Bezirksverband Oberfranken
Jugend-Spielordnung (JSpO)
Stand: 23.06.2001
1. Spielberechtigung und
Spielbetrieb
1.1. Spielberechtigung
1.2. Geschäfts- und Spieljahr
1.3. Altersklassen
1.4. Turniere
1.5. Melderecht des Bezirskverbandes
2. Gemeinsame Turnierbestimmungen
für alle Meisterschaften
2.1. Übergeordnete Bestimmungen
2.2. Terminplanung
2.3. Allgemeine Bestimmungen für Einzelmeisterschaften
2.3.1. Ausländische Teilnehmer
2.3.2. Bedenkzeit
2.3.3. Reihenfolge der Plazierungen
2.4. Allgemeine Bestimmungen für Mannschaftsmeisterschaften
2.4.1. Bedenkzeit
2.4.2. Mannschaftsaufstellung
2.4.3. Brettfolge
2.4.4. (gestrichen)
2.4.5. Nicht-Antreten
2.4.6. Abgrenzung zu anderen Mannschaftsturnieren
2.4.7. Mannschaftspunkte
2.4.8. Reihenfolge der Plazierungen
2.4.9. Spielverlegung
2.4.10. Ergebnismeldung
2.4.11. Gastspieler
2.5. Blitzmeisterschaften
2.6. Meldungen der Kreise
2.7. Turnierleiter
2.8. Einspruch gegen Entscheidungen
2.8.1. Allgemein
2.8.3. Einspruch beim
Rechtsausschuß
2.8.4. (gestrichen)
3. Jugend-Einzelmeisterschaften
3.1. Altersklassen
3.2. Teilnahmeberechtigung
3.3. Turniermodus
3.4. Offene Meisterschaften U8, U10, U12
4. Jugend-Qualifizierungsturnier
4.1. Allgemein
4.2. Bedenkzeiten und
Turniermodus
5. Jugend-Schnellschachmeisterschaften
5.1. Allgemein
5.2. Bedenkzeit und Turniermodus
6. Mädchen-Einzelmeisterschaften
6.1. Allgemein
6.2. Terminplanung
6.3. Bedenkzeit und Turniermodus
7. Jugend-Bezirksliga
7.1. Teilnahmeberechtigung
7.2. Turniermodus
7.3. Mannschaftsmeldungen
7.4. Einsatz von Ersatzspielern
7.5. Auf- und Abstieg
7.5.1. Klassenerhalt
7.5.2 DWZ-Vorbehalt
7.5.3. Aufstiegsspiele
7.5.4. Verzicht eines Kreises
7.5.5. Rückzug einer Mannschaft
7.5.6. Spielberechtigung
Aufstiegsspiele
7.5.7. Modus Aufstiegsspiele
7.5.8. Freier Platz wegen
Aufstieg
7.6. Qualifikation für die
Jugend-Bayernliga
7.7. DWZ-Stichtag
8. U16-Mannschaftsmeisterschaft
8.1. Teilnahmeberechtigung
8.2. Analogie zur Bezirksliga
8.3. Turniermodus
8.3.1. Allgemein
8.3.2. Vorrunde
8.3.3. Zwischen- und Endrunde
8.3.4. Doppelrunden
8.4. Bedenkzeit
8.5. Qualifikation
9. Schulschach-Mannschaftsmeisterschaften
9.1. Wertungsklassen
9.2. Teilnahmeberechtigung
9.3. Turniermodus und Bedenkzeit
9.4. Reihenfolge der Plazierungen
9.5. Qualifikation
10. Ordnungsgelder
10.1. Nicht- oder unvollständiges Antreten einer Mannschaft
10.1.1. Nicht-Antreten
10.1.2. (gestrichen)
10.2. Verletzung der Ergebnismeldepflicht
10.3. Sperren
10.4. Information der Teilnehmer
11. Schlußbestimmungen
11.1. (gestrichen)
11.2. Stand
1. Spielberechtigung und Spielbetrieb
1.1. Spielberechtigung
An den Jugend-Turnieren des Bezirksverbandes können nur Jugendliche teilnehmen, die dem Bayerischen Schachbund (BSB) und dem Bayerischen Landessportverband (BLSV) gemeldet sind und für einen dem Bezirksverband angeschlossenen Verein spielberechtigt sind.
