Magazin Was Lefft 179

Polizeieinsatz gegen HausbesetzerInnen

Am 10. Juni 2000 stürmten gegen 22.30 Uhr mehrere Streifenwagenbesatzungen mit gezückten Schlagstöcken in die ``Pension Ost' in der Peyerstraße / Nürnberg. Sie verlangten die Personalien aller BesucherInnen und führten schikanöse Befragungen durch. Nach 4 Monaten ist diese Besetzungsaktion in Nürnberg zerschlagen worden. Die Räume einer leerstehenden Fabrik waren seit Februar zu einem Raum für selbstbestimmte Subkultur gegen die herrschende Ordnung genutzt worden. Es wurden Solispenden gesammelt für politische Prozesse, u. a. für einen in Passau inhaftierten Genossen. Bei der Räumung wurden Musikanlage, Einrichtungsgegenstände und Getränke beschlagnahmt. Der Schaden für die BesetzerInnen beläuft sich auf 2.500 bis 3.000 DM. Das Gelände war bereits von zivilen Polizeitkräften observiert worden und es ist mit einer Kriminalisierung und abschreckenden Strafen für alle Beteiligten zu rechnen. Solidarität gegen die zu erwartenden Verfahren ist notwendig.

Österreich I: Vergangenheitsbewältigung I

4. Juni: Wessen Geistes Kind er ist, bewies der neue Landesparteivorsitzende der niederoösterreichischen FPÖ, ErnstWindholz, gleich in seiner Antrittsrede. In dieser kam er auf die altegedientenFunktionäre zu sprechen, und zeichnete sie mit dem Satz "Unsere Ehre heisst Treue" (dem Leitspruch der Waffen-SS) aus. In einem Interview darauf angesprochen meinte er, dass er den Zusammenhang nicht kennt,da er "mit der Zeit von 1938 bis 1945 nichts am Hut" habe.

Österreich II: Vergangenheitsbewältigung II

Der FPÖ-Bundesrat John Gudenus hat in einem Interview mit dem Nachrichtenmagazin "Profil" wieder einmal bewiesen, wie sehr der neuen Regierung die Aufarbeitung der österreichischen Verbrechen am Herzen liegt. Zu den Entschädigungszahlungen für ehemalige NS-Zwangsarbeiter meinte er: " Die Entschädigungen müssen deshalb sein, um die Handelsbeziehungen -insbesondere mit den USA - nicht zu stören. Nichts anderes steckt dahinter. Diese Entschädigungen sind nichts anderes als Schutzgeld,das wir zahlen müssen. Wir sind in einer Situation, wo man Grossmächten klein beigeben muss. Aber die Österreicher haben mit den Geschehnissen damals nichts zu tun". Über den Anwalt Ed Fagan, der einige Opfer des NS-Terrors vertritt, sagt Gudenus: "(...) er trägt nicht dazu bei, Sympathien für seines gleichen [Fagan ist Jude, Anm.] zu erwekken."

Österreich III: Ordnungshüteri

Nach einem Bericht der Wochenzeitschrift "Profil" wird der sechsmonatige Probebetrieb der Sondereinsatzgruppe Kriminaldienst (SEK) zur Auflösung dieser Einheit führen. "Profil" will das aus Wiener Polizeikreisen wissen. Die SEK hat in ihrer kurzen Geschichte schon einiges auf dem Kerbholz. Nach der Opernballdemonstration Anfang März nahmen vermummte Beamte dieser Einheit drei Personen fest. Bei der ersten Festnahme wurde von den Beamten versucht, eine junge Frau in ein Fahrzeug zu zerren. Das erinnert stark an das "Verschwinden lassen" in autoritären Regimen. Bei der zweiten "Amtshandlung" wurden zwei Personen von Zivil-Cops, die sich nicht als Polizisten erkenntlich machten, mit vorgehaltener Waffe aus einem Taxi gezerrt und unter den Augen völlig verwirrter uniformierter Beamter festgenommen. Zwei Tage später wurde die AusländerInnenberatungsstelle Opfer eines Polizeieinsatzes, der von einem Kommissariat ausging, wo auch der SEK-Mitgründer Fruehwirt Dienst tut. Beide Fälle beweisen den autoritären Charakter, den die Polizei seit der Regierungsbildung Oppositionellen gegenüber an den Tag legt. Am 19. Mai erschoss ein SEK-Beamter einen unbewaffneten Jugoslawen,der im Nachhinein noch als Drogendealer hingestellt wurde. Der Beamte behauptete,der Schuß habe sich gelöst, als sich die Autotür des Opfers öffnete. Selbst wenn diese zweifelhafte Version stimmt, warum hatte derBeamte den Finger am Abzug der entsicherten Pistole, wo das doch gegen jedeVorschrift verstösst? Irrtümlich kann sich bei einer Waffe, bei der eine Abzugskraft von 2,5 Kilogramm nötig ist, ohnehin kein Schuss lösen. Dass es sich bei der SEK um schiesswütige und rassistische Rambos handelt, zeigt allein die Tatsache, dass sich bei der SEK Beamte wiederfinden, die schon wegen rambohaften Verhaltens bei der WEGA entlassen wurden - einer Wiener Spezialeinheit, die nicht eben für massvolles Vorgehen bekannt ist. Der Leiter der SEK, Oberstleutnant Rabensteiner, steht selbst im Verdacht, einen rassistischen Übergriff begangen zu haben.Die SEK, mit den Aufgaben Observation und Zugriff, besteht aus Cops, die nach eigenen Aussagen freiwillig und unbezahlt (!) auf Abruf ihren Dienst tun.

