MAGAZIN
Grün in Erlangen
Taxigenossenschaft
Neue Jüdische Gemeinde
Deutsch-Indischer Kreis Erlangen will Tagesstätte
für Straßenkinder einrichten
Bundeswehr zieht verstärkt Reservisten ein
Arrest für Totalverweigerer
Neuer Naziladen in Fürth
Abschiebung I
Abschiebung II
Abschiebung III
Abschiebung IV
Verein zur Rassismusforschung gegründet
Großrazzia in Norddeutschland
Saufen in der Stadt
Broschüren
Grün in Erlangen
Stadtrat diskutiert "broken windows"
SPD lobt Kontaktbereichsbeamte
Auf Anregung des Oberbürgermeisters verfaßte Polizeirat Blöchl - Leiter der Polizeiinspektion Erlangen-Stadt ein "Kompendium potentieller Diskussionspositionen der Erlanger Polizei zu einer gemeinsamen strategischen Kriminalprävention" (siehe Dokumentation und ausführlicher Bericht in der letzten Was Lefft): eine Auflistung von Vorschlägen mit Verweis auf die "broken-windows"-Theorie, wie Stadtverwaltung und Polizei effektiver gegen "Ordnungsstörungen", "Verschmutzungen" und "regelwidrige Zustände" vorgehen könnte. Solche Papiere zu einer verbesserten Zusammenarbeit von Stadt, BürgerInnen und Polizei für eine "sichere Stadt", die auch in anderen Städten kursieren, stellen eine Verknüpfung von "Schmutz" und "Unordnung" mit Kriminalität, umgekehrt einen Zusammenhang von "Sauberkeit" und "Sicherheit" her. Nicht nur Straftaten, sondern bloße "Beeinträchtigungen" z. B. durch nicht-konformes Verhalten geben Anlaß zum Einschreiten. In der Praxis verschwimmt die Grenze zwischen der Ahndung von Straftaten und dem Umgang mit ungenehmen Verhalten.
Die Erlanger Polizei schlägt im Absatz "Sanktionierung" u.a. vor: "Überprüfung des Ortsrechts im Hinblick auf Änderungen (Verweilen zum Alkoholkonsum, Sondernutzung durch - ausländische - Bettler), Prüfen von Ortsverboten, alternative Strafen (wie Aufräumen) für Jugendliche, Problemfälle 'gemeinlästige Personen'".
Was "gemeinlästige Personen" sind, erklärte nun die Stadtverwaltung (siehe Fußnote) Mitte Juli im Haupt-, Finanz-, und Personalausschuß des Erlanger Stadtrates - das Thema mußte dort auf Antrag der Grünen Liste (GL) diskutiert werden.
Die Stadtverwaltung "will den Sprachgebrauch der Polizei nicht kritisieren", so sei eben die kriminologische Fachsprache, und wiegelt bei einigen Vorschlägen des Kompendiums ab: Einen "städtischen Vollzugsdienst" nach dem Vorbild der Stadt Fürth zur Überwachung und Einhaltung des Stadtrechts würde die Verwaltung zwar begrüßen, halte diesen aber aufgrund fehlenden Personals nicht übertragbar. Auf Personalmangel verweist der städtische Ordnungsreferent auch bei dem Vorschlag "Durchführung gemeinsamer Jugendschutzstreifen". Zudem könnte "das notwendige Vertrauen Jugendlicher in das Jugendamt Schaden nehmen", da "die Trennung der Wahrnehmung der Aufgabe der Polizei, nämlich die präventive Kontrolle, und der Aufgabe des Jugendamtes, nämlich die Beratung, nicht mehr klar genug erkennbar ist und das notwendige Vertrauen Jugendlicher in das Jugendamt Schaden nehmen könnte." Unverändert soll auch das Ortsrecht bleiben: "Tatbestände" wie "Verweilen zum Alkoholkonsum, Sondernutzung durch - ausländische - Bettler" werden nicht, wie vorgeschlagen, ausdrücklich in die ortsrechtlichen Bestimmungen aufgenommen. Die geltenden Anordnungen bewertet die Verwaltung als ausreichend und verweist auf "Verbesserungen" in der Praxis: Seit der Bahnhof umgebaut wurde (z.B. sind Sitzgelegenheiten entfernt worden), habe sich die Situation dort entschärft.
Außerdem wird es in Erlangen vorläufig kein neu institutionalisiertes Gremium unter Einbeziehung der BürgerInnenschaft geben - wie in Fürth der "Sicherheitsrat". Die Verwaltung will es lieber bei "themenbezogenen ad-hoc-Gesprächen" zwischen Vertretern der Dienststellen und der Polizei belassen.
Zum Glück gäbe es in Erlangen "keine broken-windows Situation" - uff - stellte CSU-Stadtrat Könnecke in der Sitzung fest und würdigte "Überziehungen" bei broken-windows-Konzepten als gute "Denkanstöße".
Die Fraktionsvorsitzende der SPD, Gisela Niclas, "steht im Kontakt mit Herrn Blöchl" und lobte das "gute Verhältnis" mit der Polizei, die sei "problembewußt". Besonders "gute Erfahrungen" gäbe es mit den Kontaktbereichsbeamten. Das subjektive Sicherheitsgefühl der BürgerInnen sei dadurch erhöht worden. Dieses Modell soll nach Ansicht der SPD weiter ausgebaut werden. Erlangen - die grüne Stadt.
1)
"gemeinlästige Personen": "nach polizeilicher Fachsprache Personen, die über einen längeren Zeitraum immer wieder Delikte begehen (z.B. Sachbeschädigung, Stehlen, Beleidigung o.ä.), die aber aufgrund ihres geistigen oder psychischen Gesundheitszustandes nicht oder nur eingeschränkt schuldfähig sind, häufig auch unter Alkoholeinfluß stehen (...). Wegen der Schäden, die sie anrichten, und der teilweisen massiven Belästigungen von Passanten liegt das Verhalten dieser Personen jenseits der Toleranzgrenze, die man von einer liberalen Bürgerschaft erwarten darf; vollständig und dauerhaft lösbar wird dieses Problem jedoch nie sein" (Beschlußvorlage der Stadtverwaltung).
