Vollständiger Sieg der NATO? Ein Vergleich mit Rambouillet Die "Nürnberger Nachrichten" vermelden im Tageskommentar vom 11.6. "Milosevic in die Knie" gezwungen zu haben. Auch Kommentatoren öffentlicher wie privater Rundfunkanstalten freuen sich unverhohlen über den "militärischen Sieg". Im Siegestaumel scheint es wie ausradiert aus der öffentlichen Erinnerung zu sein, unter welchen Vorzeichen die deutsche Regierung den Krieg mit anderen NATO-Verbündeten begonnen hatte: Schutz der "ethnischen Albaner" im Kosovo vor der "serbischen Soldateska". Zum Schutz der Vertriebenen war er ausgezogen, der Bundesminister für "Verteidigung", Tränen präsentierte er und Pläne von serbischen KZ's im Kosovo. Jetzt sind große Teile der Bevölkerung im Kosovo von serbischen Truppen am Boden und der NATO in der Luft vertrieben, das vorgegebene Kriegsziel also gar nicht erreicht, und der Bundesminister feiert den "vollständigen Sieg der NATO über Serbien". Rückblende: Was geschah in Rambouillet? Wir erinnern uns: Staaten der "Kontaktgruppe" hatten die Jugoslawische Regierung und die Kosovo AlbanerInnen nach Rambouillet "vorgeladen", und die im wesentlichen unveränderte Zustimung zu einem Vertrag verlangt. Die jugoslawische Regierung hatte bereits am Anfang der Verhandlungen in Rambouillet das Grundlagendokument des Vertrages unterzeichnet. Von der Delegation der Kosovo-AlbanerInnen wurde anfangs die Unterzeichnung abgelehnt, weil das Grundlagendokument für den Kosovo zwar Selbstverwaltung, aber als Teil Jugoslawiens vorsah. Der "UCK-Flügel" der "albanischen" Delegation verlangte aber einen eigenen Staat. Damit droht ein Scheitern der Verhandlungen und Milosevic wäre nicht der Schuldige am Scheitern gewesen. Die Kontaktgruppe legte daraufhin eine zweite Fassung des Vertrags vor, der die militärische Besetzung ganz Jugoslawiens vorsah, und die Unabhängigkeit des Kosovo, bzw. dessen Anschluß an Albanien, mittels Volksentscheid nach drei Jahren (siehe auch Kasten "Ramboulliet- Lüge"). Wir sollten also einige Äußerungen unserer Kriegsminister und Verlautbarungspolitiker richtigstellen. Am besten anhand des Kommentars von Helmut Pickel am 11.6. in der NN. Der schrieb von ,fünf Punkten", deren Zustimmung der Westen herbeigebombt hätte: 1. "Ende der Vertreibungen", "Rückkehr der Flüchtlinge" Das vor dem Krieg von der jugoslawischen Regierung unterzeichnete "Agreement for selfgovernment", die die "Prinziples" des ersten Rambouillet Vertrags einschloß, sah die Rückkehr der Flüchtlinge, und damit auch ein Ende der Vertreibungen vor: "Artikel II: Vertrauensbildende Maßnahmen, Ende der Gewaltanwendung: 1) Die Gewaltanwendung im Kosovo wird sofort beendet. 2) Der Status von Polizei und Sicherheitskräften in Kosovo wird von den Angaben in diesem Vertrag bestimmt. Paramilitär und irreguläre Einheiten widersprechen dem Vertrag. 3) Die Unterzeichnenden erkennen an, daß alle Personen das Recht auf Rückkehr in ihre Häuser haben. ... 4) Die Unterzeichnenden werden bei allen Bemühungen mit dem UNHCR und anderen internationalen Organisationen und Nichtregierungsorganisationen zusammenarbeiten, die unter der Schirmherrschaft des UNHCR stehen. ..." (Agreement for self-government in Kosmet, March 19. 1999) 2. "Abzug der Serben" und "Installation einer Schutztruppe" Mit den "Abzug der Serben" wollte der NN-Kommentator wohl den Abzug der jugoslawischen Truppen und paramilitärischen Verbände bezeichnen und nicht die Vertreibung der nicht-albanischen ("serbischen") Bevölkerung des Kosovo, die zur Zeit stattfindet. In der ersten Fassung des Rambouillet Vertrags wird ein umfassender Waffenstillstand und der Einsatz von Polizei und Militär im Rahmen des Vertrags gefordert: "Anhang 2: Polizei und Sicherheitskräfte II Übergeordnete Prinzipien A. In Wahrnehmung der Herrschaft unter diesem Anhang, alle Polizeigewalt und alle militärischen Komponenten werden in Übereinstimmung mit diesem Vertrag handeln und werden internationale Menschenrechtsstandards achten, so fairen Prozeß und grundlegende Fairneß. B. Die