1.2. Geschäfts- und Spieljahr
Das Geschäftsjahr ist das jeweilige Kalenderjahr. Das Spieljahr (Saison) beginnt am 1. September und endet mit dem 31. August des folgenden Jahres.
1.3. Altersklassen
Im Sinne dieser Spielordnung gilt als
U 20 Jugendlicher, wer das 20. Lebensjahr
U 18 Jugendlicher, wer das 18. Lebensjahr
U 16 Jugendlicher, wer das 16. Lebensjahr
U 14 Jugendlicher, wer das 14. Lebensjahr
U 12 Jugendlicher, wer das 12. Lebensjahr
U 10 Jugendlicher, wer das 10. Lebensjahr
U 8 Jugendlicher, wer das 8. Lebensjahr
am 1. Januar des jeweiligen Spieljahres noch nicht vollendet hat.
1.4. Turniere
Der Bezirksverband veranstaltet jährlich die nachfolgend aufgeführten Turniere. Die Sieger dieser Turniere erhalten den Titel "Oberfränkischer Jugendmeister....“ für das laufende Kalenderjahr und eine Urkunde.
- die Jugend-Einzelmeisterschaften U-18 bis U-8 (sh. 3.)
- das Jugend-Qualifizierungsturnier U-18 bis U-14 (sh. 4.)
- die Jugend-Blitzmeisterschaften U-18 bis U-8 (sh. 2.5.)
- die Jugend-Schnellschachmeisterschaften U-20 bis U-8 (sh. 5.)
- die Mädchen-Einzelmeisterschaften U-18 bis U-8 (sh. 6.)
- die Jugend-Bezirksliga (sh. 7.)
- die U16-Mannschaftsmeisterschaft (sh. 8.)
- die Schulschach-Mannschaftsmeisterschaften (sh. 9.)
1.5. Melderecht des Bezirskverbandes
Der Bezirksverband benennt grundsätzlich die jugendlichen Teilnehmer bei allen offiziellen Meisterschaften des Bezirksverbandes und bei Auswahlkämpfen, sofern diese laut Turnierordnung des Bezirksverbandes oder der BSJ vorgesehen sind.
Ebenso benennt der Bezirksverband die Teilnehmer an allen offiziellen Meisterschaften der Bayerischen Schachjugend.
2. Gemeinsame Turnierbestimmungen für alle Meisterschaften
2.1. Übergeordnete Bestimmungen
Grundsätzlich finden die Spielregeln der FIDE Anwendung. Sofern in dieser Turnierordnung nichts festgelegt ist, werden die Bestimmungen des Bezirksverbandes (bzw. der BSJ oder DSJ, sofern der Vorgenannte nichts festgelegt hat) angewandt.
2.2. Terminplanung
Alle Meisterschaften sind terminlich so auszutragen, daß die Sieger an den entsprechenden Meisterschaften der Bayerischen Schachjugend der laufenden Saison teilnehmen können, sofern eine solche veranstaltet wird. Insbesondere ist auf die Einhaltbarkeit der Meldetermine zu den entsprechenden Bayerischen Meisterschaften zu achten.
2.3. Allgemeine Bestimmungen für Einzelmeisterschaften
2.3.1. Ausländische Teilnehmer
Ausländische Teilnehmer können nur dann an den Einzelmeisterschaften teilnehmen, wenn sie in derselben Saison bei keiner anderen nationalen Meisterschaft teilnehmen.
Die Bedenkzeit beträgt grundsätzlich zwei Stunden für die ersten 40 Züge, anschließend eine Stunde ohne Unterbrechung je Spieler für den Rest der Partie.