2)
[Anmerkung des Internet- Setzers:] "broken windows" ist nicht als Aussage über ein verbreitetes Betriebssystem der Firma Microsoft ® zu verstehen. Also nicht "Windows ist Schrott",
sondern "Fenster eingeschlagen".
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Taxigenossenschaft:
Nightliner überfährt Jugendschutz
In der Stadtratssitzung am 22 Juli sollte eigentlich beschlossen werden, auch in Erlangen ab Sylvester 2000 probeweise ein Nachtbusnetz einzuführen. Auf Antrag der CSU wurde nun kein Beschluß gefaßt und das Thema bis nach der Sommerpause vertagt. Die CSU-StadträtInnen wollen erst über einen Brief der Erlanger Taxigenossenschaft beraten, der kurz vor der Sitzung einging und gegen den Nigntliner Stellung bezieht:
BesucherInnen von Lokalen und Diskotheken, die noch nach 1 Uhr geöffnet haben, und somit potentielle Kunden des Nightliners seien nach Taxi Erlangen e.G. "zum einen Jugendliche und Heranwachsende, zum anderen mehr oder weniger Alleinstehende mit festen Trinkgewohnheiten". Beide Gruppen würden über Einkommen und Taschengeld verfügen und in der Regel pro Nacht - oha - "mehrere Gläser Getränke" konsumieren und somit einen erklecklichen Geldbetrag ausgeben. "Es ist für den Normalbürger nicht einzusehen, warum diesem Personenkreis, der zur Freizeitgestaltung erhebliche Gelder für Eintritte und Getränke ausgibt, nicht die anschließende Heimfahrt mit einem Taxi zugemutet werden soll".
Auch der Jugendschutz könnte durch die Einführung des Nightliners unter die Räder kommen, befürchtet die Taxi e.G.: "Bereits heute stehen vor dem Erlanger Bahnhof und an bestimmten Plätzen der Erlanger Innenstadt 12- und 13-jährige Mädchen und Jungen und konsumieren zumeist in Flaschen mitgebrachten Alkohol". Diese würden bisher mit den letzten Bussen nach Hause fahren. Der Nachtbus ermögliche ihnen aber "gar noch länger" in der Stadt zu bleiben. "Dies kann und ist nicht im Sinne einer verantwortungsvollen Jugend- und damit Gesellschaftspolitik! Da in diesen Fällen offenbar die jeweiligen Eltern als Aufsichtspersonen versagen, ist hier der besondere Schutz durch eine vernünftige Gesellschaftspolitik gefragt." Der Nightliner würde diesem Ziel zuwiderlaufen.
Letztendlich - und das sei zur Rehabilitierung der Genossenschaft noch erwähnt - geht es doch vor allem ums Geschäft: "Von der Einrichtung von Nachtbuslinien wäre das Erlanger Taxigewerbe unmittelbar und mit erheblichen wirtschaftlich nachteiligen Auswirkungen betroffen", so steht's im Brief an erster Stelle.
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Neue Jüdische Gemeinde
Wenig Unterstützung durch die Stadt Erlangen
In der Progromnacht vom 10. auf den 11. November 1938 wurde die seit 1873 bestehende jüdische Gemeinde in Erlangen vernichtet. Im Oktober 1943 wurde mit Hildegard Laink-Vissing die letzte Jüdin Erlangens nach Ausschwitz deportiert. Nach 1945 blieb das jüdische Leben in der Stadt erloschen.
Jüdische Flüchtlinge aus der GUS gründeten 1997 wieder eine Israelitische Kultusgemeinde. Auch zwei Jahre nach ihrer Gründung "residiert" die Gemeinde in einem der gerade leerstehenden Zimmer im Flüchtlingswohnheim. Adäquate Räume für die Veranstaltung von jüdischen Festen oder zum Informationsaustausch stehen nicht zur Verfügung.
UnterstützerInnen der neuen jüdischen Gemeinde, z.B. der evangelische Vorsitzende der Gesellschaft für christlich-jüdische Zusammenarbeit in Franken/ Nürnberg, finden es beklagenswert, daß die Stadt Erlangen "kaum etwas tut, um die Startbedingungen der Neubürger zu verbessern" und die Israelitische Kultusgemeinde "von der Stadt Erlangen so wenig Unterstützung erhält". 50 Solidaritätsbriefe von "Erlanger Prominenten" mit der Bitte, durch Bereitstellung von Räumlichkeiten und einem Startkapital die jüdische Gemeinde zu unterstützen, gingen beim Oberbürgermeister ein. Inzwischen liegt der Gemeinde zwar ein Mietangebot über akzeptable Räume vor, jedoch ohne finanzielle Unterstützung durch die Stadt können die Anfangskosten (z.B. Umbau, Inventar) nicht aufgebrachtwerden. Die Gemeindemitglieder selbst sind als Flüchtlinge mittellos. (Ausführlicher Artikel folgt in der nächsten Ausgabe)
Spendenkonto (absetzbar): Stadt Erlangen, Kto. Nr. 19007018, Sparkasse Erlangen
BLZ 76350000, Stichwort:
"Spende für Jüdische Gemeinde Erlg."
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Deutsch-Indischer Kreis Erlangen will Tagesstätte für Straßenkinder einrichten
Seit seiner Gründung 1988 organisiert der Deutsch-Indische Kreis Erlangen e.V. für seine deutschen und indischen Mitglieder gemeinsame kulturelle Ereignisse (Tanz, Konzerte, Feste, Vorträge...).