KVM [Kosovo Verification Mission] wird das Inkrafttreten dieses Anhangs und ähnlicher Bestimmungen des Vertrags beobachten und ihre Verwirklichung überwachen. Die Vertragsparteien stimmen überein, mit der KVM vollständig zu kooperieren und willigen mit den Bestimmungen ein. ... D. Alle Polizeigewalt und Militär von Kosovo, Serbien und der Bundesrepublik sind verpflichtet in ihren jeweiligen Gebieten Bewegungsfreiheit von Menschen, Fahrzeugen und Gütern zu gewährleisten." (Vertrag von Rambouillet in der Fassung vom 27.1.99) Nicht gefordert wird der Rückzug der jugoslawischen Armee, was bei einer nichtmilitärischen Beilegung des Konflikts auch nicht nötig gewesen wäre. Erst die einseitige Änderung des Vertragstextes durch die Kontaktgruppe machte das Abkommen für die jugoslawische Seite unannehmbar. 3. "Autonomie für das Kosovo" Bekannterweise ist das Rambouillet-Abkommen nicht am Autonomiestatut gescheitert: "Artikel I: Prinzipien demokratischer Selbstverwaltung im Kosovo 1. Den multiethnischen Charakter vom Kosovo anerkennend wird die Selbstverwaltung auf der Selbstverwaltung der Bürger und auf der Selbstverwaltung der nationalen Gemeinschaften im Kosovo beruhen. 2. Die Souveränität und territoriale Integrität der Bundesrepublik Jugoslawien und der serbischen Republik achtend wird die grundlegende Selbstverwaltung im Kosovo auf größtmöglicher Macht und Recht der Organe und nationalen Gemeinschaften im Kosovo beruhen. Jedoch werden die Bundesorgane und die Organe der Republik Serbien ebenfalls Macht und Recht in Kosovo ausüben." (Agreement for self-government in Kosmet, March 19. 1999) Die NATO feiert den Sieg, doch die Punkte, an denen das Rambouillet Abkommen gescheitert war, sind entweder militärisch nicht durchgesetzt worden, oder wären im Rahmen einer nichtmilitärischen Beilegung des Konflikts auch nicht notwendig gewesen: Unabhängigkeit oder Autonomie? Im Rambouillet Vertrag vom 23.2. sind freie und gleiche Wahlen über den endgültigen ,Status" des Kosovos vorgesehen. Die Regierung von Jugoslawien hatte zu Recht befürchtet, daß die ,albanische" Bevölkerungsmehrheit die Loslösung aus der Bundesrepublik und den Anschluß an Albanien abstimmen werden, wie einige Führer der UCK auch angekündigt hatten. In den vom jugoslawischen Parlament unterzeichneten ,Prinziples" vom 3.6. und in der Resolution für den UN-Sicherheitsrat vom. 8.6. ist von Unabhängkeit nicht mehr die Rede, sie wird sogar ausgeschlossen. Also: NATO Forderung nicht durchgesetzt. "I. Die Verpflichtung aller Mitgliederstaaten [der UNO] bestätigend, die Souveränität und territoriale Integrität der Bundesrepublik Jugoslawien und anderer Staaten der Region zu achten, wie in der Helsinki Schlußakte ... beschrieben, J. Den Ruf vorhergehender Resolutionen nach substantieller Selbstbestimmung und bedeutsamer Selbstverwaltung bestätigend,..." (Full Text of the U.N. Resolution Draft on Kosovo) Besatzungsstatut für ganz Jugoslawien? Die im bekanntgewordenen ,Annex B" des geänderten Rambouillet Vertrags vorgesehene Truppenpräsenz der NATO in ganz Jugoslawien konnte ebenfalls nicht durchgesetzt werden. Schirmherrschaft der UNO Hier hat sich die NATO nur zum Teil durchsetzen können: In der nachgeschobenen Fassung des Rambouillet Vertrages vom 23.2. war noch die Verantwortung und der Oberbefehl der NATO über die Interventionstruppen vorgesehen, um Besatzungsrecht auszuüben. Die Resolution des UNO-Sicherheitsrates spricht jetzt dagegen von einer "Friedenstruppe" unter der "Schirmherrschaft" der UNO. Die Bezeichnung "Schirmherrschaft" wurde von westlichen Militärs als freundliche Zustimmung zum NATO Oberkommando, und von der jugoslawischen und der russischen Regierung als UN-Mandat verstanden. Das hat zum Abruch der ersten militärischen Verhandlungsrunde am 6.6. geführt und veranlaßte Rußland zu seinem symbolischen "Einmarsch" in den Kosovo. "5. Stellt Überlegungen an über die Stationierung von ziviler und militärischer Präsenz im Kosovo unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen, mit angemessener Ausstattung und Personal, so wie es gebraucht wird, und begrüßt die Zustimmung der Bundesrepublik Jugoslawien zu einer solchen Präsenz,..."