I.Nur
noch jeder zweite Deutsche glaubt an Gott
1) Entchristlichung
der Geistlichkeit und die säkulare Gesellschaft
II.
Täuschung und Manipulation mit Hilfe der Bibel
2)
Lug und Trug um die Geburt Jehoschuas, alias
Jesus Christus
3)
Der gefälschte Missionsbefehl und der echteJudenhass
im Neuen Testament
III.
Verfassungsverrat und Höchstprivilegierung zu Gunsten des Christentums
4)
Religiöse Herrschaftszeichen in Gerichten des keineswegsweltanschaulich
neutralen Staates
5)
Der verfassungswidrige Ethikunterricht: zwangsweiser
Ersatzfür das freiwillige
Fach Religion
6)
Die Glaubensfreiheit eines
„Gesundbeters“ als höchstes Menschenrecht?
1. Entchristlichung
der Geistlichkeit und die säkulare Gesellschaft
Vor
etwa einem Vierteljahrhundert saß mir eines mittags
in der Mensa der Universität Hamburg ein Kommilitone gegenüber,
der mir auf Befragen mitteilte, er studiere „Theologie“. Ich fragte
ihn, wie man in unserer Zeit noch an den biblischen Gott glauben könne.
Der Theologe erklärte seelenruhig, er glaube ja gar nicht an Gott.
Völlig verblüfft fragte ich weiter, weshalb man Theologie studieren
könne, wenn man praktisch Atheist sei. Da antwortete mein Gegenüber
mit größter Gelassenheit, er studiere dieses Fach, um den
Menschen zu helfen; er hätte genauso gut Medizin wählen
können.
An
dieses Erlebnis dachte ich wieder, als ich in dem BandKirchen und Staat,
vom Kaiserreich zum wiedervereinigten Deutschlandden sonst rätselhaften
Satz las: „Jüngste Befragungen zum Pfarrerbild bestätigen
ein zunehmendes Desinteresse junger Geistlicher an theologischen
Fragen.“[2]
In demselben Absatz hatte der Autor, der Theologie-Professor Besier,
eine empirische Untersuchung aus dem Jahre 1997 von Klaus-Peter Jörns
mit geradezu dramatischen Ergebnissen über das Gottesbild
heutiger Gemeindepfarrer zitiert. Danach spricht bereits ein
Drittel der befragten Seelsorger Jesus Christus das „Gottesprädikat“
ab. Etwa der gleiche Anteil - wirklich nur ein Drittel! - hält die
Bibel als das zentrale Buch der Christenheit noch für heilig.
Bloß 43% der befragten Geistlichen sind davon überzeugt, dass
Gott allmächtig ist.
Weiter
referiert Besier die Forschungsergebnisse
Jörns’ mit folgenden Worten: „Mit der Degradierung des ewigen
Gottessohnes zum bloßen Menschen Jesus korrespondiert
der Zusammenbruch der christlichen Erlösungslehre: An die
zentrale biblisch-theologische Aussage der Erbsünde glauben
nur noch 13 Prozent der befragten Pfarrer. Mit einem Jüngsten
Gericht rechnet nur noch ein Drittel dieser Pastoren.“ Besier
zitiert dann Jörns zustimmend mit dessen alles
entscheidender Frage, „wie die Kirchen mit der Diskrepanz
zwischen dem, was sie lehren, und dem, was selbst die Glaubenslehrer
und -lehrerinnen in Kirche und Gemeinde wirklich glauben, künftig
umgehen wollen“.
Was
nun die Gesamtgesellschaft anlangt, erwähnt Besier
eine „Umfrage des Instituts für Demoskopie in Allensbach vom
Frühjahr 1993“, die die „abnehmende Bedeutung klassischer
Religiosität“ unterstreiche. Danach rangiert „Freiheit“ in einer
Idealwelt an erster Stelle, „Religiosität“ dagegen auf dem vorletzten
Rang von insgesamt 17 Positionen. Schon aus solchen Erhebungen nach
der religiösen Einstellung können nachdenkliche Menschen ohne
geistige Scheuklappen ableiten, dass die
von interessierter Seite behauptete „christliche Grundhaltung“ in
Deutschland mehr Lüge als Wahrheit sein dürfte. Besier
weist schließlich auf folgendes Paradoxon hin, das meistens verschwiegen
wird: Die Jenseits-Agenturen wollen noch immer keine Gefährdung
ihres Status erkennen, obwohl sie erleben müssen, „dass
das Kirchenvolk ihnen wegläuft. Diese innere Auszehrung könnte
die politischen Kräfte nötigen, über die Stellung der Kirchen
in der Gesellschaft neu nachzudenken. Eine Minderheitenkirche wird
nicht mehr einzigartig privilegiert an der Gestaltung dieser Gesellschaft
mitwirken können“.
Auch
an die offiziellen Mitgliederzahlen der lutherischen und katholischen
Kirche werden völlig unsinnige Schlussfolgerungen
einer weitgehend „christlichen“ Gesellschaft geknüpft! Bereits
dasHarenberg Lexikon der Gegenwart
von 1999[3]kann
die protzigen Mitgliederzahlender
Glaubenskonzerne als völlig irreführend demaskieren. Unter dem Stw.
„Kirche, Evangelische“ liest man bei „Mitgliederbefragung“ nämlich
folgendes: „Nur 11% der Befragten besuchten regelmäßig
den Gottesdienst: 42% gaben an, nicht an Gott zu glauben.“ Das
bedeutet also im Klartext, daß von 27,7 Mio
evangelischer Taufscheinchristen nach dem Stand vom 31.12.1996 in
Wirklichkeit 11,63 Millionen Ungläubige, also Atheisten
sind! Nach demselben Lexikon meldeten die Katholiken für Ende 1996
27,5 Mio Mitglieder. Nimmt man nun analog
zu den protestantischen Schaumschlägereien an, dass
etwa ein Drittel der Katholiken (also 9,16 Mio
Menschen) nicht an Gott glaubt, dann gäbe es in Wirklichkeit zusammen
mehr als 20 Mio „atheistische Christen“.[4]
Rechnet man diese zu den 20 Mio Kirchenfreien
hinzu, erreichen wir etwa die Hälfte der deutschen Gesamtbevölkerung
mit einer atheistischen und agnostischen Einstellung[5],
ohne dass dies in unseren klerikal
unterwanderten Massenmedien[6]
jemals auch nur andeutungsweise zum Ausdruck käme. Jeder, der
sich nicht selber belügt, wird niemanden schon deshalb als Christen
bezeichnen, der sich die sogenannte Kirchensteuer - ein Definitionsbetrug
für „Mitgliederbeitrag“! -von
seinem Einkommen abziehen lässt,
für den Gott aber nur ein Mythos ist und der das „Glaubensbekenntnis“
seiner Religionsgemeinschaft als sinnlos empfinden muss.
2.Lug
und Trug um die Geburt Jehoschuas, alias
Jesus Christus
Was
die Geschichtlichkeit des Wanderpredigers Jesus von Nazareth betrifft,
gibt es keine einzige glaubwürdige profane Quelle. Alle Behauptungen
der Christentumspropagandisten über das angebliche Lebenihres
Menschheitsbeglückers gehen auf das tendenziöse Neue Testament
zurück.[7]
Wo doch weltliche Quellen angegeben werden, sind sie nichtssagend
oder nachgewiesene Fälschungen. Der bedeutendste jüdische
Historiograph jener Zeit, Flavius Josephus,
erwähnt Jesus kurz, aber alle ernsthaften Gelehrten sind sich darüber
einig, dass dieses TestimoniumFlavianum
eine christliche Fälschung aus dem 3. Jahrhundert ist.[8]
Der
englische Autor Robin Lane Fox weist darauf
hin, im Frühchristentum habe man möglicherweise überhaupt
nicht gewusst, wann und wo der angebliche
Gottessohn geboren worden sei. Von ungleich größerem
Interessesei ursprünglich sein Kreuzestod
und die daran geknüpfte Erlösungshoffnung seiner Anhänger
gewesen.[9]Deschner
schreibt zur Entstehung des Weihnachtsfestes, um 200 habe Clemens
von Alexandrien den 17. Nov. als den richtigen Tag angesehen. Er habe
auch überliefert, manche hätten den 19. April und wieder
andere den 20. Mai als Geburtsdatum des Galiläers angegeben.
