstbulle auch das Buch mit dem katholischen Kirchenrecht (Corpus iuriscanonici); damit gedachte er seinen Widersachern die gebührende Antwort auf die Vernichtung seiner Schriften zu erteilen.[48] In der Reformationszeit gewannen auch verschiedene kleinere Glaubensabspaltungen und Sektierer Zulauf. Unter ihnen waren die Täufer, die sich in Münster niederließen und alle Urkunden und Bücher verbrannten außer der Bibel. Besonders empören musste es Andersgläubige, dassmissliebige Bürger durch die „Schwarmgeister“ enthauptet wurden und Gütergemeinschaft sowie Vielweiberei praktiziert wurden.[49] – In Böhmen war den Böhmischen Brüdern bereits 1505 die Verbreitung ihrer »Irrtümer« verboten und die Verbrennung ihrer Bücher angeordnet worden. Das Nachschlagewerk RGG bezeichnet das deshalb als „besonders bemerkenswert, weil die Brüder vorher - aber auch nachher - eine beachtliche kircheneigene Literatur, vor allem Gesangbücher, Erbauungsschriften, Bibelausgaben, und zwar in der Volkssprache, geschaffen haben.“[50]

Besonders im Zeitalter der Erkundung und Ausplünderung ferner Kontinente haben sich fanatische Christen in der Vernichtung unersetzlicher Kulturgüter hervorgetan. Ich bringe nur ein Beispiel für viele: Diego de Landa, der spanische Bischof von Yucatán, ließ aus finsterem Aberglauben und dem oben geschilderten neutestamentlichen Vorbild (Apg 19,19) sämtliche kostbaren Mayakodices und Schriften, deren er habhaft werden konnte, in einem barbarischen Feuer unwiederbringlich der Vernichtung anheim fallen. In dem Bericht von 1566 über seine Tätigkeit als Missionar und Bischof bringt er den unglaublichen Satz zu Papier: „Wir fanden eine große Menge von Büchern, und da sie nichts als Aberglauben und teuflische Lügen enthielten, verbrannten wir sie alle.“ Nur drei Mayahandschriften konnten für Wissenschaft und Nachwelt vor der Vernichtung gerettet werden.[51]

Es ist kaum zu fassen, dass es auch in unserer Zeit Schwachköpfe gibt, die aus gleichem Holz geschnitzt sind: So begab sich am 3. Okt. 1965 eine Düsseldorfer Jugendgruppe des „Bundes Entschiedener Christen“ an den Rhein mit Kartons, in denen angeblich minderwertige Roman- und Magazinhefte transportiert wurden, aber auch Bücher renommierter Autoren (Grass, Kästner, Nabokow, Camus, Sagan). Die Feuereifrigen waren 16 bis 21 Jahre alt, wurden von einem evangelischen Pressefotografen und zwei etwa dreißigjährigen Diakonissinnen begleitet. Sie hatten die Genehmigung der zuständigen Behörden, die Druckerzeugnisse mit Benzin zu übergießen und zu verbrennen.Die evangelische Landeskirche distanzierte sich zwar von den „frommen“ Kulturbarbaren, nicht aber so der Kongress des Christlichen Vereins junger Männer: fast 200 deutsche Delegierte begrüßten die Bücherverbrennung. Und mehrere Wochen später billigte die Bundestagung der Entschiedenen Christen das verzehrende Feuer lebhaft!

Erich Kästner, dessen Bücher einmal von den Nazis und nun von Christen verbrannt worden waren, verfasste 1965 einen eher traurigen als empörten Kommentar, nachdem die Öffentlichkeit auf das Vernichtungswerk der verblendeten Pyromanen aufmerksam geworden war. Wir lesen dazu u.a.: „Die Zeitungen brachten Leserbriefe, Glossen und Reportagen. Und was taten die kleinen Brandstifter? Sie waren verblüfft. Sie wiesen jede Anspielung auf die Bücherverbrennung vom 10. Mai 1933 entrüstet von sich. In einer ihrer Bibelstunden war von einem Briefe des Apostels Paulus an die Epheser die Rede gewesen und von der Verbrennung heidnischer Zauberbücher. Nicht Goebbels, sondern Paulus hatte sie inspiriert. Sie kannten nicht die deutsche, sondern die Apostelgeschichte. Mich verdroß diese Unbildung. Mich verdroß der bewiesene ,Feuereifer’. Mich verdroß noch mehr, daß, nach wie vor, von einer spontanen Aktion die Rede war. Denn junge Christen, welcher Konfession auch immer, sollten nicht frecher lügen als andere junge Leute. Und am meisten verdroß mich die Schweigsamkeit der städtischen Behörden. Denn daß das Amt für öffentliche Ordnung einen bedenklichen Fehler gemacht hatte, als es nur an den Funkenflug auf dem Karlplatz dachte, nicht aber an brennendere Probleme, mußte dem Rathaus längst klargeworden sein. Das Rathaus, das war der Oberbürgermeister. Und der Oberbürgermeister war, wie ich hörte, ein aufrechter Sozialdemokrat.“[52]

Am 31.12.2001 stand in Spiegel-Online ein Bericht darüber, mehrere hundert christliche Fundamentalisten hätten in einer Kleinstadt im US-Bundesstaat Neu-Mexiko Harry-Potter-Bücher auf einem Scheiterhaufen verbrannt. Der fanatische Priester Jack Brock bezeichnete Potter als einen Teufel, der die Menschen zerstöre. Er fügte hinzu, als er einen Band in die Höhe hieltHinter diesem unschuldigen Gesicht sitzt die Kraft satanischer Dunkelheit.“ Gelesen habe er zwar keinen dieser Bände, er habe sich aber über den Inhalt unterrichtet: „Der sei Hexenwerk, Satanszeug und Anleitung zur Zauberei.“ Die religiösen Dummköpfe warfen mehrere dutzend Harry-Potter-Bücher in das Feuer. Auch andere Literatur, die als teuflisch inspiriert angesehen wurde, verwandelte sich auf dem Scheiterhaufen in Asche. Höchstwahrscheinlich stand hinter dieser Bücherverbrennung erneut jene unselige Stelle Apg 19,19 aus dem NT, die ich bereits mehrfach in diesem Kapitel als geistigen Brandstifter nennen musste. Als einigermaßen erfreulich ist nur zu vermelden, dass sich gleichzeitig hunderte von Gegendemonstranten versammelten, die in Richtung auf die Zusammenrottung der fundamentalistischen Eiferer Losungen hochhielten wieHitler - Bin Laden - Pastor Brock