(Full Text of the U.N. Resolution Draft on Kosovo) Die jugoslawische Regierung weigerte sich anfangst, überhaupt eine bewaffnete Beobachtertruppe in ihrem Staatsgebiet zu dulden. Die Verhandlungen darüber, welche Bewaffnung, und unter welchen Bedingungen scheiterten am Einmarsch der jugoslawischen Armee in das Kosovo und am Beginn der Bombardements. Der Sieg ist eine Frage der NATO Kriegsziele Was bleibt also übrig vom "Sieg" des Westens über den "Diktator", außer den bewußten Tötungen und Verwüstungen? Vom Ergebnis des Friedensvertrages nur der Einmarsch von bewaffneten Truppen. Und warum bitteschön mußten Truppen einmarschieren, warum wurde eine vertragliche Lösung durch unakzeptable Bedingungen sabotiert ? Es ist die Geiselnahme der Zivilbevölkerung, nichts anderes bedeuten moderne Kriege, um fremde Regierungen unter das Diktat sprachloser Gewalt zu zwingen, welches moderene westliche "Demokratien" mittlerweile kennzeichnet. M. Schubert Staatssekretär Vollmer (Grüne) und die 2. Ramboulliet Lüge Ich werde die Aussagen von grünen Regierungsmitgliedern in Bezug auf in der Öffentlichkeit nicht oder wenig bekannte Dokumente überprüfen. Es besteht die Vermutung, daß von den Führungsgrünen "Wahrheiten" in die Welt gesetzt werden, die von der Basis zur Begründung für den Angriffskrieg übernommen werden. Dabei spielen zwei Mechanismen eine Rolle: 1. Die Führungsgrünen treffen ihre Aussagen, weil sie wissen, daß diejenigen, die mit ihrer Argumentation "überzeugt" werden sollen, dieses "Fachwissen" oder "Insiderwissen" nicht nachprüfen können. 2. Die Parteibasis übernimmt diese Aussagen gerne, ebenfalls ungeprüft, weil sich für sie die Kritik an der Grünen Führungsriege, im Falle der notwendigen Führerschaft in ernster Frage, verbietet. (Adorno nannte das "Autoritären Charakter"). Überprüfung und Kritik würden an ihren Vorstellung von Führung rütteln, und diese in ihren Augen entwerten. Der Verdacht erhärtete sich, als der Rambouillet-Text so zögerlich (und sichtlich unfreiwillig) veröffentlicht wurde; da wurde von Vertretenden der Erlanger Grünen Jugend argumentiert, daß die Zusatzvereinbarungen (Annex B), welches als Besatzungsstatut für Jugoslawien gewertet wird, ja in Rambouillet verhandelbar gewesen wären. Diese Aussage stammt nun von Ludger Vollmer, und zieht sich durch die Argumentation der unteren Parteichargen. Nur leider ist sie nicht nachprüfbar, denn dieser Annex B wurde tatsächlich nicht verhandelt. Ob ihn also die NATO verhandelt hätte oder, wie die anderen Vertragsbestandteile eben nicht, kann nicht nachgeprüft werden. Eine andere Aussage von Herrn Vollmer, die ebenfalls mehrfach von Parteiunteren (z.B. im Grünen Reader zum Krieg) wiedergegeben wird, kann aber nachgeprüft werden: Daß die Republik Jugoslawien im Dayton-Vertrag [Dem Vertrag von '95, der das NATO-Protektorat über Bosnien regelt] bereits einem ähnlichen "Besatzungsstatut" zugestimmt hätte, weil das in solchen Verträgen ganz üblich wäre. Mensch kann den Vertragstext auf den Internetseiten von Vollmers Kollegen vom state departement der USA und von den Pressestellen der NATO nachlesen. Für das Gebiet von Bosnien-Herzegowina sind ähnliche Bedingungen ausgehandelt wie im Annex B des Rambouillet-Vertrag, allerdings in nicht so scharfer Form. Dem hat die Interimsregierung von Bosnien-Herzegowina zugestimmt. Für das Gebiet von Kroatien sind in dem Vertrag mit der NATO ähnliche Formulierungen gewählt, allerdings geht es hier auch im Wesentlichen um den Transit durch Kroatien. Für das Gebiet von Jugoslawien (siehe Ausschnitt unten) geht es aber explizit nur um den Transit (dazu mußte die NATO in jedem Einzelfall Korridore aushandeln), und schon gar nicht um die Einrichtung von Lagern, Abhaltung von Übungen, Beschlagnahme beliebiger Einrichtungen oder generelle Immunität, so wie im Rambouillet Vertrag vorgesehen. Aus dem "...Annex 1_A" des "Agreement on Military Aspects of the Peace Settlement", hier Transitabkommen Jugoslawien - NATO: 2. The Government of the Federal Republic of Yugoslavia shall allow the free transit over land, rail, road, water or through air of all personnel and cargo, equipment, goods and material of whatever kind, including ammunition required by NATO for the execution of the Operation,through the territory of the Federal Republic of Yugoslavia including Federal Republic of Yugoslavia airspace and territorial waters. ... transport will be communicated by NATO to the Government of the Federal Republic of Yugoslavia in advance. The routes to be followed will be commonly agreed upon." Quellen: Dayton Peace Accords on Bosnia. www.state.gov/www/regions/eur/bosnia/bosagree.html IFOR: The General Framework Agreement: Table of Contents. http://hq.nato.int/ifor/gfa/gfa-home.htm NATO/IFOR: UN Resolution S/RES/1021 (1995). http://hq.nato.int/ifor/un/u951122a.htm Stellungnahmen des AA. http://www.auswaertiges-amt.de/6_archiv/inf-kos/index.htm "Menschenrecht" geht über "Völkerrecht" In Stellungnahmen von Kriegsbefürwortern unterschiedlicher Parteifarbe tauchen diese oder ähnliche Formulierungen auf. Es unterstellt, daß im Rahmen der ,Zivilgesellschaft" ein Wechsel der Fixierung der Politik weg von den Staaten hin zu den Staatsbewohnern stattgefunden hätte. Ein Diktator soll mit seinen Untertanen nicht mehr machen dürfen, was er will. Die internationale Gemeinschaft sei zur Intervention gegen böse Diktatoren gefordert. Grundsätzlich wäre dagegen nichts einzuwenden, wenn dieses Vorgehen die Politik der westlichen Staaten weltweit bestimmen würde. Die anderen Kriege zeigen allerdings das Gegenteil. Die UN-Konvention zum Schutz der Menschenrechte ist wie das moderne Völkerrecht Ergebnis von Verhandlungen der Mächte, die in der Anti-Hitler-Koalition Deutschland besiegt hatten. In die Verträge des reformierten ,Völkerbundes" flossen die unterschiedlichen Interessen der Siegermächte ein. Diese Verträge umschreiben den Konsens, den sie sich mit der Bekämpfung der Nationalsozialisten auf die Fahnen geschrieben haben. Entsprechend steht im Völkerrecht die Unverletzlichkeit der Grenzen, die Hitlers Truppen überschritten hatten. In den Menschenrechten ist gerade nicht das absolute Recht auf Eigentum fixiert, weil in der Sowietunion eine andere Form der Eigentumsordnung galt. Ebensowenig ist das Recht auf einen eigenen Staat fixiert, sondern eben z.B. das Recht auf menschenwürdige Lebensumstände. Im Gegensatz zum KZ der Nazis fanden sowohl die USA als auch die Sowietunion, daß sie dieses Recht ihren Bürgern garantierten. Mit dem Zerfall der UdSSR und dem wirtschaftlichen wie militärischen Niedergang Rußlands ist die ursprüngliche Geschäftsgrundlage der UNO weggefallen: Verhinderung von Kriegen zwischen den großen Blöcken. Die gemeinsamen Prinzipien z.B. in der Form der Menschenrechte wurden reduziert auf die Prinzipien, die die westlichen Staaten ihren Bürgern zumuteten: als oberstes Prinzip Recht und Schutz des Eigentums. Ebenso erging es dem Völkerrecht bis hin zur völligen Entmachtung und Mißachtung der UNO durch den Angriffskrieg, also das, was ursprünglich als erstes durch die UNO verhindert werden sollte. Es wird die Meinung vertreten, daß da noch die heiligen Prinzipien des Menschenrechte über allem drüberständen. Es ist aber ziemlich unwahrscheinlich, daß die NATO für das ,Recht auf angemessene Ausbildung" und ,lebenswürdige Wohnung" irgendwo einmarschiert. Mißtrauisch stimmt zudem, daß den eifrigsten Menschenrechtspropheten der Text der ,Erklärung der Menschenrechte" nicht bekannt ist. Also: Weder das unbedingte Recht auf Eigentum, noch das Recht auf einen eigenen Staat und auch nicht der Schutz vor der ,durchrassten Gesellschaft" (Stoiber) gehören zu den Menschenrechten Die Menschenrechte stehen durch die Entwertung der UNO selbst zur Disposition, und wenn sich jemand auf das beruft, was von ihnen übriggeblieben ist, dann ist Vorsicht geboten! Schubert