Das heutigeWeihnachtsfest habe sich
erst im 2. Jahrhundert in Ägypten entwickelt und sei dort am
6. Januar gefeiert worden, dem Geburtstag des Gottes Osiris. Deschner
fährt dann wörtlich fort: „Erst im Jahre 353 hat die Kirche
den Geburtstag Christi auf den 25. Dezember, den Geburtstag des Mithras,
des unbesiegbaren Sonnengottes verlegt, um diesen aus dem Volksbewußtsein
zu verdrängen.“[10]
Das
Neue Testament berichtet, Jesus sei ein Zimmermannssohn aus Nazarethgewesen.
Bethlehem als seine angebliche Geburtsstadt nennen nur Matthäus
und Lukas. Nach Meinung fast aller ernsthaften
Wissenschaftler unserer Zeit ist die Geschichte von der Geburt in
der „Stadt Davids“ offenbar nur entstanden, „um den Messiasanspruch
Jesu zu rechtfertigen. Der Messias sollte aber nach einer Prophetie
Michas (Micha 5,2-15) ein Spross aus dem
in Bethlehem beheimateten Hause Davids sein.“[11]
Fox zählt eine ganze Reihe von Gründen auf, warum Jesus aus Galiläa
mit Sicherheit nicht im judäischen
Bethlehem geboren worden sein kann.[12]
Zum
Matthäusevangelium schreibt der englische Autor, wer hier ins Grübeln
gerate über strahlende Himmelskörper und über weise Sterndeuter
aus dem Osten, der gehe von einer falschen Interpretation aus. Nun
folgt ein Paukenschlag nach dem anderen: „Das Evangelium beruht nicht
auf historischen Tatsachen, es erzählt nicht von einem echten
Kometen oder von wirklichen Sterndeutern aus dem Osten (...). Bethlehem
war nicht der Geburtsort Jesu, der Name der Stadt wurde
aufgrund der hebräischen Verheißungen über den kommenden
Messias eingesetzt; und auch die Geschichte um den Stern hatte einen
ähnlichen Ursprung. Im Buch Numeri 24,17 prophezeit der
Prophet Bileam: ,Ein
Stern geht in Jakob auf, ein Zepter erhebt sich in Israel.’“
Fox fügt hinzu, wir wüssten,
„daß diese berühmte Verheißung als Anspielung auf
einen neuen Messias gewertet wurde.“ Die Sterndeuter seien „aus
einer anderen Legende hinzugefügt“.[13]
Als
Grundlage für meine Überlegungen und Schlussfolgerungen
zu den „Heiligen drei Königen“ würde bereits das maßgebliche
katholische Nachschlagewerk Lexikon für Theologie
und Kirche genügen,[14]da
es im kirchen- und religionskritischen Sinne als höchst
unverdächtig gelten kann. Ich zitiere daraus die entscheidenden
drei Sätze: „Die Historizität
der Magiergeschichte wird heute kaum noch behauptet. Damit entfallen die
Versuche, die Magier historisch als babylonischen Astrologen,
persischen Priester od. arabischen Händler zu erklären. Auch
die Rekonstruktion des Sterns als Supernova, Komet oder Jupiter-Saturn-Konjunktion
berücksichtigt nicht die einem jüdischen Midrasch
ähnliche literarische Gattung.“ Indirekt gibt also
die bedeutendste katholische Enzyklopädie in deutscher Sprache zu, dass
die „Heiligen drei Könige“ frei erfunden wurden.
Ganz
und gar irrsinnig erscheint es mir nun, für rein literarische Gestalten,
die niemals gelebt haben, einen gesetzlichen Feiertagam
6. Januar jedes Jahres (oder an einem beliebigen anderen Tag) zu begehen
und noch im 21. Jahrhundert daran festzuhalten.[15]
Ich richtete deshalb an den bayerischen Staatsminister der Justiz, den
Katholiken Dr. Manfred Weiß, die Frage, ob er sich nicht dafür
einsetzen wolle, diesen äußerst merkwürdigen
gesetzlichen Feiertag der „Heiligen drei Könige“ abzuschaffen.
Alternativ könne ja in Erwägung gezogen werden, einen Gedenktag
für die zahlreichen Opfer der Hexenverfolgung in Bayern einzurichten.
Die Antwort mit Datum 21.6.2001, die „zuständigkeitshalber“ vom Kultusministeriumverfasst
wurde, berief sich auf das Feiertagsgesetz, die Bayerische Verfassung
und auch auf Art. 139 WRV als Bestandteil des GG. Nun wörtlich: „Hieraus
ist der Gesetzgeber verpflichtet, kirchliche Feiertage entsprechend
der in Bayern verwurzelten Tradition anzuerkennen (...). Dabei kommt
es nicht darauf an, ob dem traditionellen kirchlichen Feiertag ein
historisch nachweisbares Ereignis zu Grunde liegt oder nicht. Von Seiten
der Staatsregierung bestehen keine Bestrebungen, den gesetzlichen
Feiertag der Heiligen Drei Könige abzuschaffen.“ (Hv.
K.U.). Das bedeutet also, ein Lügenmärchen bzw. eine
Geschichtsfälschung wird als Grundlage für einen kirchlichen
Feiertag genommen, und auch nachdem dies allen Entscheidungsträgern
klar sein müsste, wird an dem Volksbetrug
festgehalten!
Hermann Gunkel
erwähnt in seinem erstaunlichen Buch Das Märchen im Alten
Testament im Zusammenhang mit dem „Aussetzungsmärchen“
des Mose die „Erzählung
von der Geburt des Heilandes bei Lukas“. Beiläufig gibt er an,
diese Geschichte sei „ja längst als Sage erkannt worden“[16].Gunkel
weist noch nach, die beiden Erzählungen vonden
Magiern und dem Bethlehemitischen Kindermord
bei Matthäus enthielten zwei verbreitete Märchenmotive, die „nicht
selten“ miteinander verbunden seien. Es handele sich einerseits
um die „Gefahren, die dem Kinde drohen“ und andererseits um „eine
Weissagung (...), die Menschen zu vereiteln streben, die aber das
Schicksal dennoch erfüllt“.[17]Gunkel
fährt dann fort, sehr häufig sei dieses Motiv in der Form,
„daß der gegenwärtige König, der jetzt noch im Besitz aller
Macht ist, den zukünftigen Herrscher, der ihn einst entthronen wird,
in dem Kindlein verfolgt.“[18]
Der Bethlehemitische
Kindermord des Herodes ist ebenfalls eine freie Erfindung wie
die Weisen aus dem Morgenlande. Besonders ärgerlich ist wieder
der Umstand, dass die Kirche und ihre ideologischen
Zuarbeiter in Bildung und Medien allen weismachen wollen, diese neutestamentlichen
Märchen seien tatsächlich historische Ereignisse. Zahlreiche
Geschichts-, Sozial-, und Kulturwissenschaftler sowie ein Heer
von Medienmitarbeitern und vor allem auch die in den kirchlichen Diensten
abhängig Beschäftigten werden bis auf den heutigen Tag immer
wieder durch dreiste christliche Fälschungen und Manipulationen
getäuscht. Sie führen dann ihrerseits - gewollt oder ungewollt
- ein Millionenpublikum in die Irre, wenn sie z.B. die Lügengeschichte
vom grausamen Kindermörder Herodes in ihre sonst durch normale
Geschichtsquellen belegbare Darstellung einschließen.
