Echelon & Co.
Neues vom grossen Bruder
Die grüne Europaabgeordnete Ilka
Schröder hatte vergangenes Jahr Strafanzeige
gegen unbekannt, möglicherweise
auch gegen die Bundesregierung gestellt.
Es ging um das weltweite Abhörsystem
Echelon (wir berichteten).
Die Stadtratsfraktion der
Grünen Liste
Erlangen erweiterte diese Anzeige auf
den Tatverdächtigen Dr. Helmut Kohl
und reichte sie noch einmal ein. Anlaß war
ein
Bericht des TVMagazins PlusMinus (WDR)
, in dem klar wurde, daß Bundeskanzler
Kohl verboten hatte, deutsche
Unternehmen vor amerikanischer Indu
striespionage zu warnen.
Die zuständigen Staatswaltschaften rea
gierten verschnupft und stellten beide
Verfahren ohne Aufnahme von Ermitt
lungen ein: Der Bundesanwalt erklärte
sich erst einmal für unzuständig, wollte
aber immerhin mal prüfen, ob die Tätig
keit des USGeheimdienstes NSA even
tuell als geheimdienstliche Agententätig
keit strafbar sei.
Wegen Tatverdächtigen aus der Bundes
regierung hatte die Staatsanwaltschaft
Berlin die Ehre, sich mit der Anzeige zu
beschäftigen. Geprüft wurde strafbare
Beihilfe von Mitgliedern der Bundesre
gierung zum illegalen Abhören. Natür
lich kam das Richtige heraus, denn so
die Berliner Staatsanwältin Jäger Bei
hilfe durch Unterlassen setze Vorsatz
voraus.
Auf Deutsch: Wenn die Regierung
nix von Echelon weiß, macht sie sich nicht
strafbar, wenn sie EchelonAbhörstatio
nen wie in Bad Aibling duldet.
Ob der Umkehrschluß erlaubt ist, will die Grüne
Liste in einer Beschwerde gegen die Ein
stellung des Verfahrens klären lassen.
Den Knüller lieferte allerdings die Staats
anwaltschaft München: Es sei davon aus
zugehen, daß die Tätigkeiten von Echelon
von der Bundesregierung völkerrechtlich
genehmigt worden seien, schreibt
Oberstaatsabwalt Schelzig. Dies steht im
Widerspruch zu der Aussage der Bundes
regierung in der Antwort auf die kleine
Anfrage des FDPAbgeordneten Otto:
In dieser Antwort bestritt die Bundesregie
rung jede Kenntnis über Echelon.
Ansonsten wischten die Münchner die
Anzeige mit der Begründung vom Tisch,
die Anzeige sei bereits aufgrund der in
haltsgleichen Anzeige von Ilka Schröder
geprüft worden.
Stimmt nicht, sagt die grüne Liste in ih
rer Beschwerde an die Staatsanwaltschaft
München, denn die grüne Anzeige ent
Staatsanwaltschaft München: BRD erlaubt Echelon
hielte zahlreiche neue Belege und er
weitere den Katalog der möglicherwei
se vorliegenden Straftaten um Beihilfe zur
Industriespionage, begangen durch Ex
Kanzler Kohl. Daß dies nicht aufgefal
len sei zeige, daß die Anzeige überhaupt
nicht geprüft worden sei.
Auch den Vorwurf, wegen bloßer Ver
mutungen gleich jemandem eine Tat
zur Last zu legen, will die Grüne Liste
nicht auf sich sitzen lassen. Schließlich
habe man jede Menge Belege angeboten
(die offensichtlich ignoriert wurden).
Und man könne schließlich nicht in Bad
Aibling in die Abhörstation rein
spazieren, und zur Beweissicherung ein
paar Fotos machen: Da hätte man ganz
schnell ein Strafverfahren am Hals.
Zur Arbeitserleichterung für die Staats
anwälte legte die Grüne Liste noch eine
Grafik des Verfassungsschutzes BaWü
über die Gefahren von Echelon bei eine
Quelle, die vermutlich was von Lauschen
und Abhören versteht.
Die Münchner Staatsanwaltschaft hat auf
diese Beschwerde noch nicht reagiert, und
wartet vermutlich auf die göttliche Ein
gebung, wie sie diese heikle Geschichte
vom Tisch bekommt.
Daß die Münchner davon ausgehen,
Echelon sei von der Bundesregierung
genehmigt, hat den FDPAbgeordneten
Otto dazu veranlaßt, eine Anfrage zu stel
len, ob die Regierung ihn vor einem Jahr
belogen habe.
Eine solche Genehmigung würde ne
benbei auch den Vorsatz der Regierung
zeigen, der der Berliner Staatsanwältin
fehlte, um gegen die Bundesregierung
wegen Beihilfe zu ermittlen.
Mehr Infos:
ENFOPOL:
Massenabhören weltweit
Der legale Nachfolger von Echelon heißt
ENFOPOL. Das ist eigentlich ein
Gremium von Abhörexperten aus
Geheimdiensten und Polizeien der USA und Europas,
die eine weltweite Abhörschnittstelle
durchsetzen wollen. Diese
erlaubt es auch im Ausland abzuhören und
zu überwachen.
Da sie dazu gar kein Recht haben,
schmuggeln sie Teile ihres Planes unter
verschiedenen Bezeichnungen in die nationale Gesetzgebung ein. Der aktuelle
Anlaß ändert sich, mal geht es um
Computerkriminalität, dann um
Geldwäsche oder Kinderpornographie. Nur
das Heilmittel ist immer das selbe: Alles
was über Telefon oder das Internet getan
wird, muß erfasst und registriert werden.
England schoß den Vogel ab: Datenspuren,
die im Internet und beim Telefonieren
anfallen, sollen 7 Jahre aufbewahrt
werden. Das bedeutet, daß auch Jahre
später noch rekonstruiert werden kann,
wer wann wen angerufen hat, um z.B. zu
einer Demo zu moblisieren.
Sicheres Telefonieren mit nautilus
In der WL 181 stellten wir die Software
nautilus vor, die unter Unix/Linux und
Windows 95 bis ME läuft. Leider beherrscht die neueste Version von
"nautilus" nicht die direkte Verbindung
per Modem, sondern benötigt eine
Internetverbindung . Dazu kann einer der
Call by CallProvider genommen werden.
Lästigerweise erhält man bei der
Einwahl ins Netz jedesmal eine andere
IPAdresse, so daß der Anrufer nicht
weiss, unter welcher Nummer man selbst
gerade erreichbar ist.
Dafür gibt es eine elegante Lösung: Man
lässt sich bei www.dynodns.net unter einem
festen Namen registrieren. Nach jeder
Einwahl ins Internet teil man
www.dynodns.net seine IPAdresse mit.
Jetzt kann der Gesprächsparter den eigenen
Rechner unter diesem festen Namen
erreichen.
Genau hier ist uns in unserer letzten Nummer
sowieso ein Fehler unterlaufen: Unter Windows
ermittelt man seine IP-Adresse im DOSFenster
über den Befehl winipcfg.