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Anträge an die Mitgliederversammlung 2001
1. Antrag: Haushaltsplan
Die Kassenprüfer stellen folgenden Antrag an die Mitgliederversammlung:
"Der Haushaltsplan wird hiermit der Mitgliederversammlung zur Kenntnisnahme vorgelegt und soll im Jahr 2002 erst einmal erprobt werden. Er ist noch nicht voll verbindlich.
Ab 2003 erstellt der Kassenwart des Vereins den Haushaltsplan und berät ihn mit dem Vorstand. Die endgültige Beschlussfassung erfolgt durch die jeweilige Mitgliederversammlung. Es soll dabei auch aufgeführt werden, welche Zuschüsse aus Vereinsmitteln an Inhaltsgruppen, Arbeitskreise, Gebietsgruppen und sonstige Projekte vorgesehen sind."