So
gibt es den Sachbuchautor Hubert Gundolf mit einem Titel Massenmord,
Das dunkelste Kapitel der Menschheitsgeschichte.
Der Verfasser
zitiert ganz ungehemmt aus dem Neuen und Alten Testament wie
aus völlig unbedenklichen Geschichtsquellen. Als anscheinend
historische Ereignisse werden dann konsequenterweise ein „Engel des
Herrn“, die „Weisen aus dem Morgenlande“, der „Bethlehemitische
Kindermord“ und die Erfüllung einer Weissagung des Jeremias
geschildert. Anschließend wird Flavius Josephus
mit einem moralisch vernichtenden Urteil über Herodes zitiert, der
„seine Königswürde mit dem Mord an unschuldigen Kindern
und Säuglingen besudelte“. Gundolfs längeres Josephus
Zitat enthält nun aber keineswegs einen Hinweis auf den Bethlehemitischen
Kindermord.[19]
3.
Der gefälschte Missionsbefehl und der echteJudenhass
im Neuen Testament
Auch
andere biblische Unwahrheiten, die den einseitig indoktrinierten
Christen stets als Tatsachen verkauft werden, sind den meisten
nicht bekannt. Der sogenannte
Missionsbefehl bei Mt. 28,19
ist nach Deschner eine Fälschung.[20]
Meines Erachtens ist allein der Wortlaut schon viel zu schön,
um wahr zu sein - und damit eigentlich gleich sehr verräterisch:
„Darum gehet hin und lehret alle Völker undtaufet
sie im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes“.[21]
Es finden sich gleich drei wichtige Lehrsätze der Kirche in einem
Vers: der „Missionsbefehl“, der „Taufbefehl“ und das „Trinitätsdogma“,
das nur an dieser Stelle in dieser eindeutigen Weise in der ganzen
Bibel vorkommt! Vergessen werden sollte vielleicht auch nicht, dass
diese ausgeklügelten Worte aus dem Munde des angeblich von den Toten
auferstandenen Jesus stammen.
Der
behauptete Befehl zur Heiden- und Weltmission steht eindeutig den Versen
bei Mt. 10,5f entgegen, wo Jesus seinen zwölf Jüngern befiehlt:
„Geht nicht zu den Heiden, und betretet keine Stadt der Samariter,
sondern geht zu den verlorenen Schafen des Hauses Israel. Geht und verkündet:
Das Himmelreich ist nahe.“ An einer Verkündigung außerhalb
der Grenzen seines Landes war der Galiläer also nicht interessiert.
Dazu wäre wohl auch kaum Zeit gewesen, wo er ja den Anbruch des Gottesreiches
noch zu Lebzeiten mancher seiner Zuhörer erwartete. Die Einheitsübersetzung
der Bibel versucht ihre Leser in einer Fußnote schamlos
zu verdummen, wenn sie schreibt, der Auferstandene „erneuert die in Mt.
10 berichtete Sendung durch den irdischen Jesus. Die Jünger erhalten
jetzt aber einen weltweiten Auftrag.“[22]
Der
seltsame Missionsbefehl ist auch bei kritischen Geistern als Fälschung
unbekannt geblieben.Ich besitze
Bücher über die Verbrechen der christlichen Mission im Verbund
mit dem europäischen Kolonialismus, der Ausplünderung
fremder Kontinente und der Vernichtung hochstehender Kulturen. Der
eine Titel nennt sogar einen Teil des„Missionsbefehls“; dass
dieser aber nicht echt ist, erwähnt keiner der Autoren.[23]
Ganz offensichtlich wussten sie dies nicht,
die sich sonst über ihr Fachgebiet als sehr kundig erweisen.Nun,
die Nichttheologen ahnen ja in den allermeisten Fällennicht
einmal, dass nachRöm.
3,7[24]die
Lüge zur Ehre Gottes in der Bibel gerechtfertigt wird; ihnen ist
natürlich in der christlichen Zwangsindoktrination[25]
nur das 8. Gebot als Verbot der Lüge eingetrichtert worden. Dass
die angeblich so hochmoralische Kirche sich heimlich das genaue Gegenteil
gestattet - und dann als Gipfel der Unverfrorenheit noch mit
einer Sondererlaubnis ihrer „Heiligen Schrift“ -, dürfte 90 Prozent
der Deutschenunbekannt sein.[26]
Der
vorgetäuschte Befehl Jesu zur Weltmission ist also im „christlichen
Abendland“ weitgehend geläufig, wenngleich nicht als Fälschung
bekannt. Andererseits sind echte judenfeindliche Stellen oder
judenfeindlich
ausgelegte Inhalte im Neuen Testament noch heute nur wenig bekannt.
Über die grauenvolle Judenvernichtung durch Hitler-Deutschland wird
in den Schulen undden Medien berichtet;
selten wird aber freimütig eingestanden, dass
ohne die fast 2000-jährige Geschichte der Judenverfolgungen
und -pogrome durch „gottesfürchtige Christen“ der fabrikmäßig
betriebene Völkermord an den europäischen Juden durch
die Nationalsozialisten kaum denkbar gewesen wäre.
Bereits eine der Kernaussagen des Neuen Testaments wurde kollektiv
gegen die Volksangehörigen des Wanderpredigers aus Nazareth ausgelegt:
Der Hauptvorwurf der Christen gegen die Juden lautete nämlich,
sie hätten „unseren Herrn Jesus ans Kreuz geschlagen“.[27]
Die Christen übersahen allerdings geflissentlich, dass
Jesus nach ihrem eigenen zentralen Dogma nur durch seinen behaupteten
Opfertod die sündige Menschheit erlösen konnte. Wäre der
Galiläer am Leben geblieben, hätte das Heilsgeschehen nicht
stattfinden können. Die Christen müssten
also jedem ewig dankbar sein, der Jesus ans Kreuz nagelte oder
jedenfalls bei seinem Tode behilflich war.
Im
Neuen Testament gibt es verschiedene eindeutig judenfeindliche
Stellen bei den Evangelisten und bei Paulus. Schlimm ist Joh.
8,37-44. Darin beschuldigt Jesus die Juden in einem Streitgespräch,
den Teufel zum Vater zu haben, der von Anfang an ein Mörder
und Lügner gewesen sei. Hier tritt der sonst als so sanftmütig
geschilderte Galiläer als glühender Hasser der Juden auf,
die er nicht zu seiner Glaubenswahrheit zu bekehren vermochte. Damit muss
dieser johannäische Jesus als
eine der einflussreichen Quellen christlicher
Judenfeindschaft bewertet werden! Nebenbei bemerkt vergaß unser Wanderprediger
bei dieser wilden Auseinandersetzung natürlich vollkommen sein Gebot
der „Feindesliebe“, das ihm auch stets bei seinen Tiraden gegen die
etablierte Priesterschaft seines Landes aus dem Gedächtnis entschwand.
Eine
der entsetzlichsten Stellen überhaupt, die im NT zum Judenhass
aufstacheln, ist 1 Thess 2,15f: „Diese [die
Juden] haben sogar Jesus, den Herrn, und die Propheten getötet; auch
uns haben sie verfolgt. Sie mißfallen Gott und sind Feinde
aller Menschen ... Dadurch machen sie unablässig das Maß ihrer
Sünden voll. Aber der ganze Zorn ist schon über sie gekommen.“[28]
- Bei Mt. 27,25 verfluchen sich die Juden selbst, als sie auf der Kreuzigung
Jesu durch den römischen Statthalter Pontius Pilatus bestehen: „Sein
Blut komme über uns und unsere Kinder.“ Das sahen viele „rechtgläubige“
Christen als Aufforderung an, hemmungslos Angehörige der mosaischen
Religion zu verfolgen, auszurauben und niederzumetzeln; dabei
wirkte die abendländische Geistlichkeit unter Einschluss
zahlreicher Päpste als Einpeitscher mit.[29]
4.
