1. Der Anteil der konfessionsfreien Bürgerinnen und Bürger in Bayern betrug im Jahre 2006 20,2 Prozent; zum Vergleich: evangelisch-lutherische Christen in Bayern 21,1 Prozent; Katholiken 56,4 Prozent (Quelle: Gerhard Rampp bei fowid). Dabei nimmt der Anteil der Konfessionsfreien in Bayern pro Jahr etwa um 0,4 Prozent zu. Ihrem Anteil an der Bevölkerung entspricht die Vertretung der Konfessionsfreien sowohl in den Gremien der Rundfunkräte wie auch bei der Zuteilung von Sendezeiten bei weiten nicht. Sind Sie bereit, sich für eine Vertretung der konfessionsfreien Bürgerinnen und Bürger in diesen Gremien und für ihre Berücksichtigung bei den Sendezeiten einzusetzen, die der zahlenmäßigen Bedeutung der Konfessionsfreien entspricht?
2. Die Gehälter
von Bischöfen, Domkapitularen sowie von Geistlichen in der Militär-,
Polizei- und Gefängnisseelsorge werden vom Staat aus dem allgemeinen Steueraufkommen,
nicht etwa aus der Kirchensteuer bezahlt. Halten Sie das für gerechtfertigt?
3. In kirchlichen
Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen,
deren Kosten im übrigen weitgehend vom Staat bzw. von den allgemeinen
Sozialkassen getragen werden, haben die dort Beschäftigten nicht das Recht,
sich gewerkschaftlich zu organisieren und z. B. einen Betriebsrat zu wählen.
Halten Sie dies für gerechtfertigt? Was werden Sie gegebenenfalls unternehmen,
um eine Änderung im Sinne der Beschäftigten zu erreichen?
4. Die Träger kirchlicher
Einrichtungen können die dort Beschäftigten bei einem Verstoß gegen
kirchliche Moralvorstellungen im Privatleben (z. B. Scheidung und Wiederverheiratung)
fristlos kündigen. Halten Sie dies für gerechtfertigt?
5. In Bayern gibt
es an nicht-theologischen Fakultäten insgesamt 21 Lehrstühle, deren Inhaber
erst ernannt werden, wenn der örtlich zuständige katholische Bischof
keine Einwendung hinsichtlich des katholisch-kirchlichen Standpunkts des
zur Ernennung vorgeschlagenen Bewerbers erhebt. Halten Sie dieses Privileg
der katholischen Kirche für gerechtfertigt? Werden Sie sich für eine
Abschaffung einsetzen?
6. Der Freistaat
Bayern trägt die Kosten der Katholischen Universität Eichstätt zu 85
Prozent (in der Anfangsphase sogar zu 90 Prozent), ohne dass er auf die
Ernennung der dort beschäftigten Hochschullehrer irgend einen Einfluss
hat. Halten Sie dies für gerechtfertigt?
7. Für die Freigabe
der aktiven Sterbehilfe (Tötung auf Verlangen), die im § 216 StGB als
strafbares Tötungsdelikt behandelt wird, sowie für die Beihilfe zum Freitod,
die gegen ärztliches Standesrecht verstößt, sprechen sich bei Umfragen
stets über 60 Prozent der Bevölkerung aus. Sind Sie bereit, sich
für eine Änderung der entsprechenden Vorschriften einzusetzen?
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Der BfG Erlangen hat die umseitig abgedruckten Wahlprüfsteine an alle im Bezirk Mittelfranken aufgestellten Landtagskandidaten der CSU, SPD, Grünen, FDP, Freien Wähler,ÖDP und die LINKE geschickt, insgesamt an 168 Kandidaten. Von Kandidaten aller dieser Parteien kamen Rückmeldungen (Stand: 13. September), wenn auch von der CSU nur eine (Klaus Dieter Breitschwert) und von den Freien Wählern nur zwei (Dr. Hartmut Beck, Heiko Scholl). Von der SPD haben vier Kandidaten geantwortet (Johannes Lanig, Helga Schmidt-Bussinger, Stefan Schuster, Wolfgang Vogel), und jeweils sechs von den Grünen (Dr. Ursula Burkhardt, Markus Ganserer, Dr. Martin Krippl, Norbert Schikora, Christine Stahl, Jürgen Wolff), von der FDP (Dr. Christoph Eipper, Helmut Fink, Dr. Wolfgang Heidenreich, Stefan Martin, Erik M. Schmauser, Utz Ulrich), von der ÖDP (Frank Höppel, Heiner Fauteck, Manuela Forster, Werner Krug, Jürgen Osterlänger, Dr. Johannes Rank) und sieben von der LINKEN (Heinz Gruber, Gerhard Hartmann, Kerstin Kernstock-Jeremias, Sigrun Mittl, Heidi Müller, Dieter Stolpe, Harald Weinberg). Das sind 32 Rückläufe, also nicht ganz 20 %. Leider haben nur drei der für den Wahlkreis Erlangen aufgestellten Direktkandidaten (Wolfgang Vogel, SPD, Frank Höppel, ÖDP, und Dieter Stolpe, die LINKE) uns geantwortet.
