"Das MAI ist ein Abkommen der Regierungen, die internationalen Investoren und ihre Investitionen zu schützen und das Investitionsregime zu liberalisieren. Wir werden uns grungsätzlich allen Massnahmen widersetzen, die darauf zielen, dass Regierungen oder Business bindende Verpflichtungen schaffen oder gar anwenden, die etwas mit Umwelt oder mit Arbeit zu tun haben." (aus einem Brief des Präsidenten des US-Council for International Business)


MAI - Multilaterales Abkommen über Investitionsförderung

Die Regierung,

die das MAI unterschreibt,

schießt auch auf´s Volk

Selten in der Geschichte ist ein Vertragswerk von dermassen herrischer Arroganz geprägt gewesen, selten ist so offen das bedingungslose Recht des Stärkeren -hier der transnationalen Gesellschaften- festgeschrieben und selten sind die Völker dermassen drakonisch in die Pflicht genommen wordenwie in dem geplanten multilateralen Abkommen über Investitionen (MAI). Selbst die Unterhändler wahren deshalb Schweigen über den in den letzten Jahren innerhalb der OECD erarbeiteten Text. Der Entwurf, der den ausländischen Konzernen unbegrenzte Freiheit sowie Gleichbehandlung gegenüber inländischen Konzernen garantiert, "liest sich ", so der Entwicklungspolitiker Peter Wahl, "wie der Wunschzettel der Grosskonzerne an den Weihnachtsmann".1) (Le monde diplomatique Febr. 98)

Das MAI soll der Wirtschaft das uneingeschränkte Recht einräumen, sich überall völlig ungehindert (hin)bewegen zu können.Es stellt ein Vertragswerk dar, auf dessen Grundlage z.B. die multinationalen Unternehmen und Investoren die Regierungen unmittelbar verklagen können, um Entschädigungen für Gewinneinbussen zu erstreiten, die durch politische Ereignisse oder Massnahmen der öffentlichen Hand verursacht wurden.

Beim MAI geht es darum einen ganzen Satz neuer globaler Regelungen für Investitionen durchzusetzen, die den multinationalen Konzernen unbegrenzte Rechte und Freiheiten gewähren, überall in der Welt zu kaufen, zu verkaufen, zu besitzen, zu produzieren, wo und wie sie wollen und dabei von keiner nationalen Gesetzgebung in bezug auf Arbeitsrechte, Umweltschutzgesetze, Menschenrechte, KonsumentInnenrechte mehr behindert werden dürfen. Das MAI sei in der Tat eine neue "Bill of Rights", eine neue "globale Verfassung einer einheitlichen Weltwirtschaft", wie Renatio Ruggierio, Präsident der Welthandelsorganisation (WTO) es ausdrückte. Diese neue Verfassung gilt aber nur für das transnationale Kapital. Die Regierungen, die das Mai unterzeichnen, haben die Pflicht, die Rechte der BürgerInnen zugunsten des global operierenden Kapitals zu beschneiden und ein günstiges Investitionsklima herzustellen. Die Investoren wollen nur Rechte und Freiheiten aber keinerlei Verpflichtung gegenüber den Gastländern.

Worum geht es im einzelnen?

-Beim Mai geht es um die Übertragung politischer Rechte, und politischer Macht an die Multis. Dazu gehört unter anderem das in- und ausländische Investitoren den gleichen juristischen Status wie Nationalstaaten haben. Die Politik steht nicht mehr über der Wirtschaft. Sie hat ihr vielmehr zu dienen.

-Die Multis definieren was "Investitionen sind. Dazu gehören "jedes beliebige Guthaben", jedes vertraglich gewährte Recht, jede Form von intellektuellem Eigentum und allgemeiner, jedwedes materielle und immaterielle, mobile oder immobile Eigentum. Also auch Geschäfte mit Patenten auf pflanzliche, tierische, menschliche Gene, Investitionen aus Spekulationen, aus Waffen- und Drogenhandel, Investitionen aus den Summen, die aus Geldwäsche entstanden sind.