Religiöse Herrschaftszeichen in Gerichten des keineswegs weltanschaulich
neutralen Staates
Zur
Trennung von Staat und Kirche und Nichtprivilegierung transzendentaler
oder diesseitiger Weltdeutungen gibt es einige hübsche
Grundgesetzartikelchen sowie eine Reihe schön klingender höchstrichterlicher
Entscheidungen. Besonders bekannt und häufig zitiert sind folgende
theoretische Kernsätze des BVerfG
von 1965: „Das Grundgesetz (GG) legt (...) dem Staat als Heimstatt aller
Bürger ohne Ansehen der Person weltanschaulich-religiöse
Neutralität auf. Es verwehrt die Einführung staatskirchlicher
Rechtsformen und untersagt auch die Privilegierung bestimmter Bekenntnisse.“[30]-
Soweit die Verfassungstheorie. Dass die
bundesdeutsche und insbesondere die bayerische Rechtspraxis teilweise
himmelweit von diesen hehren Grundsätzen abweicht,
ist zweifellos allen bewusst. Tatsächlich
gibt es in unserem viel beschworenen weltanschaulich-neutralen Rechtsstaat
eine ganze Reihe gravierender Verfassungsbrüche zu Gunsten
der Großkirchen.
Recht
und Gerechtigkeit sollen ihre hauptsächlichen Stützen in der
Verfassung, den Gesetzen und den verschiedenen Stufen und Formen der öffentlichen
Gerichtsbarkeit mit gut ausgebildeten unparteiischen Richtern finden.
Nun sind in deutschen Bundesländern mit einem traditionell militanten
Katholizismus als Mehrheitskonfession offenbarsämtliche
staatlichen
Gerichtsäle mit dem Hauptkennzeichen des Christentums, einer
Kreuzesdarstellung, an markanter Stelle ausgestattet. Schon hier müssenernsthafteste
Zweifel an dem Wahrheitsgehalt der Behauptung einsetzen, wir lebten in
einem weltanschaulich neutralen Staat. Nach gründlicher
Überprüfung der tatsächlichen staatskirchenrechtlichen
Verhältnisse in Deutschland wird man zwangsläufig zu
dem Schluss gelangen, dass
das Christentum de facto als Staatsreligion behandelt
wird - trotz ständigen Leugnens. Der Brockhaus von 1999 definiert
„Staatsreligion“ folgendermaßen: „die von einem Staat in
seinem Territorium ausschl. anerkannte oder zumindest bevorzugte
Religion bzw. Konfession. Im Unterschied zur förmlichen
Staatskirche ist die Staatsreligion jedoch vom Staat nicht direkt beeinflusst
oder mit ihm identisch.“[31]
In
Anbetracht solcher Überlegungen wandte ich mich vor zwei Jahren mit
einer ausführlichen Anfrage an die Bundesjustizministerin
Däubler-Gmelin. Ich wählte den Betreff Kirchen- oderInquisitionsnachfolgegerichte
im bundesdeutschen „Rechtsstaat“? Ich führte
im wesentlichen aus, die Mitglieder des Bundes für Geistesfreiheit
und ich hegten ganz erhebliche Zweifel an der Unparteilichkeit
bayerischer Gerichte in weltanschaulichen Fragen. Diese staatlichen
Organe
der Rechtspflege seien nach unserer Kenntnis wie Kirchen- oder
Inquisitionsnachfolgegerichte in allen Sitzungszimmern mit dem
rein
christlichen Sinnbild „Kreuz“ oder „Kruzifix“ausgestattet.
Daher müsse es als ziemlich sinnlos erscheinen, gegen die christlichen
Sieges- und Territorialzeichen, die sich grundgesetzwidrig auch in
zahlreichen anderen öffentlichen Einrichtungen befinden,
mit Hilfe dieser genauso ausgerüsteten Gerichte vorgehen zu wollen.Das
sei so ähnlich, als solle man seine pazifistische Gesinnung
von einem Kriegerverein bewerten lassen.
Das
Rechtsmonopolliege beim Staat, aber
hier werde schamlos der Eindruck erweckt, als lägen kirchlich-christliche
Interessen jeder Rechtsfindung und Rechtssprechung zu Grunde.
Außerdem könne dieser eklatante Mißbrauch
eines ausschließlich religiösen Zeichens im staatlichen
Gerichteinen äußerst
bedenklichen Eindruck hervorrufen: Mit der verfassungsmäßig
garantierten Trennung von Kirche und Staat sei es nicht weit her, wenn
der Staat seine Gerichte unter das bluttriefende Symbol einer
militanten Sondergruppe stelle, die keinerlei überlegene Sittlichkeit
für sich beanspruchen könne. Wenn man nun in staatlichen
Gerichten keine staatlichen Hoheitszeichen, sondern nur
das blutbefleckte christliche Herrschaftszeichen
finde, müsse sich ein aufgeklärter Menschwie
in einem Alptraum fühlen und an die zahllosen Scheiterhaufen
denken, die während vieler Jahrhunderte unter den gleichen
Kruzifixen loderten, die noch heute Millionen Andersdenkender
aufgezwungen würden.
Ich
bat die Bundesjustizministerin u.a. um die
Beantwortung folgender Frage:„Wann
wird in bayerischen und anderen Gerichten Deutschlands endlich ein
rechtsstaatlicher Normalzustand hergestellt und das rein religiöse
Sinnbild ausnahmslos und unwiderruflich entfernt? Nach unserer Ansicht
wären Sie und Ihre Bundesregierungnach
dem GG-Art. 31 („Bundesrecht bricht Landesrecht“) dazu verpflichtet,
notfalls mit Zwangsmaßnahmen gegen staatliche Gerichte vorzugehen,
die formal den Eindruck erwecken,Kirchen-
oder Inquisitionsnachfolgegerichte zu sein.“
Ich
erwähnteauch, dass
es eine erkleckliche Zahl Bundessymbole ohne Bezug auf eine
Religion gäbe wie z.B. Bundesadler, Bayernwappen, Staatsflagge,
Bild der Justizministerin, des Bundespräsidenten oder Bundeskanzlers o.ä.
Nach der überwiegenden Meinung der Deutschen stelltenKreuz
und Kruzifix ausschließlich Symbole aus dem religiösen,
nicht staatlichen Bereich dar. In einem Beitrag über
die staatlichen Hoheitszeichen in dem Sammelband Deutsche
Verfassungsgeschichte aus der Bundeszentrale für
politische Bildung, Bonn[32]
fand ich diese kirchlichen Sinnbilder in Verbindung mit unserem
Staat demzufolge auch nicht erwähnt. Der Verfasser, Dr. Friedrich
Henning, bestätigte mir nachdrücklich auf eine
entsprechende Anfrage, sein Beitrag beschäftige sich ausschließlich
„mit den politischen Repräsentationskennzeichen der
Bundesrepublik Deutschland und ihrer Verfassung (...) und dazu gehört
nicht das christliche Kreuz oder Kruzifix.“ Der liberale Autor fügte
dann hinzu: „Man mag das von kirchlicher Seite bedauern (...), aber
insgesamt versteht sich die Bundesrepublik (...) eben als
säkularer Staat und als säkulare Demokratie,
in der auch nichtchristliche Bürger und Institutionen leben
und wirken und ihre Rechte haben.“ [33]
Die
Antwort aus dem Hause Däubler-Gmelin von einem treuen Zuarbeiter seiner
Herrin enttäuschte mich ungemein. Der Briefschreiber verwies mit dürren
Worten auf einen Beschluss des BVerfG
in dieser Sache und behauptete, damit habe alles seine Richtigkeit. Das
ist meines Erachtens völlig unzutreffend. Der Beschluss
des 1. Senats des BVerfG datiertbereits
vom 17. Juli 1973 und war nur eine von fundamentalistischen Kräften
auch noch stark behinderte Einzelfallentscheidung.