7.Jesus als Familienfeind und Verächter des 4. Gebots

Der „Gottessohn“ stellt sich gegen ein Menschenrecht (Art.6 GG)!

Der galiläische Wanderprediger Jehoschua, alias Jesus Christus, bekämpft offen und kompromisslos die Verfassungsgarantie nach Art. 6, wo es im 1. Abs. heißt: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.“ Unser Staat müsste also eindringlich vor diesem angeblichen Gottessohn warnen, anstatt seine heutigen Anhänger so maßlos zu begünstigen. Schon bei Lk 14,26 erweist sich jener Jesus als Verfassungsfeind, indem er nach Luther die Ärgernis erregenden Worte[53] spricht: „So jemand zu mir kommt und hasset nicht seinen Vater, Mutter, Weib, Kinder, Brüder, Schwestern, dazu auch sein eigen Leben, der kann nicht mein Jünger sein.“[54]Dass dies nicht ein einmaliger Ausrutscher war, beweist ein anderer Ausspruch des Galiläers gegen friedliches und harmonisches Zusammenleben in der Familie und unter Blutsverwandten: „Ich bin gekommen, den Menschen zu erregen wider seinen Vater und die Tochter wider ihre Mutter und die Schwiegertochter wider ihre Schwiegermutter. Und des Menschen Feinde werden seine eigenen Hausgenossen sein.“[55] Man könnte dies natürlich als vergleichsweise geringeres Übel einschätzen, wenn man an den Massenmörder Mose aus religiösem Fanatismus denkt.
Nach neutestamentlichem Zeugnis äußert sich Jesus wiederholt geringschätzig oder in noch schlimmerer Weise gegenüber sei­ner Mutter. Damit verstößt er eindeutig gegen das 4. Gebot. So berichtet der Evangelist Matthäus einmal, Jesu Mutter und Brüder hätten nach ihrem Familienmitglied gerufen, das inmitten einer großen Menschenmenge predigte. Da reagiert der Gesuchte völlig unerwartet: er sieht sich unter seinen Zuhö­rern um und spricht die staunenswerten Worte: „Wer ist meine Mutter, und wer sind meine Brüder?“ Er gibt dann selbst eine absonderliche Antwort, indem er seine Jünger als „meine Mutter und meine Brüder“ bezeichnet. Völlig abgehoben von jeder irdischen Wirklichkeit fügt er hinzu: „Denn wer den Willen tut meines Vaters im Himmel, der ist mein Bruder und meine Schwester und meine Mutter.“[56] Damit deutete der meistens stark überschätzte Jesus an, dass ihm seine Angehörigen ziemlich gleichgültig geworden waren und ihn seine vermeintliche „Mission“ völlig beherrschte. In derselben Situation legt der Evangelist Lukas (8,21) Jesus folgende Worte in den Mund: „Meine Mutter und meine Brüder sind diese, die Gottes Wort hören und tun.“ Der Wanderprediger lehnte also eine weitere Gemeinschaft mit seiner Familie ab, weil er ihr Leben als gottfern empfand. Die gerade geschilderte Episode findet sich bei allen Synoptikern, während nur der älteste Evangelist eine nahe liegende abschätzige Bewertung wiedergibt: „die Seinen […] wollten ihn halten; denn sie sprachen: Er ist von Sinnen“ (Mk 3,21).

Dass Jesus als religiöser Schwarmgeist möglicherweise nicht ganz richtig im Kopfe war, könnte man z.B. auch aus diesen sechs Versen bei Lukas entnehmen: Der Wanderprediger zieht mit seinem Anhang umher, als jemand zu ihm sagt: „Ich will dir folgen, wo du hin gehst.“ Da erklärt ihm Jesus, er wisse nie vorher, wo er sich zur Ruhe begebe. Schlussfolgerung: Er hat offenkundig völlig mit seiner Familie in Nazareth gebrochen, wo sich ja sein Heim befand. Während nun die warnenden Worte Jesu den ersten potentiellen Nachfolger abschrecken konnten, wandte er sich an einen anderen, den er anscheinend unbedingt unter seiner Gefolgschaft wissen wollte, mit der Aufforderung: „Folge mir nach!“ Der Angesprochene zeigte sich auch willig, bat aber darum, vorher noch einer sittlichen Familienpflicht genügen zu dürften: „Herr, erlaube mir, daß ich zuvor hingehe und meinen Vater begrabe.“ Da äußert der angebliche Gottessohn einen absonderlichen Satz, die an den Psychiater erinnern kann: „Laß die Toten ihre Toten begraben; gehe du aber hin und verkündige das Reich Gottes!“ Einen dritten gelüstete trotzdem noch, dem weltentrückten Wanderprediger nachzufolgen, er bat jedoch um Erlaubnis, „daß ich einen Abschied mache mit denen, die in meinem Hause sind.“ Da geriet aber auch dieser bei unserem Heiland an den Falschen! Der beschied ihm barsch: „Wer seine Hand an den Pflug legt und sieht zurück, der ist nicht geschickt zum Reich Gottes.“[57]

