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Deutscher Schach Bund e.V.
FIDE - Schachregeln
Deutsche Übersetzung Stand 1. Juli 1997
TURNIERREGELN
Artikel 6: Die Schachuhr
6.1 Eine "Schachuhr" ist eine Uhr mit zwei Zeitanzeigen, die so miteinander ver-
bunden sind, daß zu gleicher Zeit nur eine von ihnen laufen kann.
"Uhr" bedeutet in den Schachregeln jeweils eine der beiden Zeitanzeigen.
Das Fallen des "Fallblättchens" bedeutet, daß die einem Spieler zugewiesene
Zeit aufgebraucht worden ist.
6.2 Wenn eine Schachuhr benutzt wird, muß jeder Spieler eine bestimmte Zahl von
Zügen oder alle Züge in einer bestimmten Zeitperiode ausführen, oder es
darf ihm nach jedem Zug eine zusätzliche Bedenkzeit zugeteilt werden. All
dies muß im voraus im Detail angegeben werden. Die Zeit, die ein Spieler in
der einen Zeitperiode gespart hat, wird ihm für die nächste Periode zu seiner
verfügbaren Zeit hinzugerechnet, außer im Aufschub-Modus.
6.3 Jede Zeitanzeige hat ein "Fallblättchen". Unmittelbar nach dem Fallen eines
Fallblättchen müssen die Erfordernisse von Artikel 8.1 überprüft werden.
6.4 Der Schiedsrichter entscheidet, wo die Schachuhr zu stehen kommt.
6.5 Zu dem für den Partiebeginn festgesetzten Zeitpunkt wird die Uhr des Spie-
lers mit den weißen Figuren in Gang gesetzt.
6.6 Ein Spieler verliert die Partie, wenn er mehr als eine Stunde nach dem plan-
gemäßen Beginn der Spielzeit am Brett eintrifft (es sei denn, das Turnier-
reglement sehe etwas anderes vor oder der Schiedsrichter entscheide anders).
6.7 a) Während der Partie hält jeder Spieler, nachdem er seinen Zug auf dem Brett
ausgeführt hat, seine eigene Uhr an und setzt die seines Gegners in Gang.
Einem Spieler muß es immer ermöglicht werden, seine Uhr anzuhalten.
Sein Zug gilt als nicht vollständig abgeschlossen, solange er dies nicht
getan hat, es sei denn, der ausgeführte Zug habe die Partie beendet (siehe
Artikel 5.1, 5.2 und 5.3).
Die Zeit zwischen der Ausführung des Zuges auf dem Brett und dem Drücken
der Uhr ist Teil der Bedenkzeit des betreffenden Spielers.
b) Ein Spieler muß seine Uhr mit der gleichen Hand anhalten, mit der er sei-
nen Zug gemacht hat. Es ist verboten, den Finger auf oder über dem Knopf
zu halten.
c) Die Spieler müssen die Uhr angemessen behandeln. Es ist verboten, auf sie
draufzuhauen oder umzuwerfen. Unangemessenes Umgehen mit der Uhr wird ge-
mäß Artikel 13.4 bestraft.
6.8 Das Fallblättchen eines Spielers gilt als gefallen, wenn der Schiedsrichter
dies festgestellt oder einer der Spieler zu Recht darauf hingewiesen hat.
6.9 Außer in den Fällen, die durch die Artikel 5.1, 5.2 und 5.3 erfaßt sind,
gilt, daß ein Spieler seine Partie verloren hat, wenn er die vorgeschriebene
Anzahl von Zügen in der zugewiesenen Zeit nicht vollständig ausgeführt hat.
Die Partie ist jedoch remis, wenn eine Stellung erreicht worden ist, aus der
heraus es dem Gegner nicht möglich ist, den Spieler durch irgendeine Folge
von regelgemäßen Zügen (d.h. bei ungeschicktestem Gegenspiel) matt zu setzen.
6.10 Jede Anzeige auf den Uhren ist bindend, sofern kein offensichtlicher Mangel
vorliegt. Eine Uhr mit einem offensichtlichen Mangel muß ersetzt werden. Der
Schiedsrichter bestimmt nach bestem Ermessen, auf welche Zeiten die Ersatzuhr
zu stellen ist.