Über die kulturelle und gesellschaftliche Zielsetzung hinaus ist der Deutsch-Indische Kreis seit längerer Zeit auch im sozialen Bereich aktiv. Vereinsmitglieder tragen mit ihrer finanziellen Unterstützung dazu bei, Kindern und Jugendlichen den Start in eine menschenwürdige Zukunft zu ermöglichen. Bisher wurden hauptsächlich Waisen und Halbwaisen mit Schülerstipendien unterstützt, die den Schulbesuch bis hin zu einem Abschluß sichern. Vor allem auf die Förderung von Mädchen wird geachtet, die gerade in den unteren Schichten der indischen Gesellschaft kaum Chancen auf eine Ausbildung haben. Falls erforderlich, wird auch die berufliche Ausbildung der SchulabgängerInnen unterstützt. Die Hilfe wird den StipendiatInnen unabhängig von ihrem religiösen Bekenntnis oder der Zugehörigkeit zu einer Bevölkerungsgruppe gewährt. Unterstützt wird der Deutsch-Indische Kreis von PartnerInnen in Indien, die im Kontakt mit den Schulen die jungen Menschen begleiten.
Bei ihren Besuchen in Indien haben die ehrenamtlich arbeitenden Mitglieder der Organisation immer wieder den großen Bedarf an Betreuung festgestellt, der über die pädagogische Unterweisung in der Schule hinausgeht. Der Verein plant daher die Einrichtung einer Tagesstätte, die die StipendiatInnen nach dem Unterricht besuchen können, in denen sie Betreuung und eine Mahlzeit erhalten. Um Straßenkindern die Annäherung an ein Dasein jenseits von Elend anzubieten, sollen auch einige Schlafstellen eingerichtet werden.
Für die Einrichtung und den dauerhaften Betrieb der Betreuungsstätte, das Essensangebot, die Miete und ein geringes Gehalt für die Bezugspersonen bittet der Deutsch-Indische Kreis um Spenden. Dafür liegen bei der Stadt- und Kreissparkasse Erlangen Einzahlungsformulare mit weiteren Informationen zum Projekt und zum Deutsch-Indischen Kreis Erlangen e.V. aus.
Kontakt: N.D. Paliwal, T.: 09131-601335, Fax: 09131-603107
(nach einer Selbstdarstellung des Deutsch-indischen Kreises)
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Bundeswehr zieht verstärkt Reservisten ein
Die Deutsche Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) betreut und berät Kriegsdienstverweigerer, Totalverweigerer, Bundeswehrsoldaten und Reservisten in allen Fragen der Wehrpflicht.
Seit Beginn de NATO-Intervention und des erstmaligen Einsatzes von bewaffneten deutschen Bundeswehreinheiten im Kosovo registrierte die DFG-VK steigende Zahlen von Reservisten, die bei ihr Rat suchten und verweigern wollten.
Besonders ehemalige Ärzte der Bundeswehr wurden verstärkt zu sogenannten Wehrübungen unfreiwillig herangezogen. Dabei bekamen selbst 50-jährige Ärzte Einberufungen zu Wehrübungen.
Bisherige Praxis war, daß diese Einberufungen zu Wehrübungen mit der Dauer von meist einer Woche in der Regel freiwillig waren. Von dieser Praxis ist die Bundeswehr immer mehr abgewichen. Allein in Nürnberg in den verschiedenen Kliniken lagen mehreren Ärzten solche Einberufungsbescheide vor. Eine Nichtbefolgung eines solchen Bescheids würde den Tatbestand der Fahnenflucht erfüllen. Die DFG-VK sieht darin eine neue Qualität der Kriegsvorbereitung. Offensichtlich geht man dazu über mögliche personelle Potentiale zu aktivieren und für sich einzuvernehmen.
(Pressemitteilung DFG-VK)
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Am 6.7.99 wurde gegen den Totalverweigerer Elmar Linden in der Otto-Lilienthal-Kaserne in Roth vom Truppendienstgericht Süd der erste Arrest von 14 Tagen verhängt.
Elmar Linden lehnt sowohl die Armee, als auch den Zivildienst ab. Beide sind Teile der Gesamtverteidigung und erfüllen die Wehrpflicht. Ein Mittel gegen die fortschreitende Militarisierung in unserer Gesellschaft zu protestieren ist es den Kriegsdienst total und konsequent zu verweigern.
Bitte Solidaritäts-Postkarten,
-briefe und -pakete an:
Otto-Lilienthal-Kaserne, Elmar Linden, Arrestraum 4, 91154 Roth
dfg-vk nbg
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Neuer Naziladen in Fürth
Am 20.3.99 wurde in Fürth in der Schreiber Straße 3 der Naziladen "Utgard" eröffnet. Dort können "stolze Deutsche" kaufen, was ihr Herz begehrt: Skinheadkleidung, CD`s von Nazibands (z.B. Endstufe, Nordwind), faschistische Zeitschriften (z.B. Landser, Frankomania, RockNord) und sonstigen Dreck, wie Aufnäher. Die Inhaber des Ladens sind Ronald Haser aus Fürth und Ingo Leidenberger aus Neusitz, als Verkäuferin arbeitet Ilona Kühnel aus Fürth.
Ronald Haser ist außerdem Sänger und Gitarist in der "Wiking-Rockband" Nordwind, die Kontakte zu Nazibands in Deutschland und Europa hat.
Werbung für den Laden gibt es im Internet unter der Adresse www.utgard.com und auf der Nazihomepage www.nit.de. Außerdem wirbt das rechtsextremen Fanzine "Der Landser" aus Nürnberg für den Naziladen, aber auch in der Stadtzeitung, dem offiziellen Amtsblatt der Stadt Fürth, konnten die Betreiber eine größere Werbeanzeige plazieren.
Nachdem die Lage des Ladens nicht gerade zentral ist, gibt es kaum Laufpublikum. In erster Linie besteht das Publikum aus Neonazis, die gezielt diesen Shop aufsuchen. Nach unseren Informationen besuchen den Laden zur Zeit höchstens eine Handvoll Leute im Laufe des Tages. Trotzdem besteht bei so einem Laden immer die Gefahr, daß er sich zu einem regionalen und überregionalen Treffpunkt entwickeln könnte.
Utgard, Schreiber Straße 3,90763 Fürth,Tel./Fax. 0911/7416969, http://www.utgard.com
fü.
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Abschiebung I
Demo vor dem Nürnberger Abschiebeknast
Mitglieder der Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen demonstrierten Ende Juli in Nürnberg vor dem Abschiebeknast Bärenschanze gegen die Inhaftierung von Flüchtlingen im Rahmen der sogenannten "Abschiebehaft". Gespräche der Karawane mit dem Ansbacher Ausländeramt, das die Inhaftierung zweier Flüchtlinge angeordnet hatte, blieben bis dahin erfolglos.
