Singer sang nicht ungestört

Lebensrechte sind nicht diskutierbar

Prozeß wegen Singer-Verunstaltung am 26.Mai

Der Sachverhalt: Am 3. Mai 1996 (!) fand im Erlanger Kollegienhaus eine Veranstaltung des Bundes für Geistesrfreiheit (bfg) mit dem australischen "Euthanasie Theoretiker", "Bioethiker", "Tierschützer und Vegetarier" und "Should the baby live?"-Autor Peter Singer statt. Singer stand dieser Termin kurzfristig zur Verfügung da ein geplanter Auftritt bei einem Kongreß in Heidelberg ausfallen mußte, nachdem sich dort Widerstand von Seiten der Krüppel- und Behinderteninitiativen, AntifaschistInnen und anderen Gruppen formierte. Auch hatten dort zahlreiche WissenschaftlerInnen mit ihrer Absage gedroht, für den Fall daß Singer auftritt, da der Kongreß nicht zu einem Schutzraum jener werden dürfe, die Grund- und Menschenrechte zur Disposition stellen.

In Erlangen kamen gut 50 GegnerInnen der Veranstaltung im Kollegienhaus zusammen, in der Absicht, gemeinschaftlich in bewußem und gewolltem zusammenwirken diese Veranstaltung zu vereiteln. Bereits die einleitenden Worte des bfg-Menschen Georg Batz wurden durch Trillerpfeifenpfiffe und Parolen übertönt, Mr. Singer kam bei seinem ersten Versuch erst gar nicht zu Wort. Erst nachdem der bfg die Polizei zu Hilfe holte gelang es die Veranstaltung weitestgehend ungestört in einem anderen Saal des Kollegienhaus unter Polizeischutz durchzusetzen. In diesen zweiten Saal kamen dann auch nur Menschen, die an der von Herrn Batz persönlich durchgeführten gar strengen Gesichtskontrolle vorbeikamen, da kam dann natürlich keineR vorbei, welcher die menschenverachtenden Thesen des Herrn Singer nicht zuzulassen gedachte. Doch - einer, der wurde aber unverzüglich von 4 Polizisten aus dem Saale getragen.

Die Folge: Mehrere Strafbefehle, von 400 Mack bis weit über 2000 Mack. Am 26. Mai nun soll dreien der vermeintlichen Störenfriede der Prozeß gemacht werden. Der Justice-Event findet um 14.00 Uhr im Sitzungssaal Nr. 1 Erdgeschoß des Amtsgerichtes Erlangen statt. Der Tatvorwurf - Versammlungsgesetz. Alle sind gar herzlich eingeladen diesem kostenlosen Mega-Event beizuwohnen, die Auswahl der Zeugen garantiert schon fast eine Menge Spaß und Spannung.

Zur Person Peter Singer: "Haben schwerstbehinderte neugeborene Kinder ein Recht auf Leben?" lautete der Titel eines Vortrages, für den sich Peter Singer 1989 in der Universität Dortmund angesagt hatte. Massive Proteste der Behinderteninitiativen verhinderten jedoch die zu erwartende Fachsimpelei über legitimen Mord auf der Krankenstation, hatte Singer doch in seinem Buch "Praktische Ethik" die Tötung behinderter Säuglinge gerechtfertigt. Es scheint schreibt Singer, "daß etwa die Tötung eines Schimpansen schlimmer ist als die Tötung eines menschlichen Wesens, welches wegen seiner angeborenen geistigen Behinderung keine Person ist und nie sein kann." Die Tötung eines behinderten Säuglings fügt er hinzu, sei meistens überhaupt kein Unrecht. Das gelte auch für Erwachsene, die auf der "geistigen Reifestufe eines Säuglings stehengeblieben sind." Mit der Etablierung der Debatte um das unertragbare Los behinderter Kinder, die in Singer ihren bekanntesten Protagonisten fand, wurden die Ansprüche an die biologische Ausstattung zusehende strenger. Ging es zunächst um gehirnlos geborene Säuglinge so wurde bald über den Lebenssinn von Menschen mit Down-Syndrom diskutiert. Schließlich fragte Singer, ob bluterkranke Säuglinge am Leben bleiben sollen, wenn deren Tod die Eltern "zur Geburt eines anderen Säuglings mit besseren Aussichten auf ein glückliches Leben" veranlasse. Denn in diesem Falle bilanziert Singer "ist die Gesamtsumme des Glücks größer, wenn der behinderte Säugling getötet wird." Schließlich weiß Singer noch, daß mensch getrost voraussetzen könne, "daß die Eltern nicht wollen, daß das behinderte Kind lebt." Gemeinsam mit Helga Kuhse schreibt Singer: "Es gibt eine Grenze für die Belastbarkeit jeder Gemeinschaft" und weiter "wenn wir versuchen, alle behinderten Kinder am Leben zu erhalten, egal wie deren Zukunft aussehen wir, werden wir andere Dinge aufgeben müssen, die uns mindesten so wichtig erscheinen." Hier wird endgültig die Ebene des volkswirtschaftlichen Vergleiches erreicht, in Kosten und Nutzen kategorisiert. Wenn ein schwerbehindertes Kind getötet wird, geht Singer davon aus, daß dies gerechtfertigt sei, wenn sein "Leiden" bei weitem seine "Glückserfahrung" übersteigen würde.