Selbst wenn
es sich um eine Grundsatzentscheidung gehandelt hätte, müsste
sie nach meinem Dafürhalten wegen verschiedener damaliger
Absonderlichkeiten, ja Unregelmäßigkeiten und gewandelter
heutiger Anschauungen als unbedingt revisionsbedürftig angesehen
werden.
Der
humanistische Rechtswissenschaftler Erwin Fischer verwies bereits auf diesen
geradezu klassischen Fall, der durch eine Jüdin und ihren jüdischen
Rechtsanwalt ins Rollen gebracht worden war. Sie wandten sich
gegen den Zwang, in einem Gerichtssaal des Verwaltungsgerichts
Düsseldorf zu verhandeln, da sich auf dem Richtertischein
75 cm hohes Standkreuz befand.[34]
Dies sahen die Klägerin und ihr Anwalt als Verletzung von
Art. 4 GG an. Das Gericht tat so, als seien ihm die Ablehnungsgründe
des christlichen Hauptsymbols in einem staatlichen Gericht
unbegreiflich, selbst wenn diese von Juden vorgetragen wurden.
Der
Beschwerdeführer rügte: „Die Anbringung von Kreuzen in Gerichtssälen
sei unvereinbar mit derPflicht des
Staates zu strikter Neutralität. (...) Besonders provozierend
sei die Verfassungsverletzung gegenüber Juden, die in Deutschland jahrhundertelang
auch unter dem Kruzifix und in dessen - sei es auch verfälschtem
oder mißbrauchtem - Geist verfolgt und entwürdigt worden seien.
Das Kruzifix im Gerichtssaal demonstriere der in Glaubensfragen besonders
schutzwürdigen andersdenkenden Minderheit Diskriminierung
und gegebenenfalls auch Demütigung gerade dort, wo neben Toleranz
Gleichheit vor dem Gesetz oberstes Gebot sei. (...) Das Kruzifix gehöre
im säkularen Staat auch nicht als Schwurkreuz zur Ausstattung
von Gerichtssälen, zumal nicht einmal die christliche Lehre das
Heranziehen eines Kreuzes bei der Eidesleistung vorschreibe.“[35]
Völlig
unbegreiflich erscheint mir, dass in dem Beschluss
des BVerfG vermerkt wurde, eine genau
aufgeführte Reihe katholischer und evangelischer Stellen habe
„Gelegenheit zur Äußerung erhalten“.[36]
Haben die Jenseits-Agenturen irgendeine allgemeine Kompetenz
für die irdische
Justiz? Warum werden sie geradezu zur Mitwirkung
aufgefordert, wo doch ihr Eigeninteresse ein erhebliches Störpotenzial
in einer geordneten Rechtssprechung bedeuten kann? Da drängt
sich mir der Schluss auf,dass
das höchste deutsche Gericht unter dem Christdemokraten Benda
das Trennungsgebot von Staat und Kirche gröblich missachtete
und damit letztlich selber gegen das Grundgesetz verstieß.
Zur
Rechtfertigung und Verharmlosung der auch noch überdimensionierten
christlichen Herrschaftszeichen in den Gerichtssälen
wurden die haarsträubendsten Scheinargumente
von Seiten des damaligen Bundesjustizministers und auch vom Bundesverfassungsgericht
unterBenda vorgebracht. Der damalige
Bundesminister entblödete sich z.B. nicht, von der „begrenzten Bedeutung
des Kreuzes“ zu faseln.[37]
Wenn diese unübersehbaren religiösen Sinnbilder jedoch wirklich
nur eine „begrenzte Bedeutung“ gehabt hätten, müßte
man umso mehr an dem Geisteszustand der
damaligen vorsitzenden Richter des Oberverwaltungsgerichts
Düsseldorf und einiger anderer Kammern zweifeln. Diese starrsinnigen,
fundamentalistischen Richter waren nicht einmal gegenüber
einem Judenbereit, auf die christlichen
Sieges- und Territorialzeichen in ihren Gerichtssälen zu verzichten.[38]
Das
Bundesverfassungsgericht lässt schließlich
„im Hinblick auf die Besonderheiten des Falles“ die Verfassungsbeschwerde
des jüdischen Klägers gegen das christliche Sinnbild auf dem
Richtertisch zu.[39]
Wörtlich: „Die Weigerung des Verwaltungsgerichts, eine mündliche
Verhandlung in einem Gerichtssaal ohne Kreuz durchzuführen,
verletzt die Beschwerdeführer in ihrem Grundrecht aus Art. 4
Abs. 1 GG.“ Das Gericht führt dann in fast kabarettreifer
Weise aus, „soweit die Anbringung eines Kreuzes in einem
Gerichtssaal nicht lediglich der künstlerischen Ausschmückung
des Raumes dient, wird sie im allgemeinen damit gerechtfertigt, es
solle demjenigen, der den Eid mit religiöser Beteuerung leistet,
ein ,Schwurgegenstand’ zur Verfügung gestellt werden“. Es folgt
ein Hinweis auf eine entsprechende Entscheidung des durchaus
verdächtigen OLG Nürnberg von 1966.[40]
Erwin
Fischer bedauert die nur auf den Einzelfall bezogene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts,
„weil es die grundsätzliche Frage, ob die Ausstattung von Gerichtssälen
mit dem Kruzifix nicht generell und objektiv rechtlich mit dem Prinzip
der Neutralität und Nichtidentifikation des Staates kollidiere
und daher unzulässig sei, unbeantwortet ließ - eine Frage,
die zu bejahen ist.“[41]
Das damalige Bundesverfassungsgericht tischte völlig unglaubwürdige
Ausreden auf, warum es sich nicht umfassend und ein für
alle Mal mit der Gesamtproblematik beschäftigen wollte.[42]
Es hätte sich ja unbedingt eingestehen müssen, dassreligiöse
Zwangssymbole in Gerichten eines tatsächlich
weltanschaulich
neutralen Staates gar nicht anders denn als Kennzeichen
eines fundamentalen Rechtsbruchsaufgefasst
werden können - aber die untertänigst
befragten Bischöfe bedeuteten wohl ganz eifrig, die Kruzifixe müssten
unbedingt bleiben,wenn das christliche
Abendland nicht untergehen sollte...Andererseits
kann das klerikal geknebelte säkulare Deutschland des Jahres
2001 weiter raten, ob die geradezu bombastischen Kruzifixe in angeblich
weltlichen Tribunalen, die wenigstens optisch die Vorstellung von
Kirchen-
oder Inquisitionsnachfolgegerichten geradezu aufdrängen,
nicht gleichzeitig Vorboten eines neuen Gottesstaates sind...
5.
Der verfassungswidrige Ethikunterricht:
zwangsweiser
Ersatzfür das freiwillige
Fach Religion
Das
Grundgesetz und seine kirchentreuen „Exegeten“ in Verwaltung und Justiz
betrügen die Leute auch in schamloser Weise hinsichtlich des
fakultativen
schulischen Religionsunterrichts, von dem man sich abmelden kann.