Vor allem wird die Freilassung des iranischen Flüchtlings und Aktivisten der Regensburger Karawane Darioush Khakfirouz und der Flüchtlinge Tesfamariam Solomon und Michail Abera gefordert.
Im Fall von Darioush Khakfirouz lautet die absurde Begründung seiner Ablehnung durch Bundesamt und Gerichte, die iranische Regierung würde seine Aktivitäten als Oppositioneller nicht ernst nehmen und durchschauen, daß er die Regierung nur für eine Anerkennung als Flüchtling angegriffen hätte.
Wie verfehlt diese spekulative Argumentation ist, nach der im übrigen fast jeder Flüchtling abgelehnt werden könnte, zeigen die jüngsten Presseberichte zum Iran. Nach den Studentenprotesten droht die Regierung gerade der Exilopposition mit Verfolgung, die sie als Urheberin der Proteste sieht. Es gibt auch in der Vergangenheit zahlreiche Fälle von Ermordungen Oppositioneller im Ausland. Darioush war in höchsten Kreisen
der Exilopposition tätig. Seite an Seite kämpfte er mit dem Oppositionssprecher Gilani, der bereits wegen eines Attentatsversuchs in Deutschland ein Jahr unter Polizeischutz stand. Beide arbeiten für das internationale "Comittee in Defence of Struggle", das gerade eine Anklage gegen die iranische Regierung vor dem internationalen Gerichtshof in Den Haag vorbereitet. Es kann daher davon ausgegangen werden, daß die Regierung in Teheran und ihre Geheimdienste größtes Augenmerk auf die Mitglieder der Organisation richten. Darioush Khakfirouz sitzt seit Ende Mai in Abschiebehaft. Vor mehr als einem Monat begann er einen Hungerstreik.
Dem Flüchtling Tesfamariam Solomon, dessen Staatsangehörigkeit ungeklärt ist, wirft der Leiter des Ansbacher Ausländeramtes, Lösch, vor, er habe sich nicht um einen Paß für seine Abschiebung bemüht. Deswegen hätte er die Inhaftierung beantragt. Dabei war Solomon sogar auf der Botschaft Äthiopiens und Eritreas, um Papiere zu erhalten. Beide Botschaften lehnten aber den Flüchtling ab, da er sowohl familiäre Bindungen in Richtung des von Äthiopien abgespaltenen Eritrea als auch nach Äthiopien selbst hat. Tesfamariam Solomon ist somit staatenlos. Er kann nicht abgeschoben werden und müßte nach deutschem Recht eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.
Maichail Abera wurde inhaftiert, weil er sich angeblich seiner Abschiebung entziehen wollte und zweimal nicht an seinem Wohnheimplatz anzutreffen war. Dabei war Michail Abera in beiden Fällen nachweisbar im Nürnberger Raum wegen seines Asylantrags unterwegs. Einmal sogar bei einem Termin beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge.
Unter den demonstrierenden Flüchtlingen ist auch Worku Demissie, der die Protestkundgebung der Karawane gegen die Abschiebung äthiopischer Flüchtlinge vor einigen Wochen in Nürnberg organisiert hatte. Dies hat sich offensichtlich negativ für ihn ausgewirkt. Denn ihm wurde als einzigem der Nürnberger Äthiopierinnen und Äthiopier eine Verlängerung seiner Duldung verweigert.
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Abschiebung II
Keine Deportationen in die Türkei!
Aufruf von kein mensch ist illegal Stuttgart
Im Windschatten der Kosovo-Krise werden in Baden-Württemberg derzeit ganz massiv KurdInnen in die Türkei abgeschoben, obwohl hinlänglich belegt ist, daß jede Kurdin und jeder Kurde nach der Abschiebung mit Verhaftung und Verhören unter Folter rechnen muß (siehe die Dokumentation des Niedersächsischen Flüchtlingsrats, "Von Deutschland in den türkischen Folterkeller") , und obwohl mit dem Prozeß gegen Öcalan eine weitere Eskalation der Repression gegenüber der kurdischen Bevölkerung vorprogrammiert ist.
Die hier lebenden, von Abschiebung bedrohten KurdInnen sind verzweifelt. In die Türkei zurück können sie nicht und in Deutschland werden sie nicht geduldet. Viele tauchen unter. Andere begehen Verzweiflungstaten, wie am 21.4.99 ein kurdischer Familienvater aus Magstadt, der aus dem Fenster sprang, als Abschiebepolizei in seine Wohnung eindrang.
Wir können und werden diese Abschiebepraxis nicht länger hinnehmen! Konkret bekannt sind uns derzeit 5 kurdische Familien und eine Einzelperson, die sich aus Angst vor Abschiebung verstecken, nachdem ihre Asylanträge abgelehnt wurden. Sie sind nur die Spitze des Eisbergs, aber wenigsten sie wollen wir unterstützen.
Wir rufen die Zivilgesellschaft auf, uns dabei zu unterstützen. Sowohl politisch (z.B. in Form von Öffentlichkeitsarbeit) als auch ganz materiell durch Sach- und Geldspenden!
Schaffen wir gemeinsam ein gesellschaftliches Klima, in dem Abschiebungen nicht mehr möglich sind!