6.11 Wenn beide Fallblättchen gefallen sind, aber nicht nachweisbar ist, welches
zuerst, wird die Partie fortgesetzt.
6.12 a) Wenn die Partie unterbrochen werden muß, wird die Uhr vom Schiedsrichter
angehalten.
b) Ein Spieler darf beide Uhren anhalten, um den Schiedsrichter zu Hilfe
zu rufen.
c) Der Schiedsrichter entscheidet, wann die Uhr wieder in Gang gesetzt wird.
6.13 Wenn die Figuren infolge eines Regelverstoßes oder aus anderen Gründen in
eine vorangegangenen Stellung zurückversetzt werden müssen, bestimmt der
Schiedsrichter nach bestem Ermessen, auf welche Zeiten die Uhren zu stellen
sind.
6.14 Projektionsleinwände, Bildschirme oder Demonstrationsbretter, welche die
aktuelle Stellung auf dem Brett, die Züge und die Anzahl der gespielten
Züge zeigen, sowie Uhren, die auch die Züge anzeigen, sind im Turniersaal
erlaubt. Jedoch darf kein Spieler einen Antrag mit einer solchen Anzeige
begründen.
Artikel 7: Regelwidrige Stellungen
7.1 a) Wenn während einer Partie festgestellt wird, daß die Anfangsstellung der
Figuren falsch war, wird die Partie annulliert und eine neue gespielt.
b) Wenn während einer Partie festgestellt wird, daß der einzige Fehler darin
besteht, daß das Brett nicht gemäß Artikel 2.1 ausgelegt worden war, wird
die Partie fortgesetzt, aber die erreichte Stellung darf auf ein korrekt
liegendes Brett übertragen werden.
7.2 Wenn eine Partie mit vertauschten Farben begonnen worden ist, wird sie fort-
gesetzt, es sei denn, der Schiedsrichter entscheidet anders.
7.3 Wenn ein Spieler eine oder mehrere Figuren verschiebt, muß er die korrekte
Stellung auf Kosten seiner eigenen Zeit wieder aufbauen. Falls nötig, hat
der Gegner das Recht, die Uhr des Spielers wieder in Gang zu setzen, ohne
einen eigenen Zug gemacht zu haben, um damit sicherzustellen, daß der Spie-
ler die korrekte Stellung auf Kosten seiner eigenen Zeit wieder aufbaut.
7.4 Wenn während der Partie festgestellt wird, daß ein regelwidriger Zug gemacht
worden ist oder daß Figuren von ihren Feldern verschoben worden sind, wird
die Stellung vor dem Regelverstoß wieder aufgebaut. Wenn die Stellung unmit-
telbar vor dem Regelverstoß nicht ermittelt werden kann, wird die Partie von
der letzten bekannten Stellung vor dem Regelverstoß aus weitergespielt. Die
Uhren werden gemäß Artikel 6.13 gestellt, und im Falle eines regelwidrigen
Zuges wird Artikel 4.3 angewandt auf den Zug, der den regelwidrigen ersetzt.
Daraufhin wird die Partie fortgesetzt.
Artikel 8: Die Aufzeichnung der Züge
8.1 Im Laufe der Partie ist jeder Spieler verpflichtet, seine eigenen Züge und
die seines Gegners aufzuzeichnen, Zug für Zug, so klar und lesbar wie mög-
lich, in algebraischer Notation (siehe Anhang E) auf dem für das Turnier
vorgeschriebenen Partieformular.
Ein Spieler darf, wenn er es wünscht, auf den Zug seines Gegners antworten,
bevor er ihn aufzeichnet. Er muß seinen eigenen vorangegangenen Zug auf-
zeichnen, bevor er einen neuen macht. Ein Remisangebot muß von beiden Spie-
lern auf dem Partieformular aufgezeichnet werden (siehe Anhang E.12).
Wenn körperliche oder religiöse Gründe einem Spieler nicht gestatten, die
Partie aufzuzeichnen, wird ihm zu Beginn der Partie eine vom Schiedsrichter
bestimmte Zeitspanne von seiner Bedenkzeit abgezogen.