II. Von der päpstlichen Menschen­rechtsfeindschaft 

zu Wojtylas Menschenrechtsheuchelei

Das Standardwerk Die Universalität der Menschenrechte von Ludger Kühnhardt ge­währt u.a. auch einen kurzen Blick auf die andere Seite der Medaille von Katholizismus und Menschenrechten. Dabei macht es sich natürlich gut, gleich am Anfang die sympathische Lehre des Augustinus zu erwähnen, kein Mensch habe von Gott das Recht bekommen, über andere Menschen zu herrschen. Von Thomas von Aquin dagegen wird berichtet, er habe die Sklavenlehre des Aristoteles übernom­men. Beide Geistesgrößen vertreten dabei den Standpunkt, „es gebe Menschen, die von Natur zu Sklavendiensten verpflichtet seien, so vor allem die Naturvölker“.[58] Dem Kirchenvater Thomas von Aquin, der doch seine Bibel mehrfach aufmerk­sam gelesen haben müsste, entging dann anscheinend die näher liegende Sklaven­lehre der „Heiligen Schrift“. Das ist wieder ein überzeu­gendes Beispiel selektiver Wahrnehmung!
In der benutzten Monographie findet sich kein Widerspruch zu meinen Enthüllungen zahlreicher menschenrechtsfeindlicher Tat­sachen und Lehren in der Bibel. Anderer­seits erwähnt der offenbar katholische Autor - er brachte nämlich auch eine Ver­öffentlichung über Christliche Soziallehre konkret heraus - keinen einzigen dieser wirklich skandalösen Tatbestände, die zu Nutz und Frommen der Kirche weiterhin unerkannt bleiben sollen. Auf die Bibel verweist Kühnhardt dann auch nur zweimal gequält, indem er mit der christlichen Sozialethik die „Gotteseben­bildlichkeit“ bei Gen 1,27 an den Haaren herbeizerrt.[59] Später ringt sich der nicht kirchenunfreundliche Menschenrechtsspezialist beiläufig doch noch diesen Kardinalsatz ab: „Explizit las­sen sich in der Heiligen Schrift keineswegs Grundrechtspositionen nachweisen.“[60] Ein Paukenschlag mit einem Wattebausch! Die­ser vordergründig harmlose Satz ist für mich die schönste Bestätigung meiner demaskierenden Kritik am christlichen Menschenrechtsgeschwafel, wenigstens sofern es krampfhaft die höheren Weihen einer biblischen Autorität sucht.

Kühnhardt räumt ein, noch „die Päpste des 19. Jahrhunderts (leisteten) prinzipiellen Widerstand gegen die politischen Ideen der Französischen Revolution und damit auch gegen die Menschenrechte.“[61]Erst Jahr­zehnte später leitete die Romkirche eine halbe Kehrtwendung ein. „Der erste grund­legende Durchbruch der Menschenrechts­idee in der katholischen Soziallehre erfolg­te bei Papst Johannes XXIII. mit der Enzyklika ,Pacem in terris’ vom 11. April 1963.“ Dieses Kirchenoberhaupt vollführ­te einen wahren Eiertanz, um die menschen­rechtsfeindliche Bibel in diesem Zusam­menhang nicht erwähnen zu müssen. Ihm fielen stattdessen „Ordnungskriterien“ ein, die durch den Schöpfer „ins Innere des Menschen eingeprägt“ seien; hilfsweise bezog er sich noch auf das menschliche Gewissen als „Leitlinie und Wegweiser“.[62] Man sollte in Zukunft viel mehr darauf achten, was Menschenrechtsfachleute und Päpste in bestimmten Zusammenhängen verschweigen!

Schließlich wird es noch besonders aufregend, nachdem Herr Wojtyla zum Stellvertreter Gottes aufgestiegen war. Kühnhardt schreibt: „Bereits zwei Monate nach seiner Wahl äußerte sich Johannes Paul II. in einer Botschaft an den Generalsekretär der Ver­einten Nationen [...]: ,Der bedeutsame Anlaß des 30. Jahrestages der Allgemeinen Menschenrechtserklärung bietet dem Hl. Stuhl Gelegenheit, wieder einmal Menschen und Völkern sein ständiges Interesse und seine Sorge für die Grundrechte des Men­schen zu bekunden. Diese Grundrechte fin­den wir in der Botschaft des Evangeliums selbst mit aller Klarheit ausgedrückt.“[63]Eine geistige Atombombe! Ich frage dazu: Kann ein so genannter Heiliger Vater wie ein gemeiner Lügner das genaue Gegenteil einer ganz unbezweifelbaren Wahrheit be­haupten? Ja, er kann das. Denn die „Heilige Schrift“ erteilt in solchen Fällen eine Absolution oder Sondererlaubnis nach Röm 3,7: „Wenn aber die Wahrheit Gottes durch meine Lüge herrlicher wird zu seinem Preis, warum sollte ich dann noch als ein Sünder gerichtet werden?“ Ja, warum eigentlich? 

Kühnhardt wägt seine Worte sehr genau, wenn er so unverfänglich und verharmlosend wie möglich fort­fährt: „Diese Aussage des Papstes steht nicht in der Kontinuität der herkömmlichen Lehraussagen. Im 19. wie im frühen 20. Jahrhundert war die katholische Kirche noch auf entschiedene Distanz zur Menschen­rechtsauffassung gegangen, wie sie in der liberalen Diskussion um Verfassungs? und Rechtsstaat geführt worden war. Papst Jo­hannes Paul II., indem er das Evangelium als Quelle dieser Menschen? und Grund­rechte angibt, stellt die Position seiner Vorgänger im Lehramt deutlicher als jemals zuvor gewissermaßen auf den Kopf. Nicht länger werden Menschenrechte als anti­kirchliche, wahrheitszersetzende Vorstel­lungen abgelehnt.“ Er behaupte von „der modernen Grundrechtsauffassung einen dezidiert christlich?biblischen Ursprung.“ Nun wird Wojtylas Meinung nochmals ziemlich abstrus: „Menschenrechte wer­den zu einer Brücke, um Gott zu ehren. Ohne Gottesrechte gibt es für ihn keine Menschenrechte“[64]. Atheisten will dieser wohl etwas verwirrte Greis dann augenscheinlich keinerlei Menschenrechte zubilligen, obwohl er häufig das nicht ganz verdaute unbiblische Wort „Toleranz“ wiederkäut.

