"Fühlen Sie sich Sicher? - Über die Ursachen rassistischer Polizeigewalt",
so der Titel einer Veranstaltung des Antirassismus-Referates der Studentischen Versammlung am 15.7.99 in Erlangen. VertreterInnen des AntiRassismusBüros Bremen gaben einen Überblick über die Praxis und das Ausmaß von Polizeigewalt im Umgang mit nicht-deutschen Menschen. Das Erlanger Antirassismus-Referat schilderte - neben gesellschaftlichen Hintergründen - Beispiele rassistisch motivierter Polizeigewalt aus der Region. Wir dokumentieren einen (redaktionell etwas gekürzten und überarbeiteten) Beitrag der Veranstaltung, die kursiv gedruckten Anmerkungen sind Kommenare des Antirassismus -Referates. "Spiel mit dem Feuer"Ein Prozeßbericht des Antirassismus-Referates der StuVe
Der Student Thomas H (Name geändert) wohnt in Erlangen und stammt aus dem Kongo. Er gilt mittlerweile als Straftäter. Das Ausländeramt drohte ihm bereits für den Wiederholungsfall mit Abschiebung. Wäre Thomas Asylbewerber, müßte er mit seiner sofortigen Abschiebung rechnen. Am 26.5.1998 erschien Thomas H. im Auftrag eines Übersetzungsbüros zu einem verabredeten Termin auf der Wache des Bundesgrenzschutzes am Nürnberger Hauptbahnhof. Er sollte dort bei der Vernehmung eines Beschuldigten angolanischer Staatsangehörigkeit die Sprache Lingala dolmetschen. Nach einer Stunde beschlossen die Beamten des Bundesgrenzschutzes (BGS), den Beschuldigten B. der Landespolizei zu übergeben. Als die beiden Polizeibeamten Weid und Zapatka erschienen, war Thomas noch vor Ort und wurde vom BGS als Dolmetscher vorgestellt. Der Beamte Weid verlangte seinen Ausweis und Thomas übergab seinen Pass des Staates Kongo (früher Zaire). Daraufhin seien sowohl er, als auch B. von dem Polizisten "Betrüger" oder entsprechendes bezeichnet worden, da Thomas aus Zaire nicht für einen Angolaner dolmetschen könne. Lingala würde, wie der Beamte zu wissen glaubte, nur in Angola gesprochen. Thomas versuchte dies richtig zu stellen, da Lingala tatsächlich von Bevölkerungsteilen in beiden Staaten gesprochen wird. Als Thomas später nachfragte, ob er noch lange benötigt werde, da er zur Arbeite müsse, erklärte ihm Weid, er sei festgenommen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft im späteren Prozess gegen Thomas, hatte Weid den Leiter der Ausländerkriminalpolizei Nitschke angerufen und ihm geschildert, daß auf dem Ausweis des Dolmetschers ein Photo aufgeklebt wäre, auf dem ein Stempelrest neben dem vollständigen Stempelzeichen zu sehen sei. Nitschke verfügte daraufhin die Festnahme wegen des Verdachts der Urkundenfälschung und damit in Verbindung stehender Delikte. Der Stempelrest rührte offensichtlich von einer früheren Verwendung auf einem anderen Ausweispapier. Es hätte von Anfang an für einen Polizeibeamten und den Leiter der zuständigen Polizeifachabteilung klar erkennbar sein müssen, daß kein Anhaltspunkt für eine Fälschung vorlag. (Die Wiederverwendung eines Photos auf einem europäischen Ausweis wäre seltsam; aber bei Ausweisen, die von finanzschwachen Staaten ausgestellt sind, ist das durchaus üblich Außerdem befand sich der Stempelrest auf dem Foto und nicht auf dem Ausweis, so dass nicht plausibel erscheint, dass das Foto nachträglich ausgetauscht worden war. Dieses Detail ist insofern wichtig, da nur ein konkreter Anfangsverdacht ein weiteres Vorgehen der Polizei rechtfertigen kann. Die Polizei darf