8.2 Das Partieformular soll zu jeder Zeit vom Schiedsrichter gesehen werden
können.
8.3 Die Partieformulare sind Eigentum des Turnierveranstalters.
8.4 Wenn ein Spieler weniger als 5 Minuten Restbedenkzeit hat, ist er nicht ver-
pflichtet, die Anforderungen von Artikel 8.1 zu erfüllen. Dies gilt nicht,
wenn er für jeden Zug mindestens 30 Sekunden zu seiner Bedenkzeit hinzuge-
fügt bekommt. Nachdem eines der beiden Fallblättchen gefallen ist, muß der
Spieler seine Aufzeichnungen sofort vollständig nachtragen.
8.5 a) Wenn gemäß Artikel 8.4 kein Spieler mehr mitschreiben muß, soll, wenn
möglich, der Schiedsrichter oder ein Assistent anwesend sein und mit-
schreiben. In diesem Fall hält der Schiedsrichter, unmittelbar nachdem
eines der Fallblättchen gefallen ist, die Uhren an. Daraufhin tragen
beide Spieler ihre Aufzeichnungen unter Benutzung der Aufzeichnungen des
Schiedrichters oder des Gegners nach.
b) Wenn nur einer der Spieler gemäß Artikel 8.4 verpflichtet ist mitzuschrei-
ben, muß er seine Aufzeichnungen vollständig nachtragen, sobald sein Fall-
blättchen gefallen ist. Unter der Voraussetzung, daß der Spieler am Zug
ist, darf er die Aufzeichnungen seines Gegners benutzen. Erst nachdem er
sein Partieformular vervollständigt und das seines Gegners zurückgegeben
hat, kann er die Partie fortsetzen.
c) Wenn keine vollständige Aufzeichnung vorliegt, müssen die Spieler die Par-
tie auf einem zweiten Schachbrett unter Aufsicht des Schiedsrichters oder
eines Assistenten rekonstruieren. Als erstes, bevor die Rekonstruktion
beginnt, zeichnet der Schiedsrichter die aktuelle Partiestellung auf.
8.6 Wenn die Partieformulare nicht auf den aktuellen Stand gebracht werden kön-
nen und somit nicht zeigen können, ob ein Spieler die Bedenkzeit vor Ausfüh-
rung der verlangten Zahl von Zügen überschritten hat, gilt der nächste Zug
als der erste für die folgende Zeitperiode, es sei denn, es sind nachweisbar
mehr Züge gespielt worden.
Artikel 9: Das Remis (die unentschiedene Partie)
9.1 Ein Spieler kann remis anbieten, nachdem er seinen Zug auf dem Brett aus-
geführt hat. Er muß dies tun, bevor er seine Uhr betätigt. Ein Remisangebot
zu einer beliebigen anderen Zeit ist zwar gültig, verstößt aber gegen Arti-
kel 12.5. An das Angebot können keine Bedingungen verknüpft werden. In bei-
den Fällen kann das Remisangebot nicht zurückgenommen werden und bleibt gül-
tig, bis es der Gegner angenommen hat, mündlich abgelehnt hat, durch Ausfüh-
rung eines Zuges abgelehnt hat, oder die Partie auf andere Weise beendet
worden ist. Das Remisangebot muß von jedem Spieler mit dem Symbol "(=)" auf
dem Partieformular notiert werden.
9.2 Die Partie ist auf Verlangen des Spielers, der zu dem Zeitpunkt am Zuge ist,
in dem dieselbe Stellung zum dritten (nicht notwendigerweise aufeinanderfol-
genden) Mal
a) unmittelbar entstehen wird, falls er als erstes seinen Zug auf sein Par-
tieformular schreibt und dem Schiedsrichter seine Absicht erklärt, diesen
Zug ausführen zu wollen, oder
b) soeben entstanden ist.
Stellungen unter a) und b) gelten als gleich, wenn der gleiche Spieler am
Zuge ist, Figuren der gleichen Art und Farbe die gleichen Felder besetzen
und die Zugmöglichkeiten aller Figuren beider Spieler gleich sind.