Kühnhardt behauptet nun recht kühn, mit dem polnischen Pontifex „übernimmt die katholi­sche Kirche endgültig jenes Grundrechte­verständnis, welches in den völkerrechtli­chen und rechtsphilosophischen Positio­nen der Zeitgeschichte zum Ausdruck kommt.“[65] Spätestens hier müssen wir dem päpstlichen Menschenrechtshochstapler in einigen Punkten ganz energisch widersprechen. Er und seine autoritäre Organisation bekämpfen nachdrücklich folgende Rechte: Freiheit auf unreligiöse und antireligiöse Weltanschauung; verantwortungsvolle Geburtenkontrolle unter Einbeziehung sämtlicher allgemein akzeptierter Möglichkeiten, volle Gleichberechtigung Homosexueller; Abtreibung wenigstens nach Vergewaltigung, Schädi­gung der Leibesfrucht und sozialer Indikation; Sterbehilfe für unheilbar Schwerkranke; Priesterheirat, Gleichberechtigung der Frau in geistlichen Ämtern, Freiheit von For­schung und Lehre auch in der Theologie ohne Dogmen und kirchliche Sanktionen.

Wie eine kurvenreiche Frau am Kühler eines Sportwagens als Blickfang für die Ware „Auto“ dienen soll, so benutzt der Weltreisende Wojtyla, dem es augenscheinlich immer mehr an Körper- und Geisteskraft gebricht, die Men­schenrechte als Lockvogel für die Mission seines alten, neu verpackten Ladenhüters „Religion“. 


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Anmerkungen
 
 

