Echelon & Co.

Neues vom grossen Bruder

Die grüne Europaabgeordnete Ilka Schröder hatte vergangenes Jahr Strafanzeige gegen unbekannt, möglicherweise auch gegen die Bundesregierung gestellt. Es ging um das weltweite Abhörsystem Echelon (wir berichteten). Die Stadtratsfraktion der Grünen Liste Erlangen erweiterte diese Anzeige auf den Tatverdächtigen Dr. Helmut Kohl und reichte sie noch einmal ein. Anlaß war ein Bericht des TV­Magazins Plus­Minus (WDR) , in dem klar wurde, daß Bundeskanzler Kohl verboten hatte, deutsche Unternehmen vor amerikanischer Indu­ striespionage zu warnen.

Die zuständigen Staatswaltschaften rea­ gierten verschnupft und stellten beide Verfahren ohne Aufnahme von Ermitt­ lungen ein: Der Bundesanwalt erklärte sich erst einmal für unzuständig, wollte aber immerhin mal prüfen, ob die Tätig­ keit des US­Geheimdienstes NSA even­ tuell als geheimdienstliche Agententätig­ keit strafbar sei.

Wegen Tatverdächtigen aus der Bundes­ regierung hatte die Staatsanwaltschaft Berlin die Ehre, sich mit der Anzeige zu beschäftigen. Geprüft wurde strafbare Beihilfe von Mitgliedern der Bundesre­ gierung zum illegalen Abhören. Natür­ lich kam das Richtige heraus, denn ­ so die Berliner Staatsanwältin Jäger ­ Bei­ hilfe durch Unterlassen setze Vorsatz voraus.

Auf Deutsch: Wenn die Regierung nix von Echelon weiß, macht sie sich nicht strafbar, wenn sie Echelon­Abhörstatio­ nen wie in Bad Aibling duldet.

Ob der Umkehrschluß erlaubt ist, will die Grüne Liste in einer Beschwerde gegen die Ein­ stellung des Verfahrens klären lassen.

Den Knüller lieferte allerdings die Staats­ anwaltschaft München: Es sei davon aus­ zugehen, daß die Tätigkeiten von Echelon von der Bundesregierung völkerrechtlich genehmigt worden seien, schreibt Oberstaatsabwalt Schelzig. Dies steht im Widerspruch zu der Aussage der Bundes­ regierung in der Antwort auf die kleine Anfrage des FDP­Abgeordneten Otto:

In dieser Antwort bestritt die Bundesregie­ rung jede Kenntnis über Echelon. Ansonsten wischten die Münchner die Anzeige mit der Begründung vom Tisch, die Anzeige sei bereits aufgrund der in­ haltsgleichen Anzeige von Ilka Schröder geprüft worden.

Stimmt nicht, sagt die grüne Liste in ih­ rer Beschwerde an die Staatsanwaltschaft München, denn die grüne Anzeige ent­ Staatsanwaltschaft München: BRD erlaubt Echelon hielte zahlreiche neue Belege und er­ weitere den Katalog der möglicherwei­ se vorliegenden Straftaten um Beihilfe zur Industriespionage, begangen durch Ex­ Kanzler Kohl. Daß dies nicht aufgefal­ len sei zeige, daß die Anzeige überhaupt nicht geprüft worden sei.

Auch den Vorwurf, wegen bloßer Ver­ mutungen gleich jemandem eine Tat zur Last zu legen, will die Grüne Liste nicht auf sich sitzen lassen. Schließlich habe man jede Menge Belege angeboten (die offensichtlich ignoriert wurden).

Und man könne schließlich nicht in Bad Aibling in die Abhörstation rein­ spazieren, und zur Beweissicherung ein paar Fotos machen: Da hätte man ganz schnell ein Strafverfahren am Hals. Zur Arbeitserleichterung für die Staats­ anwälte legte die Grüne Liste noch eine Grafik des Verfassungsschutzes BaWü über die Gefahren von Echelon bei ­ eine Quelle, die vermutlich was von Lauschen und Abhören versteht.

Die Münchner Staatsanwaltschaft hat auf diese Beschwerde noch nicht reagiert, und wartet vermutlich auf die göttliche Ein­ gebung, wie sie diese heikle Geschichte vom Tisch bekommt.

Daß die Münchner davon ausgehen, Echelon sei von der Bundesregierung genehmigt, hat den FDP­Abgeordneten Otto dazu veranlaßt, eine Anfrage zu stel­ len, ob die Regierung ihn vor einem Jahr belogen habe.

Eine solche Genehmigung würde ne­ benbei auch den Vorsatz der Regierung zeigen, der der Berliner Staatsanwältin fehlte, um gegen die Bundesregierung wegen Beihilfe zu ermittlen.

Mehr Infos:

ENFOPOL:

Massenabhören weltweit

Der legale Nachfolger von Echelon heißt ENFOPOL. Das ist eigentlich ein Gremium von Abhörexperten aus Geheimdiensten und Polizeien der USA und Europas, die eine weltweite Abhörschnittstelle durchsetzen wollen. Diese erlaubt es auch im Ausland abzuhören und zu überwachen.

Da sie dazu gar kein Recht haben, schmuggeln sie Teile ihres Planes unter verschiedenen Bezeichnungen in die nationale Gesetzgebung ein. Der aktuelle Anlaß ändert sich, mal geht es um Computerkriminalität, dann um Geldwäsche oder Kinderpornographie. Nur das Heilmittel ist immer das selbe: Alles was über Telefon oder das Internet getan wird, muß erfasst und registriert werden. England schoß den Vogel ab: Datenspuren, die im Internet und beim Telefonieren anfallen, sollen 7 Jahre aufbewahrt werden. Das bedeutet, daß auch Jahre später noch rekonstruiert werden kann, wer wann wen angerufen hat, um z.B. zu einer Demo zu moblisieren.

Sicheres Telefonieren mit nautilus

In der WL 181 stellten wir die Software nautilus vor, die unter Unix/Linux und Windows 95 bis ME läuft. Leider beherrscht die neueste Version von "nautilus" nicht die direkte Verbindung per Modem, sondern benötigt eine Internetverbindung . Dazu kann einer der Call by Call­Provider genommen werden. Lästigerweise erhält man bei der Einwahl ins Netz jedesmal eine andere IP­Adresse, so daß der Anrufer nicht weiss, unter welcher Nummer man selbst gerade erreichbar ist.

Dafür gibt es eine elegante Lösung: Man lässt sich bei www.dynodns.net unter einem festen Namen registrieren. Nach jeder Einwahl ins Internet teil man www.dynodns.net seine IP­Adresse mit. Jetzt kann der Gesprächsparter den eigenen Rechner unter diesem festen Namen erreichen.

Genau hier ist uns in unserer letzten Nummer sowieso ein Fehler unterlaufen: Unter Windows ermittelt man seine IP-Adresse im DOS­Fenster über den Befehl winipcfg.