Wird das Kind jedoch tatsächlich abgemeldet, kommt es zwangsweise
in das Ersatzfach eines religiösen Tarnunterrichts
namens Ethik, das weitgehend die gleichen Inhalte bietet und nur
dürftige Verschleierungsversuche unternimmt. Folgende Absonderlichkeit
fiel schon Gerhard Rampp vom Bund für
Geistesfreiheit Augsburg auf: „Gerade religiös ausgerichtete
Verlage (...)haben Ethikbücher
im Programm; mitunter fungieren gar Religionslehrer als Autoren.“ Rampp
nennt als besonders auffälliges Beispiel eine Pfarrerin,
die „gleichzeitig Öffentlichkeitsbeauftragte der Evangelisch-Lutherischen
Landeskirche Bayern“ ist oder war.[43]
Schon
Edgar Baeger bemerkte 1992 in einem
äußerstkritischen Aufsatz
über „Ethikunterricht als Ersatz für Religionsunterricht?“:[44]
„Der Artikel 3(3) des Grundgesetzes (,Niemand
darf wegen ... seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen
Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.‘) ist in der Praxis
das Papier nicht wert, auf dem er gedruckt wurde.“[45]Baeger
weist nach, dass die Einführungdes
Ethikunterrichts dem zielstrebigen Drängen der Kirchen zu verdanken
ist, denn - Zitat aus den Lutherischen Monatsheften von 1983
-„unbestritten stand im Vordergrund
ihres Interesses an einem Ersatzfach Ethik die Stabilisierung der
Teilnehmerzahlen im Religionsunterricht.“[46]Baeger
kommentiert mit größter Schärfe: „Die mit einem
Ersatzfach für nicht an einem Religionsunterricht teilnehmenden
Schüler geschaffene Konstruktion ist aber der größte
Anschlag auf die Religionsfreiheit, der in der Bundesrepublik
jemals unternommen wurde. Grundsätzlich kann der Gesetzgeber
eine Ersatzpflicht nämlich nur dann einführen, wenn
eine gesetzliche Verpflichtung besteht, der nachzukommen
sich ein Betroffener weigert. - Anders ausgedrückt: Ersatzpflicht
setzt Originalpflicht voraus (als Beispiel aus einem anderen Bereich:
Wehrpflicht begründet Ersatzdienst). Nun kann es aber nach dem
Grundgesetz prinzipiell keine Verpflichtung zum Besuch eines Religionsunterrichts
geben. Eine solche Forderung gegenüber konfessionsfreien Menschen
zu erheben, würde das Ende der Religions- und Weltanschauungsfreiheit
in unserer Republik bedeuten!“[47]Baeger
erwähnt in diesem Zusammenhang noch E. Fischer und R. Prewo,
die den Ersatzunterricht Ethik ebenfalls als grundrechtswidrig ansehen.
Baeger
führt anschließend folgenden Umstand an, der in weiten Schichten
der deutschen Bevölkerung ziemlich unbekannt geblieben ist
- höchstwahrscheinlich durch die häufig praktizierte Methode
der Unterdrückung unerwünschter Nachrichten: „Geradezu beschämend
ist es, wenn man heute feststellen muß, daß in Italien und
Spanien (...) auf diesem Gebiet mehr Rechtsstaatlichkeit herrscht, als
in der Bundesrepublik Deutschland. In Italien hat das höchste
italienische Gericht entschieden, daß die Teilnahme am
Religionsunterricht freiwillig ist und eine Verpflichtung zum Besuch
eines Ersatzunterrichts nicht besteht. In Spanien hat der Erziehungsminister
dem Religionsunterricht den Charakter eines Hauptfaches aberkannt
und eine Zwangsverpflichtung zum Besuch des Ersatzfaches Ethik abgeschafft.“[48]
Unter Hinweis auf Rainer Prewo schreibt Baeger
etwas weiter unten: „Niemals darf eine Bevölkerungsgruppe in
einem Staat mit irgendeiner Verpflichtung dafür belastet werden,
daß sie bestimmten Religionsgesellschaften nicht angehört.
(...) Derartige Gesetze könnten nur von Verfassungsfeinden
konzipiert werden, denen das Konzept vom Staat als
,Heimstatt aller Bürger’ nichts, die Verbreitung ihrer religiösen
Ideologie aber alles bedeutet.“[49]
Baeger
rät den Kirchenfreien zwar dazu, ihr Recht auf Befreiung der Kinder
vom verfassungswidrigen Ethikunterrichtvor
dem Bundesverfassungsgericht durchsetzen.[50]
Allerdings beschreibt er ein Rechtssystem, das Konfessionslosen
und Atheisten in ihrem Kampf um Weltanschauungsfreiheit kaum Vertrauen
einflößen kann.[51]
Das Elternpaar müsse zunächst den gesamten Rechtsweg bis
zum Bundesverfassungsgericht durchlaufen. Sollte die Klage bis zu
dieser letzten Instanz durchgehalten werden können, so walteten dort
Richter ihres Amtes, „von denen viele unzweifelhaft parteiisch
sind. In den beiden Fällen, in denen bisher eine Verfassungsbeschwerde
gegen den Ethikunterricht den mit drei Richtern besetzten Vorprüfungsausschuß
erreichte und dann wegen ,mangelnder Aussicht auf Erfolg‘ abgewiesen
wurde, führte in einem Fall ein Richter den Vorsitz, der zuvor als
CDU-Innenminister genau das Gesetz mitunterzeichnet hatte, gegen
das die Verfassungsbeschwerde gerichtet war. Im zweiten Fall führte
ein Richter den Vorsitz, der kurz darauf, nach Ausscheiden aus dem
Amt, den evangelischen Kirchentag leitete.“ [52]
Ich
selbst sah mich bereits dreimal genötigt, wegen gravierender Unregelmäßigkeiten
im Ethikunterricht meiner beiden minderjährigen Töchter
bei der Schulleitung in Forchheim (Oberfranken) und beim bayerischen Kultusministerium
vorstellig zu werden. So schrieb ich am 14.4.2000 an die Kultusministerin
Hohlmeier einen sechsseitigen Beschwerdebrief unter
dem Betreff „Ethik-Unterricht“ als Religionsunterricht unter falscher
Firmierung.Ich begann
wie folgt: „Vor einigen Tagen warf ich einen Blick in das „Ethik“-
Schulheft meiner elfjährigen Tochter ... Wie groß war nun meine
Empörung, als ich meinen schwer wiegenden Verdacht
bestätigt fand, dass die CSU den Ethik-Unterricht
als Trojanisches Pferd für ihre christlichen Missionierungsbemühungen missbraucht.“
Ich verwahrte mich „in aller Form gegen diesen offenkundigen Bruch des
Grundgesetz-Artikels 7. Ich zitiere dazu aus dem GG-Taschenkommentar
von Seifert/Hönig: ,Abs. 2 garantiert
das Recht der Erziehungsberechtigten, über die Teilnahme
des Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen. Das Grundrecht
stellt sicher, dass niemand zum Besuch
dieses Unterrichts gezwungen werden kann.‘[53]
Da das ,Ethik-Unterricht‘ genannte obligatorische Ersatzfach
(!!)in erheblichem Maße
die gleichen Inhalte bietet wie der freiwillige Religionsunterricht
und sich auch sonst weitgehend an diesem orientiert, handelt es sich
hierbei nach unserer Ansicht in Wirklichkeit um einen überwiegend
christlichen Tarnunterricht mit Einsprengseln aus anderen irrationalen
Weltentwürfen.
Anhand
des mir vorliegenden christlich-bayerischen ,Ethik-Lehrbuchs‘, des Hausaufgabenheftes
meiner Tochter und gemäß ihrer Aussagen in mehreren Gesprächen,findet
Christentums-, Kirchen- und Religionskritik in diesem CSU-Ethikunterricht
stets mit keiner Silbe statt. Dass
es wertvolle und einflussreiche Menschen
oder Ideen geben kann und auch gegeben hat, die in keiner Weise von religiösen
Vorstellungen geprägt oder auch nur unterschwellig beeinflusst
sind, sieht Ihr klerikaler Ersatzunterricht nach unseren eindeutigen
Beobachtungen in keiner Weise vor. Damit steht für uns unbezweifelbar
fest, dass die von uns gerügten Charakteristika
des von Ihnen zu verantwortenden Ethik-Unterrichts diesen als nicht in
Übereinstimmung mit dem Grundgesetz erscheinen lassen.