[1]SieheKapitel„II. Von der päpstlichen Menschenrechtsfeindschaft zu Wojtylas Menschenrechtsheuchelei“, Absatz 4 und 5.
[2] Eine der wirksamsten Propagandawaffen der christlichen Staatsusurpatoren ist ihre „tätige Nächstenliebe“ und die damit angeblich zusammenhängenden kirchlichen Sozialdienste, die jedoch weitestgehend von der Allgemeinheit einschließlich der Konfessionsfreien und Atheisten durch Steuergelder, Eigenbeiträge und Spenden, kaum jedoch aus Kirchenmitteln finanziert werden. Der Begriff „Nächstenliebe“ wird von den Jenseitsideologen gerne als eine Art geistige Rauschdroge in ihren Indoktrinationsveranstaltungen und Imagekampagnen verwertet, indem nämlich suggeriert werden soll, jeder beliebige Mitmensch in Not - auch in fernsten Weltgegenden – sei Ziel der Hilfsbemühungen. In Wirklichkeit werden Menschen mit gleicher Religion bevorzugt oder Menschen, die zu Missionsopfern gemacht werden können. Ursprünglich bedeutete „Nächster“ nach einem biblischen Wörterbuch „hauptsächlich Bundesgenosse, Stammverwandter, Gefährte“. Wir lesen dann weiter: „Der Begriff ist also zunächst beschränkt auf persönlich befreundete oder sonst nahestehende Menschen. Dem steht der Fremdling gegenüber“ (Biblisches Wörterbuch, Hg. Blunck u.a., R. Brockhaus, Wuppertal, 1997).
[3]Hans-Jürgen Böhm, Die Menschenrechte im Lichte des Wortes Gottes, (offenbar Selbstverlag, 2001), Neuhaus. Im Internet gibt es eine „Homepage“ mit der Kennunghttp://www.nua.de/index.htm. Unter den dort nachzulesenden Aufsätzen befinden sich einige, deren Autor mit Hans-Jürgen Böhm angegeben wird. Als „Initiatoren“ wird nur eine anonyme Gruppe genannt mit offensichtlich fundamentalistisch-christlicher Grundausrichtung. 
[4]Das Grundgesetz und das Evangelium vertreten nach Böhm geradezu antagonistische Weltentwürfe. Er stellt die rhetorische Frage: „Der Mensch steht im Mittelpunkt anstatt Christus, die Menschenrechte als absoluter Bezugspunkt im täglichen Leben anstatt das Wort Gottes?“ (Böhm, ebda. S.2). Eine Seite weiter versichert der Biblizist: „Das Grundgesetz und das Evangelium Gottes (sind) zwei sich gegeneinander ausschließende Ansätze“. Und auf S.5 heißt es: „So finden wir, dass das Grundgesetz mit seiner alles durchdringenden Norm der ,Menschenwürde die biblischen Werturteile schlichtweg verdreht“ (Hvhg. KU).
[5] „Die Vergangenheit des sog. Christentums […] ist durch das menschenmordende Antichristentum der Staatskirchen geprägt, welche die Bibel stets dazu benutzt haben, die Menschen zu unterdrücken und auszubeuten.“ (Böhm, ebda., S.16). Ziemlich zum Ende seiner Traktatsammlung formuliert Böhm: „Gerade die römische und lutherische Kirche (haben) durch ihren päpstlich- bzw. lutherisch-dogmatischen Fundamentalismus in der Geschichte des Abendlandes die größten Blutbäder angerichtet“ (Böhm, ebda., S.57).
[6]Böhm fand ohne die Spur eines Zweifels heraus, dass die Bibel die Demokratie ablehnt: „Die Idee der Demokratie ist also Teil der vorchristlichen, heidnischen Philosophie der Griechen, vor welcher das Wort Gottes im Neuen Testament ausdrücklich warnt: ,Sehet zu, dass nicht jemand sei, der euch als Beute wegführe durch die Philosophie…’ (Kol. 2,8)“ (Böhm,ebda., S.16).
[7] Er behauptet, bei den Menschenrechten handele es sich nämlich „in Wahrheit um eine Religion mit totalitärem Herrschaftsanspruch, wobei das ,demokratische Regime’ papstähnlich Gott spielt (,Vater Staat’)“(Böhm, ebda., S.12).
[8] So wie Don Quijote von der übermäßigen Lektüre zahlloser Ritterromane verwirrt wurde, vermag eine hoch dosierte Bibellektüre in Verbindung mit Wunsch geleiteten Interpretationen den Verstand deutlich in Mitleidenschaft zuziehen. Auf S.6 von Böhms „froher Botschaft“ lesen wir z.B.: „Wer auf das sinnt, was der Menschen ist (,Menschenwürde’, ,Menschenrechte’, usw.), wird zum Satan wider Christus (Mt. 16,23).“ In dem nächsten Traktat lesen wir überrascht:„Man glaubt, dass es ohne die in den Menschenrechten formulierten Grundfreiheiten keine funktionierende Gemeinschaft, keinen Frieden und keine Gerechtigkeit geben könne.“ Es zeige sich jedoch „sehr schnell, dass die große Leitlinie aller dieser Freiheiten das Recht zum Sündigen und somit die Abschaffung aller Gebote Gottes (= der Herrschaft des Christus) ist.“ In einem Rundumschlag gegen sämtliche teuflischen GG-Artikel von 1 – 7 lässt der Biblizist Böhm dann ein heiliges Donnerwetter los: „So beinhaltet z.B. der Art. 1 GG die grundsätzliche Verwerfung des Evangeliums, der Art. 2 GG die ,verfassungsmäßige Ordnung’ als absolute Grenze der persönlichen Entfaltung, wobei der Gesetzgeber absoluter Herr über Leben und Tod, Freiheit und Gefängnis sei. Der Art. 3 GG stellt das deutsche Gesetz über alle Gesetze Gottes, während der Art. 4 GG das Recht auf Götzendienst gewährt. Der Art. 5 GG gewährt das Recht auf Irrlehre und Verführung, wobei auch die ,Treue zur Verfassung’ über die Treue zu Jesus Christus gesetzt wird. Der Art. 6 GG gibt dem Staat das Recht auf Überwachung der familiären Erziehung, während der Art. 7 GG dem Staat sogar das Recht auf ideologische Vereinnahmung aller Kinder einräumt, so dass er alle Kinder zu jeder Sünde und auch gegen den Glauben an das geschriebene Wort Gottes erziehen, ja sogar zum Sündigen zwingen dürfe.“ (Böhm, ebda., „Warum Christen ohne ,Menschenrechte’ leben“, S.7-11, hier: S.7). Auf S.6 der Traktatsammlung rügt der Fundamentalist dagegen den „Abbau aller von Gott gesetzten Autoritäten (König, Herr des Sklaven, Mann, Eltern), in welchen Gottes Herrschaft unter den Menschen gleichnishaft dargestellt ist“. 