Wird an einem Tag mehr als eine Runde gespielt, so wird die Partie nach 40 Zügen in 2 Stunden und je eine halbe Stunde Handicap bei einer Gesamtspielzeit von 5 Stunden beendet.
2.3.3. Reihenfolge der Plazierungen
Über die Plazierung entscheidet:
- die Wertung nach der Mehrzahl der Gewinnpunkte
- die Buchholzwertung (bei Schweizer System), wobei der Gegner mit den wenigsten Punkten nicht berücksichtigt wird (Streichwertung) bzw. die Wertung nach Sonneborn-Berger (bei Rundenturnier)
- anschließend verfeinerte Buchholzwertung bzw. Siegwertung (bei Rundenturnier)
2.4. Allgemeine Bestimmungen für Mannschaftsmeisterschaften
2.4.1. Bedenkzeit
Die Bedenkzeit bei Mannschaftsmeisterschaften ist wie bei 2.3.2. beschrieben
2.4.2. Mannschaftsaufstellung
Die Mannschaftsaufstellung ist grundsätzlich vor Turnierbeginn beim Bezirksverband einzureichen. Nach der Abgabe kann sie nicht mehr geändert werden. Es können beliebig viele Ersatzspieler benannt werden.
Sofern dies in der Ausschreibung nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde, können beliebig viele Spieler nachgemeldet werden.
Eine vor Wettkampfbeginn mit dem Gegner ausgetauschte Aufstellung kann nach dem Austausch nicht mehr geändert werden.
2.4.3. Brettfolge
Innerhalb einer Mannschaft können die Spieler nur in der gemeldeten Reihenfolge eingesetzt werden (starre Brettfolge).
Spielt ein Spieler hinter einem Spieler mit höherer Meldenummer, so wird seine Partie sowie alle nachfolgenden Bretter genullt.
2.4.4. (gestrichen)
2.4.5. Nicht-Antreten
Eine Mannschaft gilt als nicht angetreten, wenn weniger Spieler als die Hälfte der Mannschaftsstärke antreten.
2.4.6. Abgrenzung zu anderen Mannschaftsturnieren
Die Aktiven Mannschaften gelten gegenüber Jugendmannschaften nicht als höherklassig hinsichtlich der Spielberechtigung. Das gleiche gilt für die U20-Mannschaften gegenüber den U16-Mannschaften.
2.4.7. Mannschaftspunkte
Jede Mannschaft erhält in einem Mannschaftspiel:
- 2 Mannschaftspunkte, sofern sie mehr Punkte als der Gegner erzielt hat.
- 1 Mannschaftspunkt, bei gleichen Punkten
- 0 Mannschaftspunkte, sofern sie weniger Punkte als der Gegner erzielt hat.
2.4.8. Reihenfolge der Plazierungen
Über die Plazierung entscheidet:
- die Wertung nach Mannschaftspunkten
- bei Gleichstand der Mannschaftspunkte die Mehrzahl der Brettpunkte
- der direkte Vergleich (ohne Berliner Wertung) anschließend Stichkampf
2.4.9. Spielverlegung
Die beteiligten Vereine können im gegenseitigen Einverständnis einen Wettkampf vor dem angesetzten Termin durchführen. Das Nachspielen eines Mannschaftskampfes bedarf der besonderen Zustimmung durch den Bezirksjugendleiter.
Wegen der Teilnahme von Stammspielern an Meisterschaften auf bayerischer oder deutscher Ebene oder der Abstellung von Stammspielern zu Auswahlmannschaften hat der abstellende Verein Anspruch auf Spielverlegung. Wenn sich die beteiligten Vereine auf keinen Termin einigen können, wird der Termin vom BJL festgesetzt.
Die Heimmannschaft bzw. der Veranstalter meldet am Spieltag bis 21:00 Uhr Gesamt- und Einzelergebnisse an den Turnierleiter. Der von beiden Mannschaften unterschriebene Originalspielbericht ist bis zwei Wochen nach dem Spiel aufzubewahren und dem Turnierleiter auf Anforderung zuzusenden.