nur im Rahmen gesetzlich klar definierter Aufgaben überhaupt tätig werden. Eine Personenkontrolle (Identitätsfeststellung) ist nach neuerem Recht jederzeit möglich, nicht aber eine Festnahme. Es gab keinen - auch keinen scheinbaren - Grund für eine Festnahme. Thomas schockierte die Festnahmeerklärung. Er habe auf seine Frage, ob eine Verwechslung vorliege, da er nur als Dometscher geladen worden sei, oder was sonst der Grund der Festnahme sei, keine Antwort bekommen. Nach deutschem Recht ist aber jede Maßnahme zumindest auf Verlangen angemessen zu begründen, wenn die Umstände dies zulassen. Sonst ist die Maßnahme rechtswidrig. Nach übereinstimmenden Aussagen der beiden Polizisten hätte Thomas sofort wild um sich geschlagen. Thomas bestreitet dies. Nach seiner Aussage vom 27.6.98 hätte der Polizeibeamte Weid "'Ruhe!' gebrüllt" und sofort begonnen, ihn zu fesseln. Sein Kollege habe gleichzeitig seinen Kopf auf eine hölzerne Theke gedrückt, worauf er laut aufschrie. Daraufhin seien noch weitere Beamte hinzugekommen, die ihn auf den Boden warfen und mit Füßen traten. Zwei wären auf seinem Rücken, einer auf seinem Knie gesessen. Sein Kopf sei brutal auf den Boden gedrückt worden. Die Beamten hätten ihn durchsucht und ihn mit zusätzlichen, in Füße und Hände einschneidenden Plastikfesseln gefesselt. Die Bitte, seinen Kopf frei zu lassen, da er kaum Luft bekäme und sich nicht mehr bewegen könne, sei mit heftigeren Tritten quittiert worden, worauf hin er Todesangst bekommen habe. Er sterbe, wenn er keine Luft bekäme, sagte er, worauf ihm Weid geantwortet hätte, dass er sterben könne. Nach einer weiteren Erwiderung von Thomas sei er von Weid gewürgt worden. Drei Beamte des BGS erklärten im Gerichtsverfahren, sie wären wegen Thomas's Schreien hinzugekommen, um ihre Kollegen von der Landespolizei zu unterstützen. Sie hätten Thomas auf den Boden gelegt und sich auf ihn gekniet, um ihn ruhigzustellen. Dies wäre die schonenste Methode für den Betroffenen. Die Beamten sagten infolge aus, Thomas hätte im Raum gestanden und um sich geschlagen, als sie eintraten. Nach einheitlicher Aussage der Landespolizisten waren die BGS-Beamten erst hinzugetreten, als Thomas bereits auf der Theke lag. Danach hätten sie nicht sehen können, ob Thomas tatsächlich um sich schlug. Es liegen somit widersprüchliche Aussagen vor. Auffällig ist, dass jeweils die Angehörigen einer Behörde im Prozess gleich aussagten, die Behörden sich aber untereinander widersprachen. Staatsanwalt und Richterin des AG werteten diese Widersprüche als Beweis für eine nichtvorhandene Absprache und somit für die Glaubwürdigkeit der Beamten. Tatsache ist, dass Thomas offene Wunden und Hämatome am ganzen Körper davontrug. Seine Handgelenke waren stark geschwollen und wiesen - ebenso die Fingerknöchel - offene Wunden auf. Am Knie erlitt Thomas eine schwere Verletzung, die operiert werden musste. Zwei Monate lang war er auf Krücken angewiesen. Mittlerweile kann er sich wieder beschwerdefrei bewegen, wird aber noch einmal pro Woche ambulant behandelt. Nach übereinstimmenden Aussagen der Beteiligten wurde Thomas daraufhin trotz seiner Verletzungen an Füßen und Händen gefesselt, auf einen Schreibtischstuhl gepackt, zu einem Dienstfahrzeug gefahren und ohne ärztliche Versorgung in das Polizeipräsidium gebracht. Da sich unter seiner Kniescheibe Blut angesammelt hatte, ist davon auszugehen, dass