Österreich IV: Meinungsfreiheit

Der Politwissenschafter Anton Pelinka ist wegen "übler Nachrede" des ehemaligen FPÖ-Parteivorsitzenden Jörg Haider verurteilt worden.Grund dafür ist folgende Äußerung vom 1. Mai 1999 im italienischen Fernsehsender RAI:"Haider hat in seiner Karriere immer wieder Aussagen gemacht, die alsVerharmlosung des Nationalsozialismus zu werten sind. Er hat einmal dieVernichtungslager "Straflager" genannt. Insgesamt ist Haider verantwortlich für eine neue Salonfähigkeit bestimmter nationalsozialistischer Positionen und bestimmter nationalsozialistischer Äusserungen." Diese Verurteilung zeigt, dass es in Österreich keine Meinungsfreiheit gibt, und dass alle zu Haider kritisch eingestellten Menschen sich fürchten müsen, den Mund aufzumachen. Pikantes Detail: Die Privatklage gegen Pelinka wurde von Haiders Rechtsanwalt Dr. Dieter Boehmdorfer - inzwischen sogenannter "unabhängiger" Justizminister von Österreich - geführt!

Justiz verhindert Rückkehr armenischer Familie

Vor über 30 ZuhörerInnen und JournalistInnen aus Pentling und Regensburg verhandelte das Verwaltungsgericht Regensburg am Montag, den 19. Juni, über die Klage von Rechtsanwalt Auer wegen Bleiberecht nach der Altfallregelung für Familie Aslanian. Frau Aslanian wurde im Februar 2000 zusammen mit ihrem Sohn nach Armenien abgeschoben, die Tochter musste im Mai gehen. Ca. 120 TeilnehmerInnen kamen am vorherigen Freitag zu einer Kundgebung unter dem Motto ``Rückkehr und Bleiberecht für Frau Aslanian mit ihren Kindern Sergej und Anaid - Stoppt den bayerischen Sonderweg bei der Altfallregelung'. Das Verwaltungsgericht blieb von juristischen Argumenten, humanitären Erwägungen und der öffentlichen Meinung unbeeindruckt und lehnte die Klage ab. Damit gab es den menschenverachtenden und zynischen Auffassung des Landratsamtes und des bayerischen Innenministeriums Recht. Kurze Hintergrundinfo: Nach den Beckstein-Erlassen zur Altfallregelung wird das Bleiberecht verweigert, wenn in der Vergangenheit länger als 6 Monate Sozialhilfe bezogen wurde. Dies steht im klaren Widerspruch zum Beschluss der Innenministerkonferenz und den Regelungen in allen anderen Bundesländern. Nach dem Ausländergesetz ist allerdings eine bundeseinheitliche Anwendung und deshalb das Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Inneren vorgeschrieben. Es gibt somit gute Gründe, den bayerischen Sonderweg als rechtswidrig zu betrachten. Das Verwaltungsgericht Regensburg stützt sich bei seiner Klageablehnung unter anderem auf eine Antwort der Bundesregierung vom 11.5. 2000 auf eine Anfrage der PDS-Fraktion, die wie Pro Asyl, Bayer. Flüchtlingsrat, SJD-Die Falken und viele SPDler eine Intervention von Schily erwartet/gefordert/erhofft haben. Aber laut dieser Antwort hat Bundesinnenminister Schily ``sein Einvernehmen für die im Rahmen des Beschlusses erlassenen Anordnungen der obersten Landesbehörden im Rahmen der Altfallregelung vorab erteilt. Besondere Maßnahmen der Bundesregierung sind nicht erforderlich.' Über diese Antwort zeigten sich selbst die Richter des VG Regensburg überrascht! Die Menschenverachtung und Skrupellosigkeit von CSU und Beckstein sind bekannt. Daß Schily (SPD) dagegen nicht intervenieren will, ist skandalös. Damit läßt Schily nicht nur Familie Aslanian und ihre Unterstützer aus Regensburg und Pentling im Stich, sondern auch die bayerische Landtagsfraktionen von SPD und Bü90/Grüne, die im Landtag die Rückkehr von Familie Aslanian gefordert haben. Wenn das Urteil des VG Regensburg schriftlich vorliegt, wird dagegen Antrag auf Zulassung der Berufung beim VGH München gestellt. Parallel zu den weiteren juristischen Bemühungen ist ein Antrag an den Petitionsausschuß des Bundestages ``Für die Rückkehr der Familie Aslanian' in Vorbereitung. Zur Finanzierung des Rechtsstreites werden dringend Spenden auf folgendes Konto von pax christi erbeten: Rechtshilfefonds für Flüchtlinge, Konto-Nr. 101 67 464, Ligabank Regensburg, BLZ 750 903 00; Verwendung: Aslanian Eine ausführliche Dokumentationsmappe und alle Auskünfte können unter Tel/Fax 0941/86214 erfragt werden.

