Aus WAS LEFFT 146, Erlangen. Nachdruck mit Quellenangebe gegen Belegexemplar. haschisch Bier und Hanf für unsern Kampf >Nun ist es geschehen: Das Verfas- >sungsgericht hat gesprochen und ein >bundesweiter Sturm der Entrüstung oder >der Freude ist über uns hereinge- >brochen. Mit der Quasi-Freigabe von >Hanfprodukten mit berauschender Wir- >kung haben sich die Fronten mehr denn >je verhärtet. Als erstes muß festgestellt werden, daß der Spruch des Verfassungsgerichtes keineswegs die Legalisierung von Cannabis bedeutet. Die Sache bleibt nach wie vor verboten. Lediglich der Eigenverbrauch und auch nur geringe Mengen sollen von der Strafverfolgung ausgenommen werden. Da stellt sich nun die Frage: ist in Bayern nun 0,2 oder 0,5 Gramm eine geringe Menge? Aber den RichterInnen sei's gedankt - sie mahnen eine bundeseinheitliche Regelung an. Da wird wohl auch die bayerische Staatsre- gierung ein bißchen nachgeben müssen und ein vernünftiges und EG-weit schon praktiziertes Maß anzulegen haben: die gute Unze. Vielleicht auch ein wenig weniger. Aber soweit ist es noch nicht. Es hat den Anschein, daß auf Weisung des In- nenministeriums, oder doch zumindest hoher Stellen, in den letzten Monaten der Unsicherheit noch ermittelt werden soll, was ermittelt werden kann. So werden wegen lächerlich geringer Mengen erstaunlich viele Leute verhaftet, erkennungsdienstlich mißhandelt und anschließend wird - wahrscheinlich pro- phylaktisch - eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Das hat es nicht einmal früher (gute alte Zeit) gegeben. Jedoch macht sich bei spontan-Verhaftungen von kleinen KifferInnen durch Zivilschnüff- lerInnen zunehmend Unmut breit. So ge- schehen beim Slime-Konzert im E-Werk. Nach der Festnahme von zwei Musikfreun- den pilgerte eine erlesene Schar von solidarischen Konzert-BesucherInnen zum Polizeipräsidium und forderte lautstark die Freilassung der so ihres Abendge- nusses beraubten Kollegen (siehe Be- richt). Auch eine Festnahme von vier (!) Personen wegen eines(!) Joints mit nachfolgenden Hausdurchsuchungen fand statt. "Der Kampf gegen Drogen ist eine noch größere Herausforderung als der Kampf gegen Terrorismus" tönte Innenminister Schäuble 1990. Da nun der Staatsfeind Nr.1 bekannt war, gingen die Herrschen- den auch gleich daran, alles zu unternehmen, um diesen Feind zu bekämp- fen. Nun haben wir also alles, was den vielbeschworenen Vätern des Grundgeset- zes noch so befremdlich war: Durchlö- cherung von Brief- und Telefongeheim- nis, von Datenschutz sowieso, V-Leute, Kronzeugen, mit Geheimdienstmitteln ausgestattete Ermittler, natürlich in- ternational agierend, Einschränkungen der rechtlichen Wahrheitsfindung, und das alles einer üppig wuchernden Büro- kratie vertrauensvoll in die Hände ge- legt. Ganz zu schweigen vom wundersamen Wachstum des BKA, das Dank Terror und Drogen zu einer Superbehörde des Bundes wurde. All dies, so hören wir immer wieder, sei unverzichtbar zum Sieg in diesem gewaltigen Krieg gegen das Böse. Auch der Marktwirschaft bedient sich das BKA. So meint Herr Limbach: "Wir müssen dafür soregen, das der Preis hoch und das Angebot knapp ist." Jede AnfängerIn der Volkswirtschaft weiß, daß solche Marktregelungshoffnungen erst bei einer Kontrollmöglichkeit von über 10% der Gesamtmenge anfangen, es sei denn, es gäbe Preisabsprachen. An solchen und nicht an der Repression dürfte es denn auch liegen, daß die Preise für illegale Rauschmittel in der BRD tatsächlich relativ hoch sind, was von diversen Dealern auch gerne mit der Gefahr von der Polizei begründet wird. Solche Mogeleien kennen wir aus der le- galen Wirtschaft, und in der Praxis ist das Risiko eines Dealers relativ ge- ring. Daß es überhaupt eines gibt, liegt wohl an den "unorthodoxen Methoden" und den "V-Leuten mit Zugang zum kriminel- len Milieu". Kurz und herzlos: Für eventuelle Konkurrenz ist dem Groß- und Mittelhandel die Polizei als Marktregu- lativ willkommen, und außerdem werden ihr als eine Art Tribut auch Kleinhänd- ler geliefert, die nicht genügend Um- satz machen. Das letztere erklärt auch, warum der ominöse Kronzeugenparagraph praktisch nur bei ganz kleinen greift, wo dann - aus Anerkennung für die vielen Verfahren, die aus der Lebens- beichte erwuchsen - der Strafnachlaß etwa das Strafmaß der polizeilich ent- deckten Tat übrig läßt: Die von den sangesfreudigen Kleinen angegeben wer- den, sind die größeren, mit denen die Polizei des Erfolges wegen zusammenar- beitet. Und diese Kooperation von Kriminellen und Kriminalisten beschert den Verfolgern denn auch "80% aller Er- folge" (Stuttgarts Mellenthien). So läßt sich's in Frieden leben, die Narc- Mark rollt und auch die Polizei hat ihre Erfolge. Letztendlich wird Polizei und Justiz sich an die Weisungen der obersten RichterInnen halten müssen, und für die EigenverbraucherInnen wird sich das Blatt zum besseren wenden. Unkenrufe aus der CSU, besonders die von Beck- stein sind wohl nur als Aufschrei gegen den Bruch mit einem dreiviertel Jahr- hundert gepflegten Traditionen zu ver- stehen. So läßt sich sicher nicht durchführen, was Beckstein bald nach der Verkündung des Urteils von sich gab: daß jedeR ertappte KonsumentIn ei- ner ausführlichen Untersuchung zuge- führt wird, bei der anhand von Haarpro- ben und der Gaschromatographie ermit- telt wird, ob dier Verhaftete chroni- schen oder gelegentlichen Mißbrauch be- treibt (Nur noch Glatzen oder was?). Dies hat schon aus dem einfachen Grund keinen Sinn, da der Konsum lediglich eine Ordnungswidrigkeit, und der Besitz anhand von "Haar-Profilen" nicht nachweisbar ist. Hoffentlich entscheiden sich die Herr- schenden schnell, was zu beschließen ist. Und dies auch in einer vernünfti- gen Art und Menge, die auch das Problem der EigenanbauerInnen berücksichtigt, welche zur unverhältnismäßig großen Vorratshaltung gezwungen sind. Bis da- hin: Nicht erwischen lassen! -- meinen PGP - key anfordern: Empfangsbestätigung anfordern bzw. Nachricht mit Betreff "##" an mich schicken. PGP - Verschlüsselung für die Massen.