EinzelunterzeichnerInnen, Ak gegen Rassismus, Initiative "kein mensch ist illegal"-Stuttgart
Exemplarisch die Geschichte einer Familie:
Mavis O. flüchtete mit ihrer Familie 1995 nach Deutschland. Ihr Ehemann sympathisierte in der Türkei mit der Organisation TKP-ML / Hareketi. Er verteilte Flugblätter, verkaufte Zeitschriften und verklebte Plakate. Immer wieder wurde er auch als Kurier eingesetzt. Einmal wurde er bei einem Kurierdienst festgenommen und für 2 bis 3 Tage in Arrest behalten. Seine ebenfalls politisch aktive Cousine K. und sein Cousin O. wurden unter ähnlichen Umständen verhaftet und dabei auch gefoltert. Am 27.6.95 starb sein Cousin T., ebenfalls Aktivist in der TKP-ML. Er war zu dieser Zeit beim Militär, und die Behörden behaupteten, er sei bei einem Gefecht mit einer illegalen Terrororganisation gefallen. H. glaubte dies nicht. Kurz vor seinem Tod hätte ihm sein Cousin gesagt, er habe Angst vor den türkischen Sicherheitskräften und wolle desertieren. O. hatte deshalb den Verdacht, daß sein Cousin von den türkischen Sicherheitskräften ermordet worden war, aufgrund dessen Mitgliedschaft in der TKP-ML. Als er damit begann, seinen Verdacht öffentlich zu machen (unter anderem bereitete er eine Unterschriftensammlung vor) und Nachforschungen anzustellen, wurde er von Sicherheitskräften mit dem Tode bedroht. Darauf tauchte er unter und bereitete mit seiner Frau die Flucht nach Deutschland vor. Der Asylantrag und ein Asylfolgeantrag der Familie wurde abgelehnt. Seit Mai diesen Jahres leben die O's illegal in Deutschland.
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Abschiebung III
Am Mittwoch den 7.7.99, wurde Sevki Akgöl, ein kurdischer Flüchtling, in Oberhausen bei einer Routinekontrolle der Polizei festgenommen. Sevki Akgöl ist zur Zeit im Wanderkirchenasyl in Oberhausen und hat bis heute in der Kirche Christ-König in Buschhausen Zuflucht gefunden. Er ist vor mehreren Monaten illegalisiert worden, nachdem er mit seiner Familie fast zehn Jahre in Deutschland gelebt hat. Ein von ihm gestellter Folgeantrag wird erst nach seiner Rückkehr in die Türkei bearbeitet.
Das Wanderkirchenasyl hat seinen Anfang im Januar/98 in Köln gefunden. Seitdem sind inzwischen 380 illegalisierte KurdInnen in die Kirchen geflüchtet. Einer Abschiebung und dem dann folgenden Hunger, Folterungen bis hin zum Tod konnten diese Menschen nur entgehen, indem sie in die Kirchen flohen. Sie alle wollten ihr Schicksal mitbestimmen und sind entgegen dem sog. stillen Kirchenasyl mit dem Wanderkirchenasyl in die Öffentlichkeit getreten.
Vor einigen Monaten wurde ihnen dann von der neuen rot-grünen Regierung nur noch die Möglichkeit der Einzelfallprüfung gestattet. Das bedeutete jeder "Fall" wurde neu behandelt. Obwohl diese Einzelfallprüfung auch Vereinzelung der Illegalisierten bedeuten sollte, haben sich die Menschen nach einem Jahr in den Kirchen und schließlich und endlich auf Druck der Regierung, darauf eingelassen. Sie hatten keine andere Möglichkeit. Diese Einzelfallprüfung wurde nur in NRW durchgeführt, d.h. nur die Flüchtlinge, die zuvor in NRW
gemeldet waren konnten an dem Verfahren teilnehmen.
Sevki Akgöl ist nicht aus NRW. Er und viele andere, bei denen es nicht zu einer vorübergehenden Duldung gekommen war bzw. die ebenfalls aus anderen Bundesländern stammen, befinden sich noch in der Kirche.
Sie sind täglich von Verhaftungen und darauffolgenden Abschiebungen bedroht.
Werden die KurdInnen aus dem Wanderkirchenasyl abgeschoben, drohen ihnen noch einmal mehr Repressionen des türkischen Staates. Sie alle haben sich öffentlich gemacht und sind schon allein deshalb der Türkei ein Dorn im Auge.
kein mensch ist illegal, westliches Ruhrgebiet
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Abschiebung IV
Teilnehmer des Karawane-Hungersteiks soll abgeschoben werden
Adebayo Babatunde aus Nigeria ersuchte am 27.05.1997 politisches Asyl beim Bundesamt Ludwigsburg. Zur Begrüindung gab er an, daß er als Soldat seit 1985 auf dem Luftwaffenstützpunkt Lagos im Wehrdienst stand. Er verweigerte die Ausführung einer tödlichen Mission (Installierung einer Zeitbombe an einem Passagierflugzeug mit einer prominenten Person an Bord). Für diese Befehlsverweigerung wurde Adebayo Babatunde inhaftiert, gefoltert und in einem nigerianischen festgehalten. Ihm gelang die Flucht Deutschland. Im Hinblick auf die Bestrafung von Desertation mit lebenlanger Haft oder mit der, in Nigeria immer noch praktizierten, Todesstrafe trug er sein Schicksal dem Einzelentscheider Dr. Kunde vor. Dieser stellte von Beginn an die Richtigkeit und die Glaubhaftigkeit bezüglich des Wehrdienstes in der Luftwaffe (trotz Vorlage eines aktuellen Militärausweises), sein Schicksals und den Reiseweg in Zweifel.
Gegen den Ablehnungsbescheid des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge legte Adebayo Babatunde Klage beim Verwaltungsgericht Stuttgart ein. Hier konnte er beweisen, daß zum einen seine Zugehörigkeit zum nigerianischen Militär bestand, zum anderen machte er seine exilpolitischen Aktivitäten im Rahmen der C.N.D. e.V. (Betroffene Nigerianer für Demokratie.) geltend, die eine immense Gefährdung Adebayo Babatundes im Falle einer Rückkehr nach Nigeria bedeutet hätten. 1997 gehörte Adebayo Babatunde zu den Gründungsmitglied des C.N.D.
Der C.N.D. steht für die Einhaltung von Menschenrechten und für die Forderung nach Installierung einer wahren und anhaltenden Demokratie in Nigeria.