[9]Siehe oben meine Kurzdarstellung der Ideenwelt des Biblizisten Böhm; mit Bezug auf die „Menschenwürde“ s.a. Anm. 8.
[10]Cornfeld/Botterweck (Hrsg.), Die Bibel und ihre Welt,Pawlak (Liz.?Ausg.), Herrsching, 1991, Bd. 1: A?J, Bd. 2: K?Z
[11]Im Islam sind die Verhältnisse offensichtlich vergleichbar: „Allah ist der Herr und der Mensch sein Sklave. Dieser muß den Herrn fürchten und sich ihm unterwerfen.“ Stw. „Liebe“, S. 3. Digitale Bibliothek Band 12: Religion in Geschichte und Gegenwart (RGG), S. 19856, © J.C.B. Mohr (Paul Siebeck).
[12] Seifert/Hömig (Hrsg.), Grundgesetz, Taschenkommentar, Sonderauflage der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit, Nomos, Baden-Baden, 4. Aufl., 1991, S.35f
[13] Das Wörterbuch des Christentums (Hrsg.Drehsenu.a., Sonderausg. 1955, München) schließt den Begriff der „Menschenwürde“ in seine Stichwörter ein. Hinweise auf die Bibel müssen dann natürlich aus leicht einsehbaren Gründen fehlen. Stattdessen wird mehr forsch als fromm behauptet, der Begriff sei schon bei Thomas von Aquin und im Spätmittelalter, besonders bei den italienischen Humanisten, gebräuchlich.Dass der Bedeutungsinhalt dann jedoch stark von dem heutigen Wortverständnis abgewichen sein dürfte, wird nicht thematisiert. Heiterkeit löst sicher die theologische Begründung für die Menschenwürde aus: die „Gottesebenbildlichkeit des Menschen“ sowie der „Erweis göttlicher Gnade gegenüber dem Menschen“. Demzufolge sei in jenem Zeitalter auch vor allem der Verlust der Menschenwürde durch die „Sünde“ bedeutsam gewesen, weniger die „Begründung der universalen Geltung der M[enschenwürde]“. (Meine Schlussfolgerung: Vor dem „Sündenfall“ waren Adam und Eva noch mit Menschenwürde ausgestattet, nachher hatten sie diese jedoch verloren!?). Auf der Zunge sollte man sich dann diesen Zusatz zergehen lassen: In der „Neuzeit wird die theol. Begründung der M[enschenwürde] weitgehend durch einen säkularen Sprachgebrauch abgelöst.“ - Dies ficht den ultrakonservativen Staatsrechtler Wertenbruch unter dem Stw. „Menschenrechte“ des umfangreichsten protestantischen Kirchenlexikons nicht an, Gott wieder aus seinem Grabe herauszuzerren unter Hinweis auf die so genannte „theonome Spitze der Verfassung“ in der Präambel. Er fabuliert nun völlig losgelöst von jeder Realität drauflos:„So erscheint Art. 1 als eine Folge der Anrufung Gottes als des Schöpfers der Person (erschaffen ad imaginem Dei).“ Das soll heißen, die Menschenwürde sowie die Menschen- und Grundrechte verdankten wir ausschließlich einem (erfundenen) Schöpfergott (Stw. „Menschenrechte“, S. 6, RGGebda., S. 21558).
[14] Der Fundamentalist Böhm, der munter dutzendfach aus dem Alten und Neuen Testament zitiert und als „wahrer Christ“ eine wesentlich umfangreichere Palette biblischer Forderungen auf seine Lebensführung anwenden will als die „irrenden Staatschristen“, erkennt dessen ungeachtet in seinem Gott bzw. in „Jesus Christus“ ganz überwiegend auch nur Liebe und das Gebot der Nächstenliebe, keinesfalls aber grausame und unmenschliche Strafen des Schöpfers. Dagegen behandelt Franz Buggle in seinem verdienstvollen Werk Denn sie wissen nicht, was sie glauben (Rowohlt, Reinbek bei Hamburg, 1992) die Bibel als „zutiefst gewalttätig-inhumanes Buch“ mit zahllosen Belegstellen aus beiden Testamenten.
[15] In dem Wörterbuch des Christentums entdecken wir unter dem Stw. „Völkermord“ das beachtenswerte Eingeständnis, es fänden sich „zahlreiche Beispiele“ dafür im AT, „wo die Ermordung und Vertreibung der Bevölkerung ganzer Städte und Landstriche mit dem Auftrag [...] Gottes an die Juden gerechtfertigt wird, das verheißene Land zu erreichen“. Es folgt ein Hinweis auf das besonders bluttriefende Josuabuch. Ich füge noch eine eigene Lesefrucht aus Dtn 7,1fhinzu: „Wenn dich der Herr, dein Gott, ins Land bringt, in das du kommen wirst, es einzunehmen, und er ausrottet viele Völker vor dir her, die Hethiter,GirgasiterAmoriter, Kanaaniter, PheresiterHewiter und Jebusiter, sieben Völker, die größer und stärker sind als du, / und wenn sie der Herr, dein Gott, vor dir dahingibt, daß du sie schlägst, so sollt du an ihnen den Bann vollstrecken […] und keine Gnade gegen sie üben“. (Die Bibel oder die ganze Heilige Schrift des Alten und Neuen Testaments, nach der deutschen Übersetzung Martin Luthers, Württembergische Bibelanstalt Stuttgart, 1964). – Böhm blendet das Thema „Gottes Genozide“ völlig aus seinen Betrachtungen aus und ist in diesem Punkt der „staatstragenden Theologie“ zum Verwechseln ähnlich.
[16]Deschner, Der gefälschte Glaube, „Das Abendmahl“, S. 115?140.
[17] Der Biblizist Böhm versucht apodiktisch, aber verdächtig selten, diesen „göttlichen“ Blutzoll innerhalb seines Bundesvolkes zu rechtfertigen: „Der Tod ist Gottes adäquates Mittel, um die Quelle des Bösen selbst …, namentlich den Sünder, zu beseitigen (vgl. 1. Mose 6,7)“. (Böhm, ebda., S.3). An anderer Stelle erklärt er: „Während das Gesetz Moses (AT) die gerechte Hinrichtung des Sünders fordert, bietet Gott im Evangelium die Errettung des Sünders vom Bösen und dem ihm zustehenden Gericht an“ (Böhm, ebda., S.5). Frage: Hat Gott also seinen alten unmenschlichen Strafkatalog nach Jesu Kreuzestod weitgehend als ungültig erklärt? Wenn ja, dann hätte er einen auch oder gerade für einen Gott staunenswerten Gesinnungswandel vollzogen! 
