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Der Nürnberger Kodex 1997Vorbemerkung" Wie soll 'die Welt' denn besser werden, wenn die Menschen nicht beginnen umzulernen, jeder bei sich und in seinem Bereich, weg von den Ursachen des allgemeinen Elends: unseren Irrtümern, Fehlern und Lastern ? In uns, ob diesseits oder jenseits der Grenzen, findet das Unrecht, die Unmenschlichkeit, die Tyrannei den Nährboden der Herrschaft von morgen. Möge alles, was der Ausbreitung oder der Wiederholung des Unheils entgegenwirkt, nicht umsonst und nicht zu spät sein. " Eugen Kogon: Der SS-Staat, Frankfurt/M. 1947 " Es müssen Entscheidungen getroffen werden zwischen dem unablässigen Vorantreiben des medizinischen Fortschritts auf der einen Seite und dem Schutz der Unantastbarkeit des Individuums auf der anderen. Letzterer wird allerdings nur dann das ihm zustehende Recht erhalten, wenn Ärzte lernen, Patienten und Versuchspersonen als mit eigenem Verstand begabte Wesen anzuerkennen, die imstande sind, selbst zu entscheiden, wie sie ihre 'Krankengeschichte' leben wollen. Ihre Entscheidungen können von der Bereitschaft zum altruistischen Selbstopfer geleitet sein, und sie können es auch nicht sein, aber ihre Entscheidung muß Vorrang haben gegenüber dem wissenschaftlichen Fortschritt. " Jay Katz auf dem IPPNW-Kongreß 'Medizin und Gewissen'
" Die Reihenfolge der Punkte 1-10 haben für mich eine ganz spannende innere Logik: Es beginnt im ersten Punkt mit der Rekapitulation der Reinkultur dieses individualethischen Satzes aus dem Kodex 47, mit dem 'informed consent'. Und dieses auf dem Naturrecht der menschlichen Selbstbestimmung und den daraus abzuleitenden Rechten basierende Denken zieht sich alle weiteren Punkte hindurch. Andererseits findet man, gewissermaßen in einer Art ausgedünnter Reihe - im Prinzip von Anfang an, dann aber deutlich von Punkt 7 an -, ein komplementäres Prinzip, das Verantwortungsprinzip. Oder anders ausgedrückt: Das Prinzip einer Ethik von Beziehungen. Das finde ich in hohem Maße spannend, da wir so nicht nur eine Norm haben, das individualethische Selbstbestimmungsrecht, sondern ein Spannungsfeld zwischen zwei, möglicherweise gleich gewichtigen Normen, einer individualethischen und einer beziehungsethischen Norm. " Klaus Dörner am 20.8.1997 in Nürnberg
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