Am 12. Mai um 6 Uhr morgens durchsuchten Beamte des bayerischen LKA in Zusammenarbeit mit dem BKA bundesweit 39 Wohnungen von mutmaßlichen AntifaschistInnen. Die Durchsuchungs- und Beschlagnahmeaktion in Passau, Mühldorf, München, Nürnberg, Göttingen, Hamburg, Bielefeld und Berlin erfolgte auf Anordnung des Amtsgerichts München. Neben Wohnungen waren auch Arbeitsplätze ein linker Buchladen sowie eine Druckerei betroffen. Ermittelt wird gegen 28 angebliche Mitglieder der Antifaschistischen Aktion Passau, die in der niederbayerischen Stadt eine "kriminelle Vereinigung" gebildet haben sollen. Darüber hinaus seien seit 1993 über 100 Straftaten im Raum Passau begangen worden, zu denen aber wohl hauptsächlich verklebte Aufkleber und Plakate etc. gehören dürften.
Hintergrund ist der § 129 StGB (Bildung einer kriminellen Vereinigung), der seit seinem Bestehen fast ausschließlich gegen linke Zusammenhänge angewendet wird. Dieser Gesinnungs- und Terrorparagraph dient nicht nur der strafrechtlichen Verfolgung, sondern auch der umfassenden Durchleuchtung von linken Strukturen und Organisationen1. Da die Staatsschutzaktion sich auch auf Städte bezieht, in denen AA/BO -Mitgliedsgruppen2 aktiv sind, liegt es auf der Hand, daß der Diffamierungs- und Kriminalisierungsversuch der Staatsorgane nicht nur gegen Passauer AntifaschistInnen, sondern gegen den gesamten organisierten antifaschistischen Widerstand gerichtet ist. Infolge der Durchsuchungen vom 12. Mai kam es in München, Nürnberg und Göttingen zu Kundgebungen und Demonstrationen. Am 16. Mai fand in Göttingen unter dem Motto "Staatsterrorismus stoppen - Antifaschistisch kämpfen !" eine Demonstration mit über 300 Menschen statt. Die Demonstration, zu der über 40 Gruppen und Organisationen aufriefen, wurde von Beginn an von einem massiven Polizeiaufgebot begleitet. Ohne erkennbaren Grund griff die Bereitschaftspolizei den Jugendblock an, wobei auch der Demoanmelder und PDS-Stadtrat Patrick Humke verletzt wurde, was ein juristisches Nachspiel haben dürfte.
In Nürnberg mobilisierten die Rote Antifa Nürnberg (ran) und das Antifaschistische Aktionsbündnis rund 100 Personen zu einer Kundgebung; in München demonstrierten ca. 150 TeilnehmerInnen gegen die Hausdurchsuchungen. Der Hintergrund für den Angriff des Staates auf antifaschistische Strukturen dürfte in erster Linie in der zunehmenden Organisierung und der Verbindlichkeit antifaschistischer Arbeit liegen. Antifaschistischer Widerstand soll entpolitisiert und aktive AntifaschistInnen zu Verbrechern abgestempelt werden. In einer Zeit, in der die DVU zweistellige Wahlergebnisse einfährt und die NPD Massenaufmärsche organisiert, wird gegen diejenigen vorgegangen, die sich dem Neofaschismus aktiv und entschlossen entgegenstellen. Es bleibt abzuwarten, wie organisierter Antifaschismus in Zukunft weiter eingeschränkt werden soll.
Solidarität mit den beschuldigten AntifaschistInnen!
Antifaschismus ist nicht kriminell, sondern notwendig!
(1) Siehe hierzu auch: "Kampf den faschistischen Zentren";
Broschüre der Antifaschistischen Aktion Erlangen, März 1998.
(2) Die seit 1992 bestehende Antifaschistische Aktion/Bundesweite
Organisation (AA/BO) versucht den antifaschistischen Widerstand bundesweit
zu organisieren.