Singer schreibt: "Wenn ein Wesen leidet, kann es keine moralische Rechtfertigung dafür geben,sich zu weigern, dieses Leiden zu berücksichtigen. Es kommt nicht auf die Natur des Wesens an- das Gleichheitsprinzip verlangt, daß sein Leben ebenso zählt wie das gleiche Leiden- soweit sich ein ungefährer Vergleich ziehen läßt- irgendeines anderen Wesens. Ist ein Wesen nicht leidensfähig oder nicht fähig, Freude oder Glück zu erfahren, dann gibt es nichts zu berücksichtigen. Deshalb ist die Grenze der Empfindungsfähigkeit die einzig vertretbare Grenze für die Rücksichtnahme auf die Interessen anderer." Er nimmt sich also das Recht einer vorwegnehmenden Beurteilung über den Lebenswert, da ein Neugeborenes kaum über seine "Glücksgefühle" Auskunft geben kann. Volker Schönwiese schreibt: "Singer meint, die richtige Einschätzung des zur Tötung berechtigten Leidens bei Menschen, die ihren Willen nicht darstellen können, sollte durch Ärzte und Eltern erfolgen. Abgesehen von der Unmöglichkeit, sich in derart existetiellen Fragen genügend in andere Menschen hineinversetzen zu können, ohne Opfer von Projektionen und Vorurteilen zu werden, erkennt Singer auch hier nicht , wie nahe er in seinen Vorschlägen der Kindereuthanasie der Nazis kommt." Oliver Tolmein schreibt dazu in seinem Buch "Wann ist der Mensch ein Mensch?" : "Die Auseinandersetzung, die vorallem in den westlichen Industrienationen unter dem Signum "Euthanasie" geführt wird, hat mit "schönem Tod" wenig zu tun. Sterben, den Eindruck gewinnt man in der Diskussion mit engagierten Verfechtern der Tötung auf oder auch ohne Verlangen, soll so zielstrebig werden, wie das ganze Leben. Es ist kein Zufall, daß die Protagonisten der "Euthanasie" unter den Ethikern zumeist auch profilierte Befürworter einer unbeschränkten Anwendung gentechnischer und reproduktionsmedizinischer Verfahren sind. Die Bioethik propagiert die Optimierung des Körpers (und in absehbarer Zeit wahrscheinlich auch die des Gehirns)." Peter Singer unterscheidet mit der Kategorie des "personalen Lebens" das Leben eines "rational und selbstbewußten Lebens" von dem eines "bloß empfindungsfähigen".

Hierzu schreibt Singer: "Ein selbstbewußtes Leben ist sich seiner selbst als einer distinkten Entität bewußt, mit einer Vergangenheit und einer Zukunft. Ein Wesen, das in dieser Weise seiner selbst bewußt ist, ist fähig, Wünsche hinsichtlich seiner eigenen Zukunft zu machen. So mag zum Beispiel ein Philosophieprofessor hoffen, ein Buch zu schreiben, in dem er die objektive Natur der Ethik beweist; eine Studentin mag ihr Abschlußexamen ins Auge fassen; ein Kind mag den Wunsch haben,in einem Flugzeug zu fliegen. Nimmt man einem dieser Menschen ohne seine Zustimmunt das Leben, so durchkreuzt man seine Wünsche für die Zukunft. Tötet man eine Schnecke oder einen 24 Stunden alten Säugling, so vereitelt man keine Wünsche dieser Art, weil Schnecken und Neugeborene unfähig sind, solche Wünsche zu haben." Abschließend noch einmal Oliver Tolmein: "Die Auseinandersetzung um die Ideen eines an sich wenig originellen Denkers haben exemplarischen Charakter bekommen, weil sich dabei wie in einem Brennglas ganz unterschiedliche Interessen und Gefühle konzentrieren lassen: das Interesse an der Umwertung der nationalsozialistischen Vergangenheit, die Intensivierung der Kostensenkungsdebatte im Gesundheitswesen, das kontinuierliche Ressentiment gegen Behinderte und die angesichts der zunehmenden technischen Möglichkeiten der Medizin wachsende Angst vor dem eigenen Tod. (...) Anliegen des Protestes gegen Singer, der anders als seine GegnerInnen z.B. in der ZEIT oder in Büchern des Suhrkamp und des Reclam Verlages eine Plattform hat, ist also nicht Zensur sondern Grenzziehung: Hier gewinnt die Verrohung des Denkens, die Etablierung der Diskriminierung, die Festschreibung des Ressentiments bedrohliche Dimensionen."

Literatur zum Thema: Franz Christoph/ Horst Illiger "Notwehr- gegen die neue Euthanasie" Oliver Tolmein "Wann ist der Mensch ein Mensch ?" Udo Sierck/ Didi Danquart "Der Pannwitzblick" Frauen gegen Bevölkerungspolitik "LebensBilder -LebensLügen" Jobst Paul "Im Netz der Bioethik" Verlag Libertäre Assoziation "Tödliche Ethik" jungle world nr. 14 "Nach-Singer" von Alexander Bogner