Aufgrund der Klage veranlaßte Dr. Bergmann, der zuständige Richter am Verwaltungsgericht Stuttgart, Nachforschungen durch das Auswärtige Amt in Nigeria, um die Gefährdungssituation Adebayo Babatundes zu überprüfen. Das Auswärtige Amt stellte daraufhin vermutlich in militärischen Kreisen Nigerias Nachforschungen über die Tätigkeit Adebayo Babatundes an. Dies geschah offenbar in derart dilettantischer Art und Weise, daß dies für die noch in Nigeria lebenden Verwandten Adebayo Babatundes Konsequenzen hatte. Sie schrieben nach Deutschland, daß nigerianische Sicherheitskräfte sie aufgesucht und nach dem Aufenthaltsort ihres Verwandten befragt hatten. Sie zeigten seinen Angehörigen eine Ausgabe der in Deutschland publizierten Zeitung "The African Courier", in dem in einem Artikel gegen den Mißbrauch von Menschenrechten ein Bild Adebayo Babatundes zu sehen war. In einem Brief an Adcbayo Babatunde baten seine Familienmitglieder ihn eindringlich, seine Aktivitäten einzustellen, weil sie seit des Besuchs durch die Sicherheitskräfte um ihr Leben fürchten. Durch diese allzu offensichtlich durchgeführten Nachforschungen haben die VertreterInnen der Deutschen Botschaft in Nigeria also eher die Gefährdung Babatundes erhöht und auch bisher unbehelligte Familienangehörige gefährdet.
Das Auswärtige Amt kommt in seinem Bericht jedoch zu dem Ergebnis, daß im Falle einer Rückkehr Adebayo Babatundes
nach Nigeria keinerlei Gefahr für ihn bestehe. Das Verwaltungsgericht Stuttgart stützt seine Entscheidung hauptsächlich auf diese Auskunft, obwohl diese Auskunft des Auswärtigen Amtes falsch ist. Bereits in der Vergangenheit hat das Auswärtige Amt immer wieder Lageberichte, auf die sich Entscheidungen von Verwaltungsgerichten stützen, die Situation in den Verfolgerstaaten insbesondere auch in Nigeria, bewußt falsch dargestellt, um die Zahl der Asylanerkennungen niedrig zu halten.
Schreiben, wie der Brief der Angehörigen, in dem sie die Folgen der unsachgemäßen Recherchen mitteilten, werden vor Gericht üblicherweise als bloße Gefälligkeitsschreiben abgetan. Bei einer Abschiebung nach Nigeria wird Adebayo Babatunde mit hoher Wahrscheinlichkeit von Inhaftierung, lebenslanger Haft und Todesstrafe nach Anklage beim Militärgericht oder durch heimliche Ermordung durch den nigerianischen Sicherheitsdienst.
Protestfaxe an:
VG Stuttgart: 0711-6673-6801, Augustenstr. 5, 70173 Stuttgart
Bitte senden Sie eine Kopie des Faxes an den IMRV (Internationaler Menschenrechtsverein),
Fax Nr.: 0421-5577094
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Verein zur Rassismusforschung gegründet
Was sind die Motive von Menschen, rassistisch zu denken und zu handeln? Wie unterscheidet sich Rassismus von anderen Formen der Unterdrückung? Was ist mit Alltags-, was mit institutionellem Rassismus gemeint?
Zur Beantwortung dieser Fragen wurde Anfang dieses Jahres in Duisburg von WissenschaftlerInnen und JournalistInnen der Verein "RassismusForschung für eine Zivile Gesellschaft e.V." (RaFo) gegründet. Der Verein versteht sich als deutsche Sektion der International Association for the Study of Racism (IASR), die 1991 von WissenschaftlerInnen auf internationaler Ebene geschaffen wurde.
Nach Ansicht der Gründungsmitglieder von RaFo arbeiten zwar zahlreiche WissenschaftlerInnen unterschiedlichster Disziplinen zum Thema Rassismus, doch gelangen nur wenige Ergebnisse an die Öffentlichkeit. In den Medien wird, wenn überhaupt, von rassistischen Übergriffen berichtet, selten jedoch von wissenschaftlichen Studien oder über antirassistische Strategien. Ziel des Vereins ist es deshalb, nicht nur die Rassismusforschung zu forcieren, sondern auch für die Vermittlung der Ergebnisse nach außen zu sorgen. Durch eine enge Kooperation zwischen Wissenschaft und Journalismus soll dies gewährleistet werden. Der Verein sieht seinen gesellschaftlichen Auftrag darin, wissenschaftliche Arbeitsergebnisse verständlich zu vermitteln, in der Öffentlichkeit zur Diskussion zu stellen und in politische Debatten einzubringen. Desweiteren soll auch konkrete Unterstützungsarbeit für Forschungsprojekte geleistet werden, die Koordination und Kooperation zwischen verschiedenen Einrichtungen ermöglicht werden, sowie interdisziplinäre Ansätze und der Austausch angeregt werden.
Die Aktivitäten des Vereins werden unterschiedlichste Bereiche umfassen: Veranstaltung von Tagungen, Veröffentlichung eines regelmäßig erscheinenden Newsletter mit Nachrichten über einzelne Forschungsprojekte und internationale Diskussionen, Beratung von WissenschaftlerInnen und JournalistInnen, Vermittlung von ReferentInnen, Vernetzung nicht zuletzt Stellungnahmen zu rassistischen und diskriminierenden Vorfällen. Bereits für die erste Hälfte des Jahres 2000 ist eine Konferenz geplant.
Da dies natürlich alles Geld kostet und der Verein sich noch im Aufbaustadium befindet, werden dringend Mitglieder und SpenderInnen gesucht. Gefragt sind außerdem AktivistInnen, die am Erscheinen des Newsletter oder des Jahrbuch Rassismusforschung interessiert sind, die sich an der Öffentlichkeitsarbeit beteiligen wollen oder ihre Erfahrungen und Kontakte im Bereich Medien, Sponsoren, öffentliche Geldgeber zur Verfügung stellen wollen.
Informationen bei: RaFo e.V. / c/o DISS / Realschulstr. 51 / 47051 Duisburg / F. 0203-287881
Spenden an: Ina Ruth, Stadtsparkasse Duisburg, Kt.Nr.: 219000569, BLZ: 350 500 00, Stichwort "RaFo e.V."