2.4.11. Gastspieler
Gastspieler sind vorbehaltlich der Einzelfallgenehmigung durch den BJL unter folgenden Bedingungen zulässig:
- Die Gastspieler müssen für einen dem BVO angeschlossenen Verein spielberechtigt sein.
- Sie dürfen in der gastgebenden Mannschaft nicht die höchste DWZ aufweisen und nicht an Brett 1 gemeldet werden.
- In der Mannschaftsaufstellung sind einschließlich Nachmeldungen höchstens zwei Gastspieler zulässig.
- In einem Mannschaftskampf darf jeweils nur ein Gastspieler eingesetzt werden.
Bei Blitzmeisterschaften beträgt die Bedenkzeit fünf Minuten je Spieler und Partie. Es finden die Blitzschachregeln der FIDE Anwendung (siehe TO des BVO).
2.6. Meldungen der Kreise
Die Meldungen zu den Oberfränkischen Jugendmeisterschaften, für die eine Qualifikation erforderlich ist, sind grundsätzlich von den Kreisjugendleitern abzugeben.
2.7. Turnierleiter
Der Bezirksjugendleiter kann für jedes Turnier einen Turnierleiter bestimmen. Turnierleiter für die Schulschachmeisterschaften ist der Schulschreferent.
2.8. Einspruch gegen Entscheidungen
2.8.1. Allgemein
Bei allen Einsprüchen ist dem Antragsgegner eine Kopie des Einspruchs zuzusenden.
2.8.2. Einspruch beim BJL
Gegen Entscheidungen eines Turnierleiters oder Schiedsrichters ist der Einspruch beim Bezirksjugendleiter zulässig. Die Einspruchsfrist beträgt eine Woche nach Bekanntgabe.
2.8.3. Einspruch beim Rechtsausschuß
Gegen eine Entscheidung des Bezirksjugendleiters ist der Einspruch beim Rechtsausschuß des Bezirksverbandes zulässig. Die Einspruchsfrist beträgt eine Woche nach Bekanntgabe. Der Einspruch beim Rechtsausschuß ist gemäß den Bestimmungen des Bezirksverbandes gebührenpflichtig.
2.8.4. (gestrichen)
3. Jugend-Einzelmeisterschaften
3.1. Altersklassen
Die Jugend-Einzelmeisterschaft wird in den Altersklassen U-18 bis U-8 ausgetragen.
3.2. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt in den Altersklassen U-18, U-16 und U-14 sind je 16 Spieler. In begründeten Fällen kann die Anzahl der Spieler durch den Bezirksjugendleiter erhöht werden. Es sind in dieser Reihenfolge zugelassen:
a) die vier Erstplazierten aus den Meisterturnier-Plätzen 1 - 8 des Vorjahres, sofern sie noch für diese Altersklasse spielberechtigt sind
b) der Meister und der Vizemeister der letztjährigen Einzelmeisterschaften in ihrer neuen Altersklasse
c) die Absteiger aus Bayerischen Jugendmeisterschaften in ihrer neuen Altersklasse
d) der Sieger im Jugend-Qualifizierungsturnier des Vorjahres
e) der oberfränkische Schnellschachmeister
f) ein Vertreter je Kreis
g) die oberfränkische Mädchenmeisterin
h) ein Freiplatz für den ausrichtenden Verein
i) Freiplätze des BJL
3.3. Turniermodus
Gespielt werden sieben Runden Schweizer System.
3.4. Offene Meisterschaften U8, U10, U12
Die Jugendmeisterschaften in den Altersklassen U-8, U-10 und U-12 werden als offene Meisterschaften ausgetragen. Bedenkzeiten und Turniermodus werden vom BJL festgelegt (i.d.R. 1 Stunde Bedenkzeit pro Spieler in der U12).
4. Jugend-Qualifizierungsturnier
4.1. Allgemein
Das Jugend-Qualifizierungsturnier wird jährlich in Verbindung mit den Einzelmeisterschaften ausgetragen. Es ist für alle Spieler des Bezirksverbandes offen. Es gelten die Altersklassen des folgenden Spieljahres.
