Vergütung für die Einspeisung von Solarstrom gemäß EEG 2000 bzw. EEG 2004 zusammengestellt von Christian Dürschner (2006) Mit dem Inkrafttreten des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2000) am 01. April 2000 bzw. dem Inkrafttreten des "PV-Vorschaltgesetzes" zum 01. Januar 2004, das mit Wirkung zum 01. August 2004 im "Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich" (EEG 2004) aufgegangen ist, wurden die Einspeisevergütungen für regenerativ erzeugten Strom deutlich angehoben. Folgende Vergütungssätze kamen bzw. kommen dabei für die Einspeisung von Solarstrom zur Anwendung:
Die Einspeisevergütung wird für 20 Jahre (zzgl. Inbetriebnahmejahr) gezahlt und ist für diesen Zeitraum gesetzlich garantiert. Anlagen, die beispielsweise im Jahr 2002 erstmals an das allgemeine Stromnetz angeschlossen wurden, erhalten die Einspeisevergütung bis einschließlich 31.12.2022. Die jährliche Degression der Einspeisevergütung für jeweils nach dem Jahreswechsel neu in Betrieb genommene Photovoltaik-Anlagen beträgt 5 %. Mit dem EEG 2004 wurden die Vergütungen angehoben, um den Wegfall des 100.000-Dächer-Solarstrom-Kreditprogrammes mit seinen günstigen Zinssätzen zu kompensieren. Dabei wurde die Einspeisevergütung nach Installationsort und Anlagengröße weiter differenziert:
Die Einspeisevergütung wird für 20 Jahre (zzgl. Inbetriebnahmejahr) gezahlt und ist für diesen Zeitraum gesetzlich garantiert. Anlagen, die beispielsweise im Jahr 2006 erstmals an das allgemeine Stromnetz angeschlossen werden, erhalten die Einspeisevergütung bis einschließlich 31.12.2026. Die jährliche Degression der Einspeisevergütung für jeweils nach dem Jahreswechsel neu in Betrieb genommene Photovoltaik-Anlagen beträgt 5 %, für Freiflächenanlagen ab 2006 sogar 6,5 %. Zusätzlich wird für Anlagen, die an der Fassade ("nicht auf dem Dach") montiert werden und wesentlicher Bestandteil des Gebäudes sind, ein "Bonus" von 5 Cent/kWh bezahlt. Dieser Bonus ist fest und unterliegt nicht der jährlichen Degression. Bei Dachanlagen mit einer Anlagenleistung über 30 kWp wird die Einspeisevergütung per Dreisatz ermittelt, für eine Dachanlage mit einer Generator-Nennleistung von 120 kWp (Inbetriebnahme 2006) ergibt sich beispielsweise folgender Vergütungssatz: 30/120 * 51,80 Cent/kWh + 70/120 * 49,37 Cent/kWh + 20/120 * 48,74 Cent/kWh = 49,87 Cent/kWh
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