Förderrichtlinien

  • Ein Stipendium können grundsätzlich junge Menschen jeder Hautfarbe, Religion und Nationalität bis 27 Jahre erhalten,
    • die eine Aus- oder Weiterbildung anstreben, die ihren Fähigkeiten angemessen ist, und zu erwarten ist, dass sie diese erfolgreich abschließen,
    • die an Bildungsmaßnahmen teilnehmen, die sich an den Zielen einer ganzheitlichen, humanistischen, interkulturellen und übernationalen Bildung orientieren und
    • die kein eigenes Einkommen oder Vermögen oder Unterstützung durch Familie, Gemeinschaft, öffentliche Hand, nationale oder internationale Organisationen haben.
  • Bei der Vergabe des Stipendiums werden junge Menschen
    • aus Ländern mit einem Bruttosozialprodukt im unteren Drittel,
    • aus dem informellen Sektor und
    • mit berufspraktischen Bildungszielen bevorzugt.
  • Das Stipendium soll die Kosten für den Schul- bzw. Lehrgangsbesuch, für das Lehrmaterial und für den Lebensunterhalt während der Bildungsmaßnahme abdecken. Je nach Land des Stipendiumsempfängers wird ein Höchstbetrag festgelegt.
  • Das Stipendium wird immer nur für ein Jahr bewilligt. Bei Nachweis einer weiteren Förderungswürdigkeit kann es mehrmals verlängert werden. Der Nachweis kann mit Zeugnissen oder anderen beglaubigten Bestätigungen erbracht werden.
    Die Höchstförderungsdauer beträgt 5 Jahre.
  • Das Stipendium wird nur personal vergeben, d. h. es kann nicht von Institutionen oder Organisationen beansprucht werden. Sie können nur Vermittler des Stipendiums sein.
  • Das Stipendium kann nur über Empfehlung beantragt werden.
  • Der Stiftungsvorstand entscheidet über die Vergabe der Stipendien.