[18]Einheitsübersetzung der Heiligen Schrift, Altes und Neues Testament, Pattloch 1991, Lizenzausg. Weltbild, Augsburg
[19] Hartwig Weber, Hexenprozesse gegen Kinder, Insel Verlag, Frankfurt/M. und Leipzig, 2000. – Böhm gibt in seiner Traktatsammlung (s.Anm.3) auf S.54 eine ganze Reihe von Bibelstellen an, wonach Wahrsagerei, Zauberei, Totenbeschwörung u.ä. Jahwe ein Gräuel seien und ausgerottet werden sollten.
[20] Dieser Text findet sich in der „Einheitsübersetzung“ (s.Anm.18), während die Luther-Bibel (s.Anm.15, Ende) folgende abweichende Fassung bietet: „[…] doch kannst du frei werden, so ergreife es viel lieber.“ (Einen entsprechenden Hinweis verdanke ich Frau Irene Nickel, Braunschweig. Sie fügt hinzu, auch weitere Bibelversionen stimmten in dieser Hinsicht mit dem deutschen Reformator überein.) Gegen dieses Textverständnis kann ich nun mehrere gewichtige Einwände vorbringen: Nur drei Verse weiter (1. Kor 7.24) heißt es auch bei Luther: „Ein jeglicher, liebe Brüder, worin er berufen ist, darin bleibe er vor Gott.“ Zum Vergleich die Einheitsübersetzung: „Brüder, jeder soll vor Gott in dem Stand bleiben, in dem ihn der Ruf Gottes getroffen hat.“ In der „Heiligen Schrift“ stehen zwar zahllose eklatante Widersprüche (vgl. Anm.54!), doch in den zitierten Luther-Versen 1. Kor 7,21 und 7.24 stehen sie gleich in enger Nachbarschaft: Zuerst wird dem Sklaven angeraten, die Möglichkeit zu ergreifen, frei zu werden; drei Verse weiter dagegen wird jedem geboten, seinen sozialen Stand beizubehalten, also natürlich auch mit dem Sklavendasein zufrieden zu sein. Es liegt auf der Hand, dass der betrachtete Gesamttext nur nach der Einheitsübersetzung als hinlänglich widerspruchsfrei angesehen werden kann. Den gleichen Sinn mit einem etwas veränderten Wortlaut enthalten auch meine folgenden NT-Ausgaben: DasNeue Testament, übersetzt und kommentiert von U. Wilckens, Zürich u. Gütersloh, 1991; Das Neue Testament, Einführung von H. Zahrnt, Freiburg i.Br., 1992. -Nach Frau Nickel gibt es in der griechischen textkritischen Ausgabe des NT von Nestle-Aland einen Hinweis auf unterschiedliche Handschriften. Danach könne entweder der „eine oder der andere Sinn“ verstanden werden. - Zur weiteren Erhellung dient auch der Folgevers 1. Kor 7.22 bei Luther nach dem widersprüchlich übersetzten 1 Kor 7.21: „Denn wer als Sklave berufen ist in dem Herrn, der ist ein Freigelassener des Herrn; desgleichen, wer als Freier berufen ist, der ist ein Knecht Christi.“ (Einheitsübersetzung: „Sklave Christi“). Das bedeutet also, wer Jesus als Herrn anerkennt, ist durch den Glauben an ihn frei, sei er nun in der irdischen Gesellschaft bereits frei oder noch ein Sklave. Dazu passt sehr gut, was ich oben unter „1. Die Menschenwürde…“ im ersten Absatz geschrieben habe. Übrigens gibt auch das bedeutendste evangelische Kirchenlexikon Deutschlands zu: „Die Möglichkeit einer Aufhebung der S[klaverei], die eine sozialökonomische Revolution bedeutet hätte, lag nicht im Blickfeld des NT.“ (Stw. „Sklaverei und Christentum“, S. 3., RGGebda., S. 30498). An anderer Stelle erläutert dieses kirchliche Nachschlagewerk: „Der weltliche Gegensatz Freier - Sklave erscheint als bedeutungslos gegenüber der wahren Freiheit in Christus, die von der eigentlichen Knechtschaft unter der Sünde freimacht (Tertullian). Entscheidend dürfte die neue, aus dem NT stammende Bewertung des Dienens gewesen sein. Sie machte es möglich, die S[klaverei]als eine Art christlicher Bewährung in Demut und Leiden zu verstehen.“ (Stw. „Sklaverei und Christentum“, S. 4., RGGebda., S. 30499).
[21] In meiner Druckausgabe von 1964 (s.Anm.15) steht bei 1 Kor 7,21f zweimal „Sklave“, was der Kontext auch nahe legt; in meiner PC-Ausgabe verwendet der Text in beiden Versionenjedoch ausschließlich den Begriff „Knecht“ (Luther-Bibel,Originalausg. 1545 und revidierte Fassung 1912, Digitale Bibliothek Band 29, Directmedia, Berlin, 2000). 
[22]Biblisches Wörterbuch, Hg. Jürgen Blunck u.a., R. Brockhaus, Wuppertal, 1997
[23] Siehe Anm.8, Schlusszitat.Meistenssieht Böhm jedoch den Sklaven und das System, das ihn ermöglicht, als schlimm an. So behauptet er in einer kaum nachzuvollziehenden Argumentation schlankweg, der „Sozialstaat“ wirke letztlich als - „Sklavenhaltersystem“! Es sei völlig unbeachtlich, wenn jetzt alle „Herren“ hießen, „faktisch aber Sklaven eines absolut gesetzten Herrschaftssystems sind.“ Schließlich führt der Sklave seiner biblisch inspirierten Zwangsvorstellungen aus: „nur wenn der Gott, der Liebe ist, im Alltag über die Menschen herrscht, ist es möglich, auf die Herrschaft von Menschen über Menschen, und damit auf jede Form von Sklaverei (einschließlich der freiheitlich-demokratischen) zu verzichten.“ (Böhm, ebda., „Das Grundgesetz – nur eine Illusion der Freiheit?“, S. 35-39, hier: S.39).
[24]Lexikon der Bibel, Orts- und Personennamen, Daten, Biblische Bücher und Autoren, Hg. Christian GerritzenBechtermünz Verlag, Eltville am Rhein, 1990