BürgerInnentscheid zum Theaterplatz [Wir haben gewonnen !]

Die ansonsten geizige Stadt Erlangen will einem privaten Investor den Bau einer Tiefgarage am Theaterplatz gestatten und damit auf jährliche Parkgebühren von ca. 400.000 DM verzichten. Aber auch die BürgerInnen haben etwas davon: 47 Bäume des über Jahrzehnte gewachsenen Baumbestandes sollen abgeholzt werden und das Verkehrschaos wird sich - nach einem Verkehrsgutachten der Stadt (!) - weiter ausdehnen. Und das Ganze für sage und schreibe 31 zusätzliche Parkplätze. Wie? Ihr findet das scheisse? Dann bleibt Euch nur, am 16. Juni zur Wahl zu gehen und den Verramschungsplänen von OB Ball & Co. ein klares NEIN entgegenzuhalten. Nähere Infos gibts unter der Fon-Nummer 09131-755025 oder unter www.theaterplatz.de, wenn unter diesem Link die Firma Abris mal endlich ihre Firmenwerbunng durch Initiativeninfos ersetzen würde..

Transparente am Theatherplatz

KunstVerein

Eine kurze Vorfallsbeschreibung der durchaus ärgerlichen Vorfälle rund um den Kunstverein. In der 14. Kalenderwoche ersuchte uns die Polizeiinspektion Süd um eine Begehung des Geländes und des Gebäudes Z-Bau. Zu diesem Treffen fanden sich auch Kulturreferat, Ordnungsamt, Hochbauamt, die Bauordnungsbehörde (BOB) und das Liegenschaftsamt ein. Anlass dazu waren Ausraster von Gästen (immer die Selben), die uns bei 3 von 5 Konzerten keinen glücklichen Moment bescherten und uns grünen Besuch ins Haus brachten. Im Verlauf der Begehung tauchten Mängel am Gebäude seitens der Bauordnungsbehörde auf. Diese waren bei vorherigen Veranstaltungen anscheinend nicht relevant. Die Polizei bemängelte die schlechte Aussenbeleuchtung und andere leicht zu behebende Kleinigkeiten. Seitens der BOB bestand für uns keine schriftliche Genehmigung für Veranstaltungen. Aufgrund der Vorfälle war sie auch nicht gewillt uns die Aprilkonzerte zu gestatten. Nach Wochen gelang es uns dank Unterstützung vom Guten-Stadtrat Stephan Grosse-Grollmann einen von den viel begehrten Terminen bei der BOB zu ergattern. Seitens der BOB wurde uns klar gemacht, dass es momentan keine offizielle Genehmigung für Veranstaltungen im KV gibt. Natürlich wird es nach Bearbeitung des Bauantrages eine ordentliche Genehmigung geben. Bis dahin sind wir und Ihr auf eine Duldung seitens der BOB und good will des Ordnungsamtes angewiesen. Da wir jede Veranstaltung extra beantragen müssen, sind wir nicht gewillt Querulanten, die uns das vermiesen wollen, zu aktzeptieren. Mehr Infos gibts im KV oder unter www.kv-nbg.de.

55. Jahrestag der Selbstbefreiung des Konzentrationslagers Buchenwald

haben wir nochmal abgedruckt: hier klicken