Stellungen sind nicht gleich, wenn sich das Recht, en passant zu schlagen,
oder das Recht, zu rochieren momentan oder endgültig geändert hat.
9.3 Die Partie ist remis auf Verlangen des Spielers, der am Zuge ist,
a) falls die letzten 50 aufeinanderfolgenden Züge eines jeden Spielers ge-
schehen sind, ohne daß ein Bauer gezogen oder eine Figur geschlagen wor-
den wäre, oder
b) falls der Spieler einen Zug auf sein Partieformular schreibt und seine
Absicht erklärt, diesen Zug ausführen zu wollen, mit dem Ergebnis, daß
dann die letzten 50 aufeinanderfolgenden Züge eines jeden Spielers ge-
macht worden sind, ohne daß ein Bauer gezogen oder eine Figur geschlagen
worden wäre.
9.4 Wenn ein Spieler einen Zug macht, ohne gemäß Artikel 9.2 oder 9.3 remis be-
ansprucht zu haben, verliert er für diesen Zug das Recht dazu.
9.5 Wenn ein Spieler gemäß Artikel 9.2 oder 9.3 remis beansprucht, muß er sofort
beide Uhren anhalten. Er ist nicht berechtigt, seinen Antrag zurückzuziehen.
a) Erweist sich der Anspruch berechtigt, ist die Partie sofort remis.
b) Erweist sich der Anspruch als nicht berechtigt, zieht der Schiedsrichter
dem Antragsteller die Hälfte der ihm verbleibenden Bedenkzeit, aber nicht
mehr als drei Minuten, ab und fügt drei Minuten zur Bedenkzeit des Gegners
hinzu. Dann wird die Partie fortgesetzt und der angekündigte Zug muß aus-
ausgeführt werden.
9.6 Die Partie ist remis, sobald eine Stellung entstanden ist, aus welcher
Matt durch keine erdenkliche Folge von regelgemäßen Zügen, selbst bei unge-
schicktestem Spiel, erreichbar ist. Damit ist die Partie sofort beendet.
Artikel 10: Beendigung von Turnierpartien durch Schnellschach
10.1 Die "Schnellschachphase" ist die letzte Phase in einer Partie, in welcher
alle verbleibenden Züge in einer begrenzten Zeit gemacht werden müssen.
10.2 Wenn der Spieler weniger als zwei Minuten Restbedankzeit hat, darf er, bevor
sein Fallblättchen gefallen ist, remis beantragen. Er hält die Uhren an
und ruft den Schiedsrichter herbei.
a) Falls der Schiedsrichter zur Überzeugung kommt, der Gegner unternehme
keine Anstrengungen, die Partie mit normalen Mitteln zu gewinnen, oder
die Partie sei mit normalen Mitteln überhaupt nicht zu gewinnen, erklärt
er die Partie für remis. Andernfalls schiebt er seine Entscheidung hinaus.
b) Falls der Schiedsrichter seine Entscheidung hinausschiebt, darf der Geg-
ner mit zwei zusätzlichen Minuten Bedenkzeit entschädigt werden, und die
Partie wird im Beisein des Schiedsrichters fortgesetzt.
c) Falls der Schiedrichter seine Entscheidung hinausgeschoben hat, darf er
die Partie auch später noch für remis erklären, selbst nachdem ein Fall-
blättchen gefallen ist.
10.3 Regelwidrige Züge führen nicht notwendigerweise zum Verlust. Nach Anwendung
von Artikel 7.4 bestraft der Schiedsrichter
• einen ersten regelwidrigen Zug eines Spielers, indem er seinem Gegner zwei
zusätzliche Minuten gibt,
• einen zweiten regelwidrigen Zug desselben Spielers, indem er seinem Gegner
abermals zwei zusätzliche Minuten gibt, und
• einen dritten regelwidrigen Zug desselben Spielers, indem er die Partie für
ihn als verloren erklärt.
10.4 Wenn beide Fallblättchen gefallen sind und es nicht nachweisbar ist, welches
das erste war, ist die Partie remis.
Artikel 11: Spielergebnisse
11.1 Der Sieger einer Partie erzielt einen Punkt (1), der Verlierer keinen
Punkt (0), und bei einem Remis erhalten beide Spieler einen halben Punkt (½).
