Neues aus der Welt des großen Bruders
Über den großen Lauschangriff
und andere Schritte auf dem Weg in den Faschismus
Da sich die große Koalition aus SPD, Union und Liberalen nach der faktischen Abschaffung des Asylrechts zum wiederholten Mal dazu entschlossen hat, die Verfassung der BRD zu brechen, gilt das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung de facto nicht mehr - der Staat darf nun offiziell in Privatbehausungen und am Arbeitsplatz zur Wanze greifen. Damit stellt der `Große Lauschangriff' zur Verfolgung von Straftaten ein weiteres Mittel zur Zerstörung der bürgerlichen Demokratie dar, der Schutz des Individuums vor der Macht des Staates ist weitestgehend ausgehebelt. Massiver Protest gegen diese und andere Repressionsmaßnahmen gleicher Stoßrichtung blieb bislang jedoch aus, nur vereinzelt regten sich kritische Stimmen.
Die Ereignisse der letzten Wochen und Monate haben gezeigt, daß es heute ohne weiteres möglich ist, Grundrechte, wie die in Art. 13 der Verfassung zugesicherte Unverletzlichkeit der Wohnung, zu zerstören - mit massiver Gegenwehr müssen die Herrschenden wohl momentan nicht rechnen. Das Wahlvolk scheint sich mit den Überwachungsmaßnahmen im Einklang zu befinden, predigen doch die Massenmedien, daß hinter jeder Ecke die vielzitierte `Organisierte Kriminalität' ausländischen Ursprungs drohe. Seltsam anmuten mag dabei jedoch, daß die Verbrechen der `Russenmafia' und ihren Kollegen gerade einmal für ein Prozent der ausgewiesenen Kriminalität in der BRD verantwortlich sind. Es lohnt sich so gerade für die Gegner und Opfer des Neoliberalismus, einen genaueren Blick auf die aktuellen Repressionsmöglichkeiten zu werfen,
Was Fakt ist
Der neue Artikel 13 Abs. 3 Grundgesetz lautet wie folgt: "Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, daß jemand eine durch Gesetz einzeln bestimmte besonders schwere Straftat begangen hat, so dürfen zur Verfolgung der Tat auf Grund richterlicher Anordnung technische Mittel zur akustischen Überwachung von Wohnungen, in denen der Beschuldigte sich vermutlich aufhält, eingesetzt werden, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise unverhältnismäßig erschwert oder aussichtslos wäre. Die Maßnahme ist zu befristen. Die Anordnung erfolgt durch einen mit drei Richtern besetzten Spruchkörper. Bei Gefahr im Verzuge kann sie auch durch einen einzelnen Richter getroffen werden."
Erstmals in der Geschichte der BRD darf sich der Staat so offiziell als Einbrecher betätigen, um in Privatwohnungen und an Arbeitsplätzen Abhöranlagen anzubringen. Das Abhörverbot für die sog. `geschützten Berufsgruppen', d.h. für all diejenigen, die ein berufliches Zeugnisverweigerungsrecht haben (Geistliche, Strafverteidiger, Abgeordnete, Journalisten, Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Hebammen, Steuerberater, Mitglieder anerkannter Beratungsstellen etc.), beschränkt sich eben nur auf deren berufliche Funktion. Ihre privaten Behausungen können, wenn sie beruflich nicht genutzt werden, gleichsam der Bespitzelung anheimfallen. Die Sonderrechte stehen zudem auf äußerst unsicherem Boden, da sie nicht im Grundgesetz selbst verankert sind - sie können jederzeit mit einfacher Mehrheit zu Fall gebracht werden.
Dem Gesetzestext kann man entnehmen, daß der Lauschangriff auch dann angewandt werden darf, wenn er Unverdächtige trifft; die bloße "Vermutung", Beschuldigte würden sich in der entsprechenden Wohnung aufhalten, reicht ja aus. Wie sich so eine Überwachung beispielsweise in einer WG auswirkt, läßt sich leicht vorstellen.
Bemerkenswert ist weiterhin, daß die Bespitzelung keinesfalls das letzte Mittel polizeilicher Verbrechensbekämpfung darstellt, wie uns ihre Verfechter glauben machen wollen; der Gesetzestext spricht eine eindeutige Sprache: wenn Ermittlungen "unverhältnismäßig erschwert" werden, dann kann es bereits losgehen.