4.2. Bedenkzeiten und Turniermodus
Bedenkzeiten und Turniermodus werden vom BJL festgelegt.
5. Jugend-Schnellschachmeisterschaften
5.1. Allgemein
Die Jugend-Schnellschachmeisterschaften werden in den Altersklassen U-20 bis U-8 ausgetragen und sind für alle Jugendspieler des BVO offen.
5.2. Bedenkzeit und Turniermodus
Bedenkzeit und Turniermodus werden vom Turnierleiter festgelegt (i.d.R. 30min in der höchsten Altersklasse).
6. Mädchen-Einzelmeisterschaften
6.1. Allgemein
Die Mädchenmeisterschaften werden in den Altersklassen U-18 bis U-8 ausgetragen und sind für alle Jugendspielerinnen des BVO offen.
6.2. Terminplanung
Die Meisterschaften finden an einem Wochenende statt, welches nicht zeitgleich mit den Jugend-Einzelmeisterschaften liegt.
6.3. Bedenkzeit und Turniermodus
Bedenkzeit und Turniermodus werden vom Turnierleiter festgelegt (i.d.R. 30min in der höchsten Altersklasse).
7.1. Teilnahmeberechtigung
Die teilnehmenden Jugendspieler müssen der Altersklasse U-20 oder jünger angehören und für den betreffenden Verein spielberechtigt sind.
7.2. Turniermodus
Gespielt wird ein vollrundiges Turnier mit 8 Mannschaften. Im Ausnahmefall kann der BJL die Mannschaftszahl auf 10 erhöhen.
Für die Mannschaftsmeldungen gilt der Punkt 9.9 der Turnierordnung des BVO entsprechend ("300-Punkte-Regel").
7.4. Einsatz von Ersatzspielern
Wenn ein Spieler mehr als zweimal in einer höheren Klasse als Ersatzspieler eingesetzt wird, verliert er seine Spielberechtigung für die unteren Klassen. Spielen zwei Mannschaften eines Vereins in der gleichen Spielklasse, so gilt eine Mannschaft als höherklassig.
Der Einsatz eines Spielers an einem Doppelrundenspieltag gilt als ein einzelner Einsatz im Sinne dieser Regel.
Ein Spieler kann an einem Spieltag nur in einer Mannschaft eingesetzt werden.
7.5.1. Klassenerhalt
Für die Bezirksliga des folgenden Jahres sind vorberechtigt:
a) die Absteiger aus der Jugend-Bayernliga oder –Landesliga
b) die ersten sechs Mannschaften der abgelaufenen Saison. Diese Zahl vermindert sich entsprechend der Anzahl aus a).
Eine gemäß 7.5.1. qualifizierte Mannschaft verliert ihre Teilnahmeberechtigung für die Bezirksliga, wenn sich der DWZ-Durchschnitt der mit Rangnummer 1 bis 6 gemeldeten Spieler um mehr als 300 Punkte gegenüber der abgelaufenen Saison verschlechtert, wobei Spieler, die nicht oder kaum gespielt haben, unberücksichtigt bleiben können. Ber BJL kann eine Mannschaft von dieser Regelung freistellen.
7.5.3. Aufstiegsspiele
Die freigewordenen Plätze in der Bezirksliga werden in Aufstiegsspielen ausgespielt, für die zugelassen sind:
- die nach 7.5.1. oder 7.5.2. nicht mehr spielberechtigten Mannschaften
- ein Vertreter je Kreis.
7.5.4. Verzicht eines Kreises
Verzichtet ein Kreis auf eine Meldung zu den Aufstiegsspielen, so kann der BJL einen weiteren Vertreter aus einem anderen Kreis zulassen.
7.5.5. Rückzug einer Mannschaft
Mannschaften, die freiwillig auf ihre Teilnahmeberechtigung gem. 7.5.1. verzichten, erhöhen die Zahl der auszuspielenden Plätze.