Mit zwei Ausnahmen äußerten sich so gut wie alle Antwortenden zugunsten einer stärkeren Berücksichtigung der Konfessionsfreien in den Rundfunkräten und bei der Zuteilung vonSendezeiten in Rundfunk und Fernsehen. Klaus Dieter Breitschwert (CSU) wollte die entsprechende Forderung nicht unterstützen, mit dem sicher bedenkenswerten Argument, dass ein bloß negatives Kriterium nicht identitätsprägend sei. Harald Weinberg von der LINKEN sprach sich dagegen aus, Vertretungen in diesen Gremien und bei den Sendezeiten überhaupt nach konfessionellen bzw. weltanschaulichen Gesichtspunkten zu vergeben.
Eine ablehnende Übereinstimmung gab es auch bei der Frage, ob kirchliche Würdenträger (Bischöfe und Domkapitulare) ihr Gehalt vom Staat bekommen sollten. Selbst Klaus Dieter Breitschwert von der CSU findet die Bezahlung von Bischöfen aus Steuermitteln „bedenklich“. Allerdings halten, mit der Ausnahme von Jürgen Osterlänger, die Kandidaten der ÖDP eine Bezahlung der Geistlichen, die in Gefängnissen, bei Militär und Polizei als Seelsorger tätig sind, für gerechtfertigt, eine Meinung, die auch Heiko Scholl (Freie Wähler) und Christine Stahl (Grüne) vertreten. Die Position von Wolfgang Vogel in dieser Frage ist unklar.
Die Schlechterstellung von Angestellten in kirchlichen Einrichtungen (Fragen 3 u. 4) wird allgemein kritisch gesehen (Ausnahme: Norbert Schikora, Grüne). Klaus Dieter Breitschwert (CSU) hält sich bei Frage 3, weil es um Bundesrecht geht, für nicht zuständig, Wolfgang Vogel (SPD) sieht hier Änderungsbedarf; zu Frage 4 gaben beide keine klare Auskunft. Konkordatslehrstühle (Frage 5) werden weitgehend abgelehnt (Ausnahme: Werner Krug, ÖDP). Klaus Dieter Breitschwert gibt hier allerdings Unkenntnis vor, und Wolfgang Vogel (SPD) sagt nur, dass er die anstehende gerichtliche Klärung begrüßt, ohne seine eigene Position offenzulegen.
Die staatliche Finanzierung (zu 85 %) der kath. Universität Eichstätt (Frage 6) findet nur Wolfgang Vogel (SPD) richtig, sonst findet sie keinen Verteidiger. Für die Legalisierung der aktiven Sterbehilfe sprechen sich (wenn auch mit dem Hinweis auf die Notwendigkeit von Einschränkungen) Stefan Schuster (SPD), bei den Grünen Dr. Ursula Burckhardt, Dr. Martin Krippl, Norbert Schikora und Jürgen Wolff aus, bei der FDP Dr. Christoph Eipper, Dr. Wolfgang Heidenreich und Utz Ulrich, bei den Freien Wählern nur Heiko Scholl, sowie alle angeführten Kandidaten der LINKEN mit Ausnahme von Kerstin Kernstock-Jeremias.
Eine so gut wie vollständige Übereinstimmung mit den Positionen des Bundes für Geistesfreiheit Erlangen ergibt sich bei folgenden Kandidaten: Stefan Schuster (SPD), Dr. Martin Krippl und Jürgen Wolff (Grüne), Dr. Christoph Eipper und Utz Ulrich (FDP) sowie Dieter Stolpe, Heinz Gruber, Gerhard Hartmann, Sigrun Mittl, Heidi Müller,Harald Weinberg von den LINKEN.