Wenn
Sie in Ihrem „Ethik“- Schulbuch die christlichen
zehn Gebote unkommentiert abdrucken lassen und dann zu allem Überfluss
noch einen Lehrer in das religiöse Tarnfach schicken, der katholische
Theologie studiert hat (wie das bei unserer Tochter der Fall ist),
dann scheint es evident zu sein, dass Ihre
Partei mit aller Gewalt wenigstens unterschwellig (christliche) Religionspropaganda
betreiben will und ein klerikal-diktatorisches Herrschaftsverständnis
haben muss. Sie und Ihre Partei- und Gesinnungsfreunde
würden es andererseits
zweifellos entrüstet von sich weisen, wollte man Ihnen zumuten, dass
der Religionsunterricht Ihrer Kinder von einem Konfessionslosen oder
gar Atheisten abgehalten würde.Es
ist offenkundig, dass Sie ständig gegen
den gesetzlich verbrieften Gleichheitsgrundsatz verstoßen.“
Der
„für den schulischen Ethikunterricht in Bayern zuständige Fachreferent“
schrieb mir unter dem 30.5.2000 wie folgt: „Leider lassen sowohl
die von Ihnen apodiktisch aufgestellten Behauptungen als auch die getroffene
Wortwahl an vielen Stellen eine sachgerechte Beantwortung Ihrer Fragen
nicht mehr zu.“ Nach Aufzählung einiger pointierter Formulierungen
meiner Beschwerde als angebliche Begründung für die Verweigerung
einer Antwort schloss der Brief aus München,
diese Dinge „zeigen wie vieles andere in Ihrem Brief, dass
von demin Anspruch genommenen
kritischen, rationalen oder gar humanistischen Ansatz keine Rede sein
kann. Ein näheres Eingehen auf die in Ihrem Schreiben angeschnittenen
Fragen würde ein Minimum an Sachlichkeit von Ihrer Seite voraussetzen.“
Bei
der Einschulung unserer kleineren Tochter in die „Annaschule“ (Schulen
sind hierzulande überwiegend nach „Heiligen“ oder katholischen
Geistesgrößen benannt) mussten
wiraußerordentlich bedauern, dass
derselbe Übelstand, den wir bereits vor fünf Jahren im Hinblick
auf die ältere Tochter bemängelten, jetzt mit Bezug auf
unser zweites Kind erneut virulent geworden war. Ich verfasste
alsounter dem1.12.2000
einen Brief unter dem BetreffChristliche
Mission: auch im „Ethikunterricht“! an den neuen Schulleiter.
Ich begann wie folgt: „Sehr geehrter Herr X, uns wird eine
,Ethiklehrkraft‘ vorgesetzt, die ganz offenkundig bei jeder
sich bietenden Gelegenheit christliche Mission in der Schule
betreibt. Dagegen ist der sogenannte Missionsbefehl bei Mt. 28,19 nach
dem bedeutendsten Kirchenkritiker unserer Zeit eine Fälschung.
Jesus wollte nur den Juden predigen (Mt. 10,5).
Frau
Y hat auch nach ihren eigenen Worten das rein christliche
,Kreuz‘ in ihrer Klasse angebracht. Wenn nun eine Lehrkraft
dieses ausschließlich religiöse Sieges- und Herrschaftszeichen
in ihrer Klasse notgedrungen duldete - dann hätten wir
noch ein gewisses Verständnis dafür angesichts unseres autoritär-klerikalen
CSU-Obrigkeitsstaates. Da sie jedoch ganz offenkundig den Standpunkt
der bayerischen Landesregierung, die sich ungestraft fortwährend
über den höchstrichterlichen ,Kruzifixbeschluss‘
hinwegsetzt, sogar noch aktiv unterstützt -muss
man diese Erzieherin in Glaubensfragen besonders kritisch beäugen.(...)Wenn
Frau Y nun auch noch zu allem Überfluss
wiederholt mit der ganzen Klasse zu Beginn nichtreligiöser
Unterrichtsstunden christliche Gebete spricht, sehen wir bedauerlicherweise
keine andere Möglichkeit, als eine derartige Lehrerin als
völlig ungeeignet für den nichtchristlichen Ethikunterricht
abzulehnen. Auch hier verstärkt sich unser Eindruck weiter, dass
es sichwenigstens beim bayerischen
Ethikunterunterrichtin Wirklichkeit
doch bloß wieder um einenReligionsunterricht
unter falscher Flagge handelt. Ein solcher christlicher Tarnunterricht
ist nach unserer festen Überzeugung(...)verfassungswidrig.“
In
der Zwischenzeit hatte ich ein gemeinsames Gespräch mit dem Schulleiter
und der Ethiklehrerin, beide katholischen Bekenntnisses. Es wurde mir versichert,
meine Tochter werde keineswegs christlich indoktriniert. Da ich bereits
früher mit Bezug auf die allgegenwärtigen Kruzifixe in der
Schule und auch in unserem damaligen Forchheimer städtischen
Kindergarten immer stärkere Zweifel an hinlänglichen Erfolgsaussichten
vor einem bayerischen Verwaltungsgericht hegen musste,
zog ich meine bereits eingereichten Klagen zurück. Ich fügte
mich notgedrungen dem politklerikalen Gegner in München,
der die bestehenden Gesetze unangefochten weitgehend zu seinem Vorteil
auslegt - oder Grundrechte der Bundesverfassung einfach hartnäckig missachtet.
Vielleicht heißtunser „Rechtsstaat“
ja „Rechtsstaat“, weildie klerikalen
Rechtskonservativen
das Feld beherrschen und die Spielregeln bestimmen, nicht aber unbedingt
- wie der Kinderglaube annehmen könnte -, weil hier das „Recht“
herrscht... Wo expansionistische Glaubenskonzerne zusammen mit fundamentalistischen
Machtpolitikern nahezu uneingeschränkt das Sagen haben, kann das theoretisch
unabhängige Rechtswesen de facto zu einem bloßen Herrschaftsinstrumentder
„christlichen“ Staatsusurpatoren degradiert werden.
6)
DieGlaubensfreiheit eines „Gesundbeters“
als höchstes Menschenrecht?
Im
Dez. 1998 erschien eine Sondernummer von PZ, einer Schrift für junge
Staatsbürger, mit dem Thema „50 Jahre Grundrechte“. Ein Beitrag
erregte meine besondere Aufmerksamkeit, der sich mit der Glaubens-
und Gewissensfreiheit nach Art. 4GG
beschäftigte. Die Überschrift lautete im Stile der BILD-Zeitung:
„Sie vertrauten auf das Gebet“. Das Ereignis wird mit knappen
Worten berichtet: Eine strenggläubige Frau leidet nach der Geburt
ihres vierten Kindes unter akutem Blutmangel. Die Schwerkranke
und ihr Ehemann gehören der evangelischen Brüdergemeinde
an, die lehrt, Krankheiten könnten durch das gemeinsame
Gebet der Gläubigen geheilt werden. Das Ehepaar lehnt den ärztlichen
Rat ausdrücklich ab, in einem Krankenhaus eine Bluttransfusion
vornehmen zu lassen. Die Gebete erweisen sich als nutzlos, die
Frau stirbt. Der Witwer wird wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt
und verurteilt.[54]
Für
den Bestraften ist die Bibel als Gottes unfehlbares Wort die wichtigste
Handlungsanleitung in seinem Leben.[55]
Er wähnt sich im Recht und zieht vor das Bundesverfassungsgericht.