-Ausländische Investoren müssen wie inländische behandelt werden, sie werden sogar bevorzugt. Wenn inländische Investoren zum Beispiel noch durch Arbeits- und Umweltschutzauflagen eingeschränkt werden, so gilt das für ausländische Unternehmen nicht. Andererseits geniesst das ausländische Unternehmen alle Steuer- und Subventionsvorteile, die auch einem inländischen gewährt werden

Jeder Investor aus einem Unterzeichnerland kommt automatisch in den Genuss der "günstigsten Bedingungen, die das betreffende Land einem Investor gewährt". Keine Regierung hat das Recht, den freien Gewinntransfer zu behindern.Die Unternehmen sind nicht verpflichtet, ihn dort zu investieren, wo sie ihn gemacht haben.

Bei Streitfällen haben Investoren das Recht, Von dem Gaststaat Schadensersatz für Verluste der Investitionen zu verlangen. Andererseits brauchen sie selbst keinen Schadensersatz für verursachte soziale und ökologische Schäden zu zahlen. Den Unterzeichnern ist verboten, "direkt oder indirekt zu enteignen... in Ausnahme in Fällen im öffentlichen Interesse", die aber sofort angemessen entschädigt werden müssen.

Ein Beispiel für einen Rechtsanspruch auf Entschädigung ist die Klausel über den "Schutz vor Unruhen". Danach sind die Regierungen gegenüber den Investoren für "Unruhen der Bevölkerung" verantwortlich, und erst recht für "Revolutionen, Notstände oder vergleichbare Ereignisse". Dies bedeutet die Verpflichtung, ausländische Investitionen gegen jeglichen möglicherweise rentabilitätsmindernden Störfall Protestbewegungen, Boykott, Streik- abzusichern. Es wäre nicht verwunderlich, wenn sich die Regierungen künftig unter Berufung auf das MAI zu einer Beschneidung der gesellschaftlichen Freiheiten aufgerufen fühlen sollten.

Alle noch nicht privatisierten Staatsunternehmen oder "Staatsmonopole"- wie das MAI sie nennt (also Post, Wasser, Erziehungswesen usw.) müssen ausschliesslich nach wirtschaftlichen, das heisst gewinnmaximierenden Gesichtspunkten geführt werden. Wenn solche "Monopole" privatisiert werden, haben ausländische Investoren dasselbe Recht wie inländische, sie zu kaufen.

- Die Regierungen haben die Pflicht, für politische Sicherheit und ein "günstiges Investitionsklima" zu sorgen. Dazu gehört unter anderem, die sogenannte "roll-back" Klausel: Das heisst, alle Gesetze und Regeln eines Landes, die der Liberalisierung und Deregulierung entgegenstehen, müssen bis zu einem bestimmten Datum (sun-set-time) aufgehoben werden. Im Klartext heisst das: Alle nationalen Regelungen zum Schutz von ArbeiterInnen und Arbeitsplätzen, zum Schutz von "Standorten", Regelungen über Minimallöhne, Umweltschutzgesetze, nationale Menschenrechtsbestimmungen, Verbraucherschutzregeln, wenn sie nicht ausdrücklich von den Regierungen in Fussnoten aus dem Abkommen herausgenommen werden, sind aufzuheben.

- In der sogenannten "stand-still"-Klausel verpflichten sich die unterzeichnenden Regierungen, auch in Zukunft keine neuen Gesetze zu verabschieden, die nicht mit dem MAI übereinstimmen. Das heisst die Deregulierungs- und Liberalisierungspolitik wird auch für die Zukunft festgeschrieben.

- Das MAI-Abkommen gilt für 20 Jahre. Will ein Staat aus dem Vertrag austreten, muss er zunächst fünf Jahre nach der Unterzeichnung warten. Ausserdem sind die ausländischen Investitionen in diesem Land für weitere 15 Jahre geschützt.

Ausnahmen müssen vor Vertragsabschluss in den Anhang a) zum MAI mitaufgenommen werden. Was nicht ausdrücklich ausgenommen ist unterliegt automatisch dem MAI. Diese Ausnahmen dienen lediglich dazu zu verhindern, dass wegen diesbezüglicher Streitigkeiten das gesamte Vertragswerk scheitert, sollen aber successive abgeschafft werden.

Anfangs war die EU-Komission dafür, das MAI im Rahmen der WTO und nicht in der OECD zu verhandeln. Aber die USA fürchteten, dass dann die Entwicklungsländer, als Mitglieder der WTO das Abkommen "verwässern" würden. Allerdigs werden auch eine Reihe von nicht OECD-Ländern dazu gedrängt dem MAI beizutreten,wenn es ausgearbeitet ist. Dabei zielt man vorallem auf wirtschaftlich fortgeschrittene Entwicklungsländer wie Indien, Indonesien, China, Ãgypten und so weiter. Ob diese sich dem Druck beugen werden, bleibt abzuwarten. Eine Reihe der grossen lateinamerikanischen Staaten wie Chile, Argentinien und Brasilien haben indes schon ihre Bereitschaft erklärt, dem Abkommen beizutreten, und auf diese Weise im Verhandlungsraum einen Platz in der ersten Reihe erworben.

Darüber hinaus sollen - Gerüchten zufolge - viele kleinere Entwicklungsländer bereit sein, ihre Unterschrift unter das Papier zu setzen. Als Lockmittel dienen dabei ausländische Direktinvestitionen. Es stellt sich allerdings die Frage, ob solche Länder überhaupt in der Lage sind, ausländische Direktinvestitionen anzuziehen, da sie nur kleine Märkte und ein ungünstiges politisches Klima zu bieten haben.

Die Gewerkschaftsbewegung, die in der OECD durch die ILO (internationale Gewerkschaftsorganisation) vertreten ist und eigentlich als erste Stellung beziehen müsste, stellte das Abkommen nicht etwa von Grund auf in Frage, sondern beschränkte sich seltsamerweise auf den - natürlich folgenlosen - Vorschlag, der Mai-Text solle durch eine "Sozialklausel" ergänzt werden. Diese Reaktion wird nicht nur von den VerbraucherInnenverbänden und den Menschenrechts- und Umweltvereinigungen zurückgewiesen, sondern neuerdings auch von immer mehr Einzelgewerkschaften, für die der Vorschlag dem Versuch gleicht, einen vergifteten Kuchen mit einem Zuckerguss zu überziehen.

Welche Ziele mit den "Streitbeilegungsmechanismen" des MAI verfolgt werden, illustrieren zwei Beispiele aus dem NAFTA-Raum:

So wurde Kanada auf Grundlage der NAFTA-Bestimmungen, die dem MAI als Vorbild dienen, auf 251 Millionen US-Dollar Schadensersatz verklagt. Das kanadische Parlament hatte zuvor den hochgiftigen, von der US-Firma Ethyl in Kanada- und nur in Kanada verkauften Treibstoffzusatz MMT verboten. Dieses Gesetz und sogar die davor gelaufene rechtliche Debatte stellten nach Auffassung der Ethyl-Corporation eine Teilenteignung im Sinne der NAFTA-Bestimmungen dar.

Mexico wurde von der US-Firma Metaclad auf 90 Millionen US-Dollar Schadensersatz verklagt, nachdem der geplante Bau einer Sondermülldeponie nach einer Umweltverträglichkeitsprüfung untersagt worden war.


Bei der Verhandlungsrunde am 16.und 17. Februar kündigte der Verhandler der USA an, dem Abkommen in jetziger Form nicht zuzustimmen, da es Sanktionen gegen Unternehmen, die in Staaten wie Kuba, Libyen oder Iran investieren, verbietet. Gegen diesbezügliche Ausnahmen verwehren sich aber vorallem die europäischen VerhandlerInnen.

Der französische Verhandler macht die Zustimmung von einer Ausnahmebestimmung für kulturelle Eigenheiten abhängig, um weiterhin die Förderung des französischen Films zum Schutz vor der Konkurrenz aus Hollywood zu ermöglichen. Manche Einschränkungen entbehren nicht der Komik: Österreich hat die Schornsteinfeger vom MAI ausgenommen.