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Großrazzia in Norddeutschland
Bei einer Großrazzia gegen mutmaßliche Drahtzieher von Hakenkrallen-Anschlägen auf die Deutsche Bahn haben mehr als 300 Polizisten 13 Wohnungen und Firmen in Norddeutschland durchsucht. Sieben Autonome wurden wegen des Verdachts der "Bildung einer terroristischen Vereinigung" und gefährlicher Eingriffe in den Bahnverkehr erkennungsdienstlich behandelt.
Die Beschuldigten seien verdächtig, in den Jahren 1996 und '97 an Sabotageaktionen auf das Schienennetz der Bahn beteiligt gewesen und in "terroristische Strukturen" sogenannter autonomer Gruppen im Wendland und in Berlin eingebunden zu sein. Sie sollen dem militanten Widerstand gegen Castor-Transporte und gegen die Ausrichtung von Olympischen Spielen in Berlin angehören. Im einzelnen ihnen vorgeworfen, am 7. 10. '96 zeitgleich an 12 Ortenselbstgefertigte Hakenkrallen in Bahnoberleitungen eingehängt zu haben.
Beugehaft aufgehoben
Ende Juni wurde Frank Ament aus der Justizvollzugsanstalt Düsseldorf entlassen. Er saß dort seit Mitte April ein, weil er sich weigerte, mit dem Staatsschutz zu kooperieren und über linke Strukturen und Zusammenhänge Aussagen zu machen. Er war im Prozeß gegen zwei angebliche Mitglieder der Antimperialistischen Zellen (AIZ) als Zeuge geladen worden (s. auch WL 175). Gegen ihn waren wegen seiner Aussageverweigerung 6 Monate Beugehaft verhängt worden. Jetzt hat das OLG Düsseldorf die Haft aufgehoben mit dem Argument, ein weiterer Vollzug sei nicht verhältnismäßig.
Die ROTE HILFE sieht darin, daß Frank nur 2 1/2 Monate absitzen mußte, einen Erfolg der hartnäckigen Bemühungen seiner Anwältin Ursula Ehrhardt und der Solidarität, die in zahlreichen Briefen, Spenden, Veröffentlichungen und Veranstaltungen zum Ausdruck gekommen ist.
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Saufen in der Stadt
Einen Sieg über das Saufverbot der Stadtverwaltung konnten Punks in Elmshorn (Schleswig-Holstein) erzielen. Anfang März hatte die Stadt Elmshorn ihre "Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen" um einen Passus ergänzt, der nur noch das "vorübergehende Niederlassen zum Gebrauch geringer Mengen Alkohol" erlaubt. Damit sollten die Punks vom Marktplatz vertrieben werden, die den anliegenden Geschäftsleuten ein Dorn im Auge waren.
Das Schleswig-Holsteinische Obeverwaltungsgericht (OVG) hat nun diesen Passus aufgehoben, da es nicht nur Probleme mit der Unbestimmtheit von Begriffen wie "vorübergehend" und "geringe Mengen" hatte; wichtiger war den OVG-Richtern, festzustellen, daß öffentliches Trinken eben keine straßenrechtliche Sondernutzung sei, sondern "ein Verhalten, das sich innerhalb der Grenzen des kommunikativen Gemeingebrauchs an öffentlichen Straßen und Plätzen" halte. Da Alkohol in der BRD legal sei, könne er nicht generell verboten werden, wie in Elmshorn. Im übrigen bezögen sich die meisten Beschwerden auf das Erscheinungsbild der Punks. Damit sprach das OLG indirekt an, daß die Satzung der Ausgrenzung bestimmter Gruppen aus der Stadt dienen sollte.
Die Elmshorner Geschäftswelt wird das Urteil wohl in den Ruin treiben. (Az.: 4 K 2/99)
Fiete Plünn
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Broschüren:
Proletarier aller Länder - macht Schluß!
Manifest gegen die Arbeit
Die Gruppe Krisis hat in einer durchaus lesenswerten Broschüre ihre Überlegungen zu Entstehung und Niedergang der Arbeitsgesellschaft zusammengestellt. Während große Teile der Linken ihr Heil immer noch in der Forderung nach mehr Arbeit und gerechterer Verteilung der warenförmig produzierten Ressourcen sehen, diagnostizieren die Autoren eine grundlegende Krise der Arbeit. Nachdem die Expansionstendenzen des fordistischen Wirtschaftssystems an ihre Grenzen gestoßen seien und die mikroelektronische Revolution durch immer größere Rationalisierungskapazitäten immer mehr Arbeit obsolet werden ließe, habe sich der Arbeitsgötze unfreiwillig selber auf Hungerration gesetzt. Immer mehr Menschen würden also vom Lohnerwerb ausgeschlossen und zum Objekt sozialer Apartheid, die deren Ausschluß von kapitalistisch verwalteten Arbeits- und Lebensmitteln immer repressiver verwalte.
Das Ende der Arbeit ziehe das Ende der Politik nach sich, da mit der Krise der wertschöpfenden Arbeit die Staatseinnahmen schwänden und die politischen Handlungsspielräume der vermeintlichen Souveräne zum Schmelzen kämen. Staatliche Interventionen würden ausschließlich an den Bedürfnissen des transnationalen Kapitals ausgerichtet.
Momentan werde der Arbeitsgötze durch Gewinne aus den Geschäften der Finanzmärkte künstlich beatmet, wiewohl jenen spekulativen Gewinnen das Fundament in Gestalt von wertschöpfender Arbeit schon längst abhanden gekommen sei: ein Spiel auf Zeit mit einem unausweichlichem Ende.
Was tun? Das Ziel müsse jetzt sein, die Aufhebung der Arbeit kämpferisch durchzusetzen, fordert die Gruppe Krisis. Das Manifest versteht sich als einen Anstoß zur Formierung eines Bündnisses gegen Arbeit. Arbeitssimulation in den Wohlstandsinseln seien ebenso wie die Forderung nach Existenzgeld sinnlose Versuche, kosmetische Korrekturen an einem an seinen eigenen Widersprüchen zugrunde gehenden System vorzunehmen.