[25] Böhm zitiert folgende Stellen: 1 Kor 11,3; 1 Tim 2,12-13; 1 Kor 14,34-37; 1 Tim 5,14; Tit 2,4; 1 Petr 3,6 („Die Menschenrechte im Lichte des Wortes Gottes“, ebda., S. 14). Auf S.9 seiner Schrift druckt der Autor noch Eph 5,22-33 ab, worin „die Verschiedenheit von Mann und Frau gemäß der Weisheit des Schöpfers vollkommen berücksichtigt ist“.
[26]Böhm, ebda., S.14-16. Abtreibung ist nach diesem Fundamentalisten Mord.
[27]Die Bibel von A?Z, Das aktuelle Lexikon zur Bibel, Karl Müller Verlag, Erlangen (Liz.Ausg.), o.J., 800 S., „Mit Druckerlaubnis des eb.[= erzbischöflichen] Ordinariats Salzburg“. Die folgenden Zitate stammen alle aus dem Stw. „Frau“.
[28]Kühnhardt, Die Universalität der Menschenrechte, Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn, 1991, „Menschenbild des frühen Christentums", S. 47
[29]Luther-Bibel, 1964, ebda.
[30] „Wie in allen Gemeinden der Heiligen lasset die Frauen schweigen in der Gemeinde; denn es soll ihnen nicht zugelassen werden, daß sie reden, sondern sie sollen sich unterordnen, wie auch das Gesetz sagt. / Wollen sie aber etwas lernen, so lasset sie daheim ihre Männer fragen. Es steht der Frau übel an, in der Gemeinde zu reden.“ (Die Luther-Bibel, 1964, ebda., 1. Kor 14, 34f, Hvhg. KU).
[31]Ex 20,2f; Deut 5,6f
[32]Seifert/Hömigebda, S.60, Hvhg. KU
[33]Stw. „Toleranz“, S.2, RGGebda., S. 33215
[34]Luther-Bibel, 1912: Digitale Bibliothek Band 29, ebda.,S. 5893, Dtn 12,2-3; vgl. Ex 34,12-14; Dtn 7,5. Nach diesem Muster betrieben insbesondere die Spanier ihre Eroberungs-, Vernichtungs- und Missionspolitik in den amerikanischen Kolonien. - Aus Germanien ist die Donareiche bekannt, die von dem Mönch Bonifatius anlässlich seiner stockenden Christianisierungsbemühungen gefällt wurde. Der gewünschte Erfolg muss sofort nach dem Umwelt- und Kulturfrevel eingesetzt haben, denn ein Quellentext sagt aus: „Die Heiden […], die kurz zuvor noch geflucht hatten, fingen an, den Herrn zu preisen und an ihn zu glauben.“ Ob sich heutzutage jemand das Recht nehmen dürfte, nur ein überflüssiges Kirchlein in die Luft zu sprengen, um die Nichtexistenz Gottes zu beweisen?
[35]Nach der CD-Lutherbibel von 1912 werden die Eltern ihren gottlosen Sohn „zerstechen“. Die Lüge im Namen der „Wahrheit Gottes“ ist jedoch nach Röm 3,7 etwas völlig anderes und nach dem Motto „der Zweck heiligt die Mittel“ gestattet – oder sogar erwünscht?
[36]Die 10 Gebote heute, Institut für Kulturforschung, Dortmund/München, 1975, S. 10 
[37] Böhm, ebda., S.27
[38] Hier fehlt natürlich der wichtige Hinweis, dass „Rechtgläubigkeit“ stets von der Mehrheit oder der durchsetzungsstärksten Fraktion bestimmt wird!
[39]Stw. „Index“, S. 1f, RGGebda.,S. 15114f 
[40]Stw. „Bücherverbot“, Der Brockhaus in Text und Bild, Das Lexikon in der PC-Bibliothek, © 1999 Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus AG
[41] Alexander Demandt, Vandalismus, Gewalt gegen Kultur, Berlin, 1997, S.119
[42]Demandt, ebda.,S.119 (Hvhg. KU)
[43]Stw. „Judentum“, S. 35f, RGGebda., S. 16064f
[44]Demandt, ebda, S.140
[45]Stw. „Köln“, S. 17, RGG, S. 18257
[46]Stw. „Fisher, John“, S. 1, RGG, S. 9644 
[47]Stw. „Märtyrer“, S. 11, RGG, S. 20598 
[48]Stw. „Luther, Martin“, S. 15, RGG, S. 20268
[49]Stw. „Münster“, S. 2, RGG, S. 22577 
[50]Stw. „Buchhandel, christlicher“, S. 5, RGG, S. 4986 
[51]Demandt, ebda.,S.144
[52]Internet-Quellen für die letzten beiden Absätze: http://www.geocities.com/Athens/8307/kaestner/kaest22.htm ; Erich Kästner: „Lesestoff, Zündstoff, Brennstoff“;http://www.schmutzundschund.de/Explorer/Alex/buecherverbrennung.html
[53]Vgl. Röm 9,33 (Luther-Bibel, 1964, ebda.): … „Siehe da, ich lege in Zion einen Stein des Anstoßes und einen Fels des Ärgernisses“ … (Hvhg. KU)
[54]Jesus widerspricht sich auch selbst; in schreiendem Gegensatz zu seiner obigen Aussage, wonach seine Anhänger ihre Blutsverwandten hassen sollen, erklärt er bei Mt 5,22 in der Luther-Bibel von 1964: „Wer mit seinem Bruder zürnt, der ist des Gerichts schuldig. […] wer aber sagt: Du gottloser Narr! Der ist des höllischen Feuers schuldig.“ Ein paar weitere widersprüchliche Lehren des gescheiterten jüdischen Religionsreformers: In dem Gleichnis von den „klugen und törichten Jungfrauen“ ist als Moral abzuleiten: Vorsorge ist nötig (Mt 25,1-13). In der stets hymnisch gepriesenen Bergpredigt dagegen stehen Verse mit dem Tenor Vorsorge ist überflüssig, euer himmlischer Vater wird es schon richten (Mt 6,25-34; Lk 12,22-31). Dann sagt Jesus: „Wer nicht mit mir ist, ist wider mich“ (Mt 12,30; Lk 11,23). An anderer Stelle ist er jedoch nicht ganz so rigide, wenn er meint: „Wer nicht wider uns ist, ist für uns“ (Mk 9,40; Lk 9,50). 
[55]Mt 10,35f (Hvhg. KU); vgl. Lk 12,51?53 
[56]Mt 12, 48?50, Luther?Bibel, 1964, ebda.
[57]Luther-Bibel 1912ebda., S. 8713, Lk 9, 57-62
[58]Kühnhardt,ebda., „Menschenbild des frühen Christentums", S. 46f
[59]Ebda., „Katholisches Sozialdenken: von der Ablehnung der liberalen Freiheiten zum entschiedenen Menschenrechtsbekenntnis“, S. 119-­130, Beleg aufS. 122. Zur „Gottesebenbildlichkeits.a. Anm. 13.
[60]Ebda., S. 127
[61]Ebda., S. 120(Hvhg. KU)
[62]Ebda., S. 123
[63]Ebda., S. 126(Hvhg. KU)
[64]Ebda., S. 126(Hvhg. KU)
[65]Ebda., S. 127