7.5.6. Spielberechtigung Aufstiegsspiele
Für die Aufstiegsspiele gelten die Altersklassen des Folgejahres. Bei den Teilnehmern gem. 7.5.1. sind nur diese Spieler spielberechtigt, die in der abgelaufenen Saison mindestens zweimal eingesetzt wurden, wobei kampflose Brettverluste und kampflose Mannschaftsspiele nicht berücksichtigt werden. Der BJL kann einzelne Spieler von dieser Regelung freistellen (Neuzugänge, "echte" Ersatzspieler, etc.).
7.5.7. Modus Aufstiegsspiele
Die Teilnehmer an den Aufstiegsspielen werden in soviele Aufstiegsgruppen eingeteilt wie Plätze in der Bezirksliga frei wurden (zwei plus 7.5.2. plus 7.5.5.), wobei die Mannschaften, deren beste vier Spieler den höchsten DWZ-Schnitt aufweisen, jeweils für eine Gruppe gesetzt sind. Die übrigen Mannschaften werden unter Berücksichtigung regionaler Gesichtspunkte auf die Gruppen verteilt.
In jeder Gruppe wird im KO-System ein Aufstiegsplatz ausgespielt. Die einzelnen Paarungen werden ausgelost, ggf. erfolgt Fahrtausgleich.
Der BJL kann unter Berücksichtung des Terminplanes und der Zahl der Interessenten einen anderen Austragungsmodus festsetzen.
7.5.8. Freier Platz wegen Aufstieg
Steigt der Meister der abgelaufenen Saison in die Jugend-Landesliga auf, so wird dieser zusätzliche Platz unter den Zweitplazierten der Aufstiegsgruppen ausgespielt.
7.6. Qualifikation für die Jugend-Landesliga
Der Meister der Bezirksliga darf an den Aufstiegsspielen zur Jugend-Landesliga (zählt bereits für die nächste Saison!) teilnehmen, sofern er nicht unter die Regelung in Punkt 7.5.2. fällt. Der BJL kann eine Mannschaft von dieser Regel freistellen. Den Platz in den Aufstiegsspielen erhält ggf. die nächstplazierte Mannschaft.
Der Stichtag für oben genannte DWZ-Regelungen wird vom Turnierleiter festgelegt.
8. U16-Mannschaftsmeisterschaft
8.1. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind alle dem BVO angeschlossenen Vereine mit beliebig vielen Mannschaften. Die teilnehmenden Jugendspieler müssen der Altersklasse U-16 oder jünger angehören und für den meldenden Verein spielberechtigt sind.
8.2. Analogie zur Bezirksliga
Die Punkte 7.3., 7.4. und 7.7. gelten entsprechend.
8.3. Turniermodus
8.3.1. Allgemein
Das Turnier wird mit einer Vorrunde, einer oder mehreren Zwischenrunden und einer Endrunde in Gruppen zu je 4 Mannschaften ausgetragen. In jeder Runde wird ein vollrundiges Turnier gespielt. Vor- und Zwischenrunden werden unter Berücksichtigung der Spielstärke und nach regionalen Gesichtspunkten eingeteilt.
8.3.2. Vorrunde
In der Vorrunde können Gruppen mit 2, 3 oder 4 Teilnehmern eingeteilt werden, so daß für die erste Zwischenrunde 4, 8, 16, ... Mannschaften übrigbleiben.
8.3.3. Zwischen- und Endrunde
Die ersten beiden jeder Gruppe qualifizieren sich jeweils unter Mitnahme des Ergebnisses gegeneinander für die nächste Runde.
8.3.4. Doppelrunden
Zwischen- und Endrunde können aus Termingründen als Doppelrunden an jeweils einem Tag ausgetragen werden. Kann eine Mannschaft an einem Doppelrundenspieltag nicht antreten, so muß sie in eigener Verantwortung mit den Gegnern Ersatztermine vor dem offiziellen Spieltag vereinbaren. Die Mannschaft verliert ihr Heimrecht - unter Beibehaltung der Farbverteilung.