Es gelte, in frei assoziierten weltweiten Verbünden eine neue Form der Aneignung und Entwicklung menschlicher Bedürfnisse und der zu ihrer Befriedigung notwendigen Existenzmittel zu betreiben. Jedoch: Der kategoriale Bruch mit der Arbeit finde keine fertigen und objektiv bestimmten gesellschaftlichen Lager vor, wie der systemimmanent beschränkte Klassenkampf. Nunmehr seien Verweigerung und Rebellion gegen die Arbeit gefragt. Dem fesselnden Bewußtsein, die historische Mission einer Klasse oder einer auf Arbeit fundierten gesellschaftlichen Entwicklung die Fahnenstange zu halten, müsse entsagt werden. Als Ausgangspunkt bleibe nur der Ekel vor der eigenen Lebensweise als Arbeitstier und Konkurrenzsubjekt sowie die kategorische Weigerung, auf immer elenderem Niveau weiter so funktionieren zu müssen.
Viel Mühsal und - oh Pardon, beinah hätte ich gesagt Arbeit - liegt vor uns...
Bestelladresse: Krisis Kreis Köln, Düsseldorferstr. 74, 51063 Köln gegen Vorkasse. 1 Exemplar kostet 6,60 DM (inkl. Porto), 10 Exemplare gibt es für DM 30.-.
schlosser
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die randschau - Zeitschrift für Behindertenpolitik
Gerade noch aktuell ist die Nummer 2/99 der randschau, die bereits im 14. Jahr erscheint. Dieses Heft enthält einen sehr lesenswerten, facettenreichen Schwerpunkt mit dem Titel: "Geschichte der Diskriminierung und Verfolgung behinderter Menschen". Verschiedene Autoren haben diesen Themen-Komplex aus verschiedenen Blickwinkel beleuchtet. Das Behinderten-Bild an sich wird historisch aufgearbeitet, das Vorkommen behinderter Menschen in der Literatur und der Umgang im Mittelalter werden thematisiert. Aber auch aktuellere Bezüge werden aufgegriffen, so die Lebensbedingungen von Kleinwüchsigen oder eine Rückschau auf den Nürnberger Kodex von 1947, der medizinische Experimente an Lebenden regelt, und dessen Fortschreibung. Gedichte und Kurzbiographien, z.B. über Rosa Luxemburg, runden das Bild ab. Interessant vor allem auch das Lay-Out dieses Heftes, das Abbildung, Gemälde, Illustrationen zum Thema aus allen Jahrhunderten verwendet.
Bestelladresse:Martin Seidler, Memelweg 17, 53119 Bonn
t/ F. 0228/9875427
email: m-g.seidler@t-online.de (erscheint 4x im Jahr, Einzelpreis: 7,- DM oder 25 DM als Abo). Auch als Cassette erältlich.
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Zeitschrift für Kritik im Netz und Bewegung
im Alltag
aber trotzdem noch erwähnenswert, daß die Nummer 2 der com.une.farce, Internet-Zeitschrift für Kritik im Netz und Bewegung im Alltag, erschienen ist. Erst die dritte Ausgabe und schon gibt's Neuerungen: das Layout hat sich grundlegend gewandelt: Eine Startseite erleichtert das Navigieren zu den einzelnen Nummern der farce und den gewohnten Rubriken, sowie der neuen Rubrik encore.une.farce. encore.une.farce wurde eingerichtet, um interessante Beiträge, die schon einmal in Printmedien erschienen sind, im Netz erneut zur Verfügung stellen zu können.
Die Nummer 2 der farce enthält folgende Beiträge:
[Kosov@ / NATO: Ökonomie des Krieges und der Kommunikation] von Alain Kessi - ein Beitrag über dieSchwierigkeit, die elementarsten Prinzipien einer tradierten linksradikalen Politik in eine Zeit hinüberzuretten, in der ein Krieg nicht mehr so einfach als imperialistisch/antiimperialistischer - hier böse ImperialistInnen, dort tapfere BefreiungskämpferInnen gedeutet werden kann.
[NATO-Osterweiterung: Der Mythos von der Wiedervereinigung Europas] von Alain Kessi - die NATO-Osterweiterung ist Teil eines Versuchs, nach 1989 die Existenz der NATO neu zu legitimieren. Starke Bilder wie die "Überwindung von Yalta" werden herangezogen. Die Verlockung des reichen Westens macht diesen Mythos auch im Osten attraktiv.
[Schluß mit dem jüngsten Gericht - Pour en finir avec le jugement de dieu] von Franco "Bifo" Berardi - Italien in den `70ern / technisch-wissenschaftliche Intelligenz / etc.
["Natürlich sind zehn Deutsche dümmer als fünf Deutsche"]- zur Kampagne gegen die doppelte Saatshörigkeit der CDU
[Keine postautonomen Bohème-Phantasien - Der Kongreß "Existenzgeld und radikale Arbeitszeitverkürzung"] von Serhat Karakayali - ein Bericht über die Veranstaltungen und Diskussionen auf dem Kongreß.
[Strategie der Arbeitsverweigerung] von der Frauengruppe "Glanz der Metropole"- Existenzgeldforderungen klammern die Rolle der Hausarbeit aus.
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Bündnis für Simulation:
Ihr tut, als ob ihr Arbeitsplätze schafft, wir, als ob wir arbeiten!
So lautet die Titelschlagzeile der 2. Ausgabe des "müßiggangster, Kontemplationsblatt der Glücklichen Arbeitslosen". Außerdem enthält diese Ausgabe einen kritischen Erlebnisbericht über eine Weiterbildung zum Multimedia-Producer (Vermittlungsquote unter 10%), einen etwas spacigen Beitrag zum Kosovo-Krieg, der es tatsächlich schafft das Thema Arbeitslosigkeit da miteinzubringen, Gedanken zur Leistungsgesellschaft eines freiwilligen Vorruheständlers, etwas Dichtung und Märchen, sowie eine Replik auf die Kritik am Manifest der Arbeitslosen und natürlich vieles mehr.
"Die Zeitschrift und das Manifest können unter Angabe des Grundes und Beifügung einer Spende bei folgender Adresse bestellt werden": Die Glücklichen Arbeitslosen, c/o Im Stall, Kastanienalle 83, 10435 Berlin