Artikel 12: Das Verhalten der Spieler
12.1 Von den Spielern werden beste Umgangsformen erwartet.
12.2 Während des Spielverlaufs ist es den Spielern verboten, sich irgendwelche
Notizen, Informationsquellen oder Ratschläge zunutze zu machen oder auf
einem anderen Schachbrett zu analysieren.
Das Partieformular dient ausschließlich zur Aufzeichnung der Züge, der Zeit-
angaben auf den Uhren, der Remisangebote und der mit einem Antrag in Zusam-
menhang stehenden Dinge.
12.3 Während des Partieverlaufs ist im Turniersaal keinerlei Analysieren gestat-
tet, weder durch Spieler noch durch Zuschauer. Spieler, die ihre Partie be-
endet haben, gelten als Zuschauer.
12.4 Es ist den Spielern nicht gestattet, das Turnierareal ohne Erlaubnis des
Schiedsrichters zu verlassen. Das Turnierareal ist begrenzt auf die Turnier-
säle, Toiletten, Verpflegungsbereiche und Nebenräume für Raucher sowie auf
weitere vom Schiedsrichter bezeichnete Bereiche. Dem Spieler, der am Zug ist,
ist es nicht gestattet, den Turniersaal ohne Erlaubnis des Schiedsrichters zu
verlassen.
12.5 Es ist verboten, den Gegner auf irgendwelche Art abzulenken oder zu belästi-
gen; dazu gehört auch das dauernde Anbieten von remis.
12.6 Ein Verstoß gegen irgendeinen Teil der Artikel 12.2 bis 12.5 wird gemäß Ar-
tikel 13.4 bestraft.
12.7 Die Partie ist verloren für einen Spieler, der sich beharrlich weigert, die
Schachregeln zu befolgen.
12.8 Wenn sich beide Spieler gemäß Artikel 12.7 schuldig machen, wird für beide
das Spiel für verloren erklärt.
Artikel 13: Der Aufgabenbereich des Schiedsrichters (siehe Vorwort)
13.1 Der Schiedsrichter achtet auf striktes Einhalten der Schachregeln.
13.2 Der Schiedsrichter handelt im besten Interesse des Wettkampfes. Er soll da-
für sorgen, daß durchgehend gute Spielbedingungen herrschen und daß die
Spieler nicht gestört werden. Er beaufsichtigt den Ablauf des Wettkampfes.
13.3 Der Schiedsrichter beobachtet die Partien, besonders in der Zeitnotphase,
setzt von ihm getroffene Entscheidungen durch und verhängt zum angebrachten
Zeitpunkt Strafen über Spieler.
13.4 Dem Schiedsrichter stehen u.a. folgende Bestrafungsmöglichkeiten zur Verfü-
gung:
a) eine Verwarnung,
b) das Verlängern der Restbedenkzeit des Gegners,
c) das Verkürzen der Restbedenkzeit des zu bestrafenden Spielers,
d) der Verlust der Partie,
e) der Ausschluß vom Turnier.
13.5 Bei Störungen aus der Umgebung darf der Schiedsrichter einem der Spieler
oder auch beiden zusätzliche Bedenkzeit gewähren.
13.6 Der Schiedsrichter darf nicht dadurch in eine Partie eingreifen, daß er die
Zahl der gespielten Züge bekannt gibt, außer in Anwendung von Artikel 8.5
im Zeitpunkt, da mindestens einer der beiden Spieler seine gesamte Bedenkzeit
verbraucht hat. Der Schiedrichter unterläßt es, einem Spieler mitzuteilen,
daß sein Gegner gezogen hat oder daß er vergessen hat, seine Uhr zu drücken.
13.7 Zuschauer und Spieler anderer Partien dürfen nicht über eine Partie reden
oder sich auf andere Weise einmischen. Falls nötig, darf der Schiedsrichter
die fehlbaren Personen aus dem Spielbereich weisen. (geä. 30.10.1998)
Artikel 14: Die FIDE
14.1 Angeschlossene Förderationen können die FIDE um offizielle Entscheidungen
über Fragen zu den Schachregeln ersuchen.
Anhang
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