Karlsruhe urteilt nach der genannten Zeitschrift wie folgt: „Was
Religion ist und was nicht, entscheidet jeder selbst. Religionsfreiheit
umfaßt auch die Freiheit, (...)nach
den Lehren seines Glaubens zu leben.“ Unser höchstes Gericht argumentiert
befremdlicherweise in einem Sinne, der einer absolut gesetzten „Religionsfreiheit“
den Primat über alle sonstigen Menschenrechte zuzuerkennen scheint:[56]
Nach der staatsbürgerlichen Zeitschrift PZ hat der Beschwerdeführer
„in einem ,unzulässigen Konflikt’ gestanden: Stimmt er einer Hilfestellung
zu, verleugnet er seinen Glauben (und den seiner Frau). Tut er das nicht,
läuft er Gefahr, wegen unterlassener Hilfeleistung bestraft
zu werden. Daß jemand in eine solche Zwangslage gerät, dürfe
das Strafrecht nicht zulassen. Der Respekt vor der Glaubensüberzeugung
habe Vorrang vor Strafverfolgung.“[57]
Der Gesundbeter, der bei seinem Gott auf taube Ohren stieß,
bekommt wenigstens beim Bundesverfassungsgericht in jeder nur denkbaren
Weise recht! Dieser letztinstanzliche Freispruch erfolgte allerdings
bereits am 19.10.1971, worauf aber in dem PZ-Bericht
vom Dez. 1998 überraschenderweise rein gar nichts hindeutet![58]
So
wie die Entscheidungsgründe in geraffter Form dargelegt werden, müsste
jeder Leser zu der Annahme gelangen, er erhielte einen Freibrief für
Taten, die üblicherweise als Vergehen oder Verbrechen eingestuft
und mit erheblichen Strafen geahndet werden können. Anscheinend
sei die einzige Voraussetzung für Straffreiheit, dass
man nachdrücklich unter Hinweis auf angeblich heilige Schriften religiöse
Gründe für sein Handeln oder Unterlassen vorbringt.
Ich stellte mir also ganz entsetzt folgendes vor: Jemand treibt in
einem religiösen Wahn eine Sektengemeinschaft in den kollektiven
Selbstmord, der Verursacher kommt jedoch mit dem Leben davon. Dieser
ginge dann analog zum Gesundbeter straflos aus, weil „der Respekt vor der
Glaubensüberzeugung Vorrang vor Strafverfolgung“ habe.[59]
Der
Fall des verwitweten Betbruders erregte damals gewaltiges Aufsehen. Ich
hätte angenommen, diese Sache würde jetzt nach mehr als
einem Vierteljahrhundert schamhaft totgeschwiegen, und heute entschiede
auch im klerikal unterdrückten Deutschland jedes außerbayerische
Gericht anders. Wenn jedoch eine halboffizielle staatsbürgerliche
Schrift noch Ende 1998 diesem absonderlichen Spruch des BVerfG
von Anno Tobak einen Aktualitätswert zubilligt, muss
man sich erneut ernsthaft fragen, ob das Wertesystem der Entscheidungsträger
und Multiplikatoren unseres Landes nicht teilweise geradezu gottesstaatliche
Bezüge aufweist und damit ein antagonistisches Prinzip zu unserer
weitgehend säkularen Gesellschaft verkörpert.
In
zwei einbändigen GG-Kommentaren fand ich Hinweise auf die sogenannten
Gesundbeterprozesse. In dem einen Band wird der Fall mit ganz
knappen Worten und ohne Bewertung geschildert - jedoch mit Einschluss
der schwachsinnigen Begründung des Beschwerdeführers.
Der berief sich auf diesen haarsträubenden Bibelvers als Handlungsanleitung:[60]
„Ist jemand krank, der rufe zu sich die Ältesten der Gemeinde
und lasse über sich beten und das Gebet des Glaubens wird dem Kranken
helfen.“[61]
- In dem anderen Werk kommt eine deutliche Distanzierung des
Kommentators Seifert zum Ausdruck, wenn er schreibt, auch die Glaubens-
und Bekenntnisfreiheit seien nicht schrankenlos, sie fänden „vielmehr
zunächst wie alle sonstigen im Wortlaut uneingeschränkten
Grundrechte ihre Grenzen an kollidierenden Grundrechten Dritter“
(...)
Die bürgerlichenRechte und
Pflichten würden durch die Ausübung der Religionsfreiheit
nicht beschränkt, außerdem entbinde „religiös-weltanschauliche
Motivation menschlichen Handelns grundsätzlich nicht
von der Beachtung der allgemeinen, für alle geltenden
Gesetze, insbes. nicht von der der Strafgesetze“. Es folgt ein
deutlicher Seitenhieb gegen das höchste Gericht: „Das BVerfG
will diese Schranken allerdings nicht recht gelten lassen (...) Dem
kann jedoch nicht gefolgt werden“. Es schließen sich entsprechende
Hinweise auf namhafte Verfassungsjuristen an.[62]
Sehr
ausführlich geht Erwin Fischer auf Prozesse ein, die durch religiöse
Fanatiker verursacht wurden, die durch einen kindlich-mittelalterlichen
Bibelglauben und die Ablehnung ärztlicher Hilfe den Tod von Angehörigen
verantworten mussten. Im Falle desverwitweten
Betbruders wurde die Entscheidung nach Darstellung des humanistischen Rechtswissenschaftlers
in der juristischen Literatur völlig unterschiedlich
bewertet, wobei auch die Extreme völliger Ablehnung und ungeteilter
Zustimmung vertreten waren. Ich greife daraus nur die Ansicht
des kritischen Listl auf. Dieser erinnert
das Karlsruher Gericht an seine eigene Spruchpraxis, wovon die Entscheidung
im Gesundbeterfall deutlich abweiche. Früher habe das BVerfG
die Meinung vertreten, „wonachArt.
4GG nicht jeden Aberglauben schütze,
sondern nur solche Formen der Religionsausübung, die sich
im Rahmen gemeinsamer sittlicher Grundanschauungen der Kulturvölker
halten.“[63]
Fischer erwähnt eine Reihe weiterer Rechtsgelehrter,
welche die seltsam theozentrische Weltsicht
der roten Roben ebenfalls mit überzeugenden Gründen ablehnen [64].
Mir
als juristischem Laien ist in Verbindung mit dem Gesundbeter noch ein verblüffender
Gedanke gekommen, den ich nirgendwo in der konsultierten Fachliteratur
auch nur angedeutet fand: der freigesprochene Betbruder wird
praktisch einem schuldunfähigen Geisteskranken gleichgestellt!
Damit ist möglicherweise im Umkehrschluss
auch Entscheidendes über manche Glaubenssysteme gesagt, die Verstand
und Psyche erheblich beeinträchtigen, ja dauernd schädigen können.
- Mittlerweile sollte sich jeder bewußt machen, dass
selbst die Großkirchen nicht mehr vorrangig auf das Gebet vertrauen,
wenn es um Erhalt von Macht undEinfluss
im Staate geht. Sie setzen gegenüber den Herrschereliten auf
Pressionen und „Einwirkungsmöglichkeiten“ jeder Art; gegenüber
der Bevölkerung auf propagandistisches Dauertrommelfeuer
der Massenmedien sowie gelegentlich auf generalstabsmäßig
geplante und durchgeführte Kampagnen mit Hilfe der besten Werbeagenturen
- selbst wenn diese für ihre Dienste viele Millionen DM fordern.
Der Allmächtige hat zwar noch niemals eine Rechnung verschickt, wird
aber augenscheinlich nach dem Verhalten seiner irdischen Statthalter als
wesentlich weniger effizient eingeschätzt...
Dieser
Aufsatz erschien in der Ausg. Nr. 1/2002 der Zeitschrift Aufklärung
und Kritik, Nürnberg
Dr.
Klaus Uppendahl
wurde 1940 in Stettin geboren. Nach einer kaufmännischen Ausbildung
in Itzehoe in Schleswig-Holstein und einigen Berufsjahren erwarb er auf
einem Abendgymnasium das Abitur. Er studierte Germanistik, Anglistik, Hispanistik
undLusitanistik. Erpromovierte
über ein Thema aus der spanischen Literaturwissenschaft; es handelte
sich um eine kritische und kommentierte Ausgabe eines Fronleichnamsspiels
von Calderón de la Barca.
Von 1975 – 1977 war er Lektor des Deutschen Akademischen Austauschdienstes
an der Bundesuniversität in Porto Alegre
in Südbrasilien. Nach seiner Rückkehr nach Deutschland übte
er mehr als 20 Jahre eine Tätigkeit als Angestellter in einem Kinderbuchverlag
aus. Seit längerer Zeit ist er Schriftführer in der WeltanschauungsgemeinschaftBund
für Geistesfreiheit in Erlangen.
Anmerkungen