8.4. Bedenkzeit
Werden Doppelrunden gespielt, so kann die Bedenkzeit im gesamten Turnier auf bis zu 1½ Stunden für 40 Züge danach zusätzlich ½ Stunde für den Rest der Partie verkürzt werden.
8.5. Qualifikation
Der Sieger der Endrunde erhält die Berechtigung, an der Bayerischen U16-Mannschaftsmeisterschaft teilzunehmen.
9. Schulschach-Mannschaftsmeisterschaften
9.1. Wertungsklassen
Die Einteilung der Wertungsklassen erfolgt nach den Regelungen der BSJ.
9.2. Teilnahmeberechtigung
In jeder Wertungsklasse sind beliebig viele Mannschaften einer Schule spielberechtigt. Teilnahmeberechtigt sind allgemeinbildende und berufsbildende Schulen, außer Institutionen, die überwiegend der Erwachsenenbildung dienen.
Jede Mannschaft besteht aus vier Jugendlichen, die die meldende Schule besuchen müssen. Dies ist durch einen gültigen Schülerausweis oder durch eine durch die Schule bestätigte Mannschaftsaufstellung nachzuweisen. Die Jugendlichen müssen nicht Mitglied des Bayerischen Schachbundes sein.
9.3. Turniermodus und Bedenkzeit
In jeder Wertungsklasse werden 5 Runden Schweizer System bei einer Bedenkzeit von 2x30min gespielt. Der Turnierleiter kann im Einzelfall hiervon abweichende Regelungen treffen.
9.4. Reihenfolge der Plazierungen
Über die Reihenfolge entscheidet die Mehrzahl der Mannschaftspunkte.
Bei Punktgleichheit zweier Mannschaften auf dem ersten Platz wird ein Entscheidungsspiel mit 2 x 5 Minuten Bedenkzeit durchgeführt. Sind mehrere Mannschaften auf dem ersten Platz punktgleich und die nötigen Entscheidungsspiele können aus organisatorischen Gründen nicht durchgeführt werden, so finden die Regeln für die übrigen Plazierungen Anwendung.
Bei Punktgleichheit auf den weiteren Plätzen entscheidet bei Schweizer System:
- Brettpunkte
- Buchholzwertung
- verfeinerte Buchholzwertung
bei Rundenturnier:
- Brettpunkte
- Sonneborn-Berger
Eine Mannschaft, die in einem Schweizer-System-Turnier spielfrei ist, erhält einen 3:1-Sieg gutgeschrieben.
9.5. Qualifikation
Der Sieger jeder Klasse vertritt Oberfranken beim Bayerischen Schulschach-Mannschaftswettbewerb.
10. Ordnungsgelder
10.1. Nicht- oder unvollständiges Antreten einer Mannschaft
10.1.1. Nicht-Antreten
Tritt eine Mannschaft, die sich zu einer Veranstaltung des Bezirksverbandes offiziell angemeldet hat, zu einem Wettkampf ohne triftigen Grund nicht an, wird sie mit Geldbuße von 25 Euro,- belegt. Weiterhin hat sie der anderen Mannschaft alle nachweisbaren Auslagen zu ersetzen.
10.1.2. (gestrichen)
10.2. Verletzung der Ergebnismeldepflicht
Kommt ein Verein seiner Meldpflicht nach Punkt 2.4.10. nicht nach, so kann er mit einer Geldbuße von 10 Euro belegt werden.
10.3. Sperren
Solange Geldbußen gemäß obenstehender Bestimmungen, über die endgültig entschieden wurde, nicht an den Bezirksverband gezahlt wurden, können alle Spieler des Vereins für Veranstaltungen des Bezirksverbandes gesperrt werden.
10.4. Information der Teilnehmer
Die teilnehmenden Mannschaften sind in der Ausschreibung über die Geldbußen zu informieren und erkennen diese mit ihrer Anmeldung an.
11. Schlußbestimmungen
11.1. (gestrichen)
11.2. Stand
Vorstehende Jugendspielordnung entspricht dem Stand 23.06.2001.
gez. Ludwig Schirner
Präsident