die Verletzung durch diese Behandlung verschlimmert wurde. Wegen der Fesseln konnte er sein Bein nicht entlasten. Im Präsidium wurde er erkennungsdienstlich behandelt und erfuhr erst dort, dass sein Pass gefälscht sei und ihm außerdem Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen werde. Der Beamte Weid behauptete, er sei von Thomas geschlagen worden. Thomas rief seinen Bruder an, welcher das Präsidium aufsuchte, aber dort erfuhr, das Thomas übernacht inhaftiert bleibt. Am nächsten Morgen begleitete die Polizei Thomas zur Wohnung seines Bruders und durchsuchte diese. Dann erhielt Thomas seinen Pass zurück und durfte gehen. Seine eigene Wohnung in Erlangen sei nach seiner Rückkehr in einem chaotischen Zustand gewesen, da sie ebenfalls durchsucht worden sei. Thomas H. bekommt eine Anzeige wegen Körperverletzung und Widerstand gegen die Staatsgewalt. Er erhält einen Strafbefehl in Höhe von 1000,- DM. Sein Einspruch wird abgelehnt. In der Gerichtsverhandlung wird die neue Strafe auf knapp 2000,- DM festgesetzt. Der Prozess gegen Thomas im Frühjahr '99 war gut besucht. Zu Beginn der Vernehmung fuhr die Richterin den Angeklagten an, er rede zu undeutlich und zu leise und drohte sofort mit Maßnahmen, als die ZuschauerInnen mit Unmutsäußerungen reagierten. Einen Entlastungszeugen wies die Richterin zurück, da der Antrag des Anwalts nicht korrekt formuliert sei. Erst auf erneutes Vorbringen des Anwalts gewährt sie ihm Zeit, den Antrag schriftlich zu verfassen. In der Verhandlungspause untersagte die Richterin einer Prozessbeobacherin Notizen zu machen und drohte mit einer Strafe bei Nichtbeachtung der Anordnung. Der Staatsanwalt lobte in seinem Plädoyer vor allem die korrekte Arbeit der Polizeibeamten. Zum Angeklagten äusserte er sich kaum. Die Richterin erklärte zum Schluß der Verhandlung, die Diskussion des Falles in den Medien und der öffentliche Druck hätten der Verhandlungsführung und damit auch dem Angeklagten geschadet - der Prozess wäre politisch überlagert worden. Damit schob das Gericht dem Prozess, der lediglich eine staatliche Bestrafung bewirken sollte, eine politische Bedeutung bei. In der Konsequenz erklärte sich das Gericht damit aber auch für befangen, da es erklärte, nicht unbeeinflusst über die Schuld des Angeklagten zu urteilen. Thomas legte gegen seine Verurteilung Berufung ein. In der Berufungsverhandlung vor einigen Wochen schlug der Berufungsrichter dem Staatsanwalt vor, der seinen Kollegen aus der ersten Verhandlung vertrat, die Anklage gegen eine Auflage fallenzulassen. Dies hätte bedeutet, dass Thomas wenn überhaupt eine geringere Geldsumme hätte zahlen müssen und die Verurteilung weggefallen wäre. Der stellvertretende Staatsanwalt erklärte daraufhin, er persönlich sei angesichts der schweren Verletzungen des Angeklagten mit einer Aufhebung des Urteils einverstanden, der Staatsanwalt im Ursprungsverfahren und Vorgesetzte hätte ihm aber auferlegt, auf einer Verurteilung zu bestehen. Daher seien ihm die Hände gebunden. Der Berufungsrichter empfahl nun, die Berufung zurückzuziehen - Thomas "spiele mit dem Feuer", falls er sich anders entscheiden sollte. Zur Vermeidung einer höheren Strafe zog Thomas die Berufung zurück. Nachdem die Staatsanwaltschaft das überaus korrekte Verhalten der Polizisten ja gelobt hatte, stellte sie das von Thomas selber angestrengte Strafverfahren logischerweise ein.