Wissenswertes über den Spähangriff
Von der dürftigen öffentlichen Diskussion weitgehend unbeachtet blieb die zusätzliche Ergänzung des Artikels 13 Grundgesetz um einen neuen Absatz 4, der, der Prävention von Straftaten dienend, den Lausch- und auch den Spähangriff "zur Abwehr dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit, insbesondere einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr" vorsieht, möglicherweise auch ohne richterliche Anordnung. Die Geschichte der BRD hat des öfteren gezeigt, daß gerade bei anstehenden linken Demonstrationen die "dringende Gefahr für die öffentliche Sicherheit" ziemlich schnell in der Türe stand. Wie schon gesagt, der Absatz 4 findet im Vorfeld von Straftaten seine Anwendung, was nichts anderes bedeutet, als daß die bloße Annahme von Gefahren, wenn es also mangels Straftat noch gar keine Beschuldigten geben kann, Grund genug für optische und akustische Observierung bietet. Nebenbei bemerkt: geschützte Personengruppen gibt es in diesem Falle nicht.
Legal, illegal, ...
Artikel 19 Absatz 2 des Grundgesetzes besagt, daß in "keinem Falle ... ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden" darf. Was aber bleibt noch von der Unverletzlichkeit der Wohnung, wenn niemand sicher sein kann, ob nicht gerade das in seiner privaten Behausung /an seinem Arbeitsplatz stattfindende Gespräch vom Staat belauscht wird? Für die Verfechter großangelegter Überwachungsprogramme stand und steht diese Frage selbstredend nicht zur Debatte.
Ebenso illegal verfuhr man mit dem neu geschaffenen `Gesetz zu Verbesserung der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität'. Nach dem dort festgehaltenen Katalog gilt der `Große Lauschangriff' für 50 Einzeldelikte mit ca. 100 Begehungsformen. Neben Verbrechen findet man des weiteren Vergehen darunter; eben auch so harmlose Delikte, die nur mit Geldstrafe von fünf Tagessätzen (die niedrigste Strafe, die die BRD-Justiz kennt) geahndet werden können - der Verstoß gegen ein Vereinigungsverbot oder die Vorbereitung einer Fälschung von Vordrucken für Euroschecks beispielsweise. Da diese Ansammlung von Belanglosigkeiten der in Artikel 13 Absatz 3 verlangten "besonders schweren Straftat" eindeutig zuwider läuft, was allerdings nur die wenigsten gemerkt haben wollen, hätte das Gesetz theoretisch nie eingeführt werden dürfen.
Schöne Aussichten
Der `Große Lauschangriff' stellt bezüglich der polizeilichen Unterdrückungsmaßnahmen keineswegs den Anfangspunkt auf dem Weg zur endgültigen Zerstörung der bürgerlichen Demokratie dar. Was die `Errungenschaften'der letzten Jahre anbelangt, so sei beispielsweise die Erweiterung des Polizeirechts durch die Einführung der sog. `Schleierfahndung', d.h. der ereignis- und verdachtsunabhängigen Personenkontrollen in mehren Bundes-ländern,erwähnt. Selbst der ehemalige Polizeipräsident Hans Lisken muß darauf hinweisen, daß diese Fahndungsmethode "aus dem Arsenal des permanenten Ausnahmezustandes" (1) stammt; großartig aufgeregt haben sich bei der Einführung dieses Repressionsinstruments aber nur die wenigsten.
Genauso dürftig war die öffentliche Reaktion auf das Telekommunikationsgesetz von 1996. Private Betreiber von Telekommunikationsdiensten sind seitdem verpflichtet, elektronische Kundendateien zu führen. Aus diesen darf eine neuerrichtete Behörde jederzeit Daten abrufen, ohne daß dies den Betreibern bekannt wird. Die Daten werden von der Behörde wiederum an Polizeien, Staatsanwaltschaften, Verfassungsschutzbehörden, BND und MAD auf deren Ersuchen hin übermittelt.
Diese Beispiele decken nur einen kleinen Teil der neuesten Überwachungs- und Unterdrückungsmöglichkeiten ab. Gerade eben haben sich Union und SPD auf die Einrichtung einer zentralen Gen-Datei beim BKA geeinigt; eine gesetzliche Grundlage dafür gibt es allerdings nicht. Für die Zukunft darf man unter anderem - den Wünschen der Unionshardliner entsprechend - den Spähangriff für Zwecke der Strafverfolgung erwarten. Die gesammelten Daten werden dabei keineswegs nur im nationalen Rahmen verwertet werden. Die europäische Polizeibehörde Eupol, deren Bedienstete nun Immunität von jeglicher Gerichtsbarkeit genießen, soll nach einem Reglungsentwurf Daten über "Art und Weise des Lebens, der rassischen Herkunft, der politischen und religiösen Überzeugungen sowie der sexuellen Gewohnheiten" (2) speichern und übermitteln dürfen - die `Festung Europa' als schrankenloser Spielplatz für jegliche Polizeiaktivität wird hier anformuliert.
Was tun?
Auch wenn das breite Lager der bürgerlichen Politiker gerne dazu bereit war, die Verfassung mittels dem `Großen Lauschangriff' zu brechen, so werden die Verfechter der Bespitzelung mit Händen und Füßen jederzeit ihr liebstes Grundrecht verteidigen, das Grundrecht auf Eigentum - und zwar notfalls gegen die Mehrheit der Bevölkerung. Vielleicht ist für Kanther & Co. die Überwachung bundesrepublikanischer Betten nicht sonderlich interessant - ein gesteigertes Interesse hat man jedoch sicherlich an Gesprächen, die in Gewerkschaftsbüros, auf Betriebsratssitzungen, in ASTEN oder an anderen Orten stattfinden, an denen versucht werden kann, Gegenwehr zur herrschenden Doktrin des Neoliberalismus zu entwickeln. Immer mehr Menschen sind im Kapitalismus weder als Produzenten noch als Konsumenten erwünscht; eben sie und ihre Verteidiger werden auf nationaler und mit Hilfe von Eupol auch auf kontinentaler Ebene die bevorzugten Objekte von Lausch-, Späh- und sonstigen Angriffen sein - und nicht die Mitglieder eines nebulösen Clubs namens `Organisierte Kriminalität'.
Daß der Bourgeoisie heute bei der Durchsetzung des schrankenlosen Kapitalismus eine einst so viel gelobte Verfassung im Wege steht, hat die Vergangenheit gezeigt. Sicherlich, das Grundgesetz der BRD war zu keiner Zeit der ideale Begleittext für eine egalitäre Gesellschaft. Dennoch verengen sich mit jeder weiteren Beschneidung die eh nur dürftigen Möglichkeiten für progressive Politik. Zur Erinnerung: nach dem Zusammenbruch Weimars erwiesen sich linke Vorstellungen, wonach man den Faschismus mittels Revolution niederwerfen und dabei sprunghaft zum Sozialismus gelangen könne, als Illusion - der Zug war bereits abgefahren. Natürlich ist die BRD heute kein faschistischer Staat. Die mit der fortschreitenden Zerstörung von Grundrechten einhergehenden ausufernden Poli-zeimethoden weisen jedoch in eine eindeutige Richtung. Dabei sei angemerkt, daß die drohende Barbarei kaum in genau dem selben Gewand daherkommen wird, wie in den zwanziger und dreißiger Jahren. Die Herrschenden können sich momentan jedenfalls freuen: ihr Repressionszug findet kaum Gegenwehr, weitgehend sind nicht einmal genaue Informationen über den Stand der Dinge bekannt.
Freilich ist es schön, wenn Juristen, linksbürgerliche Pressemenschen und ein paar Liberale verschiedener Parteien warnend den Zeigefinger erheben und gar darauf hinweisen, daß - wie Günther Grass es formulierte - "die Verfassungsfeinde nicht etwa im verborgenen wühlen, sondern als Parlamentarier im Bundestag sitzen" (3). Der aktuellen Entwicklung gebietet dies jedoch keinen Einhalt, da wirklicher Druck auf die Herrschenden nur von massiven Protesten auf der Straße kommen kann. Obwohl die endgültige Verwirklichung einer egalitären Gesellschaft innerhalb des bestehenden Systems nicht leistbar ist, sind die Grundrechte - trotz ihrer Mangelhaftigkeit - unabdingbar für progressive und humane Politik. Dies gilt es zuerst umfassend klarzumachen. Auch in weiten Teilen der Linken gibt es da noch einigen Nachholbedarf.
Erlanger UnterstützerInnenkreis
Anachronistischer Zug
Anmerkungen:
(1) Hans Lisken, Verdachts- und ereignisunabhängige Personenkontrollen zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität? In: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 1998. S. 24
(2) Hans Lisken / Reinhard Mokros, Zustimmungsverfahren zur Eupol-Konvention im deutschen Bundestag. In: Polizei heute 1997. S. 161
(3) Frankfurter